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Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen Verschollenheitsruf

Küchler Franz, Sohn des Alois und der Franziska Windlin, geb. 1846, Ehemann der Katharina Vetter, ist in den 80er Jahren nach Nordamerika ausgewandert. Er soll um das Jahr 1890 herum gestorben und dessen Ehefrau alsdann mit den Kindern nach Brasilien übersiedelt sein. Seit den 90er Jahren sind über Franz Küchler und dessen Ehefrau keinerlei Nachrichten mehr einMeldungen über den Verschollenen, dessen Ehefrau sind bis 1. August 1950 an die Obergerichtskanzlei Obwalden in Samen zu richten, ansonst die Verschollenerklärung erfolgt.

Samen, den 18. Juli 1949.

Die Obergerichtskanzlei Obwalden

8660

Verschollenheitsruf Küchler Josef Alois, Sohn des Frans: und der Katharina Vetter, geb. 23. Oktober 1874, und Küchler Katharina, geb. 80. Dezember 1876, Schwester des vorgenannten, beide von Kerns, sind in den 90er Jahren von Nordamerika nach Brasilien übersiedelt. Die letzte Nachricht über Küchler Josef Alois stammt aus dem Jahre 1920. Seine damalige Adresse lautete: Joaguim Concucao Pissassununga Nr. 105, Sao Paolo. Im fraglichen Schreiben wurde jedoch ein Domizilwechsel in Aussicht gestellt, -- Über Katharina Küchler gingen schon seit den 90er Jahren keine Nachrichten mehr ein.

Meldungen über die beiden Verschollenen, über die eventuelle Ehefrau bzw.

Ehemann und allfällige Nachkommen sind bis l. August 1950 an die Obergerichtskanzlei von Obwalden in Sarnen zu richten, ansonst die Verschollenerklärung erfolgt.

Samen, den 14. Juli 1949.

8660

Die Obergerichtskanzlei Obwalden

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Schweizerisches Bundesrecht Staats- und verwaltungsrechtliche Praxis des Bundesrates und der Bundesversammlung seit 1903 Fortsetzung des Werkes von L. R. von Salis Im Auftrage des schweizerischen Bundesrates herausgegeben von Prof. Dr. Walter Burckhardt Das Werk umfasst 5 Textbände mit über 5000 Seiten und einen Registerband. Es kostet Fr. 127.-- Prof. Dr. Blumenstein in der ,,Monatsschrift für bernisches Verwaltungsrecht" : Es ist für Theorie und Praxis von grösster Wichtigkeit, die einschlägigen Gesetzgebungsmaterialien und Ausführungsverfügungen in einer übersichtlichen Zusammenstellung, wie sie hier gegeben wird, vor sich zu haben.

Prof.Dr.E.Harter in der ,,Schweiz. Zeitschrift für Strafrecht": Das Werk ist ein unvergleichlicher Führer.

Zeitschrift für schweizerische Statistik and Volkswirtschaft: Wer sich theoretisch oder praktisch mit der Staats- und verwaltungsrechtlichen Praxis der Bundesbehörden zu befassen hat, muss zu diesem Werke greifen und wird in ihm einen sichern Führer haben.

Behörden und öffentliche Bibliotheken, sowie die Mitglieder der eidgenössischen Bäte erhalten die Bände mit 25% Babatt (zuzüglich Porto) beim Bezug durch den

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Verlag Huber & Co., Aktiengesellschaft Fra uenfeld/Leipzig

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Bundesrechtspflege Organisationsgesetz Bundeszivilprozess, Bundesstrafprozess -- Ausgabe 1949 -- Bei der unterzeichneten Verwaltung ist erschienen und kann daselbst bezogen werden:

Bundesrechtspflege (Organisationsgesetz, Bundeszivilprozess,

Bundesstrafprozess)

Diese 148 Seiten umfassende Broschüre enthält folgende Texte: Bundesgesetz vom 16. Dezember 1948 über die Organisation der Bundesrechtspflege.

Bundesgesetz vom 4. Dezember 1947 über den Bundeszivilprozess.

Bundesgesetz vom 15. Juni 1984 über die Bundesstrafrechtspflege mit den durch das schweizerische Strafrecht und das Bundesgesetz über die Organisation der Bundesrechtspflege getroffenen Abänderungen.

Reglement für das schweizerische Bundesgericht.

Preis (kartonniert) Fr. 2.80 Bei Zustellung gegen Nachnahme Fr. 8.10 Bei Einzahlungen auf Postcheckkonto (III 520) Fr. 8.-- Drucksachenbureau der Bundeskanzlei

Verwaltungsentscheide der Bundesbehörden 15. Heft (1941) Das 15. Heft der Verwaltungsentscheide der Bundesbehörden ist erschienen und kann beim Drucksachenbureau der Bundeskanzlei zum Preise von Fr. 3.50 nebst Portospesen bezogen werden.

Das Heft umfasst 229 Seiten und enthält nicht nur Entscheidungen des Bundesrates oder der Departemente in Beschwerdefällen, sondern, sogar zum grössern Teil, Auskünfte, Weisungen und Äusserungen grundsätzlicher Natur von Verwaltungsstellen, die sich zur Veröffentlichung eignen.

Postcheckkonto III 520 Drucksachenbureau der Bundeskanzlei

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Aufnahme von Lehrlingen in den SBB-Werkstätten Yverdon, Biel, Ölten und Zürich Im Jahre 1950 werden in den Werkstätten der SBB Lehrlinge für folgende Berufsgruppen zur Ausbildung angenommen: Werkstätte Yverdon: Elektromechaniker, Wickler; Biel: Maschinenschlosser, Kesselschmiede; Ölten: Maschinenschlosser ; Zürich: Elektromechaniker, Maschinenschlosser, Wickler, Dreher.

