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Botschaft des

des Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend das Unternehmen der Juragewässerkorrektion.

(Vom 20. Juli 1863).

Tit.

Jn unserer Botschaft vom 8. April 1857 haben wir über den gesichtlichen Verlaus der Juragewässerkorrektionsangelegenheit einläss lichen Berieht erstattet), gleichzeitig legten wir der hohen Bundesversammlung den Entwurf eines Bundesbeschlusses über die Aussührnng des Unternehmens vor. ) Mit Rüksicht aus den Umstand, dass ein definitiver Entscheid bezüglieh der Annahme eines bestimmten Korrektionsplanes damals noch nicht gefasst werden konnte, sand die hohe Bundesversammlung es nieht für angemessen , auf die in unserm Entwurfe enthaltenen prinzipiellen und organisatorischen Bestimmungen über Umfang, Zwek und Leitung des Unternehmens, das Betheiligungsverhältniss, das Sehäzungsversahren. die Uebergabe und den Unterhalt des Werkes u. s. w. einzutreten. Sie beschränkte sieh vor der Hand daraus, grundsätzlich anzusprechen, dass die Juragewässerkorrektion vom Bunde unterstüzt werden solle , und ertheilte dem Bundesrathe weitere Aufträge für Vervollständigung der Vorarbeiten und Fortsezung sachbezüglieher Unterhandlungen mit den Kantonen.

Der diessfällige Bundesbeschluss, datirt vom 3. Augstmonat l 857, lautet wie folgt:

) Siehe Bundesblatt v. J. 1857, Band I, Seite 271 u. ....07.

3 5 0 , .

350.

374 ,. D i e B u n d e s v e r s a m m l n n g d e r s eh w e i z e r i s eh e n E i d g e n o s s e n scha s t ,

erwägend .

1) dass dem Bnnde nach Art. 2l der Bnndesversassuug das Recht zusteht, im Jnlereste ^...r Eidgenossenschaft oder eines grossen Theiles derselben liegende ofsentliche Werke aus Staatskosten zu errichten oder ^ie Errichtung derselben zu untersten; 2) dass unzweifelhaft die Korrektion der Juragewässer nach Zwef, Ratnr und Ausdehnung ein solches^ Werk ist, welches eine that^ kräftige Unterstüznng der Eidgenossenschast beanspruchen darf , 3) dass es ganz angemessen ist, .oeun .^er Bund eine eingreifende und .^ leitende Jni.^ialive nimmt, ohne aber damit den Eharakter des Unternehmens und die Stellung der Kantone zu demselben und zu deni Bunde zu verrüken, 4) dass es aber nolhwendig erseheint, insbesondere die Frage über den Korrettionsplan gleichzeitig mit den übrigen fragen z... erledigen , 5) dass indessen, wie der Bundesrath selbst erklärt, hinsichtlich der verschiedenen Korrektion.^plane jezt ein Definitiver Entscheid noch nicht gesasst werden kann, und eine Vervollständigung der Untersnehung stattzufinden hat, damit bei vor^uuel..mendem ieztem Eutscheide die teehnisehe nnd finanzielle .^eite jedes der Brockte so l^lar und vollständig als möglich vorliege,

b e schl i esst .

1. ^er Bundesrath ist eingeladen, ohne Verzug diejenigen Vervollstäudignuge.. und Verisikationen der technischen und. finanziellen Untersuehuugen und Vorarbeiten anzuordnen, welche ^ur endlichen Feststellung

. des corretti onsplanes nothig sind.

^iese Vervollständigungen der Untersueh..ng sollen namentlich die.^ senigen Vorschläge in ernste Erwägung ziehen, welche dal.^in Dielen, die Aare in den Bielersee abzuleiten.

2. ^er Bundesrath wird serner eingeladen, sich mit den betheiligten Kantou^.n in^s Einverständnis zu sezen , um ihre Ansichten über den Korreitionspla.. und die sur die Ausfuhrung auszustellenden Grundsä..e zu vernehmen, und wo moglich eine hierauf bezügliche Verständigung herbeizuführen.

3. ^er Bnndesratl.. wiro, so bald thnnlieh, der Bundesversamn.lung die Vorlage des Korrektionsplanes, welcher der Ansführnng des Unternehmens zu Grunde gelegt werden soll. so wie der Arbeiten, welche in die gemeinsehastliehe Unternehmung sallen sollen, macheu.

Zugleich wird er über die mit den Kantoneu stattges^.uden.m Verhaudlung.... berichten und weitere sachbezugliche Anträge stellen.

4. Es wird ihn. hiesür ein Kredit von ^r. ^0,000 bewillig..^

^ 375 Mit Einschreiben vom 7. August l 857 teilten wir den Kantonen obigen Bu....^.sbesehluss mit und selten dieselben im Weitern .... Kenntniß, dass..wir in Vollziehung der von der h. ..^un.^versammlnng erhaltenen Austräge noch ^wei Expertisen anordnen werden, namlieh erstens eine technische, welche ^um ^weke hab..., die noch ^weifelhasten funkte, betresfend die ^ l a n s r a g e , mogliehst ans^uklären, und zweitens eine landw i r t s c h a f t l i c h e , welche die Aufgabe habe, über den voraussichtlichen Mehrwerthgewinn die geeignete Bestätigung und Untersuchung vorzunehmen, damit mit mogliehster Zuverlässigkeit ausgesprochen werden konne, wie viel Mehrwerth, sei es durchschuittlieh per Juehart o.^er insgesammt mnthmasslich gewonnen werde.

.^ Die erwähnten beiden Expertisen fanden mr September und Oktober des gleichen Jahres statt. Die technische Expertise wurde durch ^ie Herren Oberingenieur L a R i e e a , Jngenieur Emanu.el M ü l l e r , Oberbaurath Robert G e r w i g von Karlsruhe, Oberingenieur H a r t m a n n und Vrosessor Eulmann,. die landwirthsehastliche Expertise dnrch die Herren Oberst Gmür, J. Anton K o p p und Friz R o s i g e r ausgeführt, und es sind die beglichen Berichte gedrnkt und den betheiligten Kau..

tonen in einer angemessenen Anzahl Er^en.plare unteren l 4. ^etober ini tgetheilt worden. Wir begleiteten diese Sendung mit einem .^reissehreiben, mit welchen.. wir die betreffenden Kantonsregierungen einluden , sich bei einer aus 2. November abgeordneten neuen Konferenz durch Delegirte vertreten .^u lassen.

^lls Grundlage sür die diesssalligen Berathungen bezeichneten wir unsern Besehlussent^vurs vou.. 8. April , mit dem Beifüg^.u, dass an ^er Konsereu^, die in besagtem Entn..urfe noch ossen gelassenen fragen , betreffend die Wahl des Vlan..^ und die nähere Be^eichnnng ^er in das gemeinschaftliche Unternehmen zu ziehenden Arbeiten,

mit Rüksieht ans die in den legten Gutachten enthaltenen Anhaltspunkte ebenfalls erledigt werden kb^.n..u.

Fragliche Konferenzen fanden statt vom 2. bis 4. Rove.uber 1857.

Es waren bei denselbeu sämmtliche betheiligte.. Kantone und der Bundesrath vertreten ; sedoch hatte die Abordnung von ^reiburg nur Vollmacht, au^uhoreu und Bericht ^u erstatten . diejenige von Waadt war zwar ern.äehtigt, an den Verhandlungen ...^heil ^u nehmen^, nicht aber Beschlüsse fassen zu helfen.

^ ^ Wie in dem oben erwähnten, den Kantonen mit Kreissehreiben vom 14. Oktober mitgetheilten Programme bestunmt .vorden war, bildete der

Beschlussent.vurs, den .vir uut Bots^ast vom 8. April der l... Bundes-

Versammlung vorgelegt hatten , die Grundlage der Koufere.^verhandlungeu. J^ ^olge arlikelweiser Durehberathung dieser Vorlage, vereinigte.

sieh die Konferenz über ..aehsolgenden modisi^irteu Beschlusseulwurs .

376 ,, D i e B u n d e s v e r s a m m l u n g der schweizerischen E i d g e n o s s e n s c h a f t , erwägend: dass dem Bunde nach Art. 21 der Bundesverfassung das Recht zusteht, im Jnteresse der Eidgenossenschaft oder eines grossen Theiles der^ selben liegende öffentliche Werke auf Staatskosten zu errichten o d e r die E r r i c h t u n g d e r s e l b e n zu u n t e r s t ü z e n , dass unzweifelhaft die Korrektion der Juragewässer nach Zwek, Ratur und Ausdehnnng ein solches Werk ist, welches eine thatkräftige Unterstü^ung der Eidgenossenschaft beanspruchen darf ; dass ohne Da.,wischenknnft und Unterstüzung des Bundes eine Verständignng ...er betheiligten Kantone zur Aussührnng des Unternehmens

nicht n. Aussieht steht,

dass es daher ganz angemessen ist, wenn der Bnnd eine eingreifende und leitende Jn.tiative nimmt, ohne aber damit den Eharakter des Unternehmens und die Stellung der Kantone zu demselben und zu dem Bunde ^u verrül.en ,

b e schl i esst .

l.

llmfa^ ull^ .^me^ ^ unternehmet nll.^ ^etheili^n^sver^ltni^.

Art. l . Die Korrektion der Juragewässer ist unter Mitwirkung des Bundes und der betheiligten Kantone Bern, F r e i b u r g , ^ ^ olot h u r n , W a ad t und .....euenburg uaeh den in diesem Bundesbeschluße ausgestellten Grundsä^eu auszuführen.

Art. 2. Die Korrektion hat auf Grundlage des planes La R i e e a und der in den.. Gutachten der bundesräthliehen Experten voui 29. .^eptember 1857 bezeichneten, sowie allfällig später als zwekmässig erachteten Modifikationen ^u geschehen.

Es soll das Ableitungswuhr bei Aarberg so angelegt werden, dass ein Theil der Hoehwasser der Aare direkt nael. Büren znfliessen kann.

Art. 3. Als Hauptabtheilungen der in das gemeiusehastliche Unternehmen gehörenden Arbeiten werben bezeichnet.

1) Korrektion der Aare von Leussligen bis Attishoi^ in dem Umfang, wie solches in dem technischen Gutachten vom 29. September l ^57 als wünseh.mswerth bezeichnet wird, 2) Korrektion der Aare von Staad bis Leussligen , 3) Herstellung des vereinigten Aar^Zihlkanals von Ridan bis Staad, 4) Ableitung der Aare von Aarberg in ..^n Bielersee (Aarberg^Hagnekkanal) .

377^ 5) Korrektion des bisherigen Aarbettes zwischen Aarberg, Buren und Staad, so weit solches zn den am Schlusse des vorigen Artikels bezeichneten Zweke nothig erscheint, 6) Korrektion der obern Zihl ^wischen dem Bieler- und .Reuenbnrgersee) , 7) Korrektion der untern Bro...e.

Alles, was ans die nähere Beschaffenheit der Arbeiten, wie Riehtung, Breite und Tiefe der Kanäle, Uferbos.hungen und Userversichernngen, Hinterdämme und Hintergräben, Rekwege, Erstellung von neuen Brüken und Veränderungen an bestehenden Brüken und Anfahrten , Ein - und ^ Ausmündungen in den See u. f. w. Bezug hat, wird durch die nähern

Aussührnngsplane festgestellt. (Art. 22, ht. a.)

Art. 4. ^ie nothigen Entwässerungskanäle auf den Mosern, wie aus dem grossen Moose . den Bro...e- und Orbe-Mosern . den Mosern an der Leugenen, fallen nicht in das gemeinschaftliche Unternehmen, sondern werden je von demjenigen Kantone ausgeführt, auf dessen ...Gebiet sie sich

befinden. ^ie Verlegung der diessälligen Kosten auf das betheiligte Grundeigenthum oder die betheiligten Gemeinden bleibt den Kantonen ^nheimgestellt.

^ie Kantone verpflichten sieh ^ur Erstellung dieser Kanäle, nach Planen

und in Zeitsristen, die beide nothigenfalls durch die Vollziehungskommission des gemeinschaftlichen Unternehmens bestimmt werden.

Art. 5. ^er nothwendige Unterhalt an den bisherigen Flussläufen bleibt wie bisher .ut tasten der einzelnen Kantone.

.^ie Gemeinschaft hat an den alten Flusslansen nur diejeuigen Bauten zu übernehmen , die zum Sehnte oder znr Forderung der Korrektionswerke nothig ersunden werden.

Für .^icherungsbauten an der Aare bei Meienried, welche vor ..^e^n Jnkrasttreten des gegenwärtigen Beschlusses nothig werdeu, hat d..^ Kanton Bern ^u sorgen. ^ie gemeinsehastliehe Unternehmung wird ihm

jedoch später für die diessälligen Kosten Rechnung halten, insoweit die Bauten der gemeinschaftlichen Korrektion zu Statten kommen.

Bezüglich aus den Unterhalt der neuen Werke gelten die Bestimmungen von Art. 35.

Art. .^. Bei der Feststellung der nähern Aussührungsplane des Unternehmens soll als leitender Gesichtspunkt im Auge behalten werden.

das Werk so anzulegen und anszusnhren, dass folgende Zweke im Korrektionsgebiete so vollständig wie moglieh erreicht werden : a. Vermehrung der Kultursähigkeit des .Bodens durch Entwässerung und durch Verhütung von Ueberseh.^emmnngen ; b. Verbesserung des Gesundheitszustandes.

^78 c. Erleichterung d.^r Sehiffsahrt ; ...l. Erleichterung des künftigen Unterhalts der korrigirte.. Kanäle.

Art.

7.

^ie kosten des gemeinschaftlichen Unternehmens

gedeckt wi^e solgt .

a. zuerst wird der volle Mehrwerth an Grund und Bode.. , durch die Unternehmung gewonnen wird, daran verwendet.

Mehrwerth wird durch eine ^eh.^ung ausgemittelt, für deren der einzelne Eigentümer belegt wird , h. nach Erschopsnng des Mehrwertes trägt der Bm.d an die kosten vier ^ehntheile bei^, die übrigen sechs ^ehntheile von den Kantonen in dem^ Verhältnisse, in welchem seder

Mehrwerthschäzung betheiligt ist, getragen.

werden welcher dieser Belauf weitern werden an der

Art. 8.

^ie Mehrwerthschäzung erstrekt sich aus allen Grnnd und Boden, welchem ans der Korrektion, sei es durch bessern .^hu^ vor Ueberschwemmung.m oder Uferangrissen, durch Entsumpsung oder erleich.^ terte Zufahrten, oder in anderer Art ein Vortheil erwä.h..^.

Ebenso unterliegen ihr alle Gelände, Mauern, Slrassen, Brüken oder andere Bauten, .^ie in ^ol^e der Korrektion vor Schaden besser l.ewahrt und deren künstiger Unterhalt erleichtert wird, oder die in irgend anderer Weise an Werth gewinnen.

Art. 9. ^er gewonnene Strandboden an den Seen, verlassene Flussbette, ausgegebene krassen und Wege u. dgl. wachsen in der Regel den anstoßenden Grnndstüken zu und find in die Mehrwerlhseh.^n..g dieser leztern^ aufzunehmen.

Ausuahmsweise kanu solcher Boden zu selbststäudigen Barzellen erhoben werden, wenn die grosse Ausdehnung oder die besondere Lage es erheiseht. Jn diesen. ^alle wird er für Rechnung der gemeinschaftlichen Unternehmung verwerthet.

Oder er kann für die Unternehmung vorbehalten werden, wenn er ^nr .^nsfül^rung derselben, ^vie z. B. sür Anlegung von Kanälen, Strassen, Wegen, Ablagerungspläzen u. s. w. nothig ist, oder zum Abtansche bei Expropriationen verwendet ....erden soll.

Art. l l). Bei der Bestimmung des Mehr.verths ist davon aus^.gehen. Es werden neben der Hauptkorrektion au..h die uothweudigen Ent^ wässernngskanäle^ (Ar. 4) ausgesülzt werden. Von dem auf diese Weise berechneten Gesammtmehr.oertl^... sind jedoch die Kosten der Kanäle, welehe nicht von der Gemeinschast ausgeführt werden, in Abzug zu^ bringen.

Ein allgemeines Steigen der Güterpreise, welches während der Aussührung allsällig eintritt, u..d Wertl..verbesseruugen , die nicht eiue ^olge der Korrektion stnd, sollen aus die Mehrwerthschä^ung keinen Einsluss haben.

Art. 1 l . Eine erste Mehrwerthsehäzung findet vor oder mit dem .Beginne des Unternehmens stalt und hat zum Zn.eke den j e z i g e n

37.)

Werth der Grundstüke oder Bauten, so wie den Mehrwert.^, ^en sie in ^olge der Korrektion v o r a u s s i c h t l i c h ^winnen werden, ausznmitteln.

Art. 12. ...Sobald uaeh der Ausführung die korrigirten Gewässer il.^ren normalen Stand gewonnen haben , ^ wird die Mehrwerthschäzuug einer Revision unterworfen.

Diese zweite ^chäzung bildet die definitive Basis zur ^rl^ebung der Beiträge von den Eigentümern. und der Verteilung der Kosten zwischen dem Bunde und den Kautonen (Art. 7).

Art. l 3. Die Erhebung der Beiträge vou den Eigeuthümeru in den einzelnen Abtheilungen des Korrektionsgebietes beginnt, sobald die ^ Wirkungen der Korrektion zu ihrem Vortheile eintreten. Wenn zu dieser ^eit die zweite Sehäzu^g uoch uieht staltgesunden hat, so dient vorläufig die erste als Grundlage, unter Vorbehalt der spätern Berichtigung nach Mitgabe der r.evidirteu Sehäzung.

Die Abtragung der Schuld geschieht in der Weise, dass jährlieh 8 .^ des ursprünglichen Betrages der Mehrwerthschäzung bezahlt werden, wovon sür den jeweilen anstehenden Betrag 4 ^ als ^ins und das Uebrige als Kapitalablosung berechnet wird.

