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Bericht der

Finanzdelegation der eidgenössischen Räte an die Finanzkommission des Nationalrates und des Ständerates über ihre Tätigkeit vom 1. Dezember 1948 bis 30. November 1949 (Vom 30. November 1949)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Wir haben die Ehre, Ihnen nach Artikel 12 des Regulativs vom 14. Januar 1948 für die gemeinsame Finanzdelegation der eidgenössischen Bäte Bericht zu erstatten.

I. Personelles Die Finanzdelegation war am 1. Dezember 1.948 bestellt aus den Herren: Nationalräte Eder, Dietschi-Basel, Spühler; Ständeräte Mouttet, Stähli, Bossi.

Ersatzmänner : Nationalräte Hof er, Anderegg, Bratschi: Ständeräte Eymann, Haefelin, von Moos.

Der im Dezember 1948 aus dem Bat ausgetretene Ständerat Mouttet wurde durch Herrn Ständerat Eymann und Letzterer wegen Todesfall durch Herrn Ständerat Schmuki ersetzt.

Ersatzmänner: Es wurden bestätigt die HH. Nationalräte Hofer, Anderegg und Bratschi sowie Herr Ständerat von Moos. Der als neues Mitglied gewählte Ständerat Eymann wurde durch Herrn Ständerat de Weck ersetzt. Für den.

im September 1949 aus der Finanzkommission ausgetretenen Herrn Ständerat Haefolin wurde der Nachfolger noch nicht gewählt.

Ende des Berichtsjahres war die Finanzdelegation wie folgt zusammengesetzt : Nationalräte Eder, Dietschi-Basel, Spühler.

Ständeräte Stähli, Bossi, Schmuki.

Ersatzmänner: Nationalräte Hofer, Anderegg, Bratschi; Ständeräte von Moos, de Weck.

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u. Sitzungen Ini Berichtsjahr fanden 21 Sitzungen, wovon 18 in Bern und drei auswärts, statt.

m. Behandelte Geschäfte Nachstehend resümieren wir in Kürze die hauptsächlichsten Geschäfte, mit denen sich die Finanzdelegation zu befassen hatte: Als ordentliche Traktanden wurden behandelt: 1. der Voranschlag für das Jahr 1950; 2. die Staatsrechnung für 1948; 3. die Nachtragskredite 2. Folge 1948, 1. und 2. Folge 1949, soweit gewöhnliche Vorschüsse zu bewilligen waren." (Die übrigen Kredite fallen in die Kompetenz der Finanzkommissionen.) ; 4. 420 EeVisionsprotokolle der eidgenössischen Finanzkontrolle; 5. 248 Anregungen der Finanzkontrolle; 6. 1188 Bundesratsbeschlüsse ; 7. die Quartalsabrechnungen der Kriegswirtschaftsäinter; 8. die Berichte über die Preisausgleichskassen und Fonds; 9. die Kontrollberichte über die Schweizer Spende-Aktionen; 10. die Protokolle betreffend die kriegswirtschaftlichen Syndikate.

Ausserdem nahm die Finanzdelegation Veranlassung, vom Bundesrat, den Departementen und Abteilungen schriftliche oder mündliche Berichte einzuholen über Angelegenheiten, denen sie eine besondere Bedeutung beimass, oder über welche sie zusätzliche Auskünfte als notwendig erachtete. Wir erwähnen davon als die wichtigsten: 1. die Frage des Ankaufs von ausländischen Flugzeugen im Zusammenhang mit der Eigenproduktion; 2. die Zertifizierung Von .Dollarguthaben in USA.; 3. die Probleme des Personalabbaues, behandelt auf Grund der Expertenberichte sowie nach persönlichen Augenscheinen bei verschiedenen Amtsstellen ; 4. die Frage der Honorierung unserer Auslandvertretungen ; 5. die Beiträge der Schweiz an internationale Organisationen, ihre Angemessenheit und die Berücksichtigung schweizerischen Personals durch dieselben ; 6. die Finanzierung des Kasernen-Neubaues Losone. Dieses Geschäft beanspruchte uns in mehreren Sitzungen. Den Begehren der Finanzdelegation wurde Bechnung getragen ; 7. Organisation und Funktionen der Schweizerischen Verrechnungsstelle und deren Verhältnis zum Bund, verbunden mit einer Orientierung am

