Richtplan des Kantons Wallis Genehmigung des Koordinationsblattes H.2 des kantonalen Richtplans Wallis Deponien für sauberes Aushubmaterial und Inertstoffe Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation hat am 28. Februar 2014 folgenden Beschluss gefasst: 1.

Gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) vom 19. Februar 2014 wird die Anpassung des Koordinationsblattes H.2 «Deponien für sauberes Aushubmaterial und Inertstoffe» unter dem Vorbehalt gemäss Punkt 2, genehmigt.

2.

Von der Genehmigung ausgenommen sind die in den Anhängen 1 und 2 des Koordinationsblattes aufgeführten Standorte, welche nicht zum verbindlichen Teil des Richtplans gehören und vom Bund nicht geprüft wurden.

3.

Im Rahmen der Weiterentwicklung oder der Revision des Richtplans muss der Kanton ­ ein einheitliches Konzept bzw. einen einheitlichen Sachplan für das gesamte Kantonsgebiet erarbeiten; die Standortkriterien vervollständigen und verfeinern, entweder im verbindlichen Teil des Koordinationsblattes oder durch einen klaren Verweis auf die wichtigsten Punkte des zukünftigen kantonalen Konzept bzw. des Sachplans; ­ die Rolle des Richtplans betreffend Planung der Deponien überdenken und entsprechend den verbindlichen Teil des Koordinationsblattes überprüfen, insbesondere was die konkreten Vorhaben anbelangt. Dabei wird der Kanton genügend Angaben liefern müssen, um die im Rahmen des Richtplanes durchgeführten Interessenabwägungen darzulegen.

Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden: ­

Dienststelle für Raumentwicklung des Kantons Wallis, rue des Cèdres 11, 1950 Sion, Tel. 027 606 32 51

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Bundesamt für Raumentwicklung, Worblentalstrasse 66, 3063 Ittigen, Tel. 058 462 40 58

23. April 2014

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Bundesamt für Raumentwicklung

2014-0957