763

Bussenumwandlung : Die unbezahlte Busse im Betrage von Fr. 590 wird in 59 Tage Haft umgewandelt. Kosten werden keine gesprochen.

Chur, den 8. April 1949.

5. kriegswirtschaftliches Strafgericht, Der Einzelrichter : Dr. P. Jörimann

8607

Umwandlungsbeschluss Weibel Karl Clemens, des Johann Karl und der Bosina Maria Johl, von Schenkon (Luzern), geb. 7. März 1912, Bäcker und Hilfsarbeiter, zuletzt wohnhaft gewesen in Montier, nun unbekannten Aufenthaltes.

Bussenumwandlung : Die unbezahlte Busse im Betrage von Fr. 59.20 wird in 6 Tage Haft umgewandelt. Die unbezahlte Busse im Betrage von Fr. 150 wird in 15 Tage Haft- umgewandelt. Kosten werden keine gesprochen.

Chur, den 6. April 1949.

5. kriegswirtschaftliches Strafgericht, Der Einzelrichter: Dr. P. Jörimann

8607

# S T #

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen Das Kantonsgericht Obwalden

hat unterm 81. März 1949 in Vaterschaftssache Marie Mathis und deren am 8. Mai 1946 in Alpnach geborenen Kindes Leo gegen Stanislaw Dworak, wiess : Przewrotna, poviat Bzeszow, woi Lwow (Pologne) dur la frontière de l'UR SS zu Becht erkennt: 1. Stanislaw Dworak wird als Vater des von Marie Mathis unterm "8. Mai 1946 gebornen Knaben Leo festgestellt.

2. Der Beklagte wird verhalten, an die Zweitklägerin im Sinne von Artikel 817 ZGB einen Ersatz von Fr. 400 zu leisten.

8. Der Beklagte hat an den Unterhalt des Kindes Leo Mathis bis zu dessen vollendeten 18. Altersjahr ab 3. Mai 1946. monatlieh vorauszahlbar Fr. 50 zu bezahlen.

764

4. Der Beklagte hat die Gerichtskosten im Betrage von Fr. 60.35 zu bezahlen.

5. Er hat die Klägerschaft aussergerichtlich mit Fr. 100 zu entschädigen.

6. Dem Beklagten wird eine dreimonatige Purgationsfrist, beginnend mit dem Zeitpunkt der Publikation im schweizerischen Bundesblatt, eingeräumt.

(1.)

Samen, den 7. April 1949.

8507

Der Präsident: Dr. F. Dürrer

Der Gerichtsschreiber: JOB. Küchler

Neue Ausgabe der Bundesverfassung Die unterzeichnete Verwaltung hat eine neue Ausgabe der Bundesverfassung mit den bis zum 1. Juni 1948 erfolgten Abänderungen herausgegeben. Sie enthält überdies einen geschichtlichen Überblick über die Entwicklung des Verfassungsrechts seit dem Bundesvertrag sowie ein Sachregister.

Der Preis des Heftes beträgt Fr. 1.--, zuzüglich 10 Kappen Porto; bei Bezug gegen Nachnahme Fr. 1.25.

Postcheckkonto III 520 8089

Drucksachenbureau der Bundeskanzlei

Neuordnung des Finanzhaushaltes des Bundes Die Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die verfassungsmässige Neuordnung des Finanzhaushaltes enthält zahlreiche Hinweise auf die Vernehmlassungen der Kantonsregierungen, der politischen Parteien und der Spitzenverbände der Wirtschaft usw.

zum Bericht der eidgenössischen Expertenkommission für die Bundesfinanzreform.

Diese Vernehmlassungen sind in einer 898 Seiten enthaltenden Broschüre zusammengefasst, welche beim unterzeichneten Bureau zum Preis von Fr. 6, plus Nachnahmegebühr, bezogen werden kann.

Der Preis der Botschaft vom 22. Januar 1948 beträgt Fr. 4 das Exemplar.

Postscheckkonto der Bundeskanzlei III520.

