Vernehmlassungsverfahren

Parlamentarische Kommissionen 10.538 Pa.Iv. Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse.

Lebensmittel vom Cassis-de-Dijon-Prinzip ausnehmen Durch das Inkrafttreten der Revision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) im Jahre 2010 wurde in der Schweiz das «Cassis-deDijon-Prinzip» autonom eingeführt. Dadurch können bestimmte Produkte, welche in einem Mitgliedstaat in der EU oder des EWR rechtmässig in Verkehr sind, ohne zusätzliche Auflagen ebenfalls auf den Schweizer Markt gebracht werden. Im Bereich der Lebensmittel gilt eine Sonderregelung, wonach die Anwendung des «Cassis-de-Dijon-Prinzips» einer Bewilligungspflicht untersteht. Der vorliegende Gesetzesentwurf stellt für den Lebensmittelbereich eine Rückkehr zum alten System und somit den Ausschluss der Lebensmittel vom Geltungsbereich des «Cassis-deDijon-Prinzips» dar. Das Sonderverfahren für Lebensmittel gemäss Kapitel 3a, Abschnitt 2 THG wird damit gegenstandslos.

Datum der Eröffnung: 27. Mai 2014 Vernehmlassungsfrist: 29. August 2014 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Parlamentsdienste, Sekretariat WAK, Bundeshaus, 3003 Bern, Telefon 058 322 94 54, Fax 058 322 96 57, www.parlament.ch/d/dokumentation/berichte/berichte-legislativkommissionen/ kommission-fuer-wirtschaft-und-abgaben-wak/Seiten/default.aspx Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

11. Juni 2014

2014-1398

Bundeskanzlei

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