Jedem Eigeuthümer steht jedoch frei, jährlieh mehr als eine Jahreszahlun^, oder auch seine ganze Schuld aus ein Mal abzutragen.

Art. 14. Den Be^ug der Beiträge besorgen die Kantone. Jeder Kanton tastet dem Unternehmen gegenüber für den Gesammtbetrag der Mehr^.erthsehäzuug auf seinem Gebiete.

Jhnen bleibt anheimgestellt, gegenüber den pfliehtigen .^igenthümern

die angemessenen .^icherheitsbestimmungen auszustellen.

Art. 15. Den Kantonen bleibt unbenommen, ausser dem Grund und Boden, welcher sür den Mel^rwerth belegt wird, noch das Vermogen oder die Bewohner un^ Gemeinden des Korrel^ionsgebiets überhaupt, ooer einzelne Ortschaften und Korporationen, welchen ausnahmsweise ^ortheile aus dem Unternehmen erwachsen , im Besondern an den Kosten ange^ messen zu beteiligen.

Art. 1.^. Das B^ukapital, welches bis zur Ermittlung des Kostenbeitragverhältnisses nach Art. 7^12 erforderlich w.r.^, ist durch ein geme.nsehastliches Anleihen, das nnter der Garantie des Bundes und der beteiligten Kantone steht, auszubringen.

Sobald die erste Mehrwerthschäzuug im ganzen Korrektionsgebiete durchgesührt ist, konnen die weiter uolhigen ..^unimen entweder in gleicher Weise auf dem Anleihenswege ausgebracht, oder aber vorschußweise vou den betheiligten Kantonen und dem Bunde erhoben werden. Jm leztern Falle leistet der Bnnd an die jeweilen benothigte .^um^ue 20 .^, und das Uebrige wird von den Kantonen in de^n Verhältnis^, in u^elehem jeder an der ersten Mehrwerthschäzung ^etheiligt erseheint, getragen. ^.nr den

Bund gilt die Beitragsseala so lange ^ bis ^ie sich erzeigenden Verhältnisse zwischen dem gewonnenen Mehrwerthe

und

.^n

Mehrkosten

einen

380 andern Massstab bedingen. Für die geleisteten Vorschüsse wird ein Zins von 4 .^ in Rechnung gebracht.

Die endliche Abrechnung und Ausgleichung zwischen dem Bunde nnd den Kantonen findet nach Ermittlung der definitiven Beitragsseala statt.

(Art. 7-12.)

Art. 17. Das Bundesgesez über die Verbindlichkeit znr Abtretung von Vrivatrechten findet ans das vorliegende Unternehmen seine Anwen^ dung, mit Vorbehalt der Ergänzungen und Abweichungen, welche in den

Artikeln l 8, 19 und 32 hieuach bestimmt werden.

Art. 18. Wenn in Folge von nenen Kanaldnrchschnitten die bisherige Kommunikation einzelner Ortschaften od..r Güterbesizer für den Anbau ihrer Felder gestort oder erschwert wird. so hat die Unternehmung die Wahl, entweder .durch Erstellung der ^nothigen Brüken die Kommunikation wieder herzustellen oder die betreffenden Eigentümer für die .hnen erwachsenen Raehtl^eile zu entschädigen , welche Entschädigung bei Anlass der Mehrwerthschäzuug ausgemittelt und in Abrechnung gebracht wird,

oder endlich die Eigenthümer für das betreffende Land vollständig zu

e^propriiren.

Art. l..). Wenn durch die Korrektion bisherige Häf...n beschädigt oder unbrauchbar gemacht werden , oder Einstufe von Bauten an den Usern entstehen oder andere Beschädigungen an wohlerworbenem Eigen^ thnm zugefügt werden, so hat die Unternehmung entweder die entsprechenden Wiederherstellung.^ oder Ersazbauten zu machen, oder die Benaehtheiligten ...u entschädigen.

Für Anbringung von Ansprüchen dieser Art, wenn solche nicht schon während der Ausfül..rnng erhoben worden. ist nach ausgeführter Korrektion .^ine angemessene le^t.. ^.rist ^u bestimmen.

Entsehädignng^ansprüehe für behauptete Entwerthungen von Grnnd und Boden, welcher in den Bereich der Mehrwertl.^s.^una. fällt ,^ sind bei Anlass dieser ledern geltend^ zu machen und zu erledigen. (Art.

28 u. fs.)

lL Leitnn^^es unternehmend.

A r t . 20. Zur unmittelbaren ^eitnng des Unternehmens wird eine ,,Vollziehnngsl.ommissiou^ ausgestellt, welche ^usammengesezt wird wie

folgt:

Der Bund

wählt l Mitglied, welches ungleich Präsident der Kommission ist, 2 Mitglieder,

Bern ^reiburg ^olothnrn

Waadt ^

^euenbnrg

1 Mitglied^

1 ^,

zusamn.en 7 Mitglieder.

38l Der Bund und jeder Kanton wählen zugleich eben so viele Ersaz^ männer, als sie durch Mitglieder in der Kommission vertreten sind.

Art. 2l.

Der Vollziehnngslommission wird ein Wasserbau-Jngenieur beigegeben, welcher vom Bundesrathe ernannt wird.

Art. 22. Di^. Voll.,iehungskommission besorgt alles, was zur Ansführung des Unternehmens erforderlieh ist.

Jnsbesondere liegt ihr ob :

^. Die Feststellung der nähern Anssührüngsplane für jede Abtheilnng des auszuführenden .Werkes. (Art. 3, leztes Lemma). dieselben sind jedoch vorher den betheiligten Kantonen mittheilen , damit sie ihre Bemerkungen darüber anbringen konnen. Unwesentliche Ab.^ Änderungen , die sich im Verlause der Ausführung als nothwendig erzeigen, kann die Kommission ohne weitere Mitteilung vornehmen.

...

.

h. Die Unterhandlungen für Abtretung des Eigenthnms , welches ^nr Aussnhrnng der Unternehmung .u Anspruch genommen werden muss, sowie alle Verhandlungen bei gerichtlichen Expropriationen und Prozessen.

c. Die Entscheidung über Aneignung von ^trandboden , verlassenen ^ Flnssbetten u. s. w naeh Art. 9 und die Entscheidung in den Fallen nach Art. l 8 und 19.

d. Die Bestimmung der Reihenfolge, in welcher die einzelneu Abtheilnngen des Wertes auszuführen sind.

e. Die Ausstellung der .Bedingteste und der Abfehluss der Bauakkorde und Lieferungsverträge.

k. Die Aussieht über die Ansful..ru..g der Arbeiten und die Uebernahme der vollendeten Abteilungen von den einzelnen Bauführern.

^. Die ...t n .rag e an die ^chä^ungskommisfion über den Beginn der Einzahlungen von ^eite ^er Eigentl,.ümer , nach Art. t 3 und 26.

h. Die Entwersn..g eines jährliehen Voranschlages über die voraus^

fichtlichen Jahresansgaben und dessen Mittheilnng an den Bundes-

xath un.^ a^. die bei den. Unternehn.en betheiligten Kantone , und Entscheidung über die Art de.^ Ausbringung der Felder, nach den Bestimmungen .^es Art. l.^. Der Voranschlag verhindert die Vollziehungskommission nieht, uotl^igeufalls im Lause des Jahres auch eine hol^.r.^ ..^umme ^u verwenden und solche nach Art. 16 beiznbringen.

i. Di... gesammte Rechnung^- und Kassasührung , so weit solche nieht von bestehenden eidgenössischen oder kantonalen Verwaltungen besorgt werden kau n.

l... Die jährliche Berichterstattung und Reehuungsstellung an den Bnn^ de.^rath zuhanden der Bnndesversan.nilung und der bei dem Unternehmen betheiligten Kantone ; ausserordentliche Berichterstattungen und R^.ehnnngsmittheilungen überdiess, so ost es vom Bundesrathe oder von einem betheiligten Kantone verlangt wird.

382 l. Die Bestimmung des Zeitpunktes für die Vornahme der revidiertem Mehrwerthschä^nng. nach Art. l 2.

m. Die Anordnung der ^ehlnssli^uidation des Unternehmens.

Art. 23.

Die Voll^hnngskommission stellt die nothigen Hilss^ Personen an und bestimmt ihre Besoldung.

D.e Entschädigung der Mitglieder der Kommission und des leitenden Wass..rba^J..ge..ieurs bestimmt der Bundesrath.

Art. 24. ^ie erlässt die nothigen Forschriften und Verbote für den Schu^ der Werke, der Signale und aller andern Vorrichtungen für die Aussl.l.xung des Unternehmens wahrend des Baues. Die Kantonalbehor.^n haben zur Voll^..h..ug Dieser Forschriften und Verbote Hand ^u b.eten.

lll. ^ch.^nn^ommission llll^ ^a^n^ers^en.

Art. 2.^.

.^ur Ausführung der in den Art. 7- t.... bestimmten Mehrwertl^sschä^ung wird vom Buudesgeriehte eine Sd.^nngstommission v^n sünf Mitgliedern mit ebensoviel Ersazmännern erwählt. Jhre Entsehädi^ung wird durch den ^nnde.^rath bestimmt (Art. 2.) des Bundesgesezes über die Verbindlichkeit zur Abtr.^tm.g von Brivatreehten).

Art. 2^. ^ie .^^ungskommission besorgt alles, was aus die Ausmiltlnn^ des Mehrwertes und die Grannen des betheiligten Gebietes Bezug hat nnd ist a u eh befugt, die nothig..... Verme^ungen anzuordnen.

.^.ie bestinnnt aus se^veiligen Antrag der Vollziehungskommission aueh den Zeitpunkt, mit welchem von ..^.eite der Eigentümer die Verzinsung un^ Einzahlung der Beiträge in den einzelnen Abtheiluugen des Korrektionsgebietes ^n beginnen hat. (Art. l 3 und 22, lit. ^).

Art. 27.

^owol^l die erste als die revidirte ..^ehä^ung sind seweilen in genau ausgefertigten E^ats in jeder Gemeinde zur Einsicht der betheiligten Eigenthinner während einer ^rist von wenigstens dr.^.issig Tag.^n ofsentlieh aufzulegen.

Eine Abschrift des Etats wird ungleich der Vollziel.^ungs.^ommission und eine solche der Regierung des Kautons, dessen Gebiet die ^.chä^uug

betrifft, zugestellt.

Art. 28. Binnen der festgestellten Anflagssrist konnen die bethei..

ligten Eigenthümer , die Voll^ehungstommission un^ die^ Regierung des betreffenden Ka^lons ihre Einsprachen gegen die ^ehäzung anbringen.

^ie Besehwerdepnnkte sind zu spezifiziren und schristlieh eiuz g..beu.

Art. ^9. Die ..^ehäznngskommisston prüst ^i... eingelangten Einsprachen und trägt denselben Rechnung , so weit sie solche begründet fin^.

det. Das Ergebnis^ theilt sie den Einspreehern mit.

Art. 30. Binnen einer weitern Frist von 30 Tagen , von dieser^ Mittheilung an gerechnet , steht den Einspreehern, ^eren Einsprachen die^ ^ehäznngstommission nicht oder nur theilu.eise begründet saud, das Recht

3 .

.

.

^

zu, bei dem Bnndesgeriehte Beschwerde zu surren. Die Besehwerde ist inner der genannten ^.rist bei dem Buudesger^htspräsi^enteu schriftlich und mit summarischer Spezifikation der Beschwerdepunkte einzugeben.

Art. 3l. Die Besehwerden werden von dem Bundesgerichte nach

Analogie der Art. 38 u. ff. des Buudesgesezes über die Verbindlichkeit zur Abtretung von Brivatrechten behandelt.

Sämmtluhe Beschwerden eines Gemeindebezirks sind je in das näm^ liehe Verfahren zu weisen.

Art. 32. Der hier aufgestellten ^chäzungskommisstou sind auch die ...^hazungen in Espropriati on^sall.^. und in fallen von E^tsehädigun-

gen nach Art. 18 und l.) übertragen.

Sie tritt in dieser Beziehung ganz in diejenige Stellung , welche das Bundesgesez über die .Verbindlichkeit z.^r Abtretung vou Vrivatreehten den ^.ehäzungskommissionen anweist, und befolgt das in genanntem Gefeze vorgeschriebene Versalien.

Art. 33. Die ^chäzungskommission kann sich zur Vollzieh....^ ihrer Verrichtungen. mit Ausnahme der Mehr^oerthschazungeu, uothig..nfalls in Sektionen abtheilen, und in diesem Falle anch die Ersazmänuer beiziehen.

Jede Rektion soll jedoch wenigstens ^rei M.tglie^er stark sein. Alle Absehlüsse sind jedoch durch .^ie Gesammtkommission zu machen.

Eine Jnstruktion , die von dem Bundesgeri...hte zu bestätigen ist, wird das ^here über ihre Organisation und il^re Verrichtungen bestimmen.

^. llebe^e und Unterhalt der ^erke.

Art. 34. Raeh Vollendung sämmtiieher Abteilungen des Unternehmeus soll eine Besichtigung derselben durch Abgeordnete des Bundesrathes, der Vollziehu..gskommission und der fi.ns betl^iligten Antonsregierungen stattfinden, um den Znstau.^ derselben zu konstatiren.

Vorhandene Mängel sind auf Rechnung des gemeinschaftlichen Unternehmeus zu heben, worauf die Uebergab^ der Werke au ^ie Kantone ersolgt.

Art. 35. Bis znr Uebergabe der Werke werden dieselben aus R.. ehnung des gemeinschaftlichen Unternehmens unterhalten.

Von diesem Zeitpunkte hinweg liegt die Unterhaltung den einzelnen Kantonen ob. Jeder Danton hat die Werke ans seinem Gebiete zu unterhalten. ..^ie ..^..rlegung der ^ast auf das ^betheiligte Grnndeigenthnm oder die beteiligten Gen^einden bleibt dem freien Ermessen. der ^antoue überlassen. Denselben bleibt au.h anheimgest^.llt , von den b.sl..erigen ^Unterhaltspflichtigen, die in Folge der Korrektion oon der Last befreit .werden, eine angemessene^ Ablösungssumme zn beziehen, oder in anderer

Weise eine diess.illige Ausgleichung eintr^te^ zu lassen.

Gegenüber der gemeinschaftlichen Unternehmung haftet sür gehörigen Unterhalt in jedem Falle der Kanton.

384 Art. 36. Die erforderlichen gemeinschaftlichen Bestimmungen über die Volizei und den Unterhalt der korrigirten Gewässer, insbesondere auch über die ..^ehisssahrt und Flosserei, .verden dnreh eine besondere .^erordnung ausgestellt.

Diese Bestimmungen konnen auch auf Flussstreken ausgedehnt werden, die zwar nicht ini Bereiche des ausgeführten Unternehmens liegen, allein bei Vernachlässigung ihrer Volizei und ihres Unterhalts demselben gefährlich werden tonnen.

Jn der nämlichen Verordnung ist auch zu bestimmen, in welchem Grade eine gemeinschaftliche Aufsicht über die korrigirten Gewässer zu führen und welche Behörde dafür auszustellen oder dan.it zu betrauen sei.

Art. 37.

Diese Verordnung wird vor der Uebergabe der Werke an die Kantone von der Vollziehungskommission entworfen und vom Bundesrathe den betheiligten Kantonen zur Ratifikation mitgetheilt. Erheben sieh darüber Anstände, so findet deren Erledigung nach Art. 3.) statt.

Art. 38.

Raeh vollzogener Uebergabe des Werkes und der ^chluss..

liquidation des Unternehmens liefert die Vollziehungskommission ihre Akten an das Bundesarchio ^.b, und ihre Verrichtungen gehen zu Ende.

^. ^chlns^efl.immnll.^u.

Art. 39. Ueber alle Anstände, welche bezüglich ans die Ausführung des den der die

Unternehmen^ sich erheben und durch die Vollziehungskommisston oder Bundesrath nicht erledigt werden konnen , entscheidet nach Massgabe Bestimmungen der Bundesverfassung (Art. 74, Ziff. l 6 und Art. 101) Bundesversammlung oder das Bundesgerieht.

Art. 40.

Dieser Besehluss ist den betheiligten Kantonen mit der Einladung Anzustellen, zu der Aussührung der Juragewässerkorrektion nach den aufgestellten Grundsäzen ihre Zustimmung zu geben.

Die Kantone haben ihre diessälligen Erklärungen bis spätestens den . . . näehsthin dem Bundesrathe zuhanden der Bundesversammlung einzusenden.

Lauten die Erklärungen sämmtlicher Kautone ganz oder doeh in den wesentlichsten Bunkten zustimmend, so wird die Bundesversammlung in der nächsten ordentlichen Siz.mg im . . . . .

diese Sehlussnahme in ihrem ganzen iezigen Jnhalte oder mit allsällig nothwendig erscheinenden Modifikationen definitiv gutheissen und sür die betheiligten Kantone als rechtsverbindlich erklären.

Sollten aber die Kantone diesem Beschlusse ihre Zustimmung nicht ertheilen, so behält sieh die Bundesversammlung vor, nach angehörtem Berichte des Bundesrathes die den Umständen angemessenen weitern Entseheidungen zu fassen.^

385 Das gedrukte Protokoll dieser Konferenzen sammt dem Besehlussentwurs wurde den Regierungen der betheiligten Kantone mit Kreisschreiben vom 13. Rovember 1857 mitgetheilt, mit der Einladung, sie mochten ^ fragliche Aktenstüke behuss Auswirkung der definitiven Genehmigung ihren gesezgebenden Behorden vorlegen und uns die bezüglichen Sehlussnahmen noch vor Ende des Jahres 1857 mittheilen.