Drucksachenbureau der Bundeskanzlei

765

Eidgenössischer Staatskalender 1948 Der eidgenössische Staatskalender, Ausgabe 1948, kann beim Drucksachenbureau der Bundeskanzlei zum Preise von Fr. 4. -- (broschiert), zuzüglich Porto und Nachnahmespesen, bezogen werden. Der eidgenössische Staatskalender enthält das Verzeichnis der Mitglieder der Bundesversammlung, des Bundesrates, der Gesandtschaften und Konsulate der Schweiz im Ausland und des Auslandes in der Schweiz, der höheren Beamten der BundeszentralVerwaltung sowie der Post- und Telegraphenverwaltung, der Behörden und höheren Beamten der Bundesbahnen, der Mitglieder und höheren Beamten des Bundesgerichtes und des Versicherungsgerichtes; der Direktoren und höheren Beamten der internationalen Bureaux. Überdies gibt der Staatskalender Auskunft über die Zusammensetzung der meisten außerparlamentarischen Kommissionen.

Postcheckkonto III 520 360

Drucksachenbureau der Bundeskanzlei

Bundesrechtspflege Organisationsgesetz Bundeszvilprozess, Bundesstrafprozess - Ausgabe 1949 -- Bei der unterzeichneten Verwaltung ist erschienen und kann daselbst bezogen werden: Bundesrechtspflege (Organisationsgesetz, Bundeszivilprozess, Bundesstrafprozess) Diese 148 Seiten umfassende Broschüre enthält folgende Texte: Bundesgesetz vom 16, Dezember 1943 über die Organisation der Bundesrechtspflege.

Bundesgesetz vom 4. Dezember 1947 über den Bundeszivilprozess.

Bundesgesetz vom 15. Juni 1984 über die Bundesstrafrechtspflege mit den durch das schweizerische Strafrecht und das Bundesgesetz über die Organisation der Bundesrechtspflege getroffenen Abänderungen.

Reglement für das schweizerische Bundesgericht.

Preis (kartonniert) Fr. 2.80 Bei Zustellung gegen Nachnahme Fr. 8. 10 Bei Einzahlungen auf Postcheckkonto (III 520) Fr. 8.-- Drucksachenbureau der Bundeskanzlei

766

Schweizerisches Bundesrecht Staats- und verwaltungsrechtliche Praxis des Bundesrates und der Bundesversammlung seit 1903 Fortsetzung des Werkes von L. R. von Salis Im Auftrage des schweizerischen Bundesrates herausgegeben von Prof. Dr. Walter Burckhardt Das Werk umfasst 5 Textbände mit über 5000 Seiten und einen Register.

band. Es kostet Fr. 127.-- Pro!. Dr. Blumenstein in der ,,Monatsschrift für bernisches Verwaltungsrecht": Es ist für Theorie und Praxis von grösster Wichtigkeit, die einschlägigen Gesetzgebungsmaterialien und Ausführungsverfügungen in einer übersichtlichen Zusammenstellung, wie sie hier gegeben wird, vor sich zu haben.

Prof. Dr. E. Halter in der ,,Schweiz. Zeitschrift für Strafrecht": Das Werk ist ein unvergleichlicher Führer.

Zeitschrift für schweizerische Statistik und Volkswirtschaft: Wer sich theoretisch oder praktisch mit der Staats- und verwaltungsrechtlichen Praxis der Bundesbehörden zu befassen hat, muss zu diesem Werke greifen und wird in ihm einen sichern Führer haben.

Behörden und Öffentliche Bibliotheken, sowie die Mitglieder der eidgenössischen Bäte erhalten die Bände mit 25% Babatt (zuzüglich Porto) beim Bezug durch den

50

Verlag Huber & Co., Aktiengesellschaft Frauenfeld/Leipzig

767

Stellenausschreibungen Die nachgenannten Besoldungen entsprechen den im Bundesratsbeschluss vom 80. Mai 1941 über die vorläufige Neuordnung der Bezüge und der Versicherungen des Bundespersonals vorgesehenen Grundbesoldungen. Sie umfassen die gesetzlichen Zulagen nicht.

Anmeldestelle

Schweiz.

