Allgemeinverfügung über die Bewilligung eines Pflanzenschutzmittels in besonderen Fällen vom 31. März 2014

Das Bundesamt für Landwirtschaft, gestützt auf Artikel 40 der Verordnung vom 12. Mai 20101 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln, verfügt: Das Pflanzenschutzmittel Karate with Zeon Technology (W 6098, 9,43 % Lambda-Cyhalothrin) wird, befristet bis zum 31. Oktober 2014, für einen beschränkten Einsatz mit den nachfolgenden Auflagen bewilligt: Bewilligte Anwendungen: Anwendungsgebiet

Schadorganismus

Anwendung

Beerenbau Erdbeere

Drosophila suzukii

Himbeere

Drosophila suzukii

Brombeere

Drosophila suzukii

Ribes-Arten

Drosophila suzukii

Heidelbeere

Drosophila suzukii

Schwarzer Holunder

Drosophila suzukii

1, 2, 3, 4, 5, 10 Konzentration: 0,02 % Dosierung: 0,2 l/ha Wartefrist: 7 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 85­89 (BBCH) Konzentration: 0,02 % 1, 2, 4, 5, 6, 11 Dosierung: 0,2 l/ha Wartefrist: 7 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 85­89 (BBCH) 1, 2, 4, 5, 7, 11 Konzentration: 0,02 % Dosierung: 0,2 l/ha Wartefrist: 7 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 85­89 (BBCH) 1, 2, 4, 5, 8, 11 Konzentration: 0,02 % Dosierung: 0,2 l/ha Wartefrist: 7 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 85­89 (BBCH) Konzentration: 0,02 % 1, 2, 4, 5, 8, 11 Dosierung: 0,2 l/ha Wartefrist: 7 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 85­89 (BBCH) Konzentration: 0,02 % 1, 2, 4, 9, 11 Wartefrist: 7 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 85­89 (BBCH)

1

Auflagen

SR 916.161

3174

2014-0861

Anwendungsgebiet

Schadorganismus

Anwendung

Auflagen

Minikiwi

Drosophila suzukii

Konzentration: 0,02 % 1, 2, 4, 9, 11 Wartefrist: 7 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 85­89 (BBCH)

Auflagen für den Einsatz 1 Einsatz nur bei nachweislichem Auftreten von Drosophila suzukii in der Parzelle oder in der Nähe.

2 Das Pflanzenschutzmittel wurde nicht unter Schweizer Praxisbedingungen getestet; die Wirksamkeit ist daher nicht garantiert.

3 Die angegebene Konzentration bezieht sich auf das Stadium der Vollblüte bis Beginn der Rotfärbung der Früchte, 4 Pflanzen pro m2, Behandlung mit einer Standardbrühemenge von 1000 l/ha.

4 Maximal zwei Behandlungen pro Parzelle und Jahr.

5 SPe 8 ­ Bienengefährlich: Darf nur ausserhalb des Bienenfluges (abends) mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen (z. B. Kulturen, Einsaaten, Unkräuter, Nachbarkulturen, Hecken) in Kontakt kommen oder nur im geschlossenen Gewächshaus eingesetzt werden, sofern keine Bestäuber zugegen sind.

6 Bei der Sommerhimbeere bezieht sich die Dosierung auf das Stadium der ersten Blüte bis 50 Prozent der Blüten offen sind; Behandlung mit einer Standardbrühmenge von 1000 l/ha. Bei der Herbsthimbeere bezieht sich die Dosierung auf Hecken einer Höhe zwischen 150 und 170 cm; Behandlung mit einer Standardbrühmenge von 1000 l/ha.

7 Bei der Brombeere bezieht sich die Dosierung auf das Stadium der ersten Blüte bis 50 Prozent der Blüten offen sind; Behandlung mit einer Standardbrühmenge von 1000 l/ha.

8 Die Dosierung bezieht sich auf das Stadium 50­90 Prozent der Blütenstände mit sichtbaren Früchten; Behandlung mit einer Standardbrühmenge von 1000 l/ha.

