Mitteilung der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) im Rahmen der internationalen Amtshilfe in Steuersachen: Information an die betroffene Person Die ESTV informiert gemäss Artikel 14 Absatz 5 des Bundesgesetzes vom 28. September 2012 über die internationale Amtshilfe in Steuersachen (StAhiG; SR 672.5) wie folgt: 1.

Basierend auf Artikel 25 des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen vom 12. Februar 1980 zwischen Korea und der Schweiz (DBA KR-CH; SR 0.672.928.11) hat die zuständige Behörde von Korea ein Amtshilfeersuchen an die ESTV übermittelt.

2.

Die vom Ersuchen betroffene Person konnte nicht kontaktiert werden.

3.

Hiermit fordert die ESTV Herrn Chung Eui Sung, geboren am 28. Mai 1939, wohnhaft in 460-1 Seogyo-dong, Mapo-gu, Seoul, Korea, auf, innerhalb von zehn Tagen ab Publikation der vorliegenden Mitteilung einen Zustellungsbevollmächtigten in der Schweiz zu bezeichnen oder der ESTV die aktuelle Adresse in der Schweiz mitzuteilen.

4.

Den Namen und die Adresse des Zustellungsbevollmächtigten oder die aktuelle Adresse der betroffenen Person in der Schweiz müssen der ESTV entweder per E-Mail an sei@estv.admin.ch oder per Post an die folgende Adresse mitgeteilt werden: Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Dienst für Informationsaustausch in Steuersachen SEI Eigerstrasse 65, 3003 Bern

11. März 2014

2022

Eidgenössische Steuerverwaltung

2014-0518