Vernehmlassungsverfahren

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung Bundesgesetz zur Optimierung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit Die Vernehmlassungsvorlage umfasst eine Anpassung des Entsendegesetzes (EntsG), des Obligationenrechts (OR) und des Bundesgesetzes über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (AVEG). Die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit sollen optimiert werden, indem die Obergrenze für Verwaltungssanktionen erhöht wird, Erleichterungen bei der Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen eingeführt werden und die Voraussetzungen zur Verlängerung eines Normalarbeitsvertrages definiert werden.

Datum der Eröffnung: 19. September 2014 Vernehmlassungsfrist: 19. Dezember 2014 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Staatssekretariat für Wirtschaft, Arbeitsmarktaufsicht, Holzikofenweg 36, 3003 Bern, Telefon 058 462 00 91, Fax 031 311 38 35, www.seco.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

30. September 2014

2014-2510

Bundeskanzlei

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Vernehmlassungsverfahren

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