9 SPe 8 ­ Bienengefährlich: Darf nur ausserhalb des Bienenfluges (abends) mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen (z. B. Kulturen, Einsaaten, Unkräuter, Nachbarkulturen, Hecken) in Kontakt kommen.

10 SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen des BLW reduziert werden.

11 SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 50 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen des BLW reduziert werden.

Das Pflanzenschutzmittel Ravane 50 (W 6382, 4,81 % Lambda-Cyhalothrin) wird, befristet bis zum 31. Oktober 2014, für einen beschränkten Einsatz mit den nachfolgenden Auflagen bewilligt: Bewilligte Anwendungen: Anwendungsgebiet

Schadorganismus

Anwendung

Auflagen

Beerenbau Erdbeere

Drosophila suzukii

Himbeere

Drosophila suzukii

1, 2, 3, 4, 5, 10 Konzentration: 0,04 % Dosierung: 0,4 l/ha Wartefrist: 7 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 85­89 (BBCH) 1, 2, 4, 5, 6, 11 Konzentration: 0,04 % Dosierung: 0,4 l/ha Wartefrist: 7 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 85­89 (BBCH)

3175

Anwendungsgebiet

Schadorganismus

Anwendung

Auflagen

Brombeere

Drosophila suzukii

Ribes-Arten

Drosophila suzukii

Heidelbeere

Drosophila suzukii

Schwarzer Holunder

Drosophila suzukii

Minikiwi

Drosophila suzukii

Konzentration: 0,04 % 1, 2, 4, 5, 7, 11 Dosierung: 0,4 l/ha Wartefrist: 7 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 85­89 (BBCH) 1, 2, 4, 5, 8, 11 Konzentration: 0,04 % Dosierung: 0,4 l/ha Wartefrist: 7 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 85­89 (BBCH) 1, 2, 4, 5, 8, 11 Konzentration: 0,04 % Dosierung: 0,4 l/ha Wartefrist: 7 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 85­89 (BBCH) Konzentration: 0,04 % 1, 2, 4, 9, 11 Wartefrist: 7 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 85­89 (BBCH) Konzentration: 0,04 % 1, 2, 4, 9, 11 Wartefrist: 7 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 85­89 (BBCH)

Auflagen für den Einsatz 1 Einsatz nur bei nachweislichem Auftreten von Drosophila suzukii in der Parzelle oder in der Nähe.

2 Das Pflanzenschutzmittel wurde nicht unter Schweizer Praxisbedingungen getestet; die Wirksamkeit ist daher nicht garantiert.

3 Die angegebene Konzentration bezieht sich auf das Stadium der Vollblüte bis Beginn der Rotfärbung der Früchte, 4 Pflanzen pro m2, Behandlung mit einer Standardbrühemenge von 1000 l/ha.

4 Maximal zwei Behandlungen pro Parzelle und Jahr.

5 SPe 8 ­ Bienengefährlich: Darf nur ausserhalb des Bienenfluges (abends) mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen (z. B. Kulturen, Einsaaten, Unkräuter, Nachbarkulturen, Hecken) in Kontakt kommen oder nur im geschlossenen Gewächshaus eingesetzt werden, sofern keine Bestäuber zugegen sind.

6 Bei der Sommerhimbeere bezieht sich die Dosierung auf das Stadium der ersten Blüte bis 50 Prozent der Blüten offen sind; Behandlung mit einer Standardbrühmenge von 1000 l/ha. Bei der Herbsthimbeere bezieht sich die Dosierung auf Hecken einer Höhe zwischen 150 und 170 cm; Behandlung mit einer Standardbrühmenge von 1000 l/ha.

7 Bei der Brombeere bezieht sich die Dosierung auf das Stadium der ersten Blüte bis 50 Prozent der Blüten offen sind; Behandlung mit einer Standardbrühmenge von 1000 l/ha.

8 Die Dosierung bezieht sich auf das Stadium 50­90 Prozent der Blütenstände mit sichtbaren Früchten; Behandlung mit einer Standardbrühmenge von 1000 l/ha.

