Richtplan des Kantons Zug Genehmigung durch den Bund in den Bereichen Festsetzung der offenen Linienführung für eine Doppelspur in Walchwil, Bahn-Güterverkehr und NEAT-Linienführung Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation hat am 11. November 2013 folgenden Beschluss gefasst: Gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) vom 4. November 2013 werden die Richtplananpassungen bezüglich Festsetzung der offenen Linienführung für eine Doppelspur in Walchwil, Bahn-Güterverkehr und NEAT-Linienführung genehmigt.

Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden: ­

Amt für Raumplanung des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, 6300 Zug, Tel. 041 728 54 80

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Bundesamt für Raumentwicklung (ARE), Worblentalstrasse 66, 3063 Ittigen, Tel. 031 322 40 58

11. März 2014

2014-0571

Bundesamt für Raumentwicklung

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