Flughafen Zürich Gesuch um Plangenehmigung für den Neubau von Rollwegen
Gesuchstellerin:
Flughafen Zürich AG, Postfach, 8058 Zürich
Gegenstand:
Neubau von Rollwegen: 2 Schnellabrollwege von der Piste 34 zwischen den bestehenden Rollwegen Echo 3 und Echo 5; 2 Schnellabrollwege von der Piste 28.
Alles im Flughafenareal, Grundstücke Kat.-Nr. 3139 Gemeinde Kloten und Kat.-Nr. 4100 Gemeinde Rümlang.
Verfahren:
Das Verfahren richtet sich nach den Artikeln 3737h des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0) sowie den Bestimmungen der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL; SR 748.131.1).
Es wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.
Anhörung:
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hört den Kanton Zürich sowie die betroffenen Bundesstellen direkt an.
Öffentliche Auflage:
Die Gesuchsunterlagen mit dem Bericht über die Umweltverträglichkeit können 20. Oktober bis zum 18. November 2014 an folgenden Stellen zu den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden: Amt für Verkehr des Kantons Zürich; weitere Auflagestellen gemäss Angaben in den kantonalen Publikationsorganen.
Einsprachen:
Wer von dem beschriebenen Vorhaben mehr als jedermann betroffen ist, kann während der Auflagefrist Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich und begründet einzureichen beim: Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion Sachplan und Anlagen, 3003 Bern.
Hinweise: Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen haben eine Person zu bezeichnen, welche die Einsprechergruppe rechtsverbindlich vertreten darf.
Andernfalls bezeichnet das BAZL diese Vertretung (Art. 11a VwVG).
Wer keine Einsprache erhebt, darf gegen eine allfällige Plangenehmigung nicht Beschwerde führen (Art. 37f Abs. 1 LFG).
14. Oktober 2014
2014-2562
Bundesamt für Zivilluftfahrt 7899