9 SPe 8 ­ Bienengefährlich: Darf nur ausserhalb des Bienenfluges (abends) mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen (z. B. Kulturen, Einsaaten, Unkräuter, Nachbarkulturen, Hecken) in Kontakt kommen.

10 SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen des BLW reduziert werden.

11 SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 50 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen des BLW reduziert werden.

3176

Das Pflanzenschutzmittel Kendo (W 6098-1, 9,43 % Lambda-Cyhalothrin) wird, befristet bis zum 31. Oktober 2014, für einen beschränkten Einsatz mit den nachfolgenden Auflagen bewilligt: Bewilligte Anwendungen: Anwendungsgebiet

Schadorganismus

Anwendung

Auflagen

Beerenbau Erdbeere

Drosophila suzukii

Himbeere

Drosophila suzukii

Brombeere

Drosophila suzukii

Ribes-Arten

Drosophila suzukii

Heidelbeere

Drosophila suzukii

Schwarzer Holunder

Drosophila suzukii

Minikiwi

Drosophila suzukii

1, 2, 3, 4, 5, 10 Konzentration: 0,02 % Dosierung: 0,2 l/ha Wartefrist: 7 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 85­89 (BBCH) Konzentration: 0,02 % 1, 2, 4, 5, 6, 11 Dosierung: 0,2 l/ha Wartefrist: 7 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 85­89 (BBCH) 1, 2, 4, 5, 7, 11 Konzentration: 0,02 % Dosierung: 0,2 l/ha Wartefrist: 7 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 85­89 (BBCH) 1, 2, 4, 5, 8, 11 Konzentration: 0,02 % Dosierung: 0,2 l/ha Wartefrist: 7 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 85­89 (BBCH) Konzentration: 0,02 % 1, 2, 4, 5, 8, 11 Dosierung: 0,2 l/ha Wartefrist: 7 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 85­89 (BBCH) Konzentration: 0,02 % 1, 2, 4, 9, 11 Wartefrist: 7 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 85­89 (BBCH) Konzentration: 0,02 % 1, 2, 4, 9, 11 Wartefrist: 7 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 85­89 (BBCH)

Auflagen für den Einsatz 1 Einsatz nur bei nachweislichem Auftreten von Drosophila suzukii in der Parzelle oder in der Nähe.

2 Das Pflanzenschutzmittel wurde nicht unter Schweizer Praxisbedingungen getestet; die Wirksamkeit ist daher nicht garantiert.

3 Die angegebene Konzentration bezieht sich auf das Stadium der Vollblüte bis Beginn der Rotfärbung der Früchte, 4 Pflanzen pro m2, Behandlung mit einer Standardbrühemenge von 1000 l/ha.

4 Maximal zwei Behandlungen pro Parzelle und Jahr.

5 SPe 8 ­ Bienengefährlich: Darf nur ausserhalb des Bienenfluges (abends) mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen (z. B. Kulturen, Einsaaten, Unkräuter, Nachbarkulturen, Hecken) in Kontakt kommen oder nur im geschlossenen Gewächshaus eingesetzt werden, sofern keine Bestäuber zugegen sind.

6 Bei der Sommerhimbeere bezieht sich die Dosierung auf das Stadium der ersten Blüte bis 50 Prozent der Blüten offen sind; Behandlung mit einer Standardbrühmenge von 1000 l/ha. Bei der Herbsthimbeere bezieht sich die Dosierung auf Hecken einer Höhe zwischen 150 und 170 cm; Behandlung mit einer Standardbrühmenge von 1000 l/ha.

7 Bei der Brombeere bezieht sich die Dosierung auf das Stadium der ersten Blüte bis 50 Prozent der Blüten offen sind; Behandlung mit einer Standardbrühmenge von 1000 l/ha.

3177

8

Die Dosierung bezieht sich auf das Stadium 50­90 Prozent der Blütenstände mit sichtbaren Früchten; Behandlung mit einer Standardbrühmenge von 1000 l/ha.

