1239

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes # S T #

Änderungen im diplomatischen Korps in Bern vom 31. Mai bis 13. Juni 1949 Argentinien: Pater Juan Ramon Sepich, Kulturattache, der auf einen anderen Posten berufen wurde, gehört der Gesandtschaft nicht mehr an.

Brasilien: Herr Maury Gurgel Valente, Zweiter Sekretär, der auf einen anderen Posten berufen wurde, gehört dieser Mission nicht mehr an.

Iran: Herr Abas M a l e k - M a d a n i , Attaché, ist in Bern eingetroffen und hat seinen Posten angetreten.

Jugoslawien: Frau Jelena Kosanovic ist der Gesandtschaft in der Eigenschaft als Sekretär zugeteilt worden.

Herr Miroslav Wilczek, Attache, der auf einen anderen Posten berufen wurde, gehört dieser Mission nicht mehr an.

8602

Zulassung von Elektrizitätsverbrauchsmessersystemen zur amtlichen Prüfung Auf Grund des Artikels 25 des Bundesgesetzes vom 24. Juni 1909 über Mass und Gewicht und gemäss Artikel 16 der Vollziehungsverordnung vom 23. Juni 1938 betreffend die amtliche Prüfung von Elektrizitätsverbraucbsmessern hat die eidgenössische Mass- und Gewichtskommission das nachstehende Verbrauchsmessersystem zur amtlichen Prüfung zugelassen und ihm das beifolgende Systemzeichen erteilt.

Fabrikant,: Maschinenfabrik Oerlikon, Zürich-Oerlikon Zusatz zu Spannungswandler Typen MOB l bis 50 und MLE 0,5 bis 10, für die Frequenz 50 Hz.

Bern, den 14. April 1949.

8602

Der Präsident der eidgenössischen Mass- und Gewichtskommission: P. Joye

1240

Vollzug des Berufsbildungsgesetzes Nachgenannten Personen sind auf Grund der abgelegten höheren Fachprüfung folgende gesetzlich geschützte Titel gemäss den Bestimmungen der Artikel 42 bis 49 des Bundesgesetzes über die berufliche Ausbildung verliehen worden : A. Diplomierter 1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

Bachmann Paul, in Küsnacht (ZH) Bentele Paul, in Binningen Blaser Willy, in Ostermundigen Bodmer Hans, in Aarberg Dubach Christian, in Näfels Feiner Karl, in Zürich Günthardt Jakob, in Kilchberg (ZH) Grob Otto, in Kilchberg (ZH)

Automechaniker 9.

10.

11.

12.

18.

14.

15.

16.

Hirni Adolf, in Interlaken Holzgang Fidel, in St. Gallen Kemmling Jakob, in Dietikon Knutti Gottfried, in Küsnacht (ZH) Ledergerber Peter, in Sins Merk Werner, in Zürich Müller Eugen, in Villmergen Oppliger. Heinrich, in Zürich

B. Schreinermeister 1.

2.

3.

4.

5.

G.

7.

8.

9.

10.

11.

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13.

14.

15.

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17.

18.

19.

20.

Aegerter Hermann, in Wattenwil Aschwanden Martin, in Zug Badertscher Hans, in Zäziwil Baltensperger Emil, in Bülach Bässler Ernst, in Basel Bauer Hans, in Basel Baumgartner Mathäus, in Engi Beer Josef, in Chur Bieri Ernst, in Heimberg Brühwiler Erwin, in Hatterswil Dössegger Ernst, in Seon Dünki Bruno, in Bern Dürig Walter, in Münsingen Flüeler Werner, in Arosa Gysin Jean, in Oberdorf Herzog Albert, in Hörstetten Hirt Rudolf, in Birr Jordi Fritz, in Herzogenbuchsee Kauer Paul, in Huttwil Krebs Werner, in Oberwangen

21.

22.

33.

24.

25.

26.

27.

28.

29.

80.

31.

32.

83.

34.

35.

36.

37.

38.

39.

Lauper Walter, in Zofingen Lüthi Fritz, in Bern Mäder Josef, in Wolhusen Maute Hans, in Zürich Münch Alois, in Basel Nünlist Gottlieb, in Niedererlinsbach Nussbaumer Eoger, in Basel Rominger Eduard, in St. Moritz Roth Hans, in Utzigen Schicker Josef, in Altdorf Schilling Bernhard; in Zofingen Schlatter Hans, in Rüti b. B.

Schlegel Ernst, in Helgisried Ulmi Otto, in Wolhusen von Allmen Alfred, in Spiez Vosseler Willy, in Basel Würzer Hans, in Heiden Wyler Friedrich, in Bern Zürrer Josef, in Männedorf

B e r n , den 10. Juni 1949.