Unterm 27. Januar 1858 ertheilte die Regierung von B^ern auf obiges Kreissehreiben die vorläufige Antwort, dass sie mit der Sache gruudsä^lich einverstanden , jedoch nicht m der Lage gewesen sei , . diese Angelegenheit dem Grossen Rathe noch im Lanse des Jahres 1857 vorlegen zu konnen; sie werde jedoch nicht ermangeln, diess bei der nächsten Sizung zu thun, bei welchem Anlasse sie dem Grossen Rathe Gelegenheit geben werde , sich aueh darüber auszuspreehen , ob er eventuell ^u einer Ausführung des Unternehmens nach dem La Rieea'schen Vlane und den im Gutachten der bundesräthlichen Experten vom 29. September vorgeiehlagenen Modifikationen , ohne Theilung der Hochwasser bei Aarberg, Hand zu bieten geneigt wäre.

^ Eine weitere Vernehmlassung über diesen Gegenstand erfolgte erst

unterm 6. August 1862.^)

Die Regierung von S o l o t h u r n übermittelte unterm 29. März 1858 (am gleichen Tage erliessen wir eine Recharge an die mit ihren Ant^ worten noch im Rükstande befindlichen Kantone) den vom Kantonsrathe uuterm 13. Januar 1858 gesagten Besehluss, weleher folgendermassen lautet:

1. Dem Regierungsrathe wird Voltmacht ertheilt, dem Besehlussentwurfe des schweizerischen Bundesrathes für die Organisation und .^lusführung der Juragewässerkorrektion nur dann Ramens des Kantons die Zustimmung erklären zu konnen, wenn der Vlan La Rieea, wie derselbe von den lezten Bundesebenen als wüusehenswerth mooifizirt worden, der Ausführung der Korrektion zu Grunde gelegt wird. ^ a.

2. Der Regierungsrath wird angewiesen, dahin zu wirken: dass ihm die Detailplane für den Kanton eingesendet werden,

h.

dass der Bund an dem Mehrbetrage der Kosten über den gewonnenen Mehrwerth hinaus mit süns, statt bloss vier Zehntheilen sieh

c.

dass die Aare im Leberberg eine Richtung erhalte, .vodureh so wenig als moglich Land von diesem Bezirk abgetrennt und auf da^ rechte Ufer verseht würde;

betheilige ,

.^.) A n m e r k u n g . Die lm Berichte der nationalräthlichen kommission vom 7. Februar 18.^2 (Bunde.^bl...^ 18^2^ Band I, Seite 508) enthaltene Bemerkung, e^ sei nur von Bern eine Antwort eingegangen , die übrigen Kantone dagegen hätten geschwiegen, beruht somit auf Jrrthum.

386 d.

dass für altfällig.. Berleg..ng d.^ ^lnsslauses ans ein anderei Kantonsgebiet eine entsprechende Entschädigung für künstige ..^ermehrnng des Uferunterhaltes, wie auch für allfälli^e Uebersch Hemmungen und Beschädigungen in den ..gemeinden unterhalb der Stadt Solothurn bis an die Bernergränze stattfinde.

e. dass eine Verifikation der Gränze des Entsumpsungsgebietes und der Beitragspflicht des im Kanton Solothurn in Mitleidenschaft ge^og..nen Landes stattfinde^ ^ k. dass beiden Ortschaften, ^ennigk.^en und ^üssligen, die Kommnnikat^on durch Erstellung e.ner Brüke erhalt...... bleibe.

Die Regierung ^es Kanton.^ W a ad t stellte mit

4,^7. Mai 1858 folgende Begehren: a.

Schreiben vom

Dass das Tl..eiluugsprosekt der Herren R o d e und W e h r e n durch eine Expertenkommission geprüft nn.^ begutachtet w..rde.

Die Regierung bemerkt hiebei, dass si... de^n Projekte der eidg.

Experten den Vorzug gäbe.

b. Dass alle, die ^rage der Juragewässertorr.^ktion betreffende^ ^erhaltnisse, nanientlieh in Bezug aus die Vlangenehmignng, die ^lnsfüh^ rnngsbestimmungen und die Kostenrepartition, ans den. Wege eines Konkordates oder zwischen den Betl.^eiligten abzusehliesseuden Vertrages geregelt werden.

.... Dass die Angelegenheit den eidg. Räthen fur die nächste Session noch nicht vorgelegt werde, indem eine Verschiebung im wohloerstandenen Jnteresse der Sache liege nnd überhaupt durchaus n.^thwendig sei , danut die Kantone Zeit haben , die Angelegenheit gehorig zu behandeln.

Der Grosse Rath des Kantons Waadt ertheilte mit Beschluss von..

22. Mai l 858 den oben unter Li^. h und c angesührten Konfusionen seine Genehmigung. (^. Schreiben des Staatsrathes von Waadt vom

2..). Mai 1^8.)

Mit Schreiben vom 25. Mai 1858 meldete uns der .^taatsrath von ^ r e i b u r g , dass er durch Besehlnss des Grossen Rathes vom 10. Mai ermächtigt und beauftragt sei , in Aachen der Juragewässerkorrektiol. fol.gende Begehreu zu stellen .

1) dass das Theilungsprosekt der .^erren Rode und Wehren. einer Vrüsnng unterstellt ....erde ; 2)

dass es den behelligten Kantonen anhein.geftellt werde, die versehiedeneu, auf das Brockt der Jurage^oafserkorrektion betreffenden ^ragen, namentlich in Bezng aus die Annahme des planes, den Modus der Ausführung und die Repartition der Kosten , ans dem Wege eines Konkordates oder Vertragsabschlusses unter sieh zu re. guliren , 3) dass die Angelegenheit den eidgenössischen Räthen in ihrer nächsten

387^ Session nicht vorgelegt w..rde , indem eine Verschiebung nothwendig sei, ^ ... um das Brojekt Rode und Wehren gründlieh prüfen zu konnen .

l... behufs der Ausführung der von den drei obern Kantonen beschlossenen Expertise über die Möglichkeit der Entsumpfung der Moser und den Mehrwerth , welchen das betreffende Land durch die Ausführung des Unternehmens erhalten dürfte , c. um den betheiligten Kantonen die nöthige Zeit zu geben, damit sie sich über die Angelegenheit verständigen konnen.

^ie Regierung von R e n e n b n r g endlich sprach sich mitschreiben vom 27. April dahin aus, dass sie, um den Gegenstand dem Grossen Rathe verlegen und die Einwendungen, welche gegen den bundesräthlichen Entwurf erhoben werden dürften, mit voller ^achkenntniss diskutiren zu können , sehr wünschen müsse , dass ^as Theilungsprojekt der Herren Rode und Wehren einer gründliehen Untersuchung durch unparteiische Experten unterworfen und den Kantonen von dem Ergebniss dieser neuen Untersuehung K.....nt..iss gegeben werde.

^a der Standpunkt , welchen speziell die Kantone Freiburg und Waadt in dieser Angelegenheit einnehmen , an. besten aus den in ihren be^ügl^.hen Vernel.^mlassungen enthaltenen Argumentationen hervorgeht, so .haben wir zwekmässig erachtet, diese beiden Aktenstüke ihrem ganzen Jnhalte nach gegenwärtigem Berieht als Beilagen Rr. 1 und 2 anzufügen.

Bei so ungünstigen Dispositionen, wie solche ans den oben resümirten Vernehmlassungen hervorgingen , konnte der Bundesrath sich nicht veranlasst sehen, in d.efer Angelegenheit, welche doch zunächst im Juteresse der beteiligten Kantone selbst liegt, weitere Schritte ^u thun, und zwar um so weniger, als, wie wir oben augeführt haben, die Mehrheit der Kant.ne ausdrüklich aus Verschiebung derselben gedrungen hatte. Es musste l^aher diesem ledern ^erlangen Rechnung getragen und ein passen.^ derer Zeitpunkt abge^oartet werden.

Ans diesem Bunk..e blieb die gan^e Angelegenheit stehen, bis die Bundesversammlung auf eine von H^rrn Nationalrath B ü n ^ l i gestellte Motion dur.h Bes^hluss vom 8. ^ebrnar l 8^2 .^n Bundesrath einlud, ,,im ^inue des Buudesbeschluss...s vom 3. August 1857 die ^Unterhandlungen mit den b.^theiligten Kantonen besorderlieh an^s ,,Ende zn führen und sodann über den ^tand der Angelegenheit ,,und ^der allsällig weiter ^u ergreifenden Massregelu bis zur näeh^ ,,sten ^iznng der Bundesversammlung Bericht und Anträge zu ^hinterbringen.^ Mit Kreissehreiben vom^ 7. April wandten wir uns hieraus in Vollziehung d...s obigen Beschlusses au die Regierungen der Kantone Beru^

Bunde^bl..^. ^al.rg. ^^. Bd I..I.

30

388 Solothuru , Waadt, Freiburg nnd Reuenburg, um von denselben zu vernehmen, welche Sehlussnahmen und Anordnungen sie seit den legten, Anfangs des Jahres 1858 zwischen den. Bundesrathe und den Kantonen stattgehabten Verhandlungen getroffen , auch ersuchten wir die Regierungen, uns ihre Ansichten darüber mittheilen zu wollen, in welcher Weise bei der damaligen Sachlage die Angelegenheit am besten zum Ziele einer beforderlichen Verständigung ^wischen den bethelligten Kantonen zn führen sein dürste.

Aus obiges Kreisschreiben waren uns bis ....r Julisession (1862) der Bundesversammlung folgende Antworten , deren Jnhalt wir knr^ resümiren, eingegangen : 1.

Von

der Regierung von F r e i b u r g ,

14. April 1862.

mit

Schreiben vom

Unterm 2. Rovember l 858 habe eine Konferenz landwirtschaftliche^ Experten der Kantone Waadt, Freiburg und Reuenbnrg stattgehabt, welche jedoch ohne Erfolg blieb , indem die Delegirten von Waadt und Renenburg erklärten, dass sie ohne Jnstrnktion seien und desshalb Verschiebung der Expertise auf unbestimmte Zeit verlangen müssten.

Jn der Erwartung, dass die E^pert.se später doch zu Staude kommen werde , habe die Regierung verschiedene Erhebungen machen lassen über den Einsluss der Hochwasser de^ Murtensee^s ans die Wasserstände der obern ..^ro.^e, über die Resultate der Baggerarbeiten in der untern Bro^e und über die Bodenbesehasfenheit desjenigen Theiles des grossen Mooses, in welchem Abzugskanäle erstellt worden.

Geslüzt auf diese Untersuchungen sei die Regierung nunmehr der An-

stcht, dass mittelst Erstellung eines grossen Kanales sur die Ableitung des

Wassers aus dem grossen Moose von ^räsehelz bis in die untere Bro^e die für das Gebiet des Kantons ^reiburg unumgänglich notwendigen Korrektiousbauteu kompletirt seien.

Unter diesen Uniständen konue die Anssührnng der ^urage.vässerkorrektio^ für den Kanton ^reiburg nur von geriugem Ruzen sein. Die Tieserleguug der ..^eeu würde sogar für denselben beträchtliche Raehtheile zur ^olge haben, inde^n dadurch der Haseu von Estava^er und die Seedämme von ^a ^auge un^ Mnrten troken gelegt würden.

Auch seien die beteiligten Gemeinden und privaten durchaus nicht geneigt , sür ein Unternehmen , von dem sie sich sehr geringe Vortheile versprechen, erhebliche Opfer zu bringen, und was den Kanton anbetreffe, so erlaube seine finanzielle Lage il^u bei^u besten Willen nieht , siel., bei dem Unternehmen .,u beteiligen.

Das

Schreiben sehliesst ^uit solgeuden Vorsehlägen .

^. die Wiederausnahme der Unterhandlungen aus unbestimmte Zeit zu verschieben .

38.)

h.

inzwischen zu untersuchen, ob das Korrektionsprojekt nicht vereinfacht und die Kosten der Aussührung nicht aus das strikt Rothwendige reduzirt werden konnten.

Sollte die Verschiebung nicht beliebt werden, so sehe sich der Kauton Freiburg in die bedauerliche Alternative versezt, entweder keinerlei Verpflichtungen für die Anssührnng übernehmen zu konnen, oder beim Bunde um die Bestreitung der daherigen Kosten einkommen zu müssen.

2. Die Regierung von S o l o t h u r n meldete mit Schreiben vom 16. April t 862. ^ie habe seit dem Jahre 1858 keine weiteru Stritte gethan ; im Uebrigen sei sie der Ansicht , es sollte mit Beförderung eine ^weitere Konseren^ oon. Abgeordneten der betheiligten Kantone angeordnet werden . .

3. Die Regierung des Kantons R e u e n b u r g berichtet mit ...Schreiben vom 30. Juni 1862, schabe im Hinblik auf die bei der l 858er Konseren^ zu Tage getretene Meinungsverschiedenheit und das geringe Jnteresse , welches selbst die ^unäehst betheiligten Kantone für die ^ache gezeigt hätten, gefunden, das Projekt sei noch nicht reis genug, um dasselbe dem Grossen Rathe vorlegen zu konnen . indessen sei die Regierung immerhin bereit, zu weitern Unterhandlungen Hand zu bieten.

4.

Von der Regierung des Kantons W a ad t mit Schreiben ^om

.^8. Juli ^862.

Die Angelegenheit der Juragewässerkorrektion sei s. Z. den. B.^uDepartement und von diesem einem Mitgliede d.^r ehemaligen Bauko.umission überwiesen worden. Sobald der Bericht hierüber eingelangt sei, werbe die Regierung saehbezüglu^e .Beschlösse fassen .

Roeh bevor wir der h. Bundesversammlung über den ..^tand der Angelegenheit, welche, wie aus obigem Resume ersiehtlieh ist, keinen erheblichen Fortschritt gemacht hatte, Bericht erstatten konnten, wurde die ...^ache im Schosse .^er Bundesversammlung selbst wieder in Anregung gebracht, indem von dreissig Ratioualrathen verschiedener Kantone eine hieraus bezügliche Motion (s. Beil. Rr. 3) gestellt und vom Rationalrathe unterin 16. Juli l. J. erheblieh erklärt und dem Bundesrathe ^ur Vrüfung und Beguta.htung überwiesen .ourde.

Jm gleichen Zeitpunkte war den^ Bundesrathe von ..^eite zweier ^euenburger, der Herren ^h. ..^uchard , Vater, in Reuenburg und Fr.z ^ h a l l a n d e s in ^oele , ein neues Projekt für die Korrektion ^er Jura^ewäfser eingegangen , welches im Wesentlichen daraus abhielt , die vereinigte ..^aane un^ ..^ense bei Gümminen in den Murteusee ^u leiten , und dann vermittelst Korrektionen der untern Bro^e und der ober.. und der untern Zihl die Juraseeu tieser zu legen, und auf diese Weis^ die auliegenden Moser zu entsumpfen.

Dieses Vrojekt, auf welche... wir sväter einlässlieher ^..rukkommen werben, war au.ch den Motionsstellern bereits bekannt und daher in ihre

3.)0 Anträge aufgenommen worden, massen rekapituliren lassen.

welche sich im Wesentlichen folgender-

Die Motionssteller verlangen : 1) dass die Unterstützung des Unternehmens der Juragewässerkorrektion von ^eite des Bundes grnndsäzlieh beschlossen werde, 2) d.^.ss vor der definitiven Feststellung der Vlane noch untersucht werde, ob durch Ableitung der Saaue in den Murtensee der Zwek der Korrektion iu gleich wirksamer Weise wie bei Ableitung der Aare in .^en Bielersee erreicht werde , und .vie hoch in lezterm Falle die kosten ^u stehen kämen , 3^ dass durch Bewilligung eines Beitrages im Verhältnisse von einem Dri^.ttheil d..r kosten den Kantonen Bern und Solothurn Veranlassung gegeben werde, mit der Au^sührnng der ersten Abtheilung des Unternehmen^, d. b. mit ^er Tieserlegung der Aare von Bnren abwärts b^ Attisholz sofort zu beginnen , und endlich im Allgemeinen .

4) (Art. .^ der Motion.. dass der Bundesrath nach Vollendung der sub ..lrt. 2 vorgesehenen Studien und nachdem er sieh bezuglieh ^es ..^orrektionsplanes sur die obern Abtheilungen mit den Kantonen nochmals in^s Einverständuiss gesezt haben werde, der Bnnde^versanuniung über die Ansfül^rnng des ganzen Unternehmens sach^emässe Vorlagen zu maehen l.^abe.

^ie erste Anordnung, welche wir in Vollziehung des nationalrathliehen Beschlusses für nothwendig erachteten, war eine nochmalige Unter^ suchung der Angelegenheit dureh Experten, in den. Sinne, dass uicht eine nochmalig technische Expertise über das ganze und die verschiedenen vorliegenden Projekte veranstaltet, sondern vielmehr die Ergebnisse der srül.^ern Expertisen nach dem Standpunkte der sengen veränderten Sachlage geprüft und hienaeh die nothig nnd ^wekmässig scheinenden Modifikationen vorgeschlagen werden sollen.

Mit der Untersuchung wurden die Herren ^beriugenieur ^a R i e e a und H a r t m a n n und Herr Jngenieur B r i d e l in ^verdon beauftragt; Herr .^artma.... sah sieh sedoeh mit Rül.sieht ans die ihm von der Regierung von .^t. Gallen übertragene .Organisation und ^eitu^g des Unternehmens der Rl.einl.orrettion veranlasst, die Wahl abzulehnen.

Die Jnstruktion, die wir den Herren Experten ertheilten^ lantet solgendermassen .

,,Die Herren l.^perten haben sieh sprech....^ : ^

über

folgende fragen aus^n-

l. Welche Aenderungen sind an dem früheren .^..r.^ekte vorznnehm..n , nachdem in Folge der Erstellung v^on Eisenbahnen die Dampfschifffahrt auf der Aare gan^ eingegangen und ans den Juraseen sehr uub^-

.