9 SPe 8 ­ Bienengefährlich: Darf nur ausserhalb des Bienenfluges (abends) mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen (z. B. Kulturen, Einsaaten, Unkräuter, Nachbarkulturen, Hecken) in Kontakt kommen.

10 SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen des BLW reduziert werden.

11 SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 50 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen des BLW reduziert werden.

Das Pflanzenschutzmittel Alanto (W 5933, 40,4 % Thiacloprid) wird, befristet bis zum 31. Oktober 2014, für einen beschränkten Einsatz mit den nachfolgenden Auflagen bewilligt: Bewilligte Anwendungen: Anwendungsgebiet

Schadorganismus

Anwendung

Beerenbau Erdbeere

Drosophila suzukii

Himbeere

Drosophila suzukii

Brombeere

Drosophila suzukii

Ribes-Arten

Drosophila suzukii

Heidelbeere

Drosophila suzukii

Schwarzer Holunder

Drosophila suzukii

Minikiwi

Drosophila suzukii

1, 2, 3, 4, 9 Konzentration: 0,02 % Dosierung: 0,2 l/ha Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 85­89 (BBCH) Konzentration: 0,02 % 1, 2, 4, 5, 10 Dosierung: 0,2 l/ha Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 85­89 (BBCH) 1, 2, 4, 6, 10 Konzentration: 0,02 % Dosierung: 0,2 l/ha Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 85­89 (BBCH) 1, 2, 4, 7, 10 Konzentration: 0,02 % Dosierung: 0,2 l/ha Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 85­89 (BBCH) Konzentration: 0,02 % 1, 2, 4, 7, 10 Dosierung: 0,2 l/ha Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 85­89 (BBCH) Konzentration: 0,02 % 1, 2, 4, 10 Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 85­89 (BBCH) Konzentration: 0,02 % 1, 2, 4, 10 Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 85­89 (BBCH)

Obstbau Steinobst

Drosophila suzukii

3178

Auflagen

1, 2, 4, 8, 11 Konzentration: 0,025 % Dosierung: 0,4 l/ha Wartefrist: 14 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 83­87 (BBCH)

Auflagen für den Einsatz 1 Einsatz nur bei nachweislichem Auftreten von Drosophila suzukii in der Parzelle oder in der Nähe.

2 Das Pflanzenschutzmittel wurde nicht unter Schweizer Praxisbedingungen getestet; die Wirksamkeit ist daher nicht garantiert.

3 Die angegebene Konzentration bezieht sich auf das Stadium der Vollblüte bis Beginn der Rotfärbung der Früchte, 4 Pflanzen pro m2, Behandlung mit einer Standardbrühmenge von 1000 l/ha.

4 Maximal zwei Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit Produkten aus derselben Wirkstoffgruppe.

5 Bei der Sommerhimbeere bezieht sich die Dosierung auf das Stadium der ersten Blüte bis 50 Prozent der Blüten offen sind; Behandlung mit einer Standardbrühmenge von 1000 l/ha. Bei der Herbsthimbeere bezieht sich die Dosierung auf Hecken einer Höhe zwischen 150 und 170 cm; Behandlung mit einer Standardbrühmenge von 1000 l/ha.

6 Bei der Brombeere bezieht sich die Dosierung auf das Stadium der ersten Blüte bis 50 Prozent der Blüten offen sind; Behandlung mit einer Standardbrühmenge von 1000 l/ha.

7 Die Dosierung bezieht sich auf das Stadium 50­90 Prozent der Blütenstände mit sichtbaren Früchten; Behandlung mit einer Standardbrühmenge von 1000 l/ha.

8 Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10 000 m3/ha.

9 SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift und einer allfälligen Abschwemmung ist eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Oberflächengewässern einzuhalten.

10 SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von mindestens 6 m einhalten. Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den Weisungen des BLW.

11 SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 50 m zu Oberflächengewässern einhalten. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von mindestens 6 m einhalten. Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den Weisungen des BLW.

