Flughafen Zürich Gesuch um Plangenehmigung für den Neubau von Rollwegen

Gesuchstellerin:

Flughafen Zürich AG, Postfach, 8058 Zürich

Gegenstand:

Neubau von Rollwegen: ­ 2 Schnellabrollwege von der Piste 34 zwischen den bestehenden Rollwegen Echo 3 und Echo 5; ­ 2 Schnellabrollwege von der Piste 28.

Alles im Flughafenareal, Grundstücke Kat.-Nr. 3139 Gemeinde Kloten und Kat.-Nr. 4100 Gemeinde Rümlang.

Verfahren:

Das Verfahren richtet sich nach den Artikeln 37­37h des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0) sowie den Bestimmungen der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL; SR 748.131.1).

Es wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.

Anhörung:

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hört den Kanton Zürich sowie die betroffenen Bundesstellen direkt an.

Öffentliche Auflage:

Die Gesuchsunterlagen mit dem Bericht über die Umweltverträglichkeit können 20. Oktober bis zum 18. November 2014 an folgenden Stellen zu den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden: ­ Amt für Verkehr des Kantons Zürich; ­ weitere Auflagestellen gemäss Angaben in den kantonalen Publikationsorganen.

Einsprachen:

Wer von dem beschriebenen Vorhaben mehr als jedermann betroffen ist, kann während der Auflagefrist Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich und begründet einzureichen beim: Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion Sachplan und Anlagen, 3003 Bern.

Hinweise: ­ Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen haben eine Person zu bezeichnen, welche die Einsprechergruppe rechtsverbindlich vertreten darf.

Andernfalls bezeichnet das BAZL diese Vertretung (Art. 11a VwVG).

­ Wer keine Einsprache erhebt, darf gegen eine allfällige Plangenehmigung nicht Beschwerde führen (Art. 37f Abs. 1 LFG).

14. Oktober 2014

2014-2562

Bundesamt für Zivilluftfahrt 7899