860

Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit

Sektion für berufliche Ausbildung

1241

Urteile Der Einzelrichter des 9. kriogs-wirtschaftlichen Strafgerichts hat erkannt: 1. In Sachen Ascher Haim, geb. 1911, von Olmütz (ÖSE), Elektrotechniker, nunmehr unbekannten Aufenthalts.

Bussenumwandlung: Die mit Strafmandat vom 16. Juli 1945 auferlegte Busse von Fr. 140 wird in 14 Tage Haft umgewandelt. Kosten werden keine gesprochen.

2. In Sachen Bernasconi Francesco, geb. 1900, des Giovanni und der Antonia Nessi, von Chiasso, Kaufmann, nunmehr unbekannten Aufenthalts.

Bussenumwandlung: Die mit Strafmandat vom 8. Januar 1946 auferlegte Busse wird für den Eestbetrag von Fr. 20 in 2 Tage Haft umgewandelt. Kosten werden keine gesprochen.

3. In Sachen B l a t t e r Eoger Emil, geb. 1922, des Theodor und der Mathilde Dubois, von Oberwil, Kaufmann, nunmehr unbekannten Aufenthalts.

Bussenumwandlung: Die mit Strafmandat vom 6. Juli 1948 auferlegte Busse von Fr. 400 wird in 40 Tage Haft umgewandelt. Kosten werden keine gesprochen.

4. In Sachen Brodmann Heinrich, geb. 1888, des Paul und der Betty Kocitscheck, von Wien, Sänger, nunmehr unbekannten Aufenthalts.

Bussenumwandlung : Die mit Strafmandat vom 16. Juli 1945 auferlegte Busse wird für den Eestbetrag von Fr. 110 in 11 Tage Haft umgewandelt.

Kosten werden keine gesprochen.

5. In Sachen Engelstein Jonas, geb. 1905, des Moses und der Franziska Burg, von Banila (Eumänien), Kaufmann, nunmehr unbekannten Aufenthalts.

Bussenumwandlung: Die mit Strafmandat vom 2. August 1945 auferlegte Busse wird für den Eestbetrag von Fr. 130 in 13 Tage Haft umgewandelt.

Kosten werden keine gesprochen.

6. In Sachen Föllmi J o s e f , geb. 1928, des Franz und der Emma (?), von Wollerau (Schwyz), Knecht, nunmehr unbekannten Aufenthalts.

Bussenumwandlung: Die mit Strafmandat vom 24. November 1947 auferlegte Busse von Fr. 20 wird in 2 Tage Haft umgewandelt. Kosten werden keine gesprochen.

7. In Sachen Grubler Werner, geb. 1909, des Julius und der Marie Lüthi, von Lostorf (Solothurn), Dreher, nunmehr unbekannten Aufenthalts.

Bussenumwandlung: Die mit Strafmandat vom 16. August 1948 auferlegte Busse von Fr. 800 wird in 30 Tage Haft umgewandelt. Kosten werden keine gesprochen.

8. In Sachen Herschthal Heinrich, geb. 1915, des Moritz und der Fanny Meiler, von Wien, Dekorateur, nunmehr unbekannten Aufenthalts.

Bundesblatt. 101 Jahrg. Bd. I.

85

1242 Bussenumwandlung : Die mit Strafmandat vorn 2. August 1945 auferlegte Busse wird für den Eestbetrag von Fr. 40.40 in 4 Tage Haft umgewandelt.

Kosten werden keine gesprochen.

9. In Sachen Herz Siegfried, geb. 1890, des Isaak und der Hanna Löw, staatenlos, Kaufmann, nunmehr unbekannten Aufenthalts.

Bussenumwandlung: Die mit Strafmandat vom 16. Juli 1945 auferlegte Busse von Fr. 400 wird in 40 Tage Haft umgewandelt. Kosten werden keine gesprochen.

10. In Sachen Lauger Willy, geb. 1899, des Wilhelm und der Marie Leuba, von Basel, Kaufmann, nunmehr unbekannten Aufenthalts.

Bussenumwandlung: Die mit Strafmandat vom 19. November 1946 auferlegte Busse von Fr. 150 wird in 15 Tage Haft umgewandelt. Kosten werden keine gesprochen.

11. In Sachen Mathis Josef Anton, geb. 1921, des Josef und der Marie Theresia Brigatti, von Wolfenschiessen (Nidwalden), Coiffeur und Hotelportier, nunmehr unbekannten Aufenthalts.

Bussenumwandlung : Die mit Strafmandat vom 8. Juli 1946 auferlegte Busse von Fr. 400 wird in 40 Tage, und die mit Strafmandat vom 19. Februar 1948 auferlegte Busse wird für den Eestbetrag von Fr. 75 in 8 Tage Haft umgewandelt. Kosten werden keine gesprochen.