Das Pflanzenschutzmittel Audienz (W 6020, 480 g/l Spinosad) wird, befristet bis zum 31. Oktober 2014, für einen beschränkten Einsatz mit den nachfolgenden Auflagen bewilligt: Bewilligte Anwendungen: Anwendungsgebiet

Schadorganismus

Anwendung

Auflagen

Beerenbau Erdbeere

Drosophila suzukii

Himbeere

Drosophila suzukii

Brombeere

Drosophila suzukii

1, 2, 3, 5, 17 Konzentration: 0,02 % Dosierung: 0,2 l/ha Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 85­89 (BBCH) Konzentration: 0,02 % 1, 2, 4, 5, 6, 7 Dosierung: 0,2 l/ha Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 85­89 (BBCH) 1, 2, 4, 5, 6, 8 Konzentration: 0,02 % Dosierung: 0,2 l/ha Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 85­89 (BBCH)

3179

Anwendungsgebiet

Schadorganismus

Anwendung

Auflagen

Ribes-Arten

Drosophila suzukii

Heidelbeere

Drosophila suzukii

Schwarzer Holunder

Drosophila suzukii

Minikiwi

Drosophila suzukii

Konzentration: 0,02 % 1, 2, 4, 5, 6, 9 Dosierung: 0,2 l/ha Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 85­89 (BBCH) 1, 2, 4, 5, 6, 9 Konzentration: 0,02 % Dosierung: 0,2 l/ha Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 85­89 (BBCH) 1, 2, 4, 6, 10, 12 Konzentration: 0,02 % Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 85­89 (BBCH) 1, 2, 4, 6, 10, 12 Konzentration: 0,02 % Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 85­89 (BBCH)

Obstbau Steinobst

Drosophila suzukii

Konzentration: 0,02 % 1, 2, 4, 6, 10, 11, Dosierung: 0,32 l/ha 12 Wartefrist: 7 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 83­87 (BBCH)

Rebbau Rebe

Drosophila suzukii

2, 6, 10, 13, 14, Konzentration: 0,015 % 15, 16 Dosierung: 0,18 l/ha Wartefrist: 7 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 83­89 (BBCH)

Auflagen für den Einsatz 1 Einsatz nur bei nachweislichem Auftreten von Drosophila suzukii in der Parzelle oder in der Nähe.

2 Das Pflanzenschutzmittel wurde nicht unter Schweizer Praxisbedingungen getestet; die Wirksamkeit ist daher nicht garantiert.

3 Die angegebene Konzentration bezieht sich auf das Stadium der Vollblüte bis Beginn der Rotfärbung der Früchte, 4 Pflanzen pro m2, Behandlung mit einer Standardbrühmenge von 1000 l/ha.

4 Maximal zwei Behandlungen pro Parzelle und Jahr.

5 SPe 8 ­ Bienengefährlich: Darf nur ausserhalb des Bienenfluges (abends) mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen (z. B. Kulturen, Einsaaten, Unkräuter, Nachbarkulturen, Hecken) in Kontakt kommen oder nur im geschlossenen Gewächshaus eingesetzt werden, sofern keine Bestäuber zugegen sind.

6 Der/die Produzent/in stellt sicher, dass die Rückstandshöchstkonzentration zum Zeitpunkt der Vermarktung nicht überschritten wird.

7 Bei der Sommerhimbeere bezieht sich die Dosierung auf das Stadium der ersten Blüte bis 50 Prozent der Blüten offen sind; Behandlung mit einer Standardbrühmenge von 1000 l/ha. Bei der Herbsthimbeere bezieht sich die Dosierung auf Hecken einer Höhe zwischen 150 und 170 cm; Behandlung mit einer Standardbrühmenge von 1000 l/ha.

8 Bei der Brombeere bezieht sich die Dosierung auf das Stadium der ersten Blüte bis 50 Prozent der Blüten offen sind; Behandlung mit einer Standardbrühmenge von 1000 l/ha.

9 Die Dosierung bezieht sich auf das Stadium 50­90 Prozent der Blütenstände mit sichtbaren Früchten; Behandlung mit einer Standardbrühmenge von 1000 l/ha.

