Bundesbeschluss über den Gesamtkredit für den Bau und die Finanzierung eines 4-Meter-Korridors auf den Zulaufstrecken zur NEAT vom 5. Dezember 2013
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1 und Artikel 5 des 4-Meter-Korridor-Gesetzes vom 13. Dezember 20132, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 22. Mai 20133, beschliesst: Art. 1 Für den Bau eines 4-Meter-Korridors auf den Zulaufstrecken zur NEAT wird ein Gesamtkredit von 990 Millionen Franken (Preis- und Projektstand 2012, ohne Teuerung und Mehrwertsteuer) bewilligt.
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Der Gesamtkredit wird auf die folgenden Verpflichtungskredite aufgeteilt: a.
Massnahmen in der Schweiz
710 Millionen;
b.
Massnahmen in Italien
280 Millionen.
Art. 2 Der Bundesrat bewirtschaftet den Gesamtkredit. Er kann insbesondere:
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a.
den Gesamtkredit um die ausgewiesene Teuerung und die Mehrwertsteuer erhöhen;
b.
geringfügige Verschiebungen zwischen den Verpflichtungskrediten vornehmen.
SR 101 SR 742.140.4; AS 2014 1111 BBl 2013 3823
2013-1005
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Gesamtkredit für den Bau und die Finanzierung eines 4-Meter-Korridors auf den Zulaufstrecken zur NEAT. BB
Art. 3 1
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Er tritt gleichzeitig mit dem 4-Meter-Korridor-Gesetz vom 13. Dezember 2013 in Kraft.
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Ständerat, 25. September 2013
Nationalrat, 5. Dezember 2013
Der Präsident: Filippo Lombardi Die Sekretärin: Martina Buol
Der Präsident: Ruedi Lustenberger Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz
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