# S T #

N o

1 9

« o »

Bundesblatt 101. Jahrgang

Bern, den 12. Mai 1949

Band I

Erscheint wöchentlich. Preis US Frankem im Jahr, 15 Franken im Halbjahr zuzüglich Nachnahme- und Postbestellungsgebühr Einrückungsgebühr 60 Rappen die Petitzeile oder deren Raum. -- Inserate franko an Stämpfli & de. in. Bern

# S T #

5623

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Verlängerung der Geltungsdauer und die Abänderung des Bundesbeschlusses über Massnahmen zur Förderung der Wohnbautätigkeit (Vom 9. Mai 1949) Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Wir haben die Ehre, Ihnen den Entwurf zu einem Bundesbeschluss über die Verlängerung der Geltungsdauer und die Abänderung desjenigen vom 8. Oktober 1947 über Massnahmen zur Förderung der Wohnbautätigkeit zu unterbreiten.

A.

Bei der Beratung des Entwurfes zum Bundesbeschluss vom 8. Oktober 1947 wurde von den parlamentarischen Kommissionen der Frage "grosse Bedeutung beigemessen, wie die Förderung des Wohnungsbaues durch den Bund am zweckmässigsten limitiert werden könnte. Die ständerätliche Kommission gelangte zum Schluss, dass die beste Lösung in einer zeitlichen Befristung des Beschlusses liege, weil die weitere Entwicklung der Wohnungsmarktlage auf längere Sicht nicht mit Sicherheit vorauszusehen sei. Der Bundesrat und die eidgenössischen Bäte haben sich dieser Auffassung angeschlossen; die Geltungsdauer des Bundesbeschlusses vom 8. Oktober 1947 wurde auf zwei Jahre, d. h. bis zum 81. Dezember 1949, befristet, in der Meinung, dass dann erneut Beschluss gefasst werden könne, wenn immer noch Wohnungsnot in einem Ausmass bestehe, welches die weitere Intervention des Bundes notwendig -mache.

Bundesblatt. 101. Jahrg. Bd. I.

62

902 Da nach wie vor in gewissen Gebieten des Landes empfindliche Wohnungs-not herrscht, glauben wir nicht,, dass sich der Bund Ende dieses Jahres schon vollends von derWohnbauförderungg zurückziehen darf, obschon das mit Rücksicht auf seine Finanzlage sehr erwünscht wäre.

B. Bisheriger Verlauf der Wohnbautätigkeit und Umfang der Hilfsmassnahmen des Bundes Bevor wir Ihnen die Gründe darlegen, die uns veranlassen, Ihnen zu beantragen, den Wohnungsbau von. Bundes wegen noch ein weiteres Jahr zu fördern, erscheint ein Rückblick auf den Verlauf der bisherigen Wohnbautätigkeit und auf die seit dem Jahre 1942 durch den Bund unternommenen Anstrengungen zur Bekämpfung der Wohnungsnot als angezeigt.

Die nachstehende Graphik gibt einen allgemeinen Überblick über die Gesamtwohnungsproduktion vom Jahre 1919 bis Ende 1948. Die Zahl der jährlich erstellten Wohnungen ist unterteilt in solche, die mit öffentlicher Hilfe und solche, die ohne Subventionen erstellt wurden.

903 Wie aus dieser Graphik hervorgeht, ist während der Jahre 19421948 die zur Bekämpfung der Wohnungsnot erforderliche Steigerung der Wohnungsproduktion dank der Hilfe der öffentlichen Hand erreicht -worden. Im vergangenen Jahr hat die Gesamtzahl der erstellten Wohnungen (26 000 Wohnungen) sogar diejenige der bisherigen Eekordjahre 1931/82 (ca. 21 550 bzw. ca.

21 750 Wohnungen) überschritten.

Die nachfolgende Tabelle stellt eine Übersicht über die seit Beginn der Wohnhauförderung im Jahre 1942 für Neuhauten, Umbauten und Baracken abgegebenen Subventionszusicherungen und die Anzahl der subventionierten Wohnungen, unterteilt nach den einzelnen Aktionen, dar, abzüglich der nachträglichen Annullierungen.

vom

Aktion

bis

1.7.42 bis 31.10.45

Bund

Kanton, Gemeinde und Dritte

Total

»..

Fr.

Fr.

20576

42 952 706

94 849 167

137 301 873

38462

134 397 686

250 716 255

385 113 891

10757

25 195 610

73 269 237

98 464 847

69795

202 545 952

418 334 659

620 880 611

1

(BRB vom 80. 6. 42)

Subventionen

Anzahl subventionierter Wohnungen

(40 Monate)

II (Vfg. Nr. 3 EMD vom 5. 10. 45)

1. 11. 45 bis 81. 12. 47

III (BB vom 8. 10. 47)

1.1.48 bis 31. 8. 49

(26 Monate)

(15 Monate)

Total

1.7.42 bis 31. 3. 49 (81 Monate)

.

Bei der II. Aktion haben Bund und Kantone die Hälfte der von ihnen zugesicherten Beiträge als Bückvergütungen aus dem Ausgleichsfonds der Lohn- und Verdienstersatzordnung erhalten, wobei jedoch die Bückvergütung an die Kantone diejenige an den Bund in keinem Falle übersteigen durfte.