10 SPe 8 ­ Bienengefährlich: Darf nur ausserhalb des Bienenfluges (abends) mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen (z. B. Kulturen, Einsaaten, Unkräuter, Nachbarkulturen, Hecken) in Kontakt kommen.

11 Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10 000 m3/ha.

12 SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen eine unbehandelte Pufferzone von 20 Metern zu Oberflächengewässern einhalten. Dieser Abstand kann bei Verwendung abdriftmindernder technischer Massnahmen gemäss Weisungen des BLW verringert werden.

3180

13 Einsatz nur bei nachweislichem Auftreten von Larven in den Beeren nach dem Stadium BBCH 83.

14 Maximal vier Behandlungen pro Parzelle und Jahr.

15 Die Dosierung wird auf die Traubenzone angewendet und bezieht sich auf eine Referenzbrühmenge von 1200 l/ha.

16 Spa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung abwechselnd mit Pflanzenschutzmitteln anderer Wirkstoffgruppen behandeln.

17 Maximal eine Behandlungen pro Parzelle und Jahr.

Das Pflanzenschutzmittel Parexan N (W 5959, 49.4 g/l Pyrethrine, 198 g/l Sesamöl raffiniert) wird, befristet bis zum 31. Oktober 2014, für einen beschränkten Einsatz mit den nachfolgenden Auflagen bewilligt: Bewilligte Anwendungen: Anwendungsgebiet

Schadorganismus

Anwendung

Auflagen

Beerenbau Erdbeere

Drosophila suzukii

Himbeere

Drosophila suzukii

Brombeere

Drosophila suzukii

Ribes-Arten

Drosophila suzukii

Heidelbeere

Drosophila suzukii

Schwarzer Holunder

Drosophila suzukii

Minikiwi

Drosophila suzukii

Konzentration: 0,15 % 1, 2, 3, 4, 5 Dosierung: 1,5 l/ha Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 85­89 (BBCH) 1, 2, 4, 5, 6 Konzentration: 0,15 % Dosierung: 1,5 l/ha Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 85­89 (BBCH) 1, 2, 4, 5, 7 Konzentration: 0,15 % Dosierung: 1,5 l/ha Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 85­89 (BBCH) Konzentration: 0,15 % 1, 2, 4, 5, 8 Dosierung: 1,5 l/ha Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 85­89 (BBCH) 1, 2, 4, 5, 8 Konzentration: 0,15 % Dosierung: 1,5 l/ha Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 85­89 (BBCH) 1, 2, 4, 9 Konzentration: 0,15 % Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 85­89 (BBCH) 1, 2, 4, 9 Konzentration: 0,15 % Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 85­89 (BBCH)

Obstbau Steinobst

Drosophila suzukii

1, 2, 4, 9, 10 Konzentration: 0,1 % Dosierung: 1,6 l/ha Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 83­87 (BBCH)

Rebbau Rebe

Drosophila suzukii

Konzentration: 0,1 % 2, 9, 11, 12, 13, Dosierung: 1,6 l/ha 14 Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 83­89 (BBCH)

3181

Auflagen für den Einsatz 1 Einsatz nur bei nachweislichem Auftreten von Drosophila suzukii in der Parzelle oder in der Nähe.

2 Das Pflanzenschutzmittel wurde nicht unter Schweizer Praxisbedingungen getestet; die Wirksamkeit ist daher nicht garantiert.

3 Die angegebene Konzentration bezieht sich auf das Stadium der Vollblüte bis Beginn der Rotfärbung der Früchte, 4 Pflanzen pro m2, Behandlung mit einer Standardbrühmenge von 1000 l/ha.

4 Maximal drei Behandlungen pro Parzelle und Jahr.

5 SPe 8 ­ Bienengefährlich: Darf nur ausserhalb des Bienenfluges (abends) mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen (z. B. Kulturen, Einsaaten, Unkräuter, Nachbarkulturen, Hecken) in Kontakt kommen oder nur im geschlossenen Gewächshaus eingesetzt werden, sofern keine Bestäuber zugegen sind.