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Sitze dieser Institution. Die dem Bundesrat unterbreitete Meinungsäusserung in bezug auf die Rechtsgrundlage, Publizität und Verhältnis zum Bund harrt zurzeit noch der Beantwortung; Orientierung in bezug auf die Aufgaben der Kriegstechnischen Abteilung auf Grund eines Referates von Herrn Bundesrat Dr. Kobelt xmd seiner nächsten Mitarbeiter; die Abwertung der englischen Währung; Orientierung durch Herrn Bundespräsident E. Nobs, Vorsteher des eidgenössischen Finanz- und Zolldepartements; Massnahmen zugunsten des "Weinbaues 1949. Aussprache mit dem Vorsteher des «idgenössisehen Volkswirtschaftsdepartements und der Abteilung für Landwirtschaft ; Rechtsgutachten der Justizabteilung betreffend Kompetenzfragen ; Missbrauche bei der Durchführung der Weissweinaktion 1948; allgemeine Aussprache über den Voranschlag der Eidgenossenschaft für 1950 auf Grund eines orientierenden Eeferates von Herrn Bundespräsident E. Nobs und der Botschaft des Bundesrates vom 28, Oktober 1949.

Diese Aussprache diente der Koordinierung der Arbeit in den beiden Finanzkommissionen. Das Ergebnis der Aussprache dürfte es rechtfertigen, dieses Vorgehen auch für die Zukunft ins Auge zu fassen.

Zur Finanzlage des Bundes .

Die Staatsrechnung 1948 sehloss mit einem Reinertrag von 176 Millionen Franken, bestehend aus 199 Millionen Franken Uberschuss der Voranschlagsrechnung und 28 Millionen Franken Aufwandsaldo der Vermögensveränderungen. Ohne Berücksichtigung .der Warengeschäfte ergab sich gegenüber dem Voranschlag eine Verbesserung um 899 Millionen Franken, resultierend aus 228 Millionen Franken Mehreinnahmen und 176 Millionen Franken Minderausgaben.

Die Bilanz weist auf Ende 1948 eine Fehldeckung von 7988 Millionen Franken -auf, gegenüber einer solchen von 8159 Millionen Franken auf Ende 1947. Die Schuldenabnahme um 2,16 % kann angesichts der -im Jahre 1948 festgestellten Hochkonjunktur der Wirtschaft zweifellos nicht befriedigen.

Stellt man die Ergebnisse der Budgetrechnung 1948 den Voranschlägen 1949 und 1950 gegenüber, so erhält man folgendes Bild: Bg. 1948 Mio. Fr.

Vo. 1949 Mio. Fr.

Vo. 1950 Mio. Fr.

Einnahmen. . . .

2091 1423 1151 Ausgaben 1892 1424 1466 Falls die Übergangsordnung zur Bundesfinanzreform zustandekommt, so würden sich die Einnahmen im kommenden Jahre um 471 Millionen Franken erhöhen, so dass sich ein Einnahmenüberschuss von 156 Millionen Franken ergeben würde. Der Rechnungsausgleich kann für 1949 noch nicht mit Sicherheit

1171 vorausgesagt werden. Für 1951 spricht der Bundesrat in seiner Botschaft zum Voranschlag für das Jahr 1950 ernste Befürchtungen aus, die wir durchaus teilen. Für den letztgenannten Voranschlag hat Ihnen die Finanzdelegation ihre Überlegungen bekanntgegeben. Ihre beiden Kommissionen haben den Anregungen zum Teil Bechnung getragen.

Kriegswirtschaftliche

Syndikate

Mit Ausnahme des Syndikates für Vieh- und Fleischwareneinfuhr und der «Seifenkonvention» haben nun alle kriegswirtschaftlichen Syndikate ihre Liquidation beendet. Ihre B-echnungen wurden durch die eidgenössische Finanzkontrolle geprüft. Die bezüglichen Berichte wurden uns laufend vorgelegt. Sie geben zu keinen besonderen Bemerkungen Anlass.