Die folgende Graphik gibt Aufschluss über die Anzahl der im Monatsdurchschnitt während verschiedener Perioden subventionierten Wohnungen.

904

1800

Anzahl der subventionierten Wohnungen Nombre de logements subventionnes y CD

mensuel

1600.

-14.00.

1200.

0)

C 1000.

!

2 7 N

800

in 0 7 8

600

9

e 0)

3 O

400 200

,01

16600 IO 600

20' 5 76

,

(N CO

E ts na

Mo

01.7.1919-31,12.1922 1.7.1942-31.10.1945 I.AKTION

Monate - Mois 42

^

M

40

194.5/46 1947 1948 1949 1.11.45-31.12 A7 Ii. AKTION III.

AKTION 12 44 12 12

*

Total Sie zeigt, dass im Jahre 1948 die Beitragszusicherungen des Bundes gegenüber den beiden Vorjahren beträchtlich zurückgegangen sind, was zum guten Teil darauf zurückzuführen ist, dass Ende 1947, vor dem Abbau der Subventionen, noch sehr viele neue Wohnbauten begonnen wurden. Aber auch die Zahl der 1949 bis Ende März eingegangenen Subventionsanträge ist im Monatsmittel nicht wesentlich höher als diejenige pro 1948.

Hinsichtlich der Voraussetzungen für die Gewährung von Bundesbeiträgen in den einzelnen Aktionen verweisen wir auf unsere Ausführungen in der Bot-

905

Schaft vom 29. April 1947 betreffend Massnahmen zur Förderung der Wohnbautätigkeit. Über die jeweilige Auswirkung und Verteilung der Subventionen geben die folgenden Zusammenstellungen Auf schluss.

I. Aktion vom 1. Juli 1942 bis 31. Oktober 1945 (Bundesratsbeschluss vom 30. Juni 1942) (Dauer 40 Monate) Eingehendere statistische Auswertungen für diese Aktion liegen nicht vor ; wir müssen uns deshalb auf die bereits in der Botschaft vom 29. April 1947 gemachten Angaben, unter Berücksichtigung der seither eingetretenen Veränderungen, beschränken : Anzahl der durch den Bund subventionierten Wohnungen .

Wohnräume

20 576 77652

Brutto-Anlagekosten dieser Wohnungen inkl. Landerwerb . . Fr. 638 936 920 Brutto-Anlagekosten pro Wohnung im Mittel pro Wohnraum

» »

81 000 8 280

Zugesicherte Bundesbeiträge total

»

42952706

» . »

2088 552

Zugesicherte Bundesb ei träge pro Kopf der Bevölkerung. . . »

9.84

Zugesicherte Bundesbeiträge pro Wohnung , pro Wohnraum

906 n. Aktion vom 1. November 1945 bis 31. Dezember 1947 (Verfügung Nr. 3 des eidgenössischen Militärdepartements vom 5. Oktober 1945) Anzahl Wohnungen, Baukosten und zugesicherte Beiträge (ohne Umbauten und Baracken) ganze Schweiz Allgem. Wohnungsbau Sozialer Wohnungsbau (bis 10 % Subvention) (über 10 % Subvention)

Text

Häuser , , Wohnungen; in Einfamilienhäusern. . .

im Mehrfamilienhäusern.

Total Wohnräume pro Wohnung .

. . .

, .

%

Anzahl

%

5754

32,4

17726

100,0

66,7 66,2 66,4 66,9

4203 8234 12437 46 070

33,3 33,8 33,6 33,1

12601 24357 36958 139 393

100,0 100,0 100,0 100,0

%

Franken

%

Franken

Anzahl

%

11972

67,6

8398 16123 24521 93323 3,8 Franken

Land Gebäude (inkl. Bauzinsen und Gebühren): absolut pro Wohnraum . . .

Umgebungsarbeiten . , pro Wohnraum . . .

72 182 396 70,0 '

pro Wohnraum . . .

Kanton .

Gemeinde Dritte Zusammen

Bund Insgesamt

, .

30 883 856 30,0

%

103 066 252 100,0

395 003 055 32,3 1 222 603 125100,0 (8 775) (8 575) 28 428 192 42,1 67 477 009 100,0 (617) (484) 454 315 103 32,6 1 393 146 386100,0

794,707 798 66,2 (8 520)

405 699 380 33,8 1 200 407 178100,0 (8 615) (8 810)

%

70 172 881 52,5 59 427 033 56,0 1 861 30953,3 131 461 223 54,0 73 975 900 55,8 205 437 123 54,6

Beiträge: Kanton, Gemeinde und Dritte zusammen . .