6 Bei der Sommerhimbeere bezieht sich die Dosierung auf das Stadium der ersten Blüte bis 50 Prozent der Blüten offen sind; Behandlung mit einer Standardbrühmenge von 1000 l/ha. Bei der Herbsthimbeere bezieht sich die Dosierung auf Hecken einer Höhe zwischen 150 und 170 cm; Behandlung mit einer Standardbrühmenge von 1000 l/ha.

7 Bei der Brombeere bezieht sich die Dosierung auf das Stadium der ersten Blüte bis 50 Prozent der Blüten offen sind; Behandlung mit einer Standardbrühmenge von 1000 l/ha.

8 Die Dosierung bezieht sich auf das Stadium 50­90 Prozent der Blütenstände mit sichtbaren Früchten; Behandlung mit einer Standardbrühmenge von 1000 l/ha.

9 SPe 8 ­ Bienengefährlich: Darf nur ausserhalb des Bienenfluges (abends) mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen (z. B. Kulturen, Einsaaten, Unkräuter, Nachbarkulturen, Hecken) in Kontakt kommen.

10 Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10 000 m3/ha.

11 Einsatz nur bei nachweislichem Auftreten von Larven in den Beeren nach dem Stadium BBCH 83.

12 Die Dosierung bezieht sich auf das Stadium BBCH 71­81 (J-M, Nachblüte) mit einer Referenzbrühmenge von 1600 l/ha (Berechnungsgrundlage) oder einem Laubwandvolumen von 4500 m3/ha.

13 Maximal vier Behandlungen pro Parzelle und Jahr.

14 Spa 1 Zur Vermeidung einer Resistenzbildung abwechselnd mit Pflanzenschutzmitteln anderer Wirkstoffgruppen behandeln.

Das Pflanzenschutzmittel Pyrethrum FS (W 5777, 72.6 g/l Pyrethrine, 326 g/l Sesamöl raffiniert) wird, befristet bis zum 31. Oktober 2014, für einen beschränkten Einsatz mit den nachfolgenden Auflagen bewilligt: Bewilligte Anwendungen: Anwendungsgebiet

Schadorganismus

Anwendung

Beerenbau Erdbeere

Drosophila suzukii

Himbeere

Drosophila suzukii

Brombeere

Drosophila suzukii

Konzentration: 0,05 % 1, 2, 3, 4, 5 Dosierung: 0,5 l/ha Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 85­89 (BBCH) 1, 2, 4, 5, 6 Konzentration: 0, 05 % Dosierung: 0,5 l/ha Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 85­89 (BBCH) 1, 2, 4, 5, 7 Konzentration: 0, 05 % Dosierung: 0,5 l/ha Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 85­89 (BBCH)

3182

Auflagen

Anwendungsgebiet

Schadorganismus

Anwendung

Auflagen

Ribes-Arten

Drosophila suzukii

Heidelbeere

Drosophila suzukii

Schwarzer Holunder

Drosophila suzukii

Minikiwi

Drosophila suzukii

Konzentration: 0,05 % 1, 2, 4, 5, 8 Dosierung: 0,5 l/ha Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 85­89 (BBCH) 1, 2, 4, 5, 8 Konzentration: 0,05 % Dosierung: 0,5 l/ha Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 85­89 (BBCH) 1, 2, 4, 9 Konzentration: 0, 05 % Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 85­89 (BBCH) 1, 2, 4, 9 Konzentration: 0, 05 % Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 85­89 (BBCH)

Obstbau Steinobst

Drosophila suzukii

Konzentration: 0,05 % 1, 2, 4, 9, 10 Dosierung: 0,8 l/ha Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 83­87 (BBCH)

Rebbau Rebe

Drosophila suzukii

2, 9, 11, 12, 13, Konzentration: 0,075 % 14 Dosierung: 1,2 l/ha Wartefrist: 3 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 83­89 (BBCH)

Auflagen für den Einsatz 1 Einsatz nur bei nachweislichem Auftreten von Drosophila suzukii in der Parzelle oder in der Nähe.

2 Das Pflanzenschutzmittel wurde nicht unter Schweizer Praxisbedingungen getestet; die Wirksamkeit ist daher nicht garantiert.

