Flugfeld St. Gallen-Altenrhein Gesuch um Plangenehmigung für den Neubau Hangar C6 Gemeinde:

Thal

Gesuchstellerin:

Airport Altenrhein AG, 9423 Altenrhein

Bauherrschaft:

Elenco AG, Hauptstrasse 148, 9430 St. Margrethen

Gegenstand:

Neubau Hangar C6 (Flugzeughangar) auf dem Flugfeld St. Gallen-Altenrhein Standort: Flugplatzareal, Gemeinde Thal, Grundstück-Nr.

571/730

Verfahren:

Das Verfahren richtet sich nach den Artikeln 37­37h des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0) sowie den Bestimmungen der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL; SR 748.131.1).

Das Vorhaben unterliegt der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung.

Anhörung:

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hört den Kanton St. Gallen und die interessierten Bundesstellen direkt an.

Öffentliche Auflage:

Die Gesuchsunterlagen können vom 28. Januar 2014 bis zum 27. Februar 2014 bei der politischen Gemeinde Thal, Kirchplatz 4, 9425 Thal, zu den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden.

Einsprachen:

Wer vom beschriebenen Vorhaben mehr als jedermann betroffen ist, kann während der Auflagefrist Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich und begründet einzureichen beim Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion Sachplan und Anlagen, 3003 Bern.

Hinweise: ­ Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen haben eine Person zu bezeichnen, welche die Einsprechergruppe rechtsverbindlich vertreten darf. Andernfalls bezeichnet das BAZL diese Vertretung (Art. 11a VwVG).

­ Wer keine Einsprache erhebt, darf gegen eine allfällige Plangenehmigung nicht Beschwerde führen (Art. 37f Abs. 1 LFG).

28. Januar 2014

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Bundesamt für Zivilluftfahrt

2014-0123