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Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Hundes # S T #

Änderungen im

Bestände der Auswanderungs- und Passageagenturen und ihrer Unteragenten während des I. Quartals 1949 Als Unteragentin ist ausgeschieden: Yon der Agentur Reisebureau A.Kuoni Aktiengesellschaft in Zürich: Bolli Frau Louise in Vevey.

Als Unteragenten sind angestellt worden: Von der Agentur Ernest-L. Charles in Genf : Zingg Theodor in Luzern, Haldemann Jules in Lausanne; von der Agentur Gaston-L. Henneberg in Genf : Borgeaud Francis in Genf; von der Agentur Reisebureau A.Kuoni Aktiengesellschaft in Zürich: Romani Fernando in Chiasso; von der Agentur Jacky, Maeder & Co. in Basel: Schneider Marcel in Bern; von der Agentur Aktiengesellschaft Danzas & Cie. in Basel: Grin Marcel in Genf; von der Agentur Wm. Müller & Co. Aktiengesellschaft in Basel: Oehrli Franz in Vevey; von der Agentur Genossenschaft Hotel-Plan in Zürich: von Feiten Otto in Genf.

Bern, den 8. Aprü 1949.

Bundesamt für Industrie, Crewerbe und Arbeit Sektion für Arbeitskraft und Auswanderung

759

Änderungen im diplomatischen Korps in Bern vom 29. März bis 11. April 1949 Ägypten: Herr Mohamed Bahgat Cliimy Be.y ist dieser Mission in der Eigenschaft als Kulturattache zugeteilt worden.

Vereinigte Staaten von Amerika: Herr Eobert D. Shea, Attaché, ist in Bern eingetroffen und hat seinen Posten angetreten.

Argentinien: Herr E n r i q u e Mo s s, Legationsrat, der auf einen anderen Posten berufen worden ist, gehört der Gesandtschaft nicht mehr an.

Tschechoslowakei: Herr Jiri B r o t a n , Erster Sekretär, ist in der Schweiz eingetroffen und hat seinen Posten angetreten.

Herr Erik Klima, Erster Sekretär, ist auf einen anderen Posten berufen worden und hat die Schweiz verlassen.

_8506

The Guardian Life Insurance Company of America, New York

Rückerstattung der Kaution The Guardian Life Insurance Company of America, in New York, die im

Jahre 1921 auf die Konzession zum Geschäftsbetriebe in der Schweiz verzichtete, hat nun ihren schweizerischen Lebensversicherungsbestand abgewickelt. Die Gesellschaft verlangt die Bückerstattung der bei der Schweizerischen Nationalbank hinterlegten Kaution im Betrage von Fr. 218 000 (Nominalwert).

Gemäss Artikel 9, Absatz 3, des Bundesgesetzes vom 25. Juni 1885 betreffend Beaufsichtigung von Privatunternehmungen im Gebiete des Versicherungswesens werden die Beteiligten hiermit aufgefordert, Einsprachengegen die Bückerstattung der Kaution anzumelden. Begründete Einsprachen müssen bis zum 31. August 1949 dem eidgenössischen Versicherungsanit in Bern eingereicht werden.

(3..).

Bern, den 28. Januar 1949.

Eidgenössisches Versicherungsamt

8404

Urteil Urteil des Eiuzelrichters des 8. kriegswirtschaftlichen Strafgerichts vom 15. Februar 1949 wegen Widerhandlung gegen die kriegswirtschaftlichen Vorschriften, begangen durch fortgesetzten Bezug von rationierten Lebensrnitteln (Diebstahl) ohne Abgabe von Eationierungsausweisen etc.

Urteil: Fr. 200 Busse und Fr. 59.20 Spruchgebühr und Kosten.

Akteneinsicht: Strafgerichtskanzlei Basel, Bäumleingasse 5, Telephon (061) 4 99 00.

