Beanstandung im Markeneintragungsverfahren Nr. 50916/2012 Swissquell AG, Unterbündelistrasse 1, 9443 Widnau, Markeneintragungsgesuch Nr. 50916/2012 Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 31. März 2014 Folgendes festgestellt: 1.

Das Institut hat erfahren, dass die Hinterlegerin im Handelsregister gelöscht wurde.

2.

Mit der Auflösung der Hinterlegerin im Verlauf des Hinterlegungsverfahrens ist das Rechtsschutzinteresse an diesem Markeneintragungsverfahren dahingefallen.

3.

Sofern nicht allfällige Rechtsnachfolger gegenüber dem Institut bis zum 2. Juni 2014 schriftlich ihren Rechtseintritt in das hängige Markeneintragungsverfahren belegen, ist das Verfahren als gegenstandslos abzuschreiben.

Bereits bezahlte Gebühren werden im Abschreibungsfall nicht erstattet.

4.

Diese Beanstandung wird allfälligen Rechtsnachfolgern durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

31. März 2014

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

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2014-0863