Die Anmeldung ist vom Bewerber eigenhändig in der Sprache, in der er sich der Aufnahmeprüfung unterziehen will, zu schreiben und soll eine kurze Lebensbeschreibung mit folgenden Angaben enthalten: 1. Namen, Geburtsdatum, Muttersprache, Heimatort, Wohnort und Adresse des Bewerbers.

2. Namen, Beruf, Adresse der Eltern oder des Vormundes.

8. Besuchte Schulen und allfällige Tätigkeit.

4. Bezeichnung des Berufes, für den die Anmeldung erfolgt.

Der Anmeldung sind die Schulzeugnisse der letzten zwei Jahre, allfällige Arbeitszeugnisse und der Impfschein beizulegen.

Die Anmeldung ist an die Werkstätte zu richten, bei welcher der Bewerber in die Lehre zu treten wünscht.

Eine gleichzeitige Anmeldung bei mehreren Werkstätten der SBB ist unzulässig.

Zur Aufnahmeprüfung werden zugelassen: Schweizerbürger, die beim Beginn der Lehre mindestens 15 Jahre, höchstens 18 Jahre alt sind, einen guten Gesundheitszustand besitzen und geimpft sind. Die Bewerber müssen ferner befriedigende Schulzeugnisse besitzen und die Sprache des Gebietes kennen, in dem die Werkstätte liegt, für welche sie sich anmelden.

Die Aufnahmeprüfungen werden in der Werkstätte Yverdon in französischer und in den übrigen Werkstätten in deutscher Sprache abgenommen.

Die Lehre beginnt im April 1950. Nach Beendigung der Lehrzeit haben die Lehrlinge auszutreten.

(2..)

Anmeldefrist bis 15. September 1949.

8649

Anstellung beim Festungswachtkorps 1. Das Festungswesen der Generalstabsabteilung ist in der Lage, eine Anzahl Leute mit abgeschlossener Berufsbildung als Elektro-Installateur, Elektro-Mechaniker, Elektro-Monteur und Telephon-Monteur, sowie Mechaniker (Motoren und Maschinen) beim Festungswachtkorps anzustellen.

2. Erfordernisse: a. Bestandene Rekrutenschule, b. Militärische Einteilung im Aviszug, c. Soldat oder Gefreiter, d. Alter nicht über 32 Jahre.

75 3. Anstellungsverhältnis : Angestelltenverhältnis mit Jahres- bzw. Monatsgehalt.

4. Die Bewerber haben an das Festungswesen der Generalstabsabteilung in Bern, Marzilistrasse 50, zu senden: -- ein handschriftliches Anmeldeschreiben enthaltend: Geburtsjahr, Name und Vorname, Zivilstand, Beruf, Heimatort, genaue Wohnadresse, sowie lückenlose Angaben über Lebenslauf, Schul- und Berufsbildung; -- das Dienstbüchlein; -- die Lehr- und Berufszeugnisse ; -- den Fähigkeitsausweis.

5. Die Anmeldung ist zu frankieren.

(2..)

8042

Stellenausschreibungen Die nachgenannten Besoldungen entsprechen den im Bundesratsbeschluss vom 30. Mai 1941 über die vorläufige Neuordnung der Bezüge und der Versicherungen des BundesPersonals vorgesehenen Grundbesoldungen. Sie umfassen die gesetzlichen Zulagen nicht.

Anmeldestelle

KriegsmaterialVerwaltung, Bern

Vakante Stelle

Erfordernisse

Zeugwart III.

Wenn möglich Unterevtl. II. Kl.

offizier. Schlosser oder des eidg. Zeughauses Mechaniker. Zeughausin Chur praxis. Gründliche Kenntnis des Kriegsmaterials.

-

Eidg.

Bureauchef bei der Mindestens KontrollbeOberzolldirektion eidg.

Oberzolldirek- amter der Zollverwaltung ; in Bern tion, Sektion für Erfahrung in der BehandStrafsachen und Be- lung von Zollstrafsachen schwerdewesen , in Bern Generaldirektion der Schweiz.

Bundesbahnen In Bern

Oberbetriebschef

Amtsantritt 1. Januar 1950.

Umfassende Kenntnis des Stations- und Zugsdienstes ; langjährige Tätigkeit in leitender Stelle im Eisenbahnbetrieb

Besoldung Ft.

Anmeldungstermin

3548 bis 5848 evtl.

3732 bis 6400

2. August 1949

5664 bis 8976

31. Juli 1949

(1-)

(1.)

16.August 1949 (2.).

76 Anmeldestelle

Vakante Stelle

Generaldirektor! 1 Bürogehilfin I. KI.

der Schweiz.

Bundesbahnen allenfalls 1 Verwaltungsgehilfin bei der In Bern Bauabteilung der Generaldirektion SBB, in Bern

Erfordernisse

Besoldung

Fr.

Handelsschulbildung oder abgeschlossene kaufmännische Lehrzeit, gewandte Steno-Daktylographin.

Beherrschung der deutschen und französischen und womöglich Kenntnis der italienischen Sprache

Generaldirektion II. Sektionschef 8424 Gründliche Kenntnis des der Post-, bis Telegraphen- beim Peraonaldienst Verwaltungs- und Betriebsdienstes; Erfahrung in der 11 786 und Telephonverwaltung Behandlung von PersonalIn Bern fragen ; Beherrschung der Amtssprachen ;

Anmeldungstermin

15. August 1949

(D 6. August 1949

(1-)

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1949

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

29

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

21.07.1949

Date Data Seite

71-76

Page Pagina Ref. No

10 036 712

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Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.