3 Die angegebene Konzentration bezieht sich auf das Stadium der Vollblüte bis Beginn der Rotfärbung der Früchte, 4 Pflanzen pro m2, Behandlung mit einer Standardbrühmenge von 1000 l/ha.

4 Maximal drei Behandlungen pro Parzelle und Jahr.

5 SPe 8 ­ Bienengefährlich: Darf nur ausserhalb des Bienenfluges (abends) mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen (z. B. Kulturen, Einsaaten, Unkräuter, Nachbarkulturen, Hecken) in Kontakt kommen oder nur im geschlossenen Gewächshaus eingesetzt werden, sofern keine Bestäuber zugegen sind.

6 Bei der Sommerhimbeere bezieht sich die Dosierung auf das Stadium der ersten Blüte bis 50 Prozent der Blüten offen sind; Behandlung mit einer Standardbrühmenge von 1000 l/ha. Bei der Herbsthimbeere bezieht sich die Dosierung auf Hecken einer Höhe zwischen 150 und 170 cm; Behandlung mit einer Standardbrühmenge von 1000 l/ha.

7 Bei der Brombeere bezieht sich die Dosierung auf das Stadium der ersten Blüte bis 50 Prozent der Blüten offen sind; Behandlung mit einer Standardbrühmenge von 1000 l/ha.

8 Die Dosierung bezieht sich auf das Stadium 50­90 Prozent der Blütenstände mit sichtbaren Früchten; Behandlung mit einer Standardbrühmenge von 1000 l/ha.

9 SPe 8 ­ Bienengefährlich: Darf nur ausserhalb des Bienenfluges (abends) mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen (z. B. Kulturen, Einsaaten, Unkräuter, Nachbarkulturen, Hecken) in Kontakt kommen.

10 Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10 000 m3/ha.

11 Einsatz nur bei nachweislichem Auftreten von Larven in den Beeren nach dem Stadium BBCH 83.

12 Die Dosierung bezieht sich auf das Stadium BBCH 71­81 (J-M, Nachblüte) mit einer Referenzbrühmenge von 1600 l/ha (Berechnungsgrundlage) oder einem Laubwandvolumen von 4500 m3/ha.

3183

13 Maximal vier Behandlungen pro Parzelle und Jahr.

14 Spa 1 Zur Vermeidung einer Resistenzbildung abwechselnd mit Pflanzenschutzmitteln anderer Wirkstoffgruppen behandeln.

Das Pflanzenschutzmittel Gazelle SG (W 6581, 20 % Acetamiprid) wird, befristet bis zum 31. Oktober 2014, für einen beschränkten Einsatz mit den nachfolgenden Auflagen bewilligt: Bewilligte Anwendungen: Anwendungsgebiet

Schadorganismus

Anwendung

Auflagen

Obstbau Steinobst

Drosophila suzukii

1, 2, 3, 4 Konzentration: 0.02 % Dosierung 0.32 kg/ha Wartefrist: 14 Tage Anwendungszeitpunkt: Stadium 83­87 (BBCH)

Auflagen für den Einsatz 1 Einsatz nur bei nachweislichem Auftreten von Drosophila suzukii in der Parzelle oder in der Nähe.

2 Das Pflanzenschutzmittel wurde nicht unter Schweizer Praxisbedingungen getestet; die Wirksamkeit ist daher nicht garantiert. .

3 Maximal zwei Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit Produkten aus derselben Wirkstoffgruppe.

4 Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10 000 m3/ha.

Entzug der aufschiebenden Wirkung Einer allfälligen Beschwerde gegen diese Allgemeinverfügung wird gemäss Artikel 55 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 19682 über das Verwaltungsverfahren die aufschiebende Wirkung entzogen.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innerhalb von 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St-Gallen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der beschwerdeführenden Partei oder die ihres Vertreters zu enthalten; sie ist im Doppel und unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen, und es sind ihr die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie die beschwerdeführende Partei in Händen hat, beizulegen.

31. März 2014

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Bernard Lehmann

2

SR 172.021

3184