Preisausgleichskassen Ira Laufe des Berichtsjahres nahm die Liquidation von Preisausgleichskassen ihren Fortgang; zurzeit bestehen von den ursprünglich 57 Breisausgleichskassen noch deren 11, wovon noch 5 in Funktion, die übrigen vor dem Abschluss ihrer Liquidationsperiode stehen. Auch über diese Gebilde berichtet uns die eidgenössische Finanzkontrolle periodisch durch ihre Bevisionsberichte.

IV. Inspektionsreisen Die Finanzdelegation führte die ihr obliegenden Besichtigungen und Inspektionen teils in corpore, teils sektionsweise durch. Die ganze Finanzdelegation begab sich an den Sitz der Schweizerischen Verrechnungsstelle, da in bezug auf deren Organisation und Verhältnis zum Bunde Abklärungen wünschenswert erschienen.

Die Sektionen widmeten ihre Aufmerksamkeit insbesondere: einzelnen Grenzzollämtern; den militärischen Anlagen in Thun; der eidgenössischen Versuchsanstalt für Obst- und Weinbau in Pully; der Verwaltung der Zentralen Ausgleichsfonds in Genf; der eidgenössischen Preiskontrollstelle ; der eidgenössischen Münzstätte.

Diese persönlichen Orientierungen an Ort und Stelle hinterliessen durchwegs einen guten Eindruck. Immerhin wurden in bezug auf die Preiskontrollstelle weitere Abbaumöglichkeiten aufgezeigt und dem Bundesrate zur Kenntnis gebracht.

V. Beziehungen zur eidgenössischen Finanzkontrolle Das von den eidgenössischen Bäten am 2. April 1927 genehmigte Eegulativ für die eidgenössische Finanzkontrolle bestimmt, dass die Finanzdelegation und die"Finanzkommissionen mit der zentralen Kontrollstelle direkt verkehren.

Die Finanzkontrolle hat ihnen jede verlangte Auskunft zu erteilen und jeweils

1172 für die Sitzungen alle Bundesratsbeschlüsse, die sieh auf den Finanzhaushalt des Bundes auswirken, alle Protokolle und Revisionsberichte sowie alle Korrespondenzen zwischen Finanz- und Zolldepartement und den übrigen Departementen, ihren Verwaltungen und Abteilungen, der Bundeskanzlei und den eidgenössischen Gerichtsbehörden zur Verfügung zu stellen. Auch hat die Finanzkontrolle der Finanzdelegation und den Finanzkommissionen das nötig» Personal bereitzuhalten.

Im Jahre 1948 hatte die Finanzkontrolle 65 715 Anweisungen in 744312 Posten mit Fr. 77 207 Millionen Franken Umsatz zu prüfen. Darin nicht enthalten sind 10 876 Anweisungen der Schweizer Spende mit 14 612 Auszahlungsposten.

Mit Befriedigung hat die Pinanzdelegation auch im Berichtsjahre festgestellt, dass die eidgenössische Finanzkontrolle ihre grosse, nicht immer angenehme Aufgabe mit Hingebung und Unparteilichkeit erfüllt. Die Finanzdelegation hatte in verschiedenen Fällen Gelegenheit, Anregungen und Beanstandungen der Kontrollstelle zu unterstützen.

VI. Schlussbetrachtungen Unser Land erfreut sich seit mehreren Jähren einer wirtschaftlichen Hochkonjunktur, welche auch ina Berichtsjahre in den meisten Wirtschaftszweigen.

Vollbeschäftigung brachte. Es ist denn auch bei verschiedenen Gelegenheiten festgestellt worden, dass in solchen Jahren die Einnahmenüberschüsse viel bedeutender sein sollten, wenn man in absehbarer Zeit eine wesentliche Abtragung der Bundesschuld erreichen will.

Die Einnahmen erreichten wohl Rekordhöhen, leider stiegen aber auch die Ausgaben in ähnlichem Masse an.