Bund Insgesamt

3,8

827 600 070 67,7 (8 870) 39 048 817 57,9 (419) 938 831 283 67,4

Franken

Beiträge:

Anzahl

3,7

Kosten:

Subventionsberechtigte

Total allgem. und sozialer Wohnungsbau

Franken

%

63 530 135 47,5 46 659 400 44,0 1 627 93946,7 111 817 474 46,0 58587305 44,2 170 404 779 45,4

Franken 133 703 016

106 086 433 3 489 248 243 278 697 132 563 205 375 841 902

Prozentzahlen 64,0 36,0 100,0

65,6 34,4 100,0

64,7 35,3 100,0

% 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0

907 m. Aktion vom 1. Januar 1948 bis 31. März 1949 (Bundesbeschluss vom 8. Oktober 1947)

Anzahl Wohnungen, Baukosten und zugesicherte Beiträge (ohne Umbauten und Baracken) ganze Schweiz

Text

Allgem. Wohnungsbau Sozialer Wohnungsbau (bis 5 % Subvention) (über 5 % Subvention) Anzahl

%

Anzahl

%

Total allgem. und sozialer Wohnungsbau Anzahl

%

Häuser:.

.

Wohnungen: in Einfamilienhäusern .

in Mehrfamilienhäusern.

Total Wohnräume Wohnräume pro Wohnung

2058

52,9

1835

47,1

3893

100,0

1287 4555 5792 20537

50,3 58,5 56,6 56,2

1220 3224 4444 16021

49,7 41,5 43,4 43,8

2457 7779 10 236 36,558

100,0 100,0 100,0 100,0

Kosten:

Flanken

Land Gebäude (inkl. Bauzinsen und Gebühren): absolut pro Wohnraum . . .

Umgebungsarbeiten . , pro Wohnraum . . .

Insgesamt .

Subventionsberechtigte Kosten pro Wohnraum . . .

18 683 268 63,3

10 858 632 36,7

29 536 900 100,0

218 971 216 59,3 (10 660) 11 061 075 55,9 (039) 248 715 559 59,4

150 137 406 40,7 (9 370) 8 733 445 44,1 (545) 169 724 488 40,6

369 108 622 100,0 (10 100) 19 794 520 100,0 (541) 418 440 042 100,0

202 387 950 57,6 (9 850)

148 611 750 42,4 (9 280)

350 999 700 100,0 (9600)

Flanken

Beiträge: Kanton Gemeinde Dritte Zusammen Bund Insgesamt

'

18 242 823 15 657 359 579 150 34 479 332 10 047 580 44 526 862

Beiträge : Kanton, Gemeinde und Dritte zusammen . .

Bund Insgesamt . ,

3,6

8,5 %

%

45,5 51,9 57,7 48,4 41,1 46,5

Franken

Franken 21 833 169 14 491 158 425255 36 749 582 14 412 870 51 162 452

3,6 %

%

54,5 48,1 42,3 51,6 58,9 53,5

Franken

Franken

71,8 28,2 100,0

%

40 075 992 100,0 30 148 517 100,0 1 004 4051000 71 228 914 100,0 24 460 400 100,0 95 689 314 100,0

Prozentzahlen

77,5 22,5 100,0

%

74,4 25,6 100,0

908 Von den in der Zeit vom 1. Januar 1948 bis 81. März 1949 (15 Monate) an Neubauten (exklusive Umbauten und Baracken) zugesicherten Beiträgen entfallen auf das Jahr 1948 bzw. auf die ersten 3 Monate 1949: Subventione n Subvententen

1. 1. 1948 -- 31. 12. 1948

1. 1. 1949 -- 31.

3.

1949

Total

Gemeinden .

Dritte

Fr.

30 975 372 21 950 124 917 485

Fr.

9 100 620 8 198 393 86 920

Fr.

40 075 992 30 148 517 ] 004405

Zustimmen Bund

53 842 981 18481 360

17 385 933 5 979 040

71 228 914 24 460 400

Insgesamt

72 324 341

23 864 973

95 689 314

Kantone

. -

C. Die Weiterführung der Wohnbauaktion nach dem 81. Dezember 1949

Da der Bundesbeschluss vom 8. Oktober 1947, gestützt auf den die Wohnbautätigkeit zurzeit gefördert wird, gemäss seinem Artikel 12, Absatz 3, Ende dieses Jahres ausser Kraft tritt, stellt sich die Frage, ob sich der gänzliche Verzicht des Bundes auf die weitere Unterstützung der kantonalen Massnahmen zur Förderung der Wohnbautätigkeit nach diesem Zeitpunkt mit Bücksicht auf die heutige Lage auf dem Wohnungsmarkt verantworten lässt. Im Hinblick auf seine Finanzlage hätte der Bund alles Interesse daran, die Förderung der Wohnbautätigkeit sobald als möglich den Kantonen und Gemeinden allein zu überlassen, denen diese Aufgabe auch in erster Linie zufällt.

1. Die heutige Lage auf dem Wohnungsmarkt Es lässt sich nicht bestreiten, dass vor allem in den grossen städtischen und industriellen Zentren und ihren Einzugsgebieten, aber auch in vielen kleineren Gemeinwesen noch sehr empfindliche Wohnungsnot herrscht. Der Höhepunkt der Wohnungskrise scheint aber überschritten zu sein. Die nachstehende Tabelle, die übrigens in gewissen Fällen nur Annäherungsworte gibt, stellt eine Übersicht über den Leerwohnungsbestand in den Gemeinden mit über 2000 Einwohnern dar.

909 Leerwohnungszählung in den Gemeinden mit über 2000 Einwohnern durch das Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit

Gemeinden

Städte: Zürich (neues Stadtgebiet) Basel Genf (Aggl.) . . . .