12. In Sachen Pellanda Pierino Gualterino, geb. 1920, des Gottardo Silvestro und der Agostina Abrosetti, von Intragna (Tessili), Küchenbursche und Hilfsarbeiter, nunmehr unbekannten Aufenthalts.

Bussenumwandlung: Die mit Strafmandat vom 28. März 1947 auferlegte Busse wird für den Eestbetrag von Fr. 94 in 10 Tage Haft umgewandelt. Kosten werden keine gesprochen.

18. In Sachen Ruckstuhl Alois Josef, geb. 1910, des Johann Baptist und der Lisetta Kreis, von Braunau (Thurgau), Kellner, nunmehr unbekannten Aufenthalts.

Bussenumwandlung: Die mit Strafmandat vom 8. Juli 1946 auferlegte Busse von Fr. 150 wird in 15 Tage Haft umgewandelt. Kosten werden keine gesprochen.

14. In Sachen Schalcher Ernst, geb. 1897, des Ulrich und der Maria Lang, von Winterthur, Gelegenheitsarbeiter, nunmehr unbekannten Aufenthalts.

Bussenumwandlung: Die mit Strafmandat vom 10. Mai 1947 auferlegte Busse von Fr. 200 wird in 20 Tage Haft umgewandelt. Kosten werden keine gesprochen.

15. In Sachen Schwarz Kurt Eichard, geb. 1922, des Leo und der Thekla Eupp, von Hägglingen (Aargau), Mineur, nunmehr unbekannten Aufenthalts.

Bussenumwandlung: Die mit Strafmandat vom. 2. November 1945 auferlegte Busse von Fr. 10 wird in l Tag Haft ungewandelt. Kosten werden keine gesprochen.

1243 16. In Sachen Schwerzmann Bertha Agathe, geb. 1917, von Zug, Hausangestellte, nunmehr unbekannten Aufenthalts.

Bussenuinwandlung : Die mit Strafmandat vom 20. Januar 1947 auferlegte Busse von Fr. 20 wird in 2 Tage Haft umgewandelt. Kosten werden keine gesprochen.

17. In Sachen Stierli Emil, geb. 1921, des Emu und der Marie Pauline Steiner, von Zürich, Feinmechaniker und Kaufmann, nunmehr unbekannten Aufenthalts.

Bussenumwandlung: Die mit Strafmandat vom 30. April 1948 auferlegte Busse von Fr. 100 wird in 10 Tage Haft umgewandelt. Kosten werden keine gesprochen.

18. In Sachen Thomann Paul, geb. 1906, des Johann und der Bosette Kupferschmid, von Spiez, Metzger, nunmehr unbekannten Aufenthalts.

Bussenumwandlung : Die mit Strafmandat vom 6. Dezember 1945 auferlegte Busse von Fr. 60 wird in 6 Tage Haft umgewandelt. Kosten werden keine gesprochen.

19. In Sachen Ulrich Silvan Franz, geb. 1917, des Alois und der Sophie Holzgang, von Küssnacht a. B., Kaufmann, nunmehr unbekannten Aufenthalts.

Bussenumwandlung: Die mit Strafmandat vom 17. März 1947 auferlegte Busse von Fr. 200 wird in 20 Tage Haft umgewandelt. Kosten werden keine gesprochen.

Akteneinsicht: Gerichtskanzlei, St. Peterstrasse 10, Zürich l, Telephon (051) 238768.

Die vorstehenden Urteile erwachsen in Rechtskraft, sofern dagegen nicht innert 20 Tagen seit der Veröffentlichung die Appellation erklärt wird. Die Appellationsschrift ist in drei Exemplaren, datiert und unterschrieben dem Generalsekretariat des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes, Bundeshaus-Ost, Bern, einzureichen.

Bei rechtskräftigen Urteilen kann binnen 20 Tagen nach Kenntnisnahme des Entscheides beim Bichter ein Wiedereinsetzungsgesuch eingereicht werden.

Zürich, den 28. Mai 1949.

8602

9, kriegswirtschaftliches Strafgericht, Der Einzelrichter: A. Wettach

Urteile Das 9. kriegswirtschaftliche Strafgericht hat in seiner Sitzung vom 11. April 1949 in Zug erkannt : 1. In Sachen Bollhalder Georg Friedrich, geb. 1915, des Friedrich und der Maria Franziska Haas, von Alt St. Johann (St. Gallen), Chauffeur, nunmehr unbekannten Aufenthalts.