.

.

.

.

) l

deutend geworden, mithin eines der Hauptmomente ^er früheren Korrek^ tionss^steme, nämlich die Erstellung schiffbarer Kanäle, weggefallen ist ^ 2. Jst die Jdee der .^lbleitnng der Saane in den Mnrtensee einer nähern Prüfung wertl...^ wenn s a , welche ..^lendernngen würde die .^lussührnng dieses ^ro^ekles in Be^..g auf das allgemeine Korre.tion.^prosekt nach sieh ziehen ^ 3. Würde die Ausl^itung der ...^aane in den Murtensee nach den Vorschlägen der Herren Suchard und Ehalland.es in zwekmässigster Weise erhielt, oder w.ire das bezügliche Brosekt zu modifi^ireu, nnd wie^ 4. Werden ^uerverbauuugeu und Klnsen im Bette der Saane und Se..se zum Behufe der Zurükhaltung des Geschiebes für ^wekmässig er^ achtlet, oder erscheint es im Gegentheil zwekmässiger , das Geschiebe als Kolmatationsmaterial aus das grosse Moos zu leiten .^ 5. Kann eine Vartialkorrektion von Büreu bis .^lttisholz ohne Vräsu^ für das in Bezug aus die Korrektion oberhalb Buren ^u wahlen.^e System und ohne Brä^iz für die von der ...lare und Emme dureh^ slosseuen Gegenden de.^ Aargau's und Oberaargan^ an die .^and genonnnen werden .^ 6. Wird es fnr no.^hig oder zwekmässig erachtet, dass, um den für die genannten untern Gegenden besurchteteu Uebelständen vorzubeugen, a n ..h unterhalb Attishol^ noeh Korreklionsarbeiteu ausgeführt werden, und welche^ 7. Werden die von den Herreu .^ u ehard und E ha l laude s gemaehten Vorsehläge in Bezug anf die Tieferlegung der Jnraseen und Entsnmpfung der anliegenden Moser als zweku.ässig und genügend bezeichnet, o^er müßten ^..r Erreichung des angeführte Zwekes anderweitige Vorkehren getroffen werden .^ .^. Eingabe von Voranschlägen ^. den in ^rage stehenden Vrojekten.

Vorstehende spezielle Instruktion wurde noch in dem ...^iuue erweitert, dass die Experten eingeladen wurden, allfällig andere für die Beurtheiluug der Angelegenheit der Juragewäss^.rkorrektiou wichtige Momente, die sich im Verlaufe ^er Untersuchung etwa darbieten mochten, ebenfalls einlässlich zu erörtern. dan.^t, wo immer n^b^lich, mit dieser neuen Er.p...rtise die Untersuchungen in dieser w.ehtigeu Frage l^efiuitiv zum ^lbsehluss... gebracht werden konnen.

Ueberdiess wurden die Experten ermächtigt, behufs gründlicher Vrüfung .^es Projektes .^uel.ard und E l . ^ a l l a u . ^ e s , so wie allfällig ande..er noch ^.icht genügend
beleuchteter funkte im Einverstän.^isse mit dem Departement des Jnnern die nothigen technischen Vorarbeiten (livellements, .^ondirungen, h^drometrisehe Messungen u. s. w.) vornehmen zu.

lassen .

392 W.ihrend der .Anordnung dieser Expertise giengen n..s noch folgende, ans die Angeleg.nheit der Jnragewässerkorrektion bezügliche Zuschriften ein: 1) Ein Schreiben der Regierung des Kantons Bern vom 6. August 1862 (Beilage Rr. 4,., welchen.. wir .n Kürze folgende Momente entheben : Die Regierung von Bern ist der Ansicht, dass die Angelegenheit am besten ^u dem gewünschten Ziele geführt werden könne, wenn der Bnndes.^ rath die Jnitiative ergreife, die technischen Untersuchungen zum Abschlusse bringe, einen bestimmten^ ^lan adoptire . in einem Besel^nssentwnrs die Grundlagen der Anssül.^rung auch des Beitragsverhältu.ss...s an die Kosten festste nnd di^.. beteiligten Kautone zum Beitritt einlade.

Die Regierung ist ferner der Ansicht, dass eine Vereinbarung der ^theiligten Kautone auf Grundlage einer Totalkorrektiou gegenwärtig viel weniger .^ehwierigk..iteu finden werde, als früher.

Für den ^all, dass eine Verständigung sammtlieher beteiligter Kan..

tone auf Grundlage des Gesammtunternehmens nicht erhielt werden konnte, ist die Regierung von Bern geneigt, auch auf Grundlage der Motion von.. l0. Jnli I862 Hand zu bieten, indem sie mit Zuversicht daraus rechnet, dass ^u diesem ^weke eine Verständigung zwischen Bern und ^otothnrn erreicht werden könne.

^chliesslich wünscht die Regierung. dass bei der Behandlung der .Angelegenheit folgende Gesichtspunkte festgehalten werden möehten .

.^. die Bennzung der Juraseen znr Ausgleichung ^.s Hochwass^rs und zur Ablagerung der Geschiebe.

l.. die Korrektion der Aare von Attisl^ol^ abwärts bis nach Morgenthal.

2) Eine Zusehrist der Regierung von Aargan, datirt l l. Augnft l 862, womit dieselbe darauf aufmerksam macht, dass, wenn .^ie Aarekorrektiou, .vie es beabsichtigt scheine, nur theilweise, ohne gleichzeitig Ableitung der Aare in den Bielersee, ausgeführt werden wollte, sür den Kanton Aargau erhebliche .^a..htheile entstehen u..üsst^n, indem eine solche Vartialkorrel^tion nur znr ^.olge hätte, dass die Hochwasser in sehr b^ ^ehlennigter Weise und desshalb verheerender als je den untern Aaregegenden zuftromeu würde.

Der A^rgau und mit ihm auch .^olollu.rn nnd der ^beraargan könnten daher nnr dadurch gegen die drohenden Gefahren sicher gestellt und beruhigt werden wenn die Ableitung der ganzen Aa.^. in ^...n Bielersee als von den übrigen Korrektionstl^ilen unzertrennbar auch gleichzeitig ^nr A..^sül..r..ug gebracht .verde.

Die Eingab.. sehlies.t mit dem Ansuchen, dass .^ie Prüfung nnd B^^ntachtung der im Nationalrath.. gestellten Motion sich ans die Wirkung nnterstreken möge, welche die Ausführung d.r Aartorrettion von Buren

393 abwärts bis Attisholz für die untern Aargegenden und namentlich für das aargauische Aarethal voraussichtlich haben werde.

Mit Schreiben vom l 9. Angnft^ endlich stellte die gleiche Regierung noch das Anstehen, dass die eingeleitete Untersuchung betretend die Juragewässerkorrektion nicht bloss bis Morgenthal, wie die Regierung von Bern es verlange, sondern bis zum Ausfluß der Aare in den Rhein bei Koblenz ausgedehnt werden mochte.

Diese Eingaben wurden sämmtlich den Experten znr Berüksiehtigung überwiesen.

Jn der Motion der dreissig Nationalräthe heben sich in Bezug auf das einzuschlagende Korrektionssvstem namentlich folgende zwei Bunkte hervor: 1) Die .Korrektion d..r Aare von Büren abwärts. .

2) Die Ableitung der .^aane in den Murtensee.

Die Experten behandeln in erster Linie diesen leztera Bunkt.

Das Ergebuiss der hierüber gemachten Untersuchung geht dahin : ^. dass das Brojekt .^ u ehard und E h a l l a n d e s , welches die Morion speziell im Auge hat, schon des Kostenpunktes wegen unausführbar sei, indem sich die Kosten desselben nach den aufgestellten Berechnungen auf ^r. 30,.^45,000, oder wenn von der Kanalanlag.^ in das Bieterlenmoos abstraft und dafür diejenige läugs der

^ihl eingehalten wurde, aus ^r. 23,453,000 belausen würde, eine

^umme, die, namentlich gegenüber dem neuen, zn Fr. 10,800,000, devisirten La ^leea^sehen Brojekt, noeh so enorm erseheint, dass von vornherein von der Berüksiehtigung dieses Brojektes abstrab^rt werden muss , h. dass , abgesehen von dem Kostenpunkte, die Ausführung des fraglichen Brojektes überhaupt bei Weiten. nicht diejenigen Garantien für ...inen siehern und .genügenden Erfolg bieten würde, wie das La Ri.^sche, und zwar aus folgenden Gründen .

t. Wäre bei der Seichtheit des Mnrtenseeusers an der Stelle, wo der Ableitungskanal ausmünden müsste, zu befürchten , dass sich dieser Theil des Sees und damit auch der Ausfluss der Bro.^e durch die sieh ans dem ^aanekanal ablagernden grossen Geschiebsmassen gänzlich aussnllen wur^e.

2. Hätte die Ableitung der .^aane in den Murtensee zur Folge, dass dieser (wegen des dadurch verdoppelten Wasserzuflnsses) osters eine gefährliche Hohe erreichen würd.., ein Uebelstand, dem nur durch entsprechende Erweiterung ^er Abflussprofile im Bro^e-^ und obern Zihlkanal einigermassen vorgebeugt werden konnte.

394 Gegen die Bennzung der Geschiebsmassen ...er ^aane zur Kolmatir.mg des grossen Mooses erheben die Experten hauptsächlich das Vedenken , dass dieselbe gar zu lange dauern würde. Um die Moser zu entsnmpsen, müssen entweder die Seen um 5^ tieser gelegt oder der Boden um so viel erhoht werden.

Während die le.^. l.^pertise über die Juragewässerkorrektion im Gang war, hat sich auch Hr. Jng.mieur M e ria n, Vater, in .^.enenbnrg, mit .dieser ^rage beschäftigt uu.^ in seinem ..offenen Brief^ an Herrn Dr.

S e h n e i d e r namentlich der Anwendung der Kolmatation das Wort geredet. Hr. Merian gieng bei seinen Vorschlägen oon der Annahme ans, dass durchschnittlich per .^.ahr während 40 Tagen von einer Wass..r...asse .

von eirea 20,000 Knbiksnss 5000 Kubiksuss für die Kolmatation verwendet werden konnten, nnd dass sich aus diese Weise in I0 Jahren eine Erhohung des Mooses von 2^ Fuss erzielen lasse.

Jm weitern Verlang seiner Abhandlung schlägt bann Hr. M^.rian vor, ^ der ..lare, also nach seiner Annahme l 5,000 E^ anf das Moos zu leiten, wodurch naturlich der Ersolg verdreifacht würde.

Run geht aber aus den von den Experten angeführten Vegelbeobachtnngen hervor, dass die von Merian vorausgesetzte Wassermenge durchsehnittlich nur während ^irka 4^.^ Tagen jahrlich vorhanden ist, woraus der Schluss gezogen wird, dass bie vorgeschlagene Erhöhung der Mofer vielen Zufälligkeiten unterworfen .väre und sieh jedenfalls ans viele Jahre hinausfielen würde.

Ein anderes wichtiges Moment. welches gegen die Kolmatatio... angeführt wird, ist das, dass durch die Anschlämmung, d. l... durch die Ablagerung von ^ehlamm nnd Geschiebe der sich für die Kultur sehr gnt eignende Torsboden verdekt u^.rd.., dass das angesehlänunte Land erst noch dnrch Dünger fruchtbar gemaeht ^verden mü^te, während es bei der Entsnmpfnng durch .^enknng der ^een nur ei^er Vermischung des Torfbodens mit Kies, ^and, Lett oder Mergel bednrfe, un. unmittelbar nach erfolgter Entwässerung einen gan^ knlturfäl.,igen Boden zn erhalten.

Uebrigens ist dieKolmatation nicht von allgemeiner gleichzeitiger Wirkung, inden. sie in jeder Gegend, nach und naeh erst über die ..^anze fläche sieh verbreitend, besonders betrieben werden u.uss. Jn ge^viss...^ Gegenden, wie z. B. aus den. .^..rbe-Moos, wo die Geschiebe und Schlamm sührenden Zuflüsse fehlen, ist sie
sogar ganz unmoglich.

Aus den angeführten Gründen kommen die Herren Experten ^u dem ^chlusse, dass die Kolmatirnug als Haupts^fte^n für die Juragewässerkorrektion entschieden zu verwerfen und als solches das einzig sichere und am schnellsten zum Ziel führende Verfahren, nämlich Trokenleguug des Bodens vermittelst Senkung der Gewässer, festzuhalten sei.

Die in unserer Instruktion mit der Kolmatirung in Verbindung gebraute. oder vielmehr derselben vorangestellte Frage.

395 ,,ob ^nerverbauungen und Blusen im Bette der ..^aane und Sense ,,^um Behnfe der ^urükhaltung der Geschiebe für ^vekmässig erachtet ,, werden,^ ^ .

wird von den Er^pert^n ebenfalls verneinend beantwortet.

Die Experten anerkennen, dass Verbauungen in den Gebirgsthäleru behnfs Verhinderung der Ges.hiebsbildung und Bewegung sich nicht nur durch Ersparnisse an ^lusskorrektione.., sondern auch durch Sicherung ihres Gelingens lohne, indem ein Fluss, der wenig oder gar keine Geschiebe führe, schon deshalb unschädlich und leicht in Schrank..n zu halten sei, während hingegen ges.hiebsreiehe Flüsse, selbst wenn ih..e beseitigen User aus starken Wnhren bestehen, selten das Geschiebe vollständig zu verarbeiten und vorwärts zu schieben vermögen, so dass unter solchen Verhältnissen (troz der Korrektionen) in der ^olge wieder allmälige Erhöhungen in den ^lnssbetten und Hieraus ^erstorende Wirkungen zu befürchten stehen.

Es wird somit den Verbaunngen nur eine seknndäre Bedeutung als Ergänzung und Sicherung der Korrektionsbauten beigelegt. Für die Korrektion selbst und ^ie Bo.^enentsumpsnng .vird hingegen wieder die Ab^ leitung l^er Griebe in grosse Beken (Seen^ als das einfachere, wohlseilere und ratiouellste Mittel vor ^lllen. aus empfohlen.

Für die .^lbsührung ^er Gewässer schlagen die Herren ...^uchard und Eh all a n d e s vor, einen Kanal vom Bielersee über das Vieterlenmoos bis Altren, wo derselbe in die .^lare einmünden würde, zu erstellen.

Diese Jdee ist nicht neu. schon im Jahre 1842 hat sieh Hr. La R i e e a mit derselben beschäftigt, jedoch gesunden , dass di.. hohe Terrainlage, in welche ..^r fragliche Kanal ein^egrabeu werden müsste, seine Ausführung so zu sagen verunmogliehe. Die .^erren Experten schlagen die Mehrkosten des Kanales über das V^ieterlenmoos gegenüber demjenigen der Zihl ent-

lang aus ^r. 7,000,000 au.

Wir gehen ^. der iu der nationalräthlichen Motion aufgeworfenen Frage der sofortigen ^lussührnng einer ^artialkorrel^tion von Büren abwärts über.

Die Herren Experten haben dieser wichtigen Frage, w^e btl^g, ganz besondere Aufmerksamkeit geschenkt. das Resultat ihrer di^.ssfälligen Unl.^r^

suehung geht dal.^in.

,,dass die ^artialkorrektion zwisehen Büren und ^lttisholz ,.nieht in Angriff genommen werden konne, bevor der Vlan sür ,,das Gesamu.tunteruehmeu der Juragewässerkorrektion festgestellt ,,und seine Ausführung gesichert sei, und dass es für die Bundes,,behorde keineswegs rathsam erscheine, Vartialkorrektionen ^n unter..stü^en, so lange dieselben nicht .^u eiuen.. Gesannntplan g...horen, ,,welcher die wirklichen J.^terefsen aller Betl.^eiligte^, sowol ^er.^ ,,jenig^n unterhalb . ^ o l o t h u r u , als derjenigen von da fluss,,aufwärts und längs den Seen zu befriedigen vermoge.^

396 Als Hauptkorrektionsprojekte stehen sich namentlich das Brojekt der Totalkorrektion von La R i e e a und dasjenige einer Bartialkorrektion nach dem Vorseh lage der ^uudeser^perten Bestalul^ S a u e r b e c k und H a r t m a n n gegenüber.

Das erstere geht dahin . die ...lare von der Rappenfluh bei Aarberg dureh den sogenannten Aarberg-Hagene^ka..^ in den ^ielersee zn leiten, diesen als Regulator der Wassermassen und Behälter für die Geschiebsablagerungen zu benuzeu, den Abfluss des Murtensees in den Reuenburgersee durch Korrektion der untern ^ r o . ^ e , den Abfluss des Renenburgerse.^s in den Bielersee dureh Korrektion der obern .^ihl zu reguliren, den Abfluss des Bielersee^s endlieh durch einen sür die nene ^lare und die alte ^ihl gemeinsamen, von Rida u bis Buren zu erbauenden neuen Kanal zn leiten und von da bis Attisholz unterhalb der Emmem..ünduug das

^lnssbett zu rektifiziren.

Raeh dem Brojekt der ^artialkorrektion hingegen würden zwei neue Kanäle, der eiue zwischen A a r b e r g bis Bure.. und von Arch .^iL e n s s l i g e u für die Aare, der andere von Rida u bis gegen S t a a . ^ sür die untere Zihl gebaut, die Seen uni etwa vier Fuss vertieft^ die untere B r o v e und obere .^ihl ansgebaggert, wodurch der Wasser^ abflnss gefordert und die Rükstauung der ^ i l^ l vermindert werdeu soll.

Gegen dieses lettere Projekt sind von .den u..iern Aargegeudeu (Aargau nnd Oberaargau) bedeutende, und ivie sieh imn.er mehr heraus.^ stellt, nicht unbegründete Bedenken erhoben worden, welehe aueh in jüngster Zeit (siehe die oben angeführten Zuschriften von Veru nnd Aargau) erneuert wurden.