Lausanne St. Gallen Winterthur . .

Luzern Biel . . .

La Chaux-de-Fonds .

Neuenburg Schaffhausen . . . .

Thun Chur Lugano Solothurn Ölten Köniz . . . .

Aarau Vevey Zug Bellinzona Grenchen Yverdon , Rorschach . . .

Uster , .

Burgdorf. . . .

L e Châtelard . . . .

Davos .

Total 7 ) 30 Gemeinden Landgemeinden : 71 grosse 3) . . . .

278 kleine

1, Dezember 1948 1. Dezember 1947 WohnLeer LeerwohLeer- LeerwohGesamt- stehende nungsbevölkerung Gesamt- stellende nungsbestand an W.ohbestand an 1941 ziffer zlffer WohWohnungen nungen 1) in % Wohnungen nungen 1) in.%

36 18 44 63 2 17 )

0,03 0,03 0,1 0,1 0,1

1 11

0,01 0,1

336 395 . 109 987 59 764 169 961 130 381 41 553 53282 132 403 92541 31 179 18 745 62530 18 690 58883 54716 16 376 41219 13921 30 943 10 441 6329 26045 23799 8 150 22498 7426 20239 6602 17060 4789 17030 5 309 15414 4266 4569 15 287 4694 14399 12900 3788 12 789 3 694 12598 4510 3424 12372 11 336 3841 8160 10948 10 939 3446 10865 8 639 3236 10591 10547 3100 2914 10388 10197 3066 3678 9990 9259 1563 1 378 938 452 664

16 4 272

0,4 0,3 0,06

134 629 223 662

80 340

0,1 0,2

465 704 820 153

Pussnoten siehe Seite 910.

8 10 6

0,1 0,2 0,1

11

0,2

2

0,1 0,2

-- ^

-- ·

6 1

0,2 0,03

7

0,2

112 965 60952 42581 53502 31448 19270 19 203 16994 14473

40 22 90 12 23 3 4 35 7

6 518 8226 7597

3 3 1

4880 4860°) 4363 4.645 4985 3965 3 947 4562

5

0,04 0,04 0,2 0,02 0,1 0.02 0,02 0,2 0,05 -5) 0.05 0,04 0.01 -5) 04

5

0,1

16

0,3

5 2

0,1 0,04 -s)

8

0,2

3908 3235 3513 3742 8296 3218 2955 3159 8697 1576 462 235

7 11 6 1 2 7 4 322

0,2 0,3 0.2 0.03 0.1 0,2 0,3 0,07

152 429

*) **)

910

Der V. Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die noch in Kraft stehenden Vollmachtenbeschlüsse vom 12. November 1948 enthält den nachstehend wiedergegebenen tabellarischen Überblick über die Zahl der Gemeinden, für welche der Aufschub von Umzugsterminen genehmigt werden musste. Diese Tabelle veranschaulicht den Leerwohnungsbestand.

Anzahl der Gemeinden, für welche Genehmigungen erteilt worden:

1944

1945

.1946

1947

1948

1949

31 11

17 5 10 2

18 4 18 8

23

I.Mai . . .

1. Oktober .

1. November übrige Termine . . .

12 19 14

38 17 40 14

48 9 33 22

10

11

16

27

99

Total

44

54

84

136

151

1. April. . .

'

(nachgeführt bis 8. April 1949)

Es wurde auch bei jener Gelegenheit darauf hingewiesen, dass zwar da und dort eine gewisse Besserung zu verzeichnen sein mag, dass aber im allgemeinen die Wohnungsnot noch anhält und sich die Aufhebung des Bundesratsbeschlusses vom 15. Oktober 1941 betreffend Massnahmen gegen die Wohnungsnot (Beschränkung der Freizügigkeit und des Kündigungsrechts) sowie des Bundesratsbeschlusses vom 28, Januar 1944 über den Aufschub von Umzugsterminen noch nicht rechtfertigen lässt.

Daneben führten wir noch aus: «Die Schutzmassnahmen erweisen sich vor allem in den Städten Zürich und Basel noch als unentbehrlich. So mussten in Basel auf den 1. Oktober 1948 noch an 294 Familien Aufschubbewilligungen erteilt worden; in Zürich wurden auf den gleichen Termin in 125 Fällen Bewilligungen erteilt, 410 Familien sind daselbst noch immer in Notwohnungen (Schul1

) Am Stichtag unbesetzte Wohnungen, einschliesslich der auf einen spätem Termin bereits vermieteten.

3 ) Leerwohnungszählung 1. Januar 1947.

3 ) Gemeinden mit 5000--10 000 Einwohnern 4 ) Gemeinden mit 2000--5000 Einwohnern.

6 ) Angaben stehen noch aus.

.

6) Bereinigte Ziffer.

7) Ohne La Chaux-de-Fonds, Thun und Zug.

·*) l Gemeinde steht noch aus.

