Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Teilrevision des Bundesgesetzes über die Binnenschifffahrt (BSG) Im Bundesgesetz vom 3. Oktober 1975 über die Binnenschifffahrt (BSG) wird eine gesetzliche Grundlage für die risikoorientierte Prüfung von neuen oder umzubauenden Fahrgastschiffen im Rahmen des Zulassungsverfahrens, die beweissichere Atemalkoholprobe und die Verordnung über die militärische Schifffahrt geschaffen.

Weiter werden die Diskrepanz zwischen BSG und Bundesgesetz über die Personenbeförderung beim Straftatbestand der unerlaubten Personenbeförderung aufgehoben und kleinere redaktionelle Anpassungen vorgenommen.

Datum der Eröffnung: 5. Dezember 2014 Vernehmlassungsfrist: 30. April 2015 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Verkehr, Abteilung Sicherheit, 3003 Bern, Telefon 058 463 55 69, Fax 058 462 78 26, www.bav.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

16. Dezember 2014

9446

Bundeskanzlei

2014-3276