Ablauf der Referendumsfrist: 15. Januar 2015

Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (Ausländergesetz, AuG) Änderung vom 26. September 2014 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 9. April 20141, beschliesst: I Das Ausländergesetz vom 16. Dezember 20052 wird wie folgt geändert: Art. 80 Abs. 4 zweiter Satz ... Die Anordnung einer Vorbereitungs-, Ausschaffungs- oder Durchsetzungshaft ist ausgeschlossen gegenüber Kindern und Jugendlichen, die das 15. Altersjahr noch nicht zurückgelegt haben.

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Art. 109a Abs. 2 Bst. a 2

Folgende Behörden können die Daten des C-VIS online abfragen: a.

das BFM, die schweizerischen Vertretungen im Ausland und die Missionen, die für die Visa zuständigen kantonalen Migrationsbehörden und die Gemeindebehörden, auf welche die Kantone diese Kompetenzen übertragen haben, das Staatssekretariat und die Politische Direktion des EDA sowie das Grenzwachtkorps und die Grenzposten der kantonalen Polizeibehörden: im Rahmen des Visumverfahrens;

Art. 109b Abs. 3 erster Satz Das BFM, die schweizerischen Vertretungen im Ausland und die Missionen, die für die Visa zuständigen kantonalen Migrationsbehörden und die Gemeindebehörden, auf welche die Kantone diese Kompetenzen übertragen haben, das Staatssekretariat und die Politische Direktion des EDA sowie das Grenzwachtkorps und die Grenzposten der kantonalen Polizeibehörden, die Ausnahmevisa erteilen, können Daten im Informationssystem eingeben, ändern oder löschen, um die im Rahmen des Visumverfahrens erforderlichen Aufgaben zu erfüllen. ...

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BBl 2014 3373 SR 142.20

2013-1942

7305

Ausländergesetz

II 1

Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

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Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.

Ständerat, 26. September 2014

Nationalrat, 26. September 2014

Der Präsident: Hannes Germann Die Sekretärin: Martina Buol

Der Präsident: Ruedi Lustenberger Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

Datum der Veröffentlichung: 7. Oktober 20143 Ablauf der Referendumsfrist: 15. Januar 2015

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BBl 2014 7305

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