**)' 7 Gemeinden stehen noch aus.

911 zimmern, Baracken, abbruchreifen Häusern) untergebracht. Aber nicht nur diese grossen Handels- und Industriezentren leiden noch stark unter Wohnungsnot, sondern auch kleinere Gemeinden. So waren in 12 solothurnischen Gemeinden auf den 1. Oktober 1948 nicht weniger als 210 Familien von Obdachlosigkeit bedroht (auf 1. April waren es 240 Familien), wovon allein auf Solothurn 30 und auf Grenchen 85 Familien entfielen; in Winterthur waren es 44, in Chur 16, in Dietikon 12, in Wallisellen 10 Familien, um einige Beispiele zu erwähnen.» Für die Beurteilung der Frage, ob der Bund die Wohnbautätigkeit über das Jahr 1949 hinaus fördern soll, darf man allerdings nicht nur auf die derzeitige Situation auf dem Wohnungsmarkt abstellen; es ist auch in Betracht zu ziehen, dass sie durch verschiedene Faktoren in der näheren Zukunft beeinflusst werden kann.

Gelegentlich wird behauptet, dass, wenn mit der Wohnbausubveutionierung weitergefahren werde, ein übermässiger Leerwohnungsbestand entstehen könnte wie in den dreissiger Jahren. Diese Befürchtung wird im wesentlichen damit begründet, dass der künftige jährliche Wohnungsbedarf im Hinblick auf die geburtenschwachen Jahrgänge der Zwischenkriegszeit bedeutend geringer sein werde, als er es heute ist; im weitern sei damit zu rechnen, dass in Zukunft eine gegenüber den Jahren 1945--1948/49 weniger günstige Wirtschaftslage die Mieter dazu zwinge, ihre recht hoch geschraubten Ansprüche an den Wohnraumbedarf zu reduzieren oder auf einen eigenen Haushalt zu verzichten.

Bei solchen Betrachtungen ist aber auch nicht zu vergessen, dass sich die Wohnungsproduktion in den kommenden Jahren bei weitem nicht mehr auf dem Stand von 1948 halten dürfte. Die Zahl der vom Bund mitsubventionierten Wohnungen ist von 21 381 im Jahre 1947 auf 8219 im Jahre 1948 gesunken.

Diese Differenz wird durch die nichtsubventionierte Wohnbautätigkeit voraussichtlich nicht aufgewogen werden.

Dazu kommt, dass ausser Uri, Obwalden, Nidwaiden, Wallis und Thurgau, welche mit der Wohnbauförderung bereits aufgehört haben, möglicherweise weitere Kantone die Förderung der Wohnbautätigkeit im Laufe dieses Jahres einstellen werden; entweder werden die ihnen zur Verfügung stehenden Kredite aufgebraucht sein oder sie werden die Aktion im Jahre 1950 nicht weiterführen, weil neue Kreditanträge in der
Volksabstimmung Gefahr liefen, verworfen zu werden.

Es ist auch zu berücksichtigen, dass die Baukosten seit Ende letzten Jahres eine rückläufige Tendenz aufweisen. Dieser Umstand wird viele Bauherren veranlassen, ihre Bauvorhaben erst dann an die Hand zu nehmen, wenn sie sie als rentabel beurteilen.

t Wir glauben aber nicht, dass die beiden letzten Überlegungen den Bund davon abhalten dürfen, grundsätzlich die Möglichkeit zu schaffen, dass er die Massnahmen der Kantone zur Förderung der Wohnbautätigkeit auch noch nach dem 81. Dezember 1949 unterstützen kann. Es wird die Aufgabe der Sub-

912 ventionsbehörden sein, durch die laufende Überwachung der Wohnungsmarktlage der einzelnen Gemeinden, aus denen Subventionsgesuche eingehen, dafür zu sorgen, dass der Neubau von Wohnungen nur in den Gemeinden unterstützt wird, wo tatsächlich noch Wohnungsnot besteht.

Bei einer gänzlichen Einstellung der Wohnbauförderung auf Ende des Jahres droht die Gefahr, dass die Wohnbautätigkeit stark zurückgeht und dadurch die bestehende Wohnungsnot erneut verschärft wird; gleichzeitig könnte durch ein solches Vorgehen vielerorts im Baugewerbe eine schwierige Lage geschaffen werden, zumal auch der Umfang der gewerblichen und industriellen Bautätigkeit wesentlich zurückgegangen ist.

2, .Die Stellungnahme der an der Wohnbauförderung interessierten Kreise Das Volkswirtschaftsdepartement hat eine beratende Kommission eingesetzt, in welcher folgende Organisationen durch je einen Delegierten vertreten waren: Schweiz. Bankiervereinigung, Schweiz. Gewerbeverband (inkl.

Schweiz. Baumeisterverband), Zentralverband Schweiz. Arbeitgeberorganisationen, Schweiz. Städteverband, Schwel«. Frauensekretariat und Schweiz. Familienschutzkommission, Schweiz. Verband für Wohnungswesen, Christhchsozialer Arbeiterbund der Schweiz, Schweiz. Verband für die Familie, Schweiz.

Mieterverband, Schweiz. Gewerkschaf tsbund, Zentralverband Schweiz. Hausund Grundeigentümervereine. Dazu kam noch je ein Vertreter der Kantone Zürich, Bern und Waadt. Im weitern richtete das Volkswirtschaftsdepartement eine Eundfrage an die Kantonsregierungen und schhesslich standen ihm noch Gutachten einzelner Fachleute über die Lage auf dem Wohnungsmarkt zur Verfügung.

a. Die Stellungnahme der beratenden Kommission Die Kommissionsmitglieder haben sich mehrheitlich für die Weiterführung der Wohnbauaktion durch den Bund über den 31. Dezember 1949 hinaus aus- i gesprochen.

