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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Einführungskurse in das Verwaltungsreglement (Vom 2. August 1949)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Durch den Beschluss der Bundesversammlung vom 30. März 1949 über die Verwaltung der schweizerischen Armee ist die Grundlage zu einem neuen Verwaltunggreglement geschaffen worden. Die Ausführungsvorschriften des Bundesrates und des eidgenössischen Militärdepartementes werden demnächst erlassen werden können. Die Inkraftsetzung all dieser Vorschriften als neues Verwaltungsreglement der Armee ist auf den 1. Januar 1950 in Aussicht genommen.

Das neue Verwaltungsreglement enthält zahlreiche von den bisherigen Vorschriften wesentlich abweichende Verwaltungsbestimmungen. Dementsprechend wird auch die neue Truppenbuchhaltung eine weitgehende Umgestaltung erfahren. Für die Eechnungsführer bedingt das ein gründliches Studium der vielen Neuerungen. Es ist für die zuverlässige Kechnungsfuhrung in der Armee von grösster Bedeutung, dass alle Bechnungsführer vom Tage der Inkraftsetzung der neuen Vorschriften hinweg in der Lage sind, selbständig den Truppenhaushalt nach dem neuen Verwaltungsreglement einwandfrei zu führen. Eine Unsicherheit der Bechnungsführer müsste sich im Falle einer plötzlich notwendigen Kriegsmobilmachung ganz ungünstig auswirken.

Aus diesen Erwägungen wird noch für den Herbst des laufenden Jahres die Durchführung besonderer Einführungskurse in der Dauer von 