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Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen
Schweizerisches Bundesrecht Staats- und verwaltungsrechtliche Praxis des Bundesrates und der Bundesversammlung seit 1903 Fortsetzung des Werkes von L. R. von Salis Im Auftrage des schweizerischen Bundesrates
herausgegeben von Prof. Dr. Walter Burckhardt Das Werk umfasst 5 Textbände mit über 5000 Seiten und einen Registerband. Es kostet Fr. 127.-- Prof. Dr, Blumenstein in der ,,Monatsschrift für heroisches Verwaltungsrecht" : Es ist für Theorie und Praxis von grösster Wichtigkeit, die einschlägigen Gesetzgebungsmaterialien und Ausführungsverfügungen in einer übersichtlichen Zusammenstellung, wie sie hier gegeben wird, vor sich zu haben.
Prof.Dr.E.Harter in der ,,Schweiz. Zeitschrift für Strafrecht": Das Werk ist ein unvergleichlicher Führer.
Zeitschrift für schweizerische Statistik und Volkswirtschaft: Wer sich theoretisch oder praktisch mit der Staats- und verwaltungsrechtlichen Praxis der Bundesbehörden zu befassen hat, muss zu diesem Werke greifen und wird in ihm einen sichern Führer haben.
Behörden und öffentliche Bibliotheken, sowie die Mitglieder der eidgenössischen Bäte erhalten die Bände mit 25% Babatt (zuzüglich Porto) beim Bezog durch den
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Verlag Huber & Co., Aktiengesellschaft Frauenfeld / Leipzig
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Verwaltungsentscheide der Bundesbehörden 15. Heft (1941) Das 15. Heft der Verwaltungsentscheide der Bundesbehörden ist erschienen und kann beim Drucksachenbureau der Bundeskanzlei zum Preise von Fr. 3.50 nebst Portospesen bezogen werden.
Das Heft umfasst 229 Seiten und enthält nicht nur Entscheidungen des Bundesrates oder der Departemente in Beschwerdefällen, sondern, sogar zum grössern Teil, Auskünfte, Weisungen und Äusserungen grundsätzlicher Natur von Verwaltungsstellen, die sich zur Veröffentlichung eignen.
Postcheckkonto III520
Drucksachenbureau der Bundeskanzlei
Bundesrechtspflege Organisationsgesetz Bundeszivilprozess, Bundesstrafprozess -- Ausgabe 1949 -- Bei der unterzeichneten Verwaltung kann bezogen werden:
Bundesrechtspflege (Organisationsgesetz, Bundeszivilprozess
Bundesstrafprozess)
Diese 148 Seiten umfassende Broschüre enthält folgende Texte: Bundesgesetz vom 16. Dezember 1948 über die Organisation der Bundesrechtspflege.
Bundesgesetz vom 4. Dezember 1947 über den Bundeszivilprozess.
Bundesgesetz vom 15. Juni 1984 über die Bundesstrafrechtspflege mit den durch das schweizerische Strafrecht und das Bundesgesetz über die Organisation der Bundesrechtspflege getroffenen Abänderungen.
Eeglement für das schweizerische Bundesgericht.
Preis (kartonniert) Fr. 2.80 Bei Zustellung gegen Nachnahme Fr. 8.10 Bei Einzahlungen auf Postcheckkonto (III 520) Fr. 3.--
Drucksachenbureau der Bundeskanzlei
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« Eidgenössische Einigungsstelle » Bei der unterzeichneten Verwaltung ist eine Broschüre im Umfang von 21 Seiten über die eidgenössische Einigungsstelle erschienen, die folgende Texte enthält: 1. Bundesgesetz vom 12. Februar 1949 über die eidgenössische Einigungsstelle zur Beilegung von kollektiven Arbeitsstreitigkeiten.
2, Vollzugsverordnung vom 2. September 1949 zum Bundesgesetz über die eidgenössische Einigungsstelle zur Beilegung von kollektiven Arbeitsstreitigkeiten.
8. Erläuterungen zum Bundesgesetz über die eidgenössische Einigungsstelle zur Beilegung von kollektiven Arbeitsstreitigkeiten und zur Vollzugsverordnung.
: Preis pro Exemplar Fr.--.70.
Bei Zustellung gegen Nachnahme Fr.--.90.
Bei Einzahlung auf Postscheckkonto III 520.Fr.--.80.
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Drucksachenbureau der Bundeskanzlei
Stellenausschreibungen Die nachgenannten Besoldungen entsprechen den im Bundesratsbeschluss vom 30. Ma 1941 über die vorläufige Neuordnung der Bezüge und der Versicherungen des Bundes Personals vorgesehenen Grundbesoldungen. Sie umfassen die gesetzlichen Zulagen nicht.
Anmeldestelle
Vakant« Stelle
Bundesgericht
Bundesgerichtssekretär
Eidg.
Oberzolldirektion In Bern
Direktor des IV. Zollkreises in Lugano Direktor dos V. 2ollkreises in Lausanne
Erfordernisse
Besoldung Fr.
Anmeldungstermin
9712 26. Nov.
Umfassende juristische 1949 Bildung. Mehrjährige Gebis richts-, Verwaltungs- oder 13024*) Anwaltspraxis. Muttersprache deutsch.
· gute Kenntnis der franzöi sischen und italienischen (2..)
Sprache *) Dazu Teuerungs- und Ortszulagen (1949: ca. Fr. 5000 bis Fr. 6600).
Amtsantritt: Möglichst früh zu Anfang des Jahres 1950.
i
Umfassende Kenntnis des Zolldienstes
9712 bis 18 024
27. Nov.
1949
'
(1.)
968 Anmeldestelle
Kreisdirektion III der SBB in Zürich
Kreisdirektion II der SBB In Luzern
Vakante Stelle
Erfordernisse
Besoldung Fr.
23. Nov.
1949
1 Stellvertreter Gründliche Kenntnis des des Betriebschefs gesamten Stations- und des Kreises III Zugsdienstes, Beherrder Schweizerischen schung der deutschen und Bundesbahnen französischen Sprache in Zürich Bahningenieur in Luzern
Abgeschlossene technische Hochschulbildung. Baupraxis, Erfahrung im Bau und Unterhalt des Geleises
Anmeldungstermin
(1-) 28. Nov.
1949 -
(1-)
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen
In
Bundesblatt
Dans
Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1949
Année Anno Band
2
Volume Volume Heft
46
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
17.11.1949
Date Data Seite
965-968
Page Pagina Ref. No
10 036 840
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Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.
Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.