Dureh die Geradleitung der ^lare und der ^ut..rn ^ ^ i h l , so argu.nenliren die Gegner ...es ^artialkorrektionsprojektes,. werde der Laus der beiden Flüsse um ein Ramhaftes verkürzt und gleichzeitig deren Gefall vermehrt , infolge lassen .verden die Hoehwasser derselben viel schneller in ^eu untern Aargegenden anlangen, so zwar, dass sie bei Attisholz u.it den Hochwassern der Emme zusammentreffen, während sieh lettere bisher in der Regel v o r dem Eintreffen der erster.. verliefen. Es werden deshalb viel grossere Wasser^ und Geschiebsmassen ost plozlich in die untern Flussabtheilungen gelangen, deren ^ohle ohnehin stellenweise hoher liege, als das anstoßende ^and. ^) ^) A n m e r k u n g . Die Bel^aup^ung, ^aß die Sohle der Aare in den untern ..hegenden ho^er liege, a^ da^ anstoßende ^and, wir^ durch die gemachten .^r^ebnn^ ^en widerleg^. ^ach denselben l^eg.^ die .^ohle der Aare .^on Buren bi^ .^isholz überall wenigsten^ 1.^ un.^er dem .^m^e^enden ^ande^ ibre ^ormal^ie^e ^e^räg^ 22^ nnd an vielen .^rten best^ ste eine Tie^e ^on .^0 .^5.. Wo aber ^ie Tie^e ge^ ringer ist , al.^ die ^orma.^iefe ^on 22. , ist sie bedeutend br^l.^er al^ n^hig ist.

Bei der S^. wo die Sohte nur 1.1^ ..^.^er ...e.n Boden tieg^ ist die Aaxe .^50^ brei^ , sta^ .^.^ .^ormalbxei.^e. Die ^o^e l,ie^on sei . daß die Uebersel^wem.

munden, un^er welchen b.^her da^ Seeland ^.ud .^^e .^^^.^gegenden geli^en, einfach in die un.ern legenden ^e.^eg.^ werden.

397 ^urch die Ableitung der Aare in den Bielersee, welche auch i... dem neuen modifizirten Brockte der Herren La R i e e a und Bride l als Hanptsustem beibehalten ist, würde, wie die Ehrten mit Bestimmtheit annehmen , diesen Uebelständen grundlieh vorgebeugt. Gestüzt aus die veranstalteten Tiesenprosil- und Geschwiudigkeitsmessnngen, so wie nameut.

lieh aus ..^ie bei der Linth konstatirteu A b f l u s s v e r h ä l t n i s s e

weisen ^ie Experten nach, dass nach erfolgter Ableitung der Aare in den Bielersee, ,,infolge der Ausgleichung der Wasserzuflüsse in demselben, ,,zum mindesten ^ u.eniger Wasser, bei der nämlichen Zeiteinheit in die ,, untere Korrektionsabtheilung gelangen werde^, als bei Befolgung von ,,^rosekten, wonach die Aare entweder teilweise oder ganz von Aarberg

,, abwärts kor.rigirt, eingedämmt und in der kürzesten Richtung abgesührt ,,wird^. .

dieses l^tere Moment, dessen Begründung im Expertenbericht eintässlieh durchgeführt ist, ist von ganz bedeutender Tragweite, u^.d wie uns sehemt, entscheidend sur die Wahl ^des ^orrekti^nsshstems. Rieht nnr werden dadurch die Befürchtungen der untern Aaregegenden gänzlich beseitig^ , sondern es falten damit auch die Korrektionen von Buren abwärt^, welche in der mehrerwähnten Motion als der Schlüssel des ganzen Unternehmens bezeichnet werden, gänzlich oder doeh grosserntheils weg.

Jndem die Experten von einer ^artialkorrektion dringend abrathen, nehmen sie, wie scho^ bemerkt, grundsäzlich das sogenannte La R i e e a ' s e h e Vro^kt nieder aus, immerhin mit B...rüksi.hti^ung derjenigen Modifi.^ katio^....n, welche durch d^e Beseitigung der .^chisffahrt auf deu zu erstellenden Kanälen ^uni ökonomischen Vortheil des Unternehmens moglich ^emacht worden sind.

Hinstehtlich ^er ^...tails des von d...^.. Experten vorgeschlagenen Vrojektes verweisen wir ans den Expertenbericht un^ die beigefügten Kostenberechnenden.

Raehdem nun die technische ^rage erschöpfend untersucht ist und, wie uns scheint, dem La R i e e a ^ c h e n Vrojekt, als dem einfachsten und rationellsten, der Vorzug gegeben werden mnss; na^deni serner durch den oben zitirten Bnnde.^beschinss von.. 3. August l857 die Unterstü^ung d...s Uut...rnehn.ens von .^..ite des Bundes grund^lieh bereits beschlossen ist, wird es sich lediglieh noch darnm handeln, das Mass dieser Unterstü^ung zu bestimmen und das Unternehmen wirklich in Gang ^. bringen.

Was den erstehen Buukt , nämlich die Bestimmnng des Bundesbeitragt, anbelangt, so nehmen wir keinen Anstand, gleich wie bei der Rheinkorrektion, dem Bündnerischen .^trassenn.^ und andern mit Bundesbeiträgen dotirten Unternehmungen, z:. beantr^en, dass d^e Eidgenossenschast ^.^ der Kosten .^es ganzen Unternehmend, resp. als Maximum ^^ des von den Experten vorgelegten Kostenvor...^chlages beit.^gen n.oge. ^

3.)8 Dieser Massstab erscheint im vorliegenden ^alle um so eher geruhtfertigt, als bei den. neuen Brojekte die Einnahme der ^chifsfahrts^lle, welche bei den srühern Projekten einen ziemlich wichtigen Faktor des Kostenpunktes bildete, nunnu.hr gänzlich wegfällt. Wenn nun auch aus diesem Umstande für den ^und nnd die bei der Juragewässerrektion interessirten Kantone eine erhebliche Mehrausgabe erwachst, so .mrd dieses ^pfer auf der andern Seite im allgemeinen Jnteresse vollständig anfgewo^ gen dadurch, dass wir in den Eisenbahnen, welche an die Stelle der pro^ jektirten Schifffahrtskanäle getreten sind, ein we.t vollkommeneres Kommunikations- nnd Transportmittel besinn , als ^ie Sehissfahrt se hätte bieten können. Ferner ist a ....eh ^er Umstand, dass die Ei.^..osse..sehast der ^othwendigkeit, einen neuen ^oll zu kr.. ire n , nnnmehr enthoben ist, ^ ebenfalls von wesentlicher Bedeutung.

Laut Berechnung der Herren Experten werden sieh die ^..sammtkoslen

aus Fr. 14,000,000 belaufen.

Diese ^umme ist, wie wir als bestimmt glauben annehmen zn dür..

fen, etwas h o eh gegriffen. denn nicht nnr haben die Herren Eierten an ihr^.u Berechnungen ^er seit .^er .Ausstellung der fr^hern Devise eing..tretenen Erhohn..g ^er Arbeitslöhne ..... volle Rechnung getragen, sondern sie haben snr ,, Unvorhergesehenes^ noch die erhebliehe .^nnnne von Fr.

2,l.)4,042 anaese^t; a n eh ist noeh zu berüksichtigeu, ^ass die ..^umuie von .^r. 1,028,000, welche für eventuelle Ergänzungsarbeiten unterhalb ..^üreu ansgenonunen wurde, laut .Versicherung der Experten gan^ oder wenigstens grbsstentheils .oegsallen .vird.

Der Beitrag des Bundes betrüge , nach obigem Verhältnis im Maximum ^r. 4,66li,666 , oder rund ^r. 4,67.^,^^)0 , welche , wie es bisher in allen analogen gälten gehalten wnrde , nach Massgabe des ^ortsehreitens der Arbeiten unter Bestimmung eines jährliehen Mar^innnns ausbezahlt würden.

Was die Repartition der auf die 5 Kantone fallenden ^.^ oder Fr. .),330,000 anbetrifft , so lassen wir dieselbe vor der Hand unberührt, weil ^iese Frage erst dann zur Erledigung kommen wird, wenn sich die Cantone in der Hauptsache sur die Ausführung des Unternehmens erklärt haben werden.

Schwieriger ist die ^rage , Gang zu bringen sei.

in welcher .W..ise das Unternehmen

in

Wie wir bereits ausführlieh dargethan haben , seheiterten die bisherigen ernstlichen Versuehe, die Juragewässerkorrektion ins Werk iuuuer au dem Umstande, dass troz dein .Entgegenkommen nnd nnttlung der ...^nndesbehordeu keine Verständigung zwischen den über die Annah^ue eines definitiven Korrettiousplanes und finanzielle ^etheiligung der einzelnen Stände zu erzielen war.

zu se^eu, der VerKantonen über die Die R^

399 .giernng von B e r n spricht zwar in ihren. .Schreiben vom 6. August t 862 ^ie Hosfnnng au..., .^ass die Dispositionen der Kantone gegenwärtig gün^ stiger seien als früher, wir hingegen glauben, dass sich in dieser Bezie^ huug die Sachlage nicht wesentlich geändert habe, und das. l^ie blosse Wie^eransna^ne der Unterhandlungen mit den Kantonen kaum zu dem gewünschten ^iele führen dürfte.

Jm Bundesbeschluß.. vom 3. August l 857, wie in .der Motion vom

16. Juli l862, ist grnndsä^lieh ausgesprochen, ^ass der Bun^ in dieser

Angelegenheit die Juitiative zu ergreisen habe. Diess ist bis je^t auch bereits in vollem Masse geschehen, un^. wenn dessen ungeachtet die Ange...- legenheit zu keinem Absolusse gebrach^ werden konnte, so ist die ^ehuld davon, wie schon bemerkt, einzig und allein den bei den Unterhandlungen zn Tage getretenen widerstreitenden kantonalen Jnteressen nnd Meinungsverschiedensten zuzuschreiben.

Das geeigneteste Mittel, die betheiligten Kantone ^u einer Verständigung über die Ansführ^g der Juragew.isserkorrektion ^n veranlassen und aufzumuntern , schiene uns unter den obwaltenden Umstanden das.^ jenige ^u sein, d.irch ^vel.l.es die Ausführung der Alp.^.strassen, bei .velehen ebenfalls mehrere Kautone in verschiedenem Masse betheiligt sind, ^esieh^.rt worden ist. damals wurde namlieh ol.^ne vorherige Unterhandlungen mit ^e^. .intere s strten Kantoren zum Voraus bestimmt, welchen ^eitrag die .^idgenosfensebast leisten werde, wenn dieselben d...n ^au der fraglichen .^trassen übernehmen. Der betreffende ^eschluss wurde den ..Kantonen mitg^.t^ilt, mit der Einladung, sich über die Annahme des ^emachten Anerbietens ^... versta ndig...n und der Bun^esbehorde inner Deiner bestinnnten Frist ihren .^n.^schei^ mit^ulheilen.

Auf diese Weise kam das Unternehmen ol.^ne alle ver^vikelten Verhandlungen zu ..Stande, und in gleicher Weise sollte nun nach unserm Dafürhalten auch in der Angelegenheit der Jurag^vasserkorrektion vorgegangen werden.

Von dieser Anschauungsweise ausgehend, beehren wir uns nunmehr, Jhnen den nachstehenden ^esehlussentn...rf znr Genehnngung vorzulegen, welcher folgende Hauptdispositionen enthält .

1) Festse^ung des ...^undesbeitrages an die Jurage.vässerkorrektion aus ^ der Gesammtl^ste... oder Fr. 4,6^l),^l.)l) i^n Maximum, 2) grnudsä^liehe Annahme des ^a ^ieea^sehen Projektes mit den im legten Expertenberichte enthaltenen Modifikationen ; 3,. Festsezung einer Jahressrist, inner .welcher sich die Kautone über Annahme oder Richtannahme dieser Bropositionen ausznspreehen haben , 4) endlieh, Vorbehalt weiterer .^.hlussnahn..en für den Fall, dass sich ein oder mehrere Kantone von .^em ^Unternehmen zurükziehen, die übrigen Kantone dagegen die Aussuhrung desselben übernehmen sollten.

Was die finanzielle Betheil^gnng des Bundes an dem Unternehmen der Juragewässerkorrektiou anbetrifft, so ist diess eine Frage, die wohl

400

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keiner weitern Diskussion mehr unterliegen kann, indem es sich hier lediglich um die Erfüllung einer bereits gemachten bestimmten .Ansage handelt.

Auch haben wir die Ausgabe , welche die Unterstützung dieses Uuterneh^ mens dem Bunl^e verursachen wird, bereits in unserm legten Jahresbericht über den Geschästskreis des Finanzdepartements in's Auge gesasst . wir verweisen daher in dieser Beziehung aus die iu jenem Berichte enthaltenen Angaben und. Betrachtungen über den^Stand der Finanzen des Bundes.^) Wir glauben, jener Ausei.m..derseznng nur die Bemerkung beisügen zu sollen , dass sich die Sache insofern günstiger gestalten wird , als der

Bund hochst wahrscheinlich erst nach Ablauf der Jahre l 864 und l 865,

aus welche wegen den. Beitrage an die Alpenstrassen eine ansserordentliche Ausgabenlast fällt, in den ^all kommen wird, für die Juragewasserkorrektion grossere Summen verwenden zu müssen. denn, wenn auch, wie wir hosfen , die Kautone inner der ihnen durch unsern Besehlussentwurf eingeräumten Jahresfrist ihre Erklärung betreffend die Ausführung des Unternehmens abgeben werden, so werden die Vertragsunterhandl...ngeu und die Organisation des Unternehmens ebenfalls wenigstens ein Jahr in Anspruch nehmen.

Wir sehliessen diesen Bericht mit dem lebhasten Wunsche, dass Sie den bei dem Unternehmen der Juragewässerkorrektion betheiligten Kantonen

die in Ausficht gestellte U^terstüzung gewähren und die l.^tern sodann, angespornt durch dieses thatkrästige Entgegenkommen , sieh gegenseitig die Hand bieten werden , um dieses so lange angestrebte , grossartige Unternehmen endlieh zu seinem Ziele zu führen.

Genehmigen ..^ie, Tit., bei diesem Anlasse die erneuerte ^ersi.herung unserer vollkommensten Hoehaehtung.

Bern, den 20. Juli 1863.

Jm .....amen des schweiz. Bundesrathes, Der B u n d e s p r ä s i d e n t :

^. Fornerod.

Der Kanzler der Eidgenossenschast: ^.^s..

^ Siehe Bundesbla^ v. J. 18^, Band II^ S^e .^^2.

^0l

.^es.^ln^nt^nrf betreffend die Korrektion der Juragew..sser.

^

DieBundesversammlung der s c h w e i z e r i s c h e n E i d g e n o s s e n s c h a f t , erwagend.

dass dem Buude nach Art. 2l der Bundesversassnng das Recht zusteht. im Jnteresse der Eidgenossenschaft oder eines grossen Theiles derselben liegende ofsentliehe Werke ans Staatskosten zu errichten , oder .die Errichtung derselben zu untersten ;

dass bereits durch Buudesbesehluss vom 3. Augnst 1857 die Korrektion der Juragewässer nach ^wek, Ratur und Ausdehnung als ein solches Werk erklärt worden ist, welches eine thatkrästige Uuterstüzung beanfprueheu darf, e r w ä g e u d endlich.

dass ohne die Unterstü^nng des Bundes di... Verwirklichung dieses Unternehmens kaum moglich sein dürste,

b e schl i esst .

Art. 1. Es wird den .Kantonen Bern, S o l o t h u r n , ^reiburg, W a a d t und Reuenburg zum ..^weke der Korrektion der Juragewässer ein Bundesbeitrag bewilligt.

Dieser Beitrag soll dem Dritttheil der Gesammtkosten gleichkommen , derselbe dars jedoeh die Summe von ^r. 4,l^0,0..)l) nicht überschreiten.^ Art. 2. Die Korrektion. ist auf Grundlage des Blaues La R i e e a und der in dem Gutachten der bundesräthliehen Experten vom 8. Juni 1863 bezeichneten, so wie allsällig später als zwekmässi^ sich herausstellenden Modifikationen aus^usühren.

Art. 3. Als in das gemeinschastliehe Unternehmen fallende Arbeiten werden bezeichnet : a. Ableitung der Aare von Aarberg in deu Bielersee durch den Hagenekkanal ; b. Ableitung der im Bie^ersee vereinigten Aar^ihlgewässer dureh den Ridan-Bürenkanal nach Buren .

402 c.

Korrektion der obern Zihl .^wischen den. Re^.enburger- und Bieiersee ;

d.

Korrektion der untern Bro.^e zwischen dem Murtner^. und ^euenburgersee ;

e.

Anssührm.g derjenigen Korrektionsarbeiten aus der Flnssabtheilung Büren..Attishol^ , welche in der Folge als nnzlieh oder notwendig erachtet werden sollten.

Art. 4.

Den betheiligten Kantonen wird eine Frist gesezt bis 31.

Juli 1864, nm sich anf Grundlage des gegenwärtigen Bundesbeschlusses über die Ausführung des Unternehmens zu verstandigen.

Art.. 5.

Sollte eine solche Verständigung bis zum genannten Termine nieht zn Stande kommen, so behalt sieh die Bundesversammlung vor, naeh augehortem Berichte des Bundesrathes, die den Umstanden an^ gemessenen weitern Entscheidungen zu treffen.

Art. 6.

beanstraat.

