Verfügung betreffend Verkehrsanordnungen wegen Baustelle auf der Nationalstrasse N08 Interlaken Ost­Brienz, Kanton Bern vom 16. Oktober 2014

Beim Chüebalm- und Sengg- und Giessbachtunnel werden neue Sicherheitsstollen gebaut. Der Rastplatz Glooten wird für die Baustellensinstallation beansprucht, bleibt in beiden Fahrtrichtungen für die Öffentlichkeit gesperrt und dem Baustellenverkehr vorbehalten. Im Bereich vom Rastplatz Glooten und beim Tunnelportal Chüebalm West zwischen den Anschlüssen Iseltwald und Brienz wird an den Werktagen die Geschwindigkeit in beiden Fahrtrichtungen auf 60 km/h beschränkt.

Aus diesem Grund gestützt auf Artikel 2 Absatz 3bis, 3 Absatz 4 und 32 Absatz 3 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 19581 (SVG) und die Artikel 107 Absätze 1 und 5, 108 Absätze 1, 2 Buchstabe a, 4 und 5 und 110 Absatz 2 der Signalisationsverordnung vom 5. September 19792 (SSV), verfügt das Bundesamt für Strassen (ASTRA), I Festsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf der Nationalstrasse N08 im Baustellenbereich: In Fahrtrichtung Brienz ­

von km 29.450 bis km 29.830: 60 km/h

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von km 30.980 bis km 31.710: 60 km/h

In Fahrtrichtung Interlaken ­

von km 31.910 bis km 30.970: 60 km/h

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von km 29.830 bis km 29.450: 60 km/h

II Die Verkehrsanordnungen werden gemäss Signalisationsplan und entsprechend dem Baufortschritt signalisiert und gelten ab sofort bis Ende der Bauphase (voraussichtlich 31. Dezember 2015)

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SR 741.01 SR 741.21

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2014-2945

III Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

IV Gegen die vorliegende Verfügung kann gemäss Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe b VwVG innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im Bundesblatt Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat das Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit der Beschwerdeführer sie in Händen hat. Detaillierte Unterlagen können bei der ASTRA Filiale Thun, Uttigenstrasse 54, 3600 Thun, eingesehen werden.

11. November 2014

Bundesamt für Strassen Abt. Strasseninfrastruktur Der stellvertretende Direktor: Jürg Röthlisberger

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