760

Das Urteil erwächst in Rechtskraft, sofern dagegen nicht innert 20 Tagen seit der Veröffentlichung die Appellation erklärt wird. Die Appellationsschrift ist in drei Exemplaren, begründet, datiert und unterschrieben dem Generalsekretariat des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements, BundeshausOst, Bern, einzureichen.

Bei rechtskräftigen Urteilen kann binnen 20 Tagen nach Kenntnisnahme des Entscheides beim Eichter ein Wiedereinsetzungsgesuch eingereicht werden.

Basel, den S.April 1949.

8506

8. kriegswirtschaftliches Strafgericht, Der Einzelrichter: Dr. Walter Meyer

Urteil

Urteil des Einzelrichters des 8. kriegswirtschaftlichen Strafgerichts vom 15, Februar 1949 wegen Widerhandlung gegen die kriegswirtschaftlichen Vorschriften, begangen durch Bezug von diversen Lebensmitteln etc. ohne Abgabe von Rationierungsäusweisen.

Urteil: Busse Fr. 100, Kosten Fr. 30.40.

Akteneinsicht: Kanzlei des Strafgerichts Basel-Stadt, Bäumleingasse 5, Tel. (061) 4 99 00.

Das vorstehende Urteil erwächst in Rechtskraft, sofern dagegen nicht innert 20 Tagen seit der Veröffentlichung die Appellation erklärt wird. Die Appellationsschrift ist in drei Exemplaren, begründet, datiert und unterschrieben dem Generalsekretariat des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements, Bundeshaus-Ost, Bern, einzureichen.

Bei rechtskräftigen Urteilen kann binnen 20 Tagen nach Kenntnisnahme des Entscheides beim Richter ein Wiedereinsetzungsgesuch eingereicht werden.

Basel, den I.April 1949.

8506

8, kriegswirtschaftliches Strafgericht, Der Einzelrichter: Dr. Walter Meyer Urteüe

nun unbekannten. Aufenthaltes.

761 Bussenumwandlung : Die mit Urteil vom 2. Mai 1946 auferlegte Busse von Fr. 800 wird in 80 Tage Haft umgewandelt. Kosten werden keine gesprochen.

bekannten Aufenthaltes.

Bussenumwandlung : Die mit Urteil vom 10. Februar 1947 auferlegte Busse von Fr. 100 wird umgewandelt in 10 Tage Haft. Kosten werden keine gesprochen.

Die vorstehenden Urteile erwachsen in Rechtskraft, sofern dagegen nicht innert 20 Tagen seit der Veröffentlichung die Appellation erklärt wird. Die Appellationsschrift ist in drei Exemplaren, begründet, datiert und unterschrieben dem Generalsekretariat des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes, Bundeshaus-Ost, Bern, einzureichen.

Bei rechtskräftigen Urteilen kann binnen 20 Tagen nach Kenntnisnahme des Entscheides beim Richter ein Wiedereinsetzungsgesuch eingereicht werden.

Basel, den 6. April 1949.

8. kriegwirtschaftliches Strafgericht, Der Einzelrichter: Dr. Walter Meyer

8506

Strafmandat bekannten Aufenthalts.

Strafmandat des Einzelrichters des 1. kriegswirtschaftlichen Strafgerichts vom 15. März 1949 wegen Widerhandlung gegen die kriegswirtschaftlichen Vorschriften durch Bezug und Abgabe von Marschschuhen ohne Rationierungsausweise im Kettenhandel.

Strafmandat: Busse Fr. 80, Kosten Fr. 7. An Bund Fr. 14 als unrechtmassiger Vermögensvorteil.

Das Strafmandat erwächst in Rechtskraft, sofern dagegen nicht innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung Einspruch erhoben wird. Der Einspruch ist schriftlich begründet, datiert und unterschrieben dem Richter einzureichen, der das Strafmandat erlassen hat.

Bern, den 15. März 1949.

8606

l, kriegswirtschaftliches Strafgericht, Der Einzelrichter: 0. Peter

öffentliche Vorladung

762 haltes, wegen Umwandlung einer nichtbezahlten kriegswirtschaftlichen Busse von Fr. 50 in 5 Tage Haft.