Der Bundesrath ist mit der Vollziehung dieses Beschlusses

403

Beilage

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^Du .^ Mai 1.^8., ^

Tres honorés Mcss.eurs, I.'ideles et cbers Confédérés, A la date du 13 Novembre 18^7, .^ous nous ave^ communiqué un nouveau projet d'arreté led.^l concernant la correction des eau^ du .l^ra, en nous invitant de la maniere la plus pressante a l^e^ami..

ner serieu^enient et a le soumettre ensuite a l^Autorite legislative de notre Canton, .^ l'elket d'en obtenir les pleins pouvoirs nécessaires pour ^ous prononcer sur les b.^ses du projet et pour ^dliérer, si possible, au mode d^écution de l'entreprise.

Dans le but d^obtempere^. a votre invitation , nous ^vons char^ une Commission spéciale d'examiner mûrement la question de la cor^ re^.lion des eau^ du .lur.i, les rapports des experts federane et le nouveau projet d'arrêté que vous .^c^ cru devoir élaborer pour etre soumis au^ Cambres fédérales dans leur prochaine session.

Cette Commission nous a fait part du re^ult.it de son travail , ainsi que des observations que lu^ ont transmises sur la répartition des trais, les communes des districts du Lac et de la Bro^e qu'il s'agit de comprendre dans le pér^metre des terrains submersibles.

Bien que ^abaissement du niveau des lacs de Mora.^ Neuchatel et Bienne ait dé^a fau l'objet de longues Eludes, que plusieurs projets relatif a la correction de ia Tliiele ct de l'Aar. ainsi qu'au desséche^ ment des marais aient été dressés^ discutés e.. modifiés depuis un cer..

tain nombre d'années, nous avons lieu de croire qu'il en existe , tout au .^lus, un seul qm concilie convenablement les intérêts des diverse^ contrées appelées a concourir a l'exécution de ^entre^rise commune.

Bund^bla..... ..^ahrg. .^v. Bd. .^^.

3l.

404 Le projet ^ .^cc.^ lut d'abord bien accueilli par l'opinion .publique, attendu qu'en dirigeant l'.^ar depuis .^arber,^ dans le lac de l^enne, il devait preserver le Seeland de nouvelles inondations et emnccber qne de nouveaux dépots de galets et de ^avier ne vinssent encombrer le lit de la basse Thiele. Mais oius tard, on s'a.^ercut qn^il avait tout a la lois l'inconvénient d'eutrainer de trés grandes dépendes et de ne remédier que tr.^s imparfaitement .an mal ou plutot de concentrarle mal sur un autre point.

Le .^ro^et des ex.^crts fédéraux se borne a corriger le cours de l'Aar entre Bcr^, l^uren et ^taad, au lieu de conduire cette rivière dans le lac de Bienne. - Cette correction pourrait suffire pour meure ^ pendant une longue série d'années ie Seeland a l'abri des inondations et n'empécberait pas que dans ia suite on ne .^uissc ^etcr une partie de l'.^ar dans le lac de Bienne. - Le devis qui accompagne ce ^.ro^et ne dépasse ^uère six millions el demi, ainsi on peut réaliser son exé.^ cution plus facilement que celle du projet La ^icca.

Le projet dc bifurcation se recommande moms bien que celui des experts fédéraux au .^oint de vue économique, puisqu'il ex^e, oulre de grands travaux d'art .^our le partage des eaux a Ra^^eullui^, la construction d'un canal dans la direction du lac de Bienne et eu mèmc temps la conservation du lit actuel de l'.^ar dans la direction de Buren, toutefois nous avons lieu de croire que ce .^ro^t, qui n'a .^as été suffisamment examiné par les experts techniques fédéraux, tient beau..

coup mieux compte que le pro^ La .^icca, de la situation, des be^ soins el des intérêts divers des cinq Cantons , .-- du moins il uc mct pas en souffrance ies communes bordières des lacs au ^rof^ des com..

munes ^imitroobes de l'.^ar et de la Thiele inférieure.

En elfe^, si l^ou introduit i'^ar en m.^eure p.irtie dans le lac. de Bienne, l'on oeu^ s^^tendre immanquablement a dc fortes oscillations dans le niveau de ses eaux e.^ a de grandes perturbations sur ses rives, lesquelles régiront plus ou moins su^. les lacs su^erieurs.

.^u^ourd'lmi. ia Tiucle n'a dé^a oas un débouclé suflisant a sa sortie du lac dc Bienne, ^sur^out depuis que la baute Broye se t^ouvc canalisée, cependant, la Tluèie e.^ ses afiluents n'écoulent nas ^lus de 10,000 .^icds cubes d^eau par seconde dans les
crues e^aordi..

uaires.

L'Aar oeut y amener a son tourjusqu'a ^8,000 nieds cubcs dans le meme intervalle. -.- C^. lc nouveau canal de la basse Tlnèie n'aura nas, selon le plan La ^icca , le tiers de ia capacité et de^la peule nécessaire .^our l'écoulement de cet énorme volume d'eaux réunies.

Le niveau du iac de tienne, qui oeut varier de 13 .^ieds , vu l'exi^ulté de son bassin, s'élèvera subitement dans les grandes crues ct si cc lesaci dnrent quelques jou^s, il arrivera que les eaux de la

405 Thiele et de ..es afduen..s seron.. rcfo.^écs dans les l a .... de .^euchatel et de Morat, .^ que les rives de ..^ la.^s soullrirout crnellemeut des inondations.

^ par con.^e, il devait y avoir une sécheresse , comine dans l'automne 18.^ l'exécution du plan La Nicca aurait .^our .^t de mettre a sec les ...or^s de Neuchat...t. ^verdon, Esl.avayer, Ch.^roux et Mora.. et peut^rc meme ^interrompre la navigation entre ^eu^.bate^ Morat et ^olenre.

Le syslcme de l^.^énieu^. La Nicca ne ferait donc que déplacer le sié^e du mal ^ ii porterait remede dans les riions inférieures de l'Aar, t.indi^ qu'il c^nse^i^ des inondatio^ suhues e^ violentes ^ur les rives des tro^s l.^^s^ ou bien lors des hisses eaux. il mettrait a dé...

couvert les port^ et les constructions qui se trouvent d.^s leurs bassins.

N^y aurait.^il .^^s .i craindre d'ailleurs que rom.^...ut ses d^ues d^.^s le can.^l de Ha^enecl^, l'A^r ne déhorde ^ travers le ^rand m^i.ais du .^oté de ^u^ie^^ ne vienne obstruer le lit de l.. h^sse Brove et ne ^.sse relluer ses e^u^. dan.^ le lac de Morat^ La crainte de ces inondation^ k.nt apprécier de plus eu plus le projet des experls fédéraux , soit celui de la bifurcation de fA..r propose par les in^éuieurs .^^^ .^l l4^h^^ tandis que le projet L.^ ^Vicc.^ ne rencontre queres de symp.itliie taut au .^oiul de ^ue t.^ch^ nique que sous le rapport financier. -... ^ussi les populations kribour.

^eoises riveraines des iacs de Morat e.^ de Nencha.^el son.^ nnauimes pour demander que la question de la correction de l'.^ar entre Wappen..

llul^ e^ Boren lasse l''oh^et de nouvelles etudes et de nouvelle^ propostions.

Mais. des que ie lac de Bienne n'aura pas uu débouché suflisant .^our tous les aklluents qui s^v précipiteront lors des crues ex^.aordinaires e.. aprés l'entreprise générale terminée, ou peul eu inférer que les inondations, quoique de moindre duree, se reproduiront par ^ suite dans le ^raud marais, chaque lois que des pluies commues ou ia fonte des neiges grossiront lcs rivieres. li existera donc encore apres l^u.h^vement de ^eu^e.^ise, des terrains suhmersihies ou soumis a l'action dcs eaux daus le voisinage des trois iacs.

0n .^eut comprendra daus cette ^té^orie toute la partie inférieure du ^rand marais, surtout si l'abaissement de leur niveau ne doit pas dé.^ass.^ .^ pieds.

En elfet,
pendant la grande sécheresse qui a eu heu cet automne., on a ou se convaincre que si le niveau des lacs ue doit descendre que de .^ pieds environ^ il ne sera oa^ possible d'opérer le dessèchemeut des terrains tourbeux et spongieux qui bordent les deux lacs el

4.)^ suivent d'uue maniere asse^ apparente le mouvement de baisse et de hausse des ean^.

^uant a la partie supérieure du ^rand marais, sans doute l'e^ cution des travaux de la correction facilitera son desserrement, mais ne l'obérera aucunement par elle^méme, d'autant plus que le canal principal du ^rand marais n'est pas mème compris au nombre des ouvrées de l'entreprise commune. .- Cene surface de tcrram restera donc i. demi desséchée et presque improductive ^usqu^a ce quelle soit cana^séc a Brands fra.s, puis drainée et surtout amendée par l'apport de marnes, de terres vé^étables et d^en^r.us.

L'on peut donc en conclure que les résultats de la correction générale sont encore incertains, que la possibilité du déssècbement de toute l^. sur^ce du ^rand m.^r.^is devient t^.cs ^roblem^tique et qne d^n^ tous les c...^, l.^ plus valne etsecti^e des terrains, si une estiuia..

tion équitable eu est hute , ue repondra .^as au^ brillantes espérances que l on en a connues.

Toutelois, nous ne voulons riea pr^u^er a l'yard de cette possibilile du dessèchement, nous ne demandons qu'a nous éditer nousmemes et a pouvoir eclairer ensuite nos populations , c'est pourquoi nous e.^rou^ous le besoin de kaire procéder de concept avec nos c^ers voisins de Vaud et de ^eucbatel a une e^ertise .^our laire constater, quels sout les avantages que l'on peut espérer de l'entreprise commune sous le rapport de l'amélioration du sol et de l'agriculture et quelle e^t la plus value que pourront obtenir les terrains submersibles selon les dc^rés d'abaissement du niveau des eau^..

^.ous tenons, d'autant plus, a faire établir uisqu'^i quel point on peut compter sur cette plus value, que nous n^avous oas trouve dans le oro^et d'arreté la libation des bases nécessaires nour en obérer l^es^ timation.

Les propriétaires de fonds ne doivent contribuer au^ frais qu.^ dans la proportion de fmtérèt qu'ils ont a ^entreprise, or, ce de^ré d'intérêt ne se calcule .^as uniquement sur la submcrsibilite du terrain, ainsi que l'ont eatendu les experts ruraux , mais dans la proportion des bènénces rèels, ainsi que des diminutions de cbar^es que l'on ^eut obtenir .^ar l'e.^ecution des travaux projetés.

ll v a donc lieu. d'établir a l'avance des bases et des règles pour l^esumation de la plus value, en divisant les terrains contribuables eu
dillerentcs classes, selon leur nature, qualité, ^eure de culture^, eu prenant en considération les dangers auxquels ils sont e^.^osés, les ouvrages qu'il est besoin de construire oour leur défense, etc.

^r, l'établissement de ces bases devrait faire l'omet d'une con^ venlion entre les cinq Cantons intéressés.

40.'

ll serait nieme à désirer, que les cinq Etats pussent arrêter d^nn commua accord , l'étendue approximative du périmée des terrains contribuables. fétat des travaux a comprendre dans l'entreprise commune cl ^adoption d'un plan définitif^ ce serait le ^rai moyen de lever toutes les difficultés qui peuvent retarder encore l'exécution du projette correction des eaux du .lura.

^)n ob.e..te, saus doute, qu.^ jusqu'ici les Cantons n^ont ou se meure d'accord eu^'cux a^rés de longues négociations et que c'est par suite de .^e défaut d'entente que l'Autorité fédérale a du intervenir pour amener cnlin la solution de la question^ Nous répondrons, que les idées concernant la correction des eaux du .lu^.a commencent a murir et qu un rapprochement entre les Cantous est a prevoir dans un ^rocliain avenir. .^ Mais ^ ne laut pas qu^au moment ou l^on examine quel est le .^ro^t qui convient le mien^ a la situation respective des cmq Causons, et quel es^ l'inter.^t qu^a chacun de ces Etats a l'entreprise commune, la Conkédé^tion vienne mettre liu a tout examen ultérieur, a toute négociation ent^.e les par..

ties, au moyen d^un arrese lederai qui leur impose des conditions trop dures et des sacrili^es troo con^idéral^le^ comparativement aux avantages que peu^ leur promettre la correction projetée.

ll est vrai, qu'en ver.^u de l'art. ^1 de la Constitution fédérale la Confédération oeu.^ ordonner a ses frais des travaux qui intéressent la Puisse entier^ ou une partie de la puisse. Mais si la Confédération veut réaliser elle..meme le projet de correction des eaux du .lura et se substituer a ee^ é^ard, aux droits des Cantons, il kau^ aussi qu'elle supporte a leur décharge, la dépense que cette correction pourra entramer et, qu^au lieu de rendre les Cantons solidaires et responsables de ia pins value^ eile exerce directement son recours contre les pro^.

priét^ires de terrains qui obtiendront des avantages par Pellet de fexécution de l'entreprise.

ll faut donc de deux clioses l'une .

t)u que la Confédération laisse les Cantons libres de s'arranger entr'eux comme iis l'entendront, sauf a sanctionner leur traité et, cas écliéant, a leur accorder un subside pour les travaux a entreprendre, ou bien, si elle veu.^ ordonner eilc..mcme des travaux publics, qu'elle se charge de les faire exécuter a ses frais, .^out en
utilisant au prolit de l'entreprise, la plus v^due qui en résultera pour les terrains.

L'Etat de l^ril^our^ ne saurait admettre que l'on put donner une autre mterprétatioa au dispositif de l art. ^1 de la Constitution fédérale, conséquemment. si l'ar^. ^0 du projet d'arreté devait impliquer une mesure de contrainte contre les Cantons, cette mesure scrait a ses y.^ux trés inconstitutionnelle et tout^fait arbitraire.

En résumé, le Canton de ^ribour^ comprend l'nlilité générale de^

408 la correction des caux du .lura et son importance particulier .^our ies contes iulerieurcs de fAar , -. ainsi., loin de s^op.^oser a cette entre..

prise. il annonce qu'il est disposé à v concourir da^s la mesure de ses intérêts. mais il ^eut l'adoption libre d'un .^ia^ qui. tout eu as..

suçant la possibilité du desserrement des marais , ne lui impose .^.s des charges trop lourde et lamene pas de nouveaux désordres dans l équilibre et dans l'écoulement des eaux.

li destre eulin que la reparution des frais s^ooere s ..ir des bases équitables el qu'a ...et effet des négociations s'entament entres ies cinq Cantons u^éressés .^our ia conclusion d^un concordat.

^'a.^res ces couside^ations, nous croyons devoir vous faire con..

naitre, iideies et chers Conlederes, qu'a notre avis, la question de la correction des eau^. du .lura étaut loin d^e.^re élucidce, ies Chambres federa k^ ne peuvent ^ue^.es la traiter et ia discuter utilement dans l.^nr prochaine session du mois de .luillet.

^lne décision preci.^itée ou de^ debats ^rematurés pourraient nuire beaucoup oius a la reussite de l'entreprise qu'elle ne lui prolit.^r^nt.

En ^..onscquen.^e, se londan.. sur l'autorisation que le ^rand Conseil lui a accordée dans sa seance d^i 10 ^lai dernier^ le Conseii d'Et^u a l'l^onneur de vous demander : 1. ^ue ie ..^ro^et des iu^enieurs .^h^.^^ et l4^^.c^, relatif a ia bi^ lurcatiou de l'Aar ^res d^arb^ et a l'c^abiisseu.eut d'un barra.^e mobile a ia sortie de la basse fiuele soit sou^nis a l'examen d^uuc Commission d^ex.^erts qui fera son rapport aores avoir entendu les auteurs memes du pro^t.

^. ..^ue les Cantons iuteresses soient libres de relier au moyen d une convention soit d un concordat les diverses questions qui se rattacbeiit au .^ro^et de correction des eau^ du .lura et qui comprennent entre autres l'adoption du oian, ie mode d'cxécution ct ia répartition des irais.

3. (^e ics Cliambres fédé^aies ne soient oas nanties do cette alfaire iors de leu^. procl^aine session.^ attendu qu'un a^ournen^ent devient nécessaire, ^. pour faire examiner sérieusement le projet des ingénieurs ^^.^c

et

^^..^.^,

^. pour faire obérer i^exoer..ise convenue en.re les trois Canl^^us .^uoérieurs en ce qui concerne ia nossil.iiiié du dess^^.l^.m^.nt des n^arais et la ^lus value qui pourra rcsni..^.^ ^our ces tc^.^ rains de l^e^é...utiou de l^eutre..^ise, c. .^our donner aux Cantons intéressés lc temp.... de s^entend^c et de régler. s^ oossibie, cette alfau.e d ^n connnun accord.

40^ Nous saisissons cette occasion. tres honorés Messieurs, lidéles et cbers Conledérés, oour vous renouveler ^assurance de notre attache..

ment fédéral , vous recommandant ainsi que nous a la protection divine.

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^u nom du Conseil d'Etat, Le Président.

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L.^ Chancelier.

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Beilage Rr. 2.

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C^^,^^.^.^

Nous nous sommes o^^u.^és, a plusieurs reprises, de la question ^importante de la correction des eau^ du .lura et, apres en avoir délibéré mliremen^ nous avons l'bonneur de vous faire part de nos observations et de nos délibérations a ce s.^et.

Nous commencerons par déclarer que nous n^vons aucun sent^ ment listile à cette grande entreprise . nous la vovons, au contraire, avec plaisir, car nous sommes persuadés que des ouvrages bien en^ tendus.. exécutés avec discernement, pourront rendre des services utiles aux populations qui soufrent de l'élat de choses actuel. Nous ne nous

410 laisserons cependant p^s donnner ^ar l'espoir de ^..mais pouvoir réviser tontes les grandes et belles es.^auces que quelques personnes ont^ kondées sur l'avenir et les résultats de cette entreprise.

Nous avons en.^is^é la question sous ^rois points de vue ^néraux .

1. Correction de l^.r.

^. Dcssécbement des ma^us , 3. Navigation.

