Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 13630 Widersprechende EK/servicegroup eG, Elpke 109, DE-33605 Bielefeld, internationale Registrierung Nr. 1 005 761 «St. Barth» gegen Widerspruchsgegner Ferrari Massimiliano, Via Pasini 6, IT-20100 Milano, internationale Registrierung Nr. 1 186 868 «Saint Barth» (fig.).

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 23. Oktober 2014 Folgendes verfügt: 1.

Der Widerspruchsgegner wird vom Widerspruchsverfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 13630 wird gutgeheissen.

3.

Der internationalen Registrierung Nr. 1 186 868 «Saint Barth» (fig.) wird der Schutz in der Schweiz für sämtliche Waren definitiv verweigert [sog.

Déclaration de refus définitif total ­ règle 18ter.3) du règlement d'exécution commun (sur motifs relatifs)].

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Der Widerspruchsgegner hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (inklusive Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich, dem Widerspruchsgegner durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

23. Oktober 2014

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

8646

2014-2965