Ohne die «Zur Finanzlage des Bundes» gemachten Ausführungen wiederholen zu wollen, schliessen wir unsern Bericht, indem wir in Übereinstimmung: mit dem Bundesrat insbesondere zu folgenden Feststellungen gelangen: 1. dass der Personalabbau wohl weitere ; Fortschritte gemacht hat, was wir mit Befriedigung feststellen, dass er aber als noch nicht abgeschlossen, gelten kann, was allerdings in vielen Fällen nur durch Verzicht auf neue staatliche Massnahmen möglich sein wird und dass, wo solche notwendig sind, sie mit einfachsten Mitteln und -- wir fügen hier bei -- womöglich mit dem bestehenden Beamtenapparat durchzuführen seien. Ferner sollte in jedem Falle von Ausscheiden durch Tod oder Pensionierung von neutraler Stelle untersucht werden, ob ein Ersatz
unumgänglich notwendig ist.

2. Die Finanzdelegation stellt mit Befriedigung l'est, dass es ohne Rückwirkungen auf die Lebenskosten möglich war, die Aufwendungen für die Verbilligung lebensnotwendiger Nahrungsmittel einzuschränken. Die vollständige Entlastung der Bundesrechnung von solchen Aufwendungen ist unseres Eraehtens nach Massgabe der Entwicklung der Lebenskosten mit Nachdruck anzustreben.

1173 Die Finanzdelegation hat mit Entrüstung von Missbräuchen bei Inanspruchnahmen von Bundeshilfe Kenntnis genormten und erwartet, dass die Verantwortlichkeiten nach der administrativen und rechtlichen Seite hin abgeklärt werden. Es erscheint auch als selbstverständlich, dass unrechtmässig erfolgte Bezüge rückerstattet und die sich aus der Untersuchung aufdrängenden Sanktionen ergriffen werden.

8. Angesichts der steigenden Tendenz der Militärausgabeii begrüsst die Finanzdelegation die baldige Einsetzung einer gemischten Kommission zur Überprüfung der ganzen Konzeption unserer Landesverteidigung vom militärischen und vom wirtschaftlichen Standpunkte aus. Die Aufgaben dieser Kommission sind von ausserordentlicher Wichtigkeit. Wir erwarten, dass auch das Parlament darin angemessen vertreten sein wird.

4. In bezug auf die Währungsfrage betonen wir, dass wir aus den Erfahrungen der dreissiger Jahre lernen müssen. Mit Befriedigung stellen wir fest, dass der Schweizerfranken dank der gesunden wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse die Schockwirkung der Abwertung ausländischer Währungen überstanden hat. Die feste Haltung des Bundesrates verdient unsere Anerkennung.

5. Die besten Konjunkturzeiten sind zweifellos für unser Land vorbei.

Es wäre aber übertrieben, heute schon von einer Krise zu sprechen. An Bundeshilfe darf erst beim Vorliegen einer wirklichen Notlage und nur für Aufgaben, welche nur mit Hilfe der Eidgenossenschaft gelöst werden können, appelliert werden. Es sollte nicht zur Selbstverständlichkeit, noch weniger zum guten Ton gehören, für die Meisterung einer Schwierigkeit an den Bund zu gelangen, bevor alle andern Möglichkeiten versucht worden sind.

Wir können dem Bundesrat nur beipflichten, wenn er an alle Volkskreise appelliert, diszipliniertes Verhalten, grösste Sparsamkeit auf allen Gebieten, höchste Anstrengung in der täglichen Arbeit und Zurückstellen des Eigennutzes zu beweisen.

Dieser Appell ist heute um so angebrachter, als wir voraussichtlich vor schweren Jahren stehen, so dass wieder überall mit dem Franken gerechnet werden muss.

Bern, den 30. November 1949.

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Im Namen der Finanzdelegation der eidgenössischen Bäte, Der abtretende Präsident : Dr, C. Eder, Nationalrat

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Bericht der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte an die Finanzkommission des Nationalrates und des Ständerates über ihre Tätigkeit vom 1. Dezember 1948 bis 30.

November 1949 (Vom 30. November 1949)

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08.12.1949

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