^ui doute que le plan La Nicca ne résolve ia premier^ difficulté, car, eu jetant l'eau dans le lac de l^ennc c.. eu rectiliant le cours de .

la basse Tbieie e.. de l'A..r ^usqu'.. Att^ho^ , il est .ac..e de com^rendre que les débordements de cene riviere seront évités d'une ma^ mere absolue, puisque sou cours serait su.^^rimé eutre Aarber,^ et Buren ^ m.^is les inconvénieuts ^our les riverains du l^c de Bienne, aussi bieu que ^our ceu^ des l.i^ de Neucli.^tel ^t de Mo^.t, uc s^.uraient etre dou.^eu^.

^.^us entrer d..us de lon^s de^elo.^oe.^uents a ce su^et, uous dirons qu'il ^ar^it m.^unteu^u^ lueu de^nou^.e que le lac de l^ieuue, qui doit servir de re^ul^teur des e^u^ tou.^ e^ recevant les ^dets eutr^iues dans sou bassin .^^r l^Aar et l^ ^.ruie, ne garait p^s d'une capacito sullls.^ute. Les variation^ du niveau servent tr^s-considér^bles , les calculs l.iits à ce suje.^ d.^ontr.^nt qu'eues pourraient, dans certains cas, dépasser 1.^ ^ieds. Les riverains de ce lac souriraient grandemeut de ces oscil^^ions. Aucun remede ne .^eut etre a.^orté a cet état de choses, attendu qu'un re^ula.^eur, soit ^u moyen de v^.uues, soit p.^r uu b^rra^e li^e a la sortie de la Basse-Tbiele, .ue ^ourr.nt etre utilement ét.^b^, car aiors la c^.^aci^e du hassiu deviendrait lro.^ petite et la moindre crue suone de l'.^ar procurerait infailliblement sur ces rivages dcs subn^ersions de nature a compromettre les reco^es des terrains inondés. L^u..eur du nro^e^ de ^eter l'^^r en entier dans le lac de Bienne a.^.it bien ^revu ce^e difli^uité^ qu^il u^a .^u et ne ^ouvait lev^r qu'en laissant couler. les eau^ susqu'a faire descendre leur niveau ^^^ bas, le ^lu^ ba^ possible, alin d'avoir uu bassin d'une ca.^aci^ sullisaute .^our recevoir l.^ masse des eau^ qui, dans certaines circo^^^^uces, arrivent, et des versants des ^es iribour^eoises et bernoises. .^ du bassin du .liura.

Personne ne ^eut ..Devoir d^une manière précise le résultat qu'un pareil éta.^ ^e choses produirait sur les bords de
ce oetit la.., qui n'a poiut été dcstiué ^ar l^ nature des lieu^ a recevoir une scmblabic masse d'eau.

^i nous apprécions fmllueuce de ces variations sur les lacs de Ncucbatei et de Morat . Pour e^.e moins fortes que sur lc lac d.c

4l1 Bienne, elles ne latent ^...s que d'etra d'une mlluence des plu.^ nuisibles.

Les calculs, que nous devons admettre, puisqu'ils n^ont pas été réfutés, accusent, dans certaines circonstances , une dilterence de niveau qui ocut aller jusqu^i II pieds. Daus la plupart des cas, ou b^en les ports seront a sec et im.^ro.^res a l'usage auquel ils sont dcs^.

tmés, a moins de construire des clienals ponr y arriver e.. de recreuscr leurs bassins a une grande ..u.ofondeur, ^- on bien .es cau.^ envalnront les terrains du ri.^e , que les propriétaires avaient mis en culture .^arce qu'ils le^ croyaient a fabri des inondations.

En temps de sécheresse, la .^la^c serait mise a nu su^. une grande étendue, et, comme ce serait précisément pendant les plus grandes chaleurs que les eau.^ seraient les plus basses , nul doute qu'il ne s'e^balat des odeurs. de^ miasmes, nuisibles a la ^inté, ou du moins kort incommodes .^ou.^ ^cs liabit..nts de ces beau.^ rivages.

Les murs de soutènement des terrains que l'on aurait tente de conque^r su^. les rives, seraient mis a decou.^e...t, et, . kante du contrepoids provenant des eau^., ils s'écrouleraient infailliblement, a moins d'avoir .^é construits avec une solidi^ a toute épreuve, source de ruineuses dépenses.

Ces variations, jointes a ^'abaissement du niveau des eau^ moyennes, abaissement que l'on cherche a obtenir ^ar la correction proposée, qui est, dh.ons-nous, le but de cette correction, et que l^on cberclie a rendre le nlus .^raod oossibie, ^^ ces variations font déj.i prévoir que les .^orts d'^verdon et de Ciievrou^, ainsi que celui d'Estavayer, cons^ truit dernièrement a grands frais, ne .^ou^aieut ^lus etre utilisés. On a nieme constaté que les .^nits servant a procurer l'eau nécessaire a l'alimentation e^ a l'usage d'une partie des riverains, seraient mis a sec asse^ fréquemment, d'ou l'oa .^eut prévoir une nou.^elie sou^.^.e de dépenses.

^ous concluons de ces laits que ie .^ro^et qui consacre l'idée de jeter l'^ai. e^i entier dans le lac de Bienne^ .s^il résout ^a question de la correction de cette risiere, a^rave d'une maniere notable la .^osition des riverains des trois lacs, --- qu'il y aui.ait ainsi une souveraine injustice a leur faire supporter une partie, quelque minime qu'eue lut, de la dépense que nécessiterait l'exécution de ce ...ro^et.

Toute variation
dans le niveau des eau^ d'un lac est un mal , ie bien serait un niveau constant.

Augmenter artificiellement les oscillations dé^a s^ fortes et s^ désastreuscs des trois lacs, de tienne, de ^eucl^atel e.. de Morat, par des travaux co.^teu^, c'est ^iler a l'encontre du but qui doit etre at^ teint .^ar une correction bien entendue des ean^ que l'on désigne im^ proprement par le nom d'.^.^.. d..^ .I.I^. ^ue, sous préle.^te de

4l2 correction des eaux du .lura, on vienne je^r dans ces eaux du .lura, dans le lac de. Bienne , celles ^.^..considérables, quintuples de celles du .lura, provenant des ^lp...^ bernoises et fribou.^eoises, cela nous parait une conlradiclion.

Examinant maintenant la question du dcssécbcmcnt des mardis.

et eu ^aruculier du ^rand marais d'Anet. nous n'avons point la pré..

tentioa de prescrire ici nn moyen dinerent de ceux qui ont été m.o..

^osés jusqu^a ce jour pour assainir ces marais, a savoir. de .^.atiquer un tunnel dans la partie la .^lus lavorabie, soit a l^1la^enccl^, soi.. ail..

leurs, dans une localité analogue, oour y faire passer, au moyen de canaux de desserrement, to.ue^ les e.^ux qui séjournent maintenant sur les grands marais. Assurément, ce moyen, o.^unc dépense relativcment peu considérable, serais de nature a remplir le but d'uae maniere pius certaine que par tont ce qui a é.^é ^rooosé.

Mais laissons cet objet de cote et. soyons un peu a quoi se ré^ duiront les ellets d.^s ouvrages qu'on se propose d^e^.écuter.

Suivant ie rapport ^ .^cc^, ces ouvrais ne donneront pas d'nne maniere certaine un abaissement dcs i^uites caux au^.dela de deux ..^eds et demi. Comment .^eut..ou raisonualdement prétendre qu^il sera ^ossibie d^arriver a un résu^at appréciable.^ Cette incertitude sur le résultat .^r^vi^nt essentiellement des fluctuations que causerait l'introduction des eaux de l'.^ar dans ie iac de tienne. l^ue diminution de cinq et mcme d.^ six pieds aurais peu d^inlluence sur les terrains des .^ands marais, composés d'une coucl^e considérable de tourbes, qui ^abaisse a mesure que l^eau diminue et d'une quantité a ^eu .^res é^ale a cette diminution des eaux. .^r.. l'abaissement de ia tourbe rendra ies inondations des marais plus fréquentes, précisément parce que leur niveau avant baissé, les eau^ ies atteindront olus laciicmcnt.

li n v a donc rien ou .^eu a espérer de ^e ^o.^é au ^oint de vue éco^ nomique e.^ li^ancier. -^ E^ oour ce qui concerne le Canton de ^aud, nous avons, par nos délégués, a plusieurs remises, lait obscr.^cr quc la quantité de terrain dont l'assainissement .^ésno^ose l'abaissement des iacs. é^ai^ io^.^ res^.ein^e.

Nous pouvons infé^.cr de ces deu^ observations que ies ressou^ ces pécuniaires que l'on esoere obtemr .^ar le dessécbcmenl des ma^ rais sera a^ssi
^rés-minime. Ce^c diliicul^é n'avait d'aiilcurs ^as écba.^.^é, puisqu'on n'a .^as admis i'idée quc les propriétaires Dussent se iibércr des taxes qui leur seraient imposées en abandonnant leurs terrains a l^cntreprise. sans dou^e ^ar crains que celle..ci ne ful cl^ar^ée de la presque tonalité de ces terrains, an iieu d'obtenir des ressources oé^ cuniaires.

En cc qui concerne la navigation . to.n.. fluctuation.. toute oscil^ lation des eaux des lacs lui est nuisible, i éta^ parlait serait aussi, en

4l3 ce cas, nu niveau constant, alors ou saurait a quoi s'en tenir, les ports et ics canaux de jonction des iacs fonctionneraient d'unc maniere certaine . Nulle entrave, nulle hésitation.

^vec des oscillations de 11 pieds sur les deux lacs supérieur e^ de l.^ sur celui de Bienne, la navigation es.^ compromise, pour ne pas dire impossible, parce quelle n^of^.e aucune certitude, aucune régularité dans les services. ll n'est plus certain que les marchandises en transit ^msscnt arriver en temps ^oulu a leu^. destination. Dans un tel etat de choses, ia navigation ne peut .^lus soutenir la concurrence avec les chemins de ter, dont la fréquence e.t la ré^ulara.^ entre les mains d'nne bonne administration, ne laissent rien a désirer. ^ La batellerie serait donc abandonnée et lcs entreprises actuelles compromises. De ce cole la encore, il n'y a rien a cspércr pour couvrir les dépenses de l'entreprise généra ie.

Ceci bien compris , nous ne concluons ..^as qu^il n'y a rien a faire , qu'une conciliation entre ics intérêts dcs riverains des lacs cl ceux des propriétaires hordiers du lit de l'Aar sou impossible, nous répéterons, a^ contraire, que nous sommes persuadés que des ouvra^ ^es bien entendus et e^ecutes avec discernement peuvent rendre dcs services utiles.

En premiere h^..e, nous donnerions la nréféren...c au .^.^.^ dit ^. .^^.^ ^^.^.^^. qui laisse chacun des trois points qu'on a eu vue . correction de l^ar, Assainissement des marais et navigation, -^ parfaitement distincts et susceptibles de pouvoir ctre traités suivant lcur exigence propre.

Pour le cas ou ce .projet devrait .^tre délmitivcment abandonné, l'entreprise ne uo^s par.^rait pas entièrement compromise, si l'on a.^ mettait que tout ce qui tendra a diminuer la quantité des eau^ arrivant dans le lac de tienne du ci^ef de l'Aar, dans l^éculion du phui L^ Nicca, doit etré accueilli avec empressement, c'est pourquoi nous nous rattacherions en seconde li^ne au pian de bifurcation pro^ .^osé par M^L l^^rc^ c^ .^h^^c.

l)e mcme, loul ce qui sera de nature a maintenir lc niveau des lacs a une élévation constant, ou s'en rapprochant lc plus possible, doit aussi étre adopté avec reconnaissance. l)r.. l'idée émise par M^1.

kehren et ltl^ode, d'et.^hlir un barrage a la sortie de la Basse^Thicle, a ^idau, doit etre prise en sérieuse considération ,
puisqu'elle a .^our but de diminuer les oscillations des lacs.

^ans nous ncrniettre de ^u^er le mérite des idées des deux in^énieurs précités, réservant ce soin a des experts désignés a ce su^el, nous demandons d'nne maniere formelle, Monsieur le Président et Messieurs, lideles et cl.^ers Confédérés, que leur olau soit soum.s a une Commission d^exoertise, chargée de l'examiner en toutes ses par^ ties et de prononcer sur son mérite, aorés avoir entendu ses auteurs.

4l4 Il est un point d'une hau.e importance, qu^ii confient de realer avant tout, c'es^ la marche a suivre .^our la traction de cette grande entreprise, afin d'arriver à une solution qui sauvegarde tous les intérets des parties en cause et respecte la dignité dcs Cantons, leurs droits et ceu^ des propriétaires intéresses, - qui assure une ap.^i..

cation de la justice la plus severe et de la pius grande équité dans la répartition des frais.. en faisant payer ceux qui profiteront de l'entreprise et eu indemnisant ceu.^ qui en souffriront.

Nous sommes heureux de pouvoir rappeler a ce su^ l'arrcté pris par l'Assemblée fédérale, dans sa séance du 3 Ao.u. I8.^.

.^..

On ^oit, par l'ensemble de cet ar^.été, qu'il n'es^. pomt question de prendre des mesures de coercition contre les Cantons in.e^csses, qn^il s'agit, .iu contraire, d'amener une enlentc entr'en^., so^l en ce qui concerne l'adoption du plan, sou en ce qui touche an^. bases dc son exécution.

L'idée que la Coniederation .^eut ordonner .^ s.^s ^.^..s ou encourager par dcs subside^ les travaux qui interessenl une partie considerale du .^avs, sans deoalurer le ..araclere de l^entreprise et sans modifier la position des Cantons vis..a...^is de la Conjuration en macere de travaux ^nbiics, y es.^ clairement e^nrimée. ^^ ll n'y a donc, que deu^ alternatives posées . .^u la Conlederation ordonne et alors l'entreprise est entichement a ses frais. ou ellc encourage .^ar des subsides et le ou les Cantons e^ecute^t.

Votre circulaire, Monsieur le President e.. Messieurs, fideles et cbers Conlederes, .^ar laquelle vous ave^. convoqué les Cantons en Conference oour le ^ Novembre dernier^ es^ empreinte des menies sentiment de respect des droits des Cantons.

Afm que ces ^rinci^es , gardiens de nos institutions kcdérales.

reçoivent leur pleine .implication, nous vous demanderons, Monsieur le President et Messieurs, fideles et cl^ers Conledérés , que toute ccttc allure fasse l^ol^e.^ d^un traite^ d'une Convention ou d'un concordat entre les Cantons in^resses^ lequel sera soumis a la ratification et a la sanction de l'^.utorite léderaie, qui. nous l'esperons, temoi^ncra sa sym^atlne pour cene entremise en l^encoura^eant par un subside en rapport avec son importance.

C^est assc.^ ..^ous dire, Monsieur le President et Messieurs, lidclcs et cbers Confede^.é^^ que nous ne pensons .^as qu^ii soit ^ossioie que les Cliaml^es lederalcs puissent etre nanties de ccl ob^et dans icur session prochaine, et loin d^y ..^oir quoique utiiite, nous croyons qu'en l^ctat ou il se trouve, il serais imprudent de faire roulcr nne discns^ ion sur une question qui^ ^our avoir fait quelques .^s en avant, est ^oin d'c^re élucidée.

415 En résumé, nou.^ avous l'honneur de vous demander .

^. (^e le projet des manieurs .^o^e et ^l^r^, qui pose en principe h. bifurcation de l'^ar et l'établissement d^uu barrage mobile a ia sortie de la Basse^Thiéle, pour régulariser le niveau des eau^ , soit soumis a l'examen d'une Commission d'experts qni prononcera sur le mérite de ce projet, après en avoir entendu les auteurs.

Nous r.^^.^ellerous ici qne l'Et^t de Vaud aurait donne et donne encore sa préférence .^u ..^.o^et dit des c^erts fédér.^u^..

.^. ^ue tout ce qui concerne la ques^ou de^ la correcuon des eau^.

du .Iur^, notamment eu ce qui touche a l'adoption du pl.^n, au mode d'exécution. et a la répartition de la dépense. kasse l^ob^el^ d'u.^i concordât ou d^uue convention eulre les C^utous intéressés.

c. ^uc les Chambres fédérales ne soient pas nanties de cet ol.^et a leur prochaine session, un ajournement é.^.ut absolument né..

cessaire .^our douuer le temps ^u^ Cantons de régler cette ^lfaire el nous palissant etre daus l'intérêt bien enteudu de la réussite de cette grande entreprise.

Nous saisissons cene occasion, Monsieur le Président et Messieurs, fideles et chcrs Conféderés, .^our vous réuerer l'assurance de no.^re attachement fédéral, vous recommandant, ainsi que nous, a la protectiou divine.

L.^.^....^. le ^7 Mai ^85^.

.^

^u nom du Conseil d'Etat,^ Le Président.

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^.

Le Chancelier.

^..^r.e^.

4l6

Bei lag.. Rr. 3.

Motion ^on

dreißig Nationalräthen in Sachen der Juragewässerkorrektion. ^ (Vom l0. Juli 1862.)