Die B e f ü r w o r t e r der Weiterführung halten es nicht für angängig, dass sich der Bund zurückziehe, solange noch Hunderte von Familien von Obdachlosigkeit bedroht und in Notwohnungen untergebracht seien. In Anbetracht der hohen Baukosten müsste die bisherige Gesamtsubvention aufrechterhalten bleiben; viele Kantone und Gemeinden wären aber nicht in der Lage, die ausfallenden Bundesbeiträge durch erhöhte Leistungen zu kompensieren. Sodann wUrde darauf hingewiesen, dass der gänzliche
Bückzug des Bundes von der Wohnbauförderung auch Gemeinden und Kantonen die Weiterführung ihrer Massnahmen ausserordentlich erschweren oder gar verunmöghchen würde, weil dann auch kantonale und kommunale Kreditbegehren noch mehr als schon bisher der Gefahr der Verwerfung in den Abstimmungen ausgesetzt wären.

Ferner wurde festgestellt, dass die Einstellung der Subventionierung notgedrungen zu einer Steigerung der Mietpreise führe und unweigerlich entsprechende Lohnforderungen nach sich ziehen müsste.

913 Die Gegner der weiteren Wohnbauförderung durch den Bund wiesen demgegenüber darauf hin, dass nur durch die Einstellung der Subventionierung der Wohnungsbau die ihm notwendige Selbständigkeit erhalte und die Lage auf dem Wohnungsmarkt normalisiert werden könne; mit dem Abbau zu beginnen sei aber in erster Linie Sache des Bundes, nachdem der Gipfelpunkt der Wohnungskrise überschritten sei. Dort, wo eine weitere Hilfe noch nötig erscheine, müsse diese Aufgabe durch die Gemeinde und den Kanton übernommen werden. Neben der Konjunkturlage habe die bisherige allgemeine Subventionierung des Wohnungsbaues viel dazu beigetragen, dass die Baukosten derart angestiegen seien. Die Subventionen hätten ihren Sinn vielfach auch dadurch verloren, dass sie statt zur Verbilligung bescheidener Bauvorhaben lediglich zu deren komfortableren Ausführung verwendet wurden; die Verbilligung des Wohnungsbaues müsse wieder durch einfache Bauausführungen angestrebt werden. Ferner wurde darauf hingewiesen, dass infolge der Bückbildung der Uberkonjunktur bereits eine Beduktion der Baukosten festgestellt werden könne, so dass sich ein Abbau der Subventionierung auch aus diesem Grunde rechtfertige. Schliesslich ist davor gewarnt worden, die Wohnbautätigkeit durch die Subventionierung zu stark anzutreiben, weil man sonst bei einer Verschlechterung der Beschäftigungslage -- mit dieser Möglichkeit müsse gerechnet werden -- von der Wohnungsnot plötzlich in einen ebenfalls unerwünschten Zustand des Wohnungsüberflusses hinübergleiten könnte, weil sich dann die in der Hochkonjunktur gesteigerten Ansprüche an den Wohnraumbedarf wieder zurückbilden würden und dadurch in kurzer Zeit eine beträchtliche Anzahl Wohnungen frei werden dürfte. Diese Überlegungen wurden nicht nur gegen die Fortführung der bisherigen Massnahmen angeführt, sondern insbesondere auch gegen ihre eventuelle Verlängerung um mehr als ein Jahr.

b. Die Stellungnahme der Kantonsregierungen 18 Kantone halten die Weiterführung der Wohnbauaktion durch den Bund als unerlässlich, weil noch .empfindliche Wohnungsnot bestehe und die weitere Unterstützung der kantonalen Massnahmen zur Förderung der Wohnbautätigkeit unerlässlich. sei.

6 Kantone betrachten die Einstellung der Bundeshilfe als tragbar. Es handelt sich dabei im wesentlichen um diejenigen Kantone, die mangels eigener
Kredite schon jetzt keine Wohnbauförderung mehr betreiben, und solche, - die zurzeit zwar noch Beiträge ausrichten, jedoch glauben, dass neue Kreditvorlagen in der Volksabstimmung verworfen würden. Ein Kanton hält die Weiterführung der Wohnbauaktion im Jahre 1950 nur dann für richtig, wenn sich dies aus Gründen der Arbeitsbeschaffung rechtfertigen liesse.

3. Der Entwurf zum. Bundesbeschluss betreffend die Verlängerung der Geltungsdauer und die Abänderung des Bundesbeschlusses vom 8. Oktober 1947 über Massnahmen zur Förderung der Wohnbautätigkeit Gelangt man auf Grund der vorstehenden Ausführungen unter Punkte l und 2 zum Schlüsse, dass die weitere Förderung des Wohnungsbaues durch

914

den Bund sich auch noch nach 1949 rechtfertigt, so stellt sich die Frage, für wie lange und in welchem Umfange dies geschehen soll.

