Fernmeldegesetz

Veröffentlichung von zugeteilten Kurznummern Das Bundesamt für Kommunikation veröffentlicht zugeteilte Kurznummern wie folgt: Kurznummer

Inhaberin (Kategorie)

1820

AP Dialog GmbH, Täfernstrasse 11, 5405 Dättwil AG

Eine vollständige Liste mit den zugeteilten Kurznummern kann auf der Internetseite www.eofcom.ch abgerufen werden.

Gemäss Artikel 27 Absatz 1 der Verordnung über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich (AEFV)1 muss die Fernmeldedienstanbieterin, mit deren Unterstützung die Inhaberin der Kurznummer ihren Dienst anbietet, den übrigen Fernmeldedienstanbieterinnen die Inbetriebnahme neuer Kurznummern mindestens 60 Tage im Voraus mitteilen.

Gemäss Artikel 27 Absatz 2 AEFV müssen die übrigen Fernmeldedienstanbieterinnen ihren Teilnehmerinnen und Teilnehmern den Zugang zu den Kurznummern spätestens auf den mitgeteilten Zeitpunkt der Inbetriebnahme bereitstellen.

Auskünfte: Bundesamt für Kommunikation Abteilung Telecomdienste Nummerierung und Adressierung Zukunftstrasse 44 2501 Biel/Bienne Claude-André Polier Tel. 058 460 55 67

16. September 2014

1

Bundesamt für Kommunikation

SR 784.104

6540

2014-2398