1244 Bussenumwaridlung : Die mit Urteil vom 31. März 1947 auferlegte Busse wird für den Bestbetrag von Fr. 530 in 53 Tage Haft umgewandelt. Kosten werden keine gesprochen.

2. In Sachen Gautschi R u d o l f , geb. 1906, des Albert und der Verena Wildi, von Beinach, Hilfsarbeiter, nunmehr unbekannten Aufenthalts.

Bussenumwandlung : Die mit Urteil vom 14. Juni 1946 auferlegte Busso von Fr. 800 wird in 80 Tage Haft umgewandelt. Die mit Strafmandat vom 13. Dezember auferlegte Busse von Fr. 200 wird in 20 Tage Haft umgewandelt.

Kosten werden keine gesprochen.

3. In Sachen G y a r m a t i Anton, geb. 1904, des Sigmund und der Begina Gefall, kaufmännischer Angestellter, nunmehr unbekannten Aufenthalts.

Bussenumwandlung: Die mit Urteil vom 17./18. Mai 1946 auferlegte Busse wird für den Eestbetrag von Fr. 830 in 88 Tage Haft umgewandelt. Kosteii werden keine gesprochen.

4. In Sachen Hagemann Hans, geb. 1904, des Albert und der Berta Schrof, von Winterthur, Monteur, nunmehr unbekannten Aufenthalts.

Bussenumwandlung : Die mit Urteil vom 25. November 1946 auferlegte Busse von Fr. 200 wird in 20 Tage Haft umgewandelt. Kosten werden keine gesprochen.

5. In Sachen Keller A l b e r t , geb. 1912, des Eduard und der Barbara Fischer, von Wettingen (Aargau), Hilfsdreher, nunmehr unbekannten Aufenthalts.

Bussenumwandlung: Die mit Urteil vom 24. September 1945 auferlegte Busse wird für den Eestbetrag von Fr. 50 in 5 Tage Haft umgewandelt. Kosten werden keine gesprochen.

Akteneinsicht: Gerichtskanzlei, St. Peterstrasse 1.0, Zürich l, Telephon (051) 23 87 68.

Die vorstehenden Urteile erwachsen in Bechtskraft, sofern dagegen nicht innert 20 Tagen seit der Veröffentlichung die Appellation erklärt wird. Die Appellationsschrift ist in drei Exemplaren, begründet, datiert und unterschrieben dem Generalsekretariat des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes, Bundeshaus-Ost, Bern, einzureichen.

Bei rechtskräftigen Urteilen kann binnen 20 Tagen nach Kenntnisnahme des Entscheides beim Eichter ein Wiedereinsetzungsgesuch eingereicht werden.

Zürich, den 7. Juni 1949.

9. kriegswirtschaftliches

Strafgericht,:

Der Vorsitzende: A. Wettach

1245

Umwandlungsbeschluss Koller Walter, des Jakob und der Lina Brechbühl, von Hundwil, geb.

5. Januar 1925, Hilfsarbeiter und Ausläufer, Wohnort der Eltern : Ernastrasse 34 in Zürich 4, zurzeit unbekannten Aufenthalts, Bussenumwandlung : Die unbezahlte Busse im Betrage von Fr. 100 wird in 10 Tage Haft umgewandelt.

Kosten werden keine gesprochen.

Chur, den ll! Juni 1949.

5. kriegswirtschaftliches 9602

Strafgericht:

Der Einzelrichter: Dr. P. Jörimann

Strafmandat Betschart Paul, geb. 25. April 1912, von Muotathal, gewesener PolizeiSoldat, zuletzt wohnhaft gewesen in Bremgarten, nunmehr unbekannten Aufenthalts.

Strafmandat des Einzelrichters des 9. kriegswirtschaftlichen Strafgerichts vom 24. Mai 1949 wegen Widerhandlung gegen die kriegswirtschaftlichen Vorschriften, begangen durch Gehilfenschaft beim Bezüge und Abgabe von Fleisch ohne Rationierungsausweise und zu übersetztem Preise.

Strafmandat: Busse Fr. 200, Kosten Fr. 89.20. Akteneinsicht: Gerichtskanzlei, St. Peterstrasse 10, Zürich l, Tel. (051) 23 87 68.

Das vorstehende Strafmandat erwächst in Rechtskraft, sofern dagegen nicht innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung Einspruch erhoben wird. Der Einspruch ist schriftlich begründet, datiert und unterschrieben dem Bichter einzureichen, der das Strafmandat erlassen hat.

Zürich, den 7. Juni 1949.

9. kriegswirtschaftliches 8603

Strafgericht:

Der Einzelrichter:

A. Wettach

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1949

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24

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

16.06.1949

Date Data Seite

1239-1245

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