Nach dem beiliegenden Entwurf zu einem Bundesbeschluss würde der Bund die Wohnbauförderung noch bis Ende 1950 weiterführen, jedoch seinen Beitrag, ohne Differenzierung zwischen allgemeinem und sozialem Wohnungsbau, auf maximal 5 % beschränken. Im übrigen würden die zurzeit geltenden Vorschriften in Kraft bleiben.

In der unter Punkt 2 erwähnten begutachtenden Kommission des Volkswirtschaftsdepartements, welcher ebenso wie den Kantonsregierungen dieser Vorschlag unterbreitet wurde, hat sich die Mehrzahl der Mitglieder für eine Lösung in diesem Sinne ausgesprochen; ein Kommissionsmitglied war der Meinung, die Wohnbauaktion sollte nur bis Ende Juni 1950 weitergeführt werden ; zwei Delegierte traten für die Erhöhung des Subventionsansatzes auf 7,5 % ein, während fünf weitere Kommissionsmitglieder einfach die Verlängerung des Bundesbeschlusses vom 8. Oktober 1947 um l bzw. 2 Jahre beantragten. Von den Kantonen haben sich nur deren vier für die vorgeschlagene Lösung ausgesprochen, während sich 15 Kantone für die Verlängerung des unveränderten Bundesbeschlusses vom 8. Oktober 1947 einsetzten.

Dass die bisherige allgemeine Wohnbauförderung durch den Bund nur eine vorübergehende Massnahme sein kann, während die weitere Fürsorge auf diesem Gebiet in den Aufgabenkreis der Kantone und Gemeinden fällt, ist wohl unbestritten. Diese Tatsache wurde von seiten des Bundes je und je hervorgehoben und fand ihren Ausdruck stets darin, dass der Bund nie eine selbständige Wobnbauaktion durchführte, sondern stets nur die Massnahmen der Kantone unterstützte. Wenn sich in Anbetracht der fortbestehenden Wohnungsnot der völlige Verzicht des Bundes auf die weitere Unterstützung der von den Kantonen zu ihrer Bekämpfung ergriffenen Massnahmen noch nicht verantworten lässt, so erscheint es doch gerechtfertigt, dass er im Sinne eines stufenweisen Abbaues seiner Hilfe den Ansatz für seine Beitrage reduziert.

Das ist berechtigt, nicht nur, weil der Höhepunkt der Wohnungsnot im allgemeinen überschritten ist, sondern auch, weil gleichzeitig die Zuwanderung in die grossen städtischen Zentren weniger ausgeprägt ist. Wir sind der Auffassung, dass mit der Herabsetzung des 'Ansatzes für die Bundeshilfe
gleichzeitig auch die bisher bestehende Differenzierung in der Beitragshöhe zwischen allgemeinem und sozialem Wohnungsbau fallen gelassen und nur noch ein Maximalansatz von 5 % vorgesehen werden soll. Damit findet auch insofern eine Überführung in den Normalzustand statt, als es damit in erster Linie Kanton und Gemeinde überlassen bleibt, auf Grund ihrer besseren Kenntnis der tatsächlichen Verhältnisse ihre Hilfe den Notwendigkeiten des einzelnen Falles anzupassen.

Der Abbau der Bundesbeiträge rechtfertigt sich auch im Hinblick auf die Finanzlage des Bundes und erscheint für den Bauherrn tragbar. Mit den bisherigen und selbst mit reduzierten Hülfen der Kantone werden trägbare Mieten für die Minderbemittelten und den Mittelstand zu erzielen sein. Von Bedeutung

915 ist, dass die Kantone ihre Bemühungen um die Zweckerhaltung der bereits ausgeführten, erhöht subventionierten Wohnungen fortsetzen.

Wenn wir Ihnen die Weiterführung der Aktion für ein Jahr beantragen, so geschieht es auch aus dem Bestreben heraus, in dem für die nationale Wirtschaftstätigkeit wichtigen Sektor des Baugewerbes unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Mit einer Verlängerung des in der erwähnten Weise modifizierten Bundesbeschlusses vom 8. Oktober 1947 um ein Jahr bis Ende 1950 ist wohl allen in Betracht fallenden Umständen Bechnung getragen.

Nach dem Jahr 1950 werden vom Bund keine Subventionen gestützt auf die Erlasse über die Bekämpfung der Wohnungsnot mehr ausgerichtet werden.

Der Bund hätte seine Hilfe wohl schon früher einstellen können und sollen, wenn die Wiederherstellung des durch den Krieg gestörten Gleichgewichtes auf dem Wohnungsmarkt nicht durch das aussergewöhnliche Anwachsen der städtischen und industriellen Zentren hinausgezögert worden wäre. Sofern ausgesprochene Arbeitslosigkeit offensichtüch dauernden Charakters auftreten sollte, wird das Problem von neuem zu prüfen sein. Der Moment dazu ist aber glücklicherweise nicht gekommen.

