Bundesbeschluss

Entwurf

über die Genehmigung des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Bosnien und Herzegowina sowie des Landwirtschaftsabkommens zwischen der Schweiz und Bosnien und Herzegowina vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die im Bericht vom 15. Januar 20142 zur Aussenwirtschaftspolitik 2013 enthaltene Botschaft, beschliesst: Art. 1 1

2

Die folgenden Abkommen werden genehmigt: a.

Freihandelsabkommen vom 24. Juni 20133 zwischen den EFTA-Staaten und Bosnien und Herzegowina;

b.

Landwirtschaftsabkommen vom 24. Juni 20134 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und Bosnien und Herzegowina.

Der Bundesrat wird ermächtigt, die Abkommen zu ratifizieren.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

1 2 3 4

SR 101 BBl 2014 1185 1309 SR ...; BBl 2014 1343 SR ...; BBl 2014 1371

2013-2542

1341

Genehmigung des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Bosnien und Herzegowina und des Landwirtschaftsabkommens zwischen der Schweiz und Bosnien und Herzegowina. BB

1342