Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Änderung des Bundesgesetzes über die Arbeit in Unternehmen des öffentlichen Verkehrs (Arbeitszeitgesetz; AZG) Dem Arbeitszeitgesetz vom 8. Oktober 1971 (AZG; SR 822.21) unterstehen die Arbeitnehmenden der SBB sowie aller konzessionierten Transportunternehmen des öffentlichen Verkehrs. Mit der vorliegenden Teilrevision des AZG sollen die gesetzlichen Grundlagen der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung sowie den aktuellen Bedürfnissen der Akteure im Betrieb des öffentlichen Verkehrs angepasst werden. Gesamthaft sollen das AZG und die anschliessend angepassten Vollzugserlasse einen abgestimmten, zeitgemässen und modernen Arbeitszeitrahmen für den öffentlichen Verkehr bilden.

Datum der Eröffnung: 22. Januar 2014 Vernehmlassungsfrist: 1. Mai 2014 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Verkehr, Sektion Recht, 3003 Bern, Telefon 031 322 27 38, Fax 031 322 58 11, www.bav.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

11. Februar 2014

2014-0192

Bundeskanzlei

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Vernehmlassungsverfahren

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