Bundeskanzlei

Vakante Stelle

Erfordernisse

Meisterschaft sdiplom, Stenograph deutscher Zunge der sichere Beherrschung von Bund esversamm- mindestens 260 270 Sillung, für die Dauer ben, gute Redaktionsfähigder Sessionen keit ; wenn möglich Maturität oder gleichwertiger Ausweis

Besoldung Fr.

Anmeldungstermin

4284 bis 5664

8. Mai 1949

(2.).

Präsident des Schweiz.

Schulrates ET H Zürich 6

Direktor der Haupt30. April *) *) 1949 abteilung B der eidgenössischen Materialprüfungsanstalt (Allgemeine und technische Chemie) und ordentliche Professur für Chemie und Werkstoffkunde an den Ingenieurabteilungen der ETH (L) *) Erfordernisse und Besoldung: Auskünfte erteilt der Präsident des Schweizerischen Schulrates, Zürich, ETH.

Stellenantritt auf den 1. Oktober 1949. Eventuell wird dem Stelleninhaber das Direktionspräsidium über die ganze Anstalt übertragen.

Präsident des Schweiz.

Schulrates ET H Zürich 6

Schweiz.

Bundesanwaltschaft

Eidg.

Versicherungs-

'

Kanzleigehilfin oder Französische MutterJe nach sprache. Perfekte BeKanzleigehilfe, Einevtl. Kanzlist herrschung der deutschen reihung Sprache. Vertrautheit, mit Verwaltungsarbeiten

30. Aprü 1949

6124 bis 9486 oder 7504 bis 10816

20. April 1949.

6124 bis 9436 evtl.

7504 bis 10816

20. April 1949

Juristischer Beamter II. ev.

I. Klasse

Abgeschlossenes juristisches Studium; Beherrschung der französischen und deutschen Sprache in Wort und Schrift, Kenntnis des Italienischen

Wissenschaftlicher Abgeschloss. juristisches Experte (Jurist) Hochschulstudium. MutterII. evtl. I. Kl.

sprache: Deutsch. Gründliehe Kenntnis der englischen Sprache

(1.)

(2.-)

(3...)

768

Anmeldestelle

Vakante Stelle

Abteilung fur Infanterie des Eidg. Militärdepartements

2 Kanzleigehilfen II. evtl. I. Kl.

,

Erfordernisse

Besoldung Fr.

Kaufmännische Bildung oder Verwaltungslehre.

Wenn möglich Unteroffizier Muttersprache deutsch; Kenntnis der französischen Sprache

3456 bis 5388 evtl.

8640 bis 6124 Die Anstellung erfolgt vorderhand im Angestelltenverhältnis.

Zollkreisdirektion In Schaffhausen

Bureauchef beim Die Bewerber müssen mindestens den Grad eines Hauptzollamt Kontrollbeamten der ZollWinterthur verwaltung bekleiden

5296 bis 8608

Zollkreisdirektion In Lugano

Zollamtsvorstand Umfassende Kenntnis des II. Kl. beim Haupt- Zolldienstes; die Bewerber zollamt Chiasso-sta- müssen mindestens den Grad eines Kontrollbeamzione P. V.

ten der Zollverwaltung bekleiden

6124 bis 9436

Zollkrelsdlrektlon In Basel

Zollamtsvorstand Umfassende Kenntnis des III. Kl. beimHaupt- Zolldienstes; die Bewerber müssen mindestens den zollamt Luzern Grad eines Kontrollbeamten der Zollverwaltung bekleiden

5664 bis 8976.

II. Sektionschef bei Dipl. Elektrotechniker; Beder Telegraphen- fähigung zur Leitung der und Telephonabtei- TT-Werkstätte; Kenntnisse lung (Baumaterial- im Transportwesen des und Werstätte- Telephonbau- und Betriebsdienstes; Beherrschung der dienst) deutschen und französischen Sprache; Kenntnisse im Italienischen erwünscht

8424 bis 11 736

Generaldirektion PTT In Bern

An.

meldungstermin

20. April 1949.

(2..)

24. April 1949 (10 24. April 1949

(10 24. April 1949

(1.)

30. Aprü 1949

(1.)

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1949

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

15

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

14.04.1949

Date Data Seite

763-768

Page Pagina Ref. No

10 036 613

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Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

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