Die Verhandlung vor dem Einzelrichter des 8. kriegswirtschaftlichen Strafgerichts findet statt Samstag, 21. Mai 1949, v o r m i t t a g s 08.00 Uhr, auf dem Büro des unterzeichneten Einzelrichters Dr. Hans Korner, Obergrundstrasse 26, Luzern, wo auch bis zu diesem Termin die Akten eingesehen werden können, Tel. 2 22 56.

Luzern, den 8.April 1949.

8.kriegswirtschaftliches Strafgericht, Der Vizepräsident: Dr. H. Körner

8507

Öffentliche Vorladungen Es werden als Beschuldigte in einem kriegswirtschaftlichen Strafverfahren vorgeladen:

wegen Widerhandlung gegen kriegswirtschaftliche Vorschriften, unerlaubter Goldhandel. Die Verhandlungen vor dem 1. kriegswirtschaftlichen Strafgericht finden am Donnerstag, den 23, Juni 1949, 15.45 Uhr, im Obergerichtsgebäude in Zürich, Hirschengraben 15, Parterre rechts, statt. Es steht den Beschuldigten frei, am Termin zu erscheinen oder sich vorher schriftlich zum Antrag des Generalsekretariates zu äuasern, welcher lautet: Buchmann Isidor: auf Verurteilung zu einer Busse von Fr. 7000, zu den Verfahrenskosten und zur. Bezahlung des unrechtmässigen Vermögensvorteils von Fr. 5000 an den Bund. Es sei der beschlagnahmte Barbetrag von Fr. 1000 mit Busse, Kosten und unrechtmässigem Vermögensvorteil zu verrechnen.

May Gertrud : auf Verurteilung zu einer Busse von Fr. 2800, zu den Verfahrenskosten und zur Bezahlung des unrechtmässigen Vermögensvorteils von Fr. 2875 an den Bund.

B e r n , den 2. April 1949.

8507

J. kriegswirtschaftliches Strafgericht, Der Präsident: 0. Peter

Umwandlungsbeschluss

763

Bussenumwandlung : Die unbezahlte Busse im Betrage von Fr. 590 wird in 59 Tage Haft umgewandelt. Kosten werden keine gesprochen.

Chur, den 8. April 1949.

5. kriegswirtschaftliches Strafgericht, Der Einzelrichter : Dr. P. Jörimann

8607

Umwandlungsbeschluss

Bussenumwandlung : Die unbezahlte Busse im Betrage von Fr. 59.20 wird in 6 Tage Haft umgewandelt. Die unbezahlte Busse im Betrage von Fr. 150 wird in 15 Tage Haft- umgewandelt. Kosten werden keine gesprochen.

Chur, den 6. April 1949.

5. kriegswirtschaftliches Strafgericht, Der Einzelrichter: Dr. P. Jörimann

8607

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Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen Das Kantonsgericht Obwalden

hat unterm 81. März 1949 in Vaterschaftssache Marie Mathis und deren am 8. Mai 1946 in Alpnach geborenen Kindes Leo gegen Stanislaw Dworak, wiess : Przewrotna, poviat Bzeszow, woi Lwow (Pologne) dur la frontière de l'UR SS zu Becht erkennt: 1. Stanislaw Dworak wird als Vater des von Marie Mathis unterm "8. Mai 1946 gebornen Knaben Leo festgestellt.

2. Der Beklagte wird verhalten, an die Zweitklägerin im Sinne von Artikel 817 ZGB einen Ersatz von Fr. 400 zu leisten.

8. Der Beklagte hat an den Unterhalt des Kindes Leo Mathis bis zu dessen vollendeten 18. Altersjahr ab 3. Mai 1946. monatlieh vorauszahlbar Fr. 50 zu bezahlen.

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Jahr

1949

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

15

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

14.04.1949

Date Data Seite

758-763

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10 036 612

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