Erteilte Arbeitszeitbewilligungen

Bewilligung für ununterbrochenen Betrieb (Art. 24 ArG, Art. 36­38 ArGV 1) ­ 13-002830 / 54465413 BRITA Wasser-Filter-Systeme AG, 6025 Neudorf Spritzgussabteilung Wirtschaftlich und technisch unentbehrliche Betriebsweise 8M 01.02.2014­31.01.2017 (Neuerteilung) (M = Männer, F = Frauen, J = Jugendliche) Rechtsmittel: Gegen diese Verfügung kann gemäss Artikel 44 ff. VwVG innert 30 Tagen seit der Publikation beim Bundesverwaltungsgericht, Kreuzackerstrasse 12, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde erhoben werden. Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten.

Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Arbeitsbedingungen, Arbeitnehmerschutz (ABAS), Effingerstrasse 31, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 031 322 29 48) Akteneinsicht nehmen.

25. Februar 2014

Staatssekretariat für Wirtschaft: Direktion für Arbeit

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2014-0211