^ie Unterzeichneten beantragen in Sachen der J u r a g e w a s s e r . ^ ko r r e k t i o n folgenden Besehluss :

D i e B n n d e .s v e x s a m m l n n g d e r s eh w e .z e r i s eh en E i d g e n o s s e n s eh a s t , erwägend : 1) dass die Korrektion der Jnrage^asser ihrem ^oele, ihrer ^atnr und Ausdehnung nach ein Werk ist, snr welches nach Art. 2l der Buudesversassung uud dem Bundesbesehlusse oom 3. August 18.^ die U..terstü^uug der Eidgenossenschaft einzutreten hat ; 2) dass , wenn al.^h die Frage d^s ^orrektionsplanes im Sinne des Bundesbesehlusse.^ vo^n 3. August I85^ noeh ni.ht definitiv bereinigt ist , naeh den bisherigen Gutachten doch unzu^.iselhast feststeht, ^ass d^e Bennzung der Juraseen zur Ausgleichung der Hochwasser der Aare, beziehungsweise der .^aane , und zur Ablagerung der sehädiiehen Geschiebe den .mrksamsten und nachhaltigsten Ersolg verspricht ; 3) dass, es mag di^ Ableitung der .^oehwasser in die .^een nach diesem oder jene^n Vlane vorgenonnnen werden, die ^orrektionsarbeiten von Büren abwärts bis zn^n Einflnsse der ^nune in die Aare bei Attisholz, deren Ralur nnd U^nfang in dem Gutachten nnd Plane der bundesräthliehen Experten vo^n 23. ..September 1857 hinreichend klar vorgezei^net und begründet ^oird, innner die nämlichen bleiben ; 4) dass die .^nssnhrung dieser in den. soeben berührten Gutachten zu annähernd 2,100,000 Franken veranschlagten ersten Abtheilung der Juragewässerkorrektion s..r sich allein schon einen wesentlichen Rnzen

4l7 gew.ih.^ und zudem deu Schlüssel des .^n^ Unternehmens bildet, iubem ohne Tieferlegung ber Aare in diesem Gebiete die Sicherung eines genügenden . Abflusses der obern Gewässer nicht moglieh ist ; 5)

dass demnach die .Arbeite.. in dieser untersten Ablheilung schon jezt mit voller Sicherheit beschlossen werben kounen und bei der vorhandenen Sachlage ein solcher Beschluss nothwen^ig erscheint , um den tatsächliche.. Beweis ^u leisten , dass es sich nicht fortwährend bloss um nene Indien und neue Vlane, sondern,^ so viel es wenigstens den Willen und bie Gesinnung der Eidgenossenschaft betrisst , auch um eine D u r eh f ü h r u n g des Unternehmens handelt ,

beschließt.

1. Die Korrektion der Juragewässer wirb als ein Unternehmen erklärt, sur welches nach Art. 2l der Bundesverfassung die Uuterstü^.ng des Bundes einzutreten hat.

^.ür die Durchführung desselben ist das Buudes^.esez über die Verbindliehkeit zur Abtretung von Brivatrechten anwendbar.

2.

Bezüglich auf den Vlan wird grm.dsäzlieh festgestellt, dass ^nr Ausgleichung der Hoehwasser der Aare , beziehungsweise der ^aane und zur Ablesung der schädlichen Geschiebe ^ie Jnraseen zu benuzen sind.

Vor der endliehen Feststellung des dahin ^elenden Korrektiousplanes ist noeh zu untersuchen, ob durch Ableitung der ..^aane in deu Murtense..

der Zwek iu glei^ wirksamer Weise ^u erreichen wäre und wie hoch. in diesem ^alle die Kosten ^u stehen kämen.

3. Als erste Abtl^.iluug des Unternehmens sind die Arbeiten zur Tieserleguug der Aare von Buren abwärts bis Attishol^. wie solche im Gutachten der bundesrathliehen Experten vom 2.). September 1857 vorgeZeichnet sind, ^u betrachten.

Mit ^er Anssühr.^.g dieser Abtheilung auf Grundlage der vom Bundesrathe ^u genehmigenden definitiven Vlane konnen die Kantone Bern und .^olothnrn, deren Gebiet dabei unmittelbar betheiligt ist, sofort beginnen.

Es wird ihnen eine Unterstüzung des Bundes im Verhältnisse von einem Dritttheile der Dosten, jedoeh in keinem ^alle mehr als ^r. ^l)0,000, zugesagt, ans^ahlbar im Verhältnisse des Vorrükens der Arbeiten.

Die Vertheilung der Kosteu unter die beiden Kautoue und das Mass der Belastung des betheiligten Grundei^enthums w^ixd ihnen überlassen.

4. Die Bundesversammlung behält sich vor, ^ wenn in den Kosten sur diese erste Abteilung gegenüber den Kosten des Gesammtunternehmens nach irgend einer Achtung ein Missverhältniss eintreten sollte , sei es dass die betreffenden Kantouskassen, beziehungsweise das betheiligte Grundeigen..

th..m, verhältuissmässig zu h.^ch belastet Bürden. oder umgekehrt, --. diess

418 bei ...lnlass der An.^suhrnugsbeschlüsse sür die folgenden Abtheilungen billig auszugleichen.

5. ^ach Vollendung der im Art. 2 vorgesehenen Studien und nachdem der Bundesrath bezüglich auf den Korrektio^splan sür die obern Abtheilnngen m.t den Kantonen nochmals in^s Einvernehmen sich gesezt haben wird, hat derselbe der Bundesversammlung die saehgemässen Vorlagen sür die Ausführung des ganzen Unternehmens zn .naehen.

6. ^er beauftragt.

Bundesrath

ist mit

der Vollziehung dieses

Beschlusses

Bern, den 10. Juli l 862.

^. kaiser.

Bi^li.

..... ^to.^mar.

^. Narrer.

Barman.

^. Torrent.

^itard.

.^eber.

Dr. Lehman.

^. d. ^lr.r.

Bemann.

L. Bernol^ Oberst.

^. .^ilt^.

.^offmaun.

Dr. .^eder.

.

Mailer.

D^ .^. ^. Schneider.

geller.

^nr^.

Blos^.

Bii^er^er.

^erz.

^. .^. Carlen.. Reg^Rath.

^. ^. Carlen.

^lllet.

^ldr. de ^ourte^..

^i^eler.

.^. Steiner.

^d. Marlin.

^^. .^e-el.

4t..)

Beilage ^r. 4.

Schreiben des

.Negiernn^rathe.^ de^ Canton.... Bern an den Bu^^lth , be^ treffend die Juragewässer^orre^tion.

(Vom

6. Angust l 862.)

Herr Vräsident, Herren Bundesrath.^ ..^ie übermittelten nns mit Sehreiben vom 13. Rovember 1857 das Vrotokoll der in Aachen der J u r a g e w ä s s e r k o r r e k t i o n unterm 2., .3. und 4. Rovember 1857 stattgehabten Konferenz nebst einem aus Grundtage der Eonserenzverhandlungeu ausgearbeiteten Entwurse eines VundesBeschlusses über die Ausführung des Unternehmens. Sie begleiteten diese Aktenstücke mit dem Ansuchen , wir mochten dieselben behufs der desinitiven Zustimmung dem Grossen Rathe des Eantous .^ern vorlegen und .Jhnen die .^ehlussnahme dieser Vehorde noeh vor Ende des Jahres 1857 mittheilen.

Den 27. Januar 18.^8 ertheilten wir Jhnen auf obiges Schreiben die vorläufige Autwort, dass wir mit dem ..^esehlussentwurf grundsätzlich einverstanden seie^, dass wir al.^er nieht ^im ^alle gewesen seien, diese^An^ Gelegenheit im Lause des Jabres .857 deu. Grossen Ratt.e vorzulegen, dass wir aber demselben t.ei der nächsten Session die bezüglichen Vorlagen einreichen und ihm Gelegenheit geben ^ver^en, sieh auszusprechen: ob er eventuell ^u einer Aussührung des Unternehmens nach dem ^ a R i e e a ' s c h e n Blane nnd den im Gutachtender bundesrathlichen Experten vom 2.). September 18.^^ vorgeschlagenen Modifikationen ohne ^heilung des Hochwassers bei Aarberg Hand zu bieten geneigt wäre.

Bunde^lall. Jahrg. .^v Bd. t^.

32

420.

Jn Vollziehung eines ......nndesbeschlusses vom 8. Februar ^....62 lade.r ^ie uns durch Schreiben vom 7. April lausenden Jahres ein, Jhnen mit thunl^.hster Besorderung mittheilen zu wollen : 1. welche Sehlussnahmen und .Anordnungen seit Erlass jenes Schreibens vom 27. Januar 1858 in Bezng aus das Unternehmen der Juragewässer-Eorrektion von Seite des Eantons Bern getroffen worden seien .

2.

in welcher Weise nach unsrer Ansicht bei der dermaligen Sachlage die Angelegenheit am bessten zu dem gewünschten ^iele einer beforderlichen Verständigung^ zwischen den betheiligten Eantonen zu

sühre^. sein dürste.

^.

Betreffend den ersten ^unkt, l^aben wir Jhuen mittheilen, dass die in.. Schreiben von. 27. Januar 1858 in Aussieht gestellte Vorlage an den Grossen Rath nicht stattgefunden hat ans dem einfachen Grunde, weil von den betheiligten ..^landen ausser Bern nur Solothnr.. eine dem Unternehmen günstige Antwort ertheilt hatte, während von den Ständen Freiburg, Waadt und Reuenburg an einer ^onder-Eonferenz in Murten eine Verschiebung der ganzen Angelegenheit n..d ein Zurückgehen derselben aus den Händen der Bundesbehorden in den Geschäftsbereich der Eantone beschlossen wurde.

Rachdem sieh drei Kantone von d^m gemeinsehastlichen Unternehmen losgesagt hatten, entsehloss sich die Regierung von Bern, die F r a g e n o eh e i n m a l e r n st l i eh v o m b e r n i sche n S t a n d p u n k t a u s i n s A u g e z n s a s s e n. Sie liess daher in den Jahren l 859 und 18l^0 technische Ermittlungen über eine möglichst rationelle Korrektion der Aare und Zihl oornehn..en und gestützt auf die daherigen Untersuchungen wurde von unserer Direktion der Entsnn..pfungen ein Gese^ über eine partielle Korrektion der Jnragewässer entworseu.

Dieser Gesetzesentwurs gelangte aber nicht ^..r Vorlage an den Grossen Ratl.^, einerseits, weil sich in der Regierung die Ansieht geltend maehte, das.. durch eine solche partielle Korrektion nicht allseitig gründlieh geholsen werde, nnd andrerseits, weil n..an die Hossnnng nicht ausgegeben hatte, dass die Buudesbehorden neuerdings die Juitiatioe ergreifen würden und dass auf diesem Wege ein Mel^reres nnd Besseres erreicht werden konne.

Diese Hoffnung wurde uieht getäuscht. Jhr geehrtes Schreiben vo^n ^. April, das seitherige energische Vorgeheu in ^aeheu der Rl.^eineorre^ tion und die vom Ratioualrathe einstimmig erheblich erklärte Motion in Sachen der Juragewässer-l^orrektion beweisen uns, dass der Zeitpunkt gekommen ist, diese hochwichtige Fra^^. einer glückliehen Losung entgegen zu führen.

421 Uebergehend aus den zweiten Bunkt, so sind wir bei der dermaligen Sachlage der .Ansieht, dass die Angelegenheit am bessten zu dem gewü..schten Ziele geführt werden konne, wenn der Bundesrath die Jnit.ative er^ greift, die technischen Untersuchungen zum Absolusse bringt , einen bestimmten Blan adoptirt, in einem Beschlussesentwurs die Grundlagen der Ausführung und des Beitragsverhältnisses an die Kosten festet und .^ie betheiligten Cantone ^..m Beitritt einladet.

Wir sind nämlich der Ansicht, dass eine Vereinbarung der b..tl..eiligten Eantone auf Grundlage einer Total..orrekt.on gegenwärtig vi^ weniger ..Schwierigkeiten sinden sollte als srüher,.ganz besonders insolge der gross^ herzigen finanziellen Betheilignng des Bundes an dem Unternehmen der Rh^ueorrektion, die uns zu der Hoffnung berechtigt, dass anch für die ^Jüragewässer^Eorrektion ein ver^.ltnissmässiger Beitrag vom Bunde geleistet werden wird, was namentlich die zu bringenden Opfer der betheiligten Eantone wesentlich erleichtern ^würde.

Die Regierung des Eanto..s Bern würde ein solches Vorgehen des Bundesraths mit ^rendeu begrüsse.. un... nach Kräften Hand bieten, um die Angelegenheit zu einem gedeihlichen Absolusse zu bringen.

Sollte aber, wider Erwarten, eine Verständigung säm^ntli.her betheiligten Eantone auf Grundlage oes Gesammtunternehmens nicht erzielt werden konnen , so sind wir geneigt , auch auf Grundlage der Motion vom 1^. Juli 18.^2 ^,and zu bieten, indem .vir mit Zuversicht daranf regnen, dass eine Verständigung ni.it oer uns befreundeten Regierung des l^a..tons ^olotl.^nrn zu diesem ^wecke erreicht werden kann. .

Mit Rücksicht ans die weitern technischen Untersuchungen n n.... die spätere Ausführung wünschen wir, dass folgende Gesichtspunkte festgehalten werden mochten .

1.

2.

Die Benutzung der Jnraseen zur Ausgleichung des Hochu.assers un^ ^ur Abla^ernng der Geschiebe , Die Korrektion der Aare von Atlishol^ abwärts bis na^h Morgen-

thal.

Betreffend deu ersten .^nnkt, so ist durch die G..ta^ten der ^eehniker hinlänglich nachgewiesen, dass nur durch die Ausgleichung ^er Hochwasser un.^ die Ablagerung des schädlichen Geschiebes in den Juraseen den Uebelftänden gründlich begegnet werden kann und dass ohne di^se ausgleichende Vermittlung der Seen selbst den betreffenden Landesgegenden im Jnnudatiou^gebiete nur ^eit^veise . geholfen sein n..ird , während andre flnssabwärts liegende Gegenden dadurch dauernd den grossi... G...^ fahren ausgefegt werden.

Zwei ^rosekte, welche diese Ausgleiehnng Juraseen bezwecken, liegen vor, nämlich .

durch

das Mittel .^...r

422 der Vrojekt La R i e e a , Ableitung der vereinigten Aare, Saan...

und Sense in den Bielersee, und derjenige von Suchard^Eh.... l l a n d e s . Ableitung der Saane und Sense in den Murtensee.

Die Vorteile und Raehtheile des erstern Vrojekts sind hinlänglich bekannt ^ weniger bekannt dagegen ist der Projekt .^uchard-Ehallandes.

Gestützt ans einen Augenschein und. einen mündliehen Berieht unsrer Direktion der Entsumpsungen erachten wir den Vrojekt einer Ableitung der Saane in den Murt..nsee als einer nahern Untersuchung werth . hvdro-

technisch scheint derselbe vollständig gerechtfertigt und deshalb wird wesent-^ lich der .Kostenpunkt ^entscheidend sein. Der Projekt Snehard-Ehallaudes^ sieht unterhalb Gümmenen einen Tnnnel von 8000 Fnss Länge vor unter dem Jerisberg durch in das Steinebaehthal, von hier würde die Saane in die erweiterte Biberen und dnreh einen Eanal in den Murtensee ge^ sührt werden. Eine Abweichung von diesem Projekte in dem Sinne, dass der Tunnel weiter flußabwärts beim Gehofte Hasel durchgetrieben und dann dnrch einen offenen Einschnitt die ...^aane in das Steinebachthal geführt würde, hätte die Wahrscheinlichkeit einer bedeutenden Kosteuersparniss sür sich, indem in diesem Falle der Tunnel aus eirka 4000 .^uss redn.^irt werden konnte. Aus diesen Gründen erlauben wir uns, den Vrojekt Su..hard..Ehallandes zu näherer Untersuchung zu empfehlen.

Auch die Korrektion der Aare von Attisholz abwärts bis naeh Morgenthal ist eine Frage, die noch näherer Untersuchung bedarf. Aus dieser Flugstrecke laufen n.ehrere ^elsbäuke ..^^er dnrch die Aare ...nd finden ihre Fortsetzung in den Hügelzügen von Wangenried, Werken und W^nau .

dur.... Sprengung derselben wurde das Gefall der Aare aus dieser ^trecke regelmäßig ausgeglichen, ein rascherer Wasserabfluß nud eine günstige Wirkung aus die Grieubänke des Emmenansflnsses erhielt, was nicht ohne Vorteil auf die Korrektion der obern Gewässer bleiben wür.^e.

Wir erachten diese Vervollständigung der Korrektion selbst dann sür zweck^nässig , ja notwendig , ^venn .^as ganze Unternehn.en der Juragewässer-Eorrektion gesichert sein sollte , wir eraeht^n es aber als eine Existenzfra^e für die anwohnenden Gemeinden des ^beraar^aus und der WasserAmtei wenn nnr partiell vorgegangen würde ohne die bestimmtesten Garantien sür die conseguente Durehsnhrnng des Gesammt-Unternehmens.

Schon jetzt l..aben die betretenden Gegenden von den Hoehwassern zu leiden , doch mildert der Umstand die Gesahr, dass die Ho^wasser der Emme verlaufen sind, bevor diejenigen der Aare, ^aane und ^ense sich geltend machen. Sollte aber der Aarenlans von Attisholz auswärts vergrämet werden ohne Ausgleiehnng durch die Jnraseen , so werden l^i.^ sämmtliehen Hochwasser fast gleichzeitig zusa^umentressen und die betresseu.^n Gegenden unter Wasser setzen.

423 Ohne sü.. dieses Mal näher ans diesen Gegenstand einzutüten , erlanben wir uns, das Begehren zu stellen : ^s mochte auch die Frage einer Korrektion der Aare von Attisholz a.wärts nach Morgenthal näher untersucht n..^ ernstlich ins ...luge gesasst werden.

Mit allem Vertragen aus Jhre Einsicht erwarten wir. dass Sie das grossartige Werk der Juragewässer-Eorrektion nach .^rästeu fordern werden.

Genehmigen Sie, Tit^. . den Ausdruck Achtung.

B e r n , den 6. August 1862.

unsrer vollkommenen Hoch.^.

Samens des Regierungsrathes, Der Brästdent :

Schenk.

Der Rathsschreiber : ^ ^rachsel.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung, betreffend das Unternehmen der Juragewässerkorrektion. (Vom 20. Juli 1863).

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15.08.1863

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