Nach unserer Ansicht ist der vorliegende Bundesbeschluss als allgemein verbindlich dem Eeferendum zu unterstellen; es wurde in gleicher Weise vorgegangen für den Bundesbeschluss vom 8. Oktober 1947, dessen Verlängerung ·wir Ihnen beantragen. Unter diesen Umständen sollte der Entwurf von den Bäten möglichst in der kommenden Junisession verabschiedet werden können, damit die Kantone frühzeitig genug darüber orientiert sind, ob und auf welche Hilfe sie im Jahre 1950 bei ihren Massnahmen zur Förderung der Wohnbautätigkeit von Seiten des Bundes zählen können.

4. Kredite Für die Förderung der Wohnbautätigkeit steht dem Bundesrat der durch den Bundesbeschluss vom 24. März 1947 über die Errichtung von besonderen Fonds aus den Einnahmen der zentralen Ausgleichsfonds der Lohn- und Verdienstersatzordnung geschaffene Wohnbaufonds zur Verfügung.

Mio. Fr.

Dieser Fonds enthielt am 31. Dezember 1947 rund 183.7 Von dieser Summe waren für Bückvergütungen an Bund und Kantone an die auf Grund der Verfügung Nr. 3 des eidgenössischen Militärdepartements vom 5. Oktober 1945 abgegebenen Subventionszusicherungen, nach Abzug der bis Ende 1948 erfolgten
nachträglichen Annullierungen, bereits beansprucht rund 125,4 Es standen demnach für die Wohnbauförderung auf Grund des Bundesbeschlusses vom 8, Oktober 1947 ab 1. Januar 1948 noch zur Verfügung . rund 58,3 Vom 1. Januar bis 81. Dezember 1948 wurden Subventionszusicherungen abgegeben für rund 18,9 Es verbleiben somit im Fonds für die weitere Wohnbauförderung ab 1. Januar 1949 rund 39,4

916 Da der Ponds zu 3 % verzinst wird, sind jeweils zu den verfügbaren Mitteln noch die aufgelaufenen Zinsen hinzuzurechnen. Per Ende 1948 betragen diese Zinsen rund 5,2 Millionen Franken, die den 39,4 Millionen noch zuzuzählen sind, so dass sich der ab 1. Januar 1949 noch verfügbare Betrag vorläufig auf rund 44,6 Millionen Pranken erhöht.

Vom 1. Januar bis 31. März 1949 wurden bereits Bundesbeiträge von insgesamt rund 5,98 Millionen Franken zugesichert.

Auf eine Bundfrage haben die Kantone gemeldet, dass nach ihren Schätzungen im laufenden Jahr der Bau von 14 000 Wohnungen mit Bundesbeiträgen von insgesamt rund 34,2 Millionen Franken subventioniert werden müsse.

Für die Weiterführung der Wohnbauaktion stünden demnach im Jahre 1950 aus dem Wohnbaufonds noch zur Verfügung: 44,6 Millionen Franken abzüglich 34,2 Millionen = 10,4 Millionen Franken, zu denen noch die bis Ende 1949 auflaufende Verzinsung des Wohnbaufonds hinzuzurechnen ist.

Nach den kantonalen Schätzungen ist der Bedarf an Bundesbeiträgen im kommenden Jahr jedoch erfahrungsgemäss höher als die Summe der Subventionen, die dann auf Grund der eingehenden Anträge tatsächlich zugesichert werden. Es ist deshalb möglich, dass für das Jahr 1950 ein grösserer als der oben erwähnte Betrag zur Verfügung stehen wird, sofern die Zahl der Subventionsgesuche 1949 im Hinblick auf die Herabsetzung des Bundesbeitrages nicht anwächst. Sollte der Wohnbaulonds für die Weiterführung der Aktion bis Ende 1950 nicht ausreichen und die Wohnungsmarktlage eine vorzeitige Einstellung der Bundeshilfe nicht rechtfertigen lassen, so werden wir Urnen rechtzeitig neue Anträge unterbreiten.

Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen empfehlen wir Ihnen die Annahme des beiliegenden Bundesbeschlusses und versichern Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 9. Mai 1949.

Im Namen des Schweiz, Bundesrates, Der Bundespräsident; E. Nobs Der Bundeskanzler: Leimgruber

917 (Entwurf)

Bundesbeschluss betreffend

die Verlängerung der Geltungsdauer und die Abänderung des Bundesbeschlusses über Massnahmen zur Förderung der Wohnbautätigkeit

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 9. Mai 1949, beschliesst :

Art. l Die Geltungsdauer des Bundesbeschlusses vorn 8. Oktober 1947 über Massnahmen zur Förderung der Wohnbautätigkeit wird bis zum 31. Dezember 1950 verlängert. Ausgenommen von der Verlängerung wird Artikel 3, Absatz 2.

Art. 2 Der Bundesrat wird beauftragt, gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 17. Juni 1874 betreffend Volksabstimmung über Bundesgesetze und Bundesbeschlüsse die Bekanntmachung dieses Beschlusses zu veranlassen 2 Er setzt den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bundesbeschlusses fest.

1

8538

Bundesblatt.

101. Jahrg. Bd. I.

63

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Verlängerung der Geltungsdauer und die Abänderung des Bundesbeschlusses über Massnahmen zur Förderung der Wohnbautätigkeit (Vom 9. Mai 1949)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1949

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

19

Cahier Numero Geschäftsnummer

5623

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

12.05.1949

Date Data Seite

901-917

Page Pagina Ref. No

10 036 631

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.