Richtplan des Kantons Zug Genehmigung durch den Bund in den Bereichen Festsetzung der offenen Linienführung für eine Doppelspur in Walchwil, Bahn-Güterverkehr und NEAT-Linienführung Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation hat am 11. November 2013 folgenden Beschluss gefasst: Gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) vom 4. November 2013 werden die Richtplananpassungen bezüglich Festsetzung der offenen Linienführung für eine Doppelspur in Walchwil, Bahn-Güterverkehr und NEAT-Linienführung genehmigt.
Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden:
Amt für Raumplanung des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, 6300 Zug, Tel. 041 728 54 80
Bundesamt für Raumentwicklung (ARE), Worblentalstrasse 66, 3063 Ittigen, Tel. 031 322 40 58
11. März 2014
2014-0571
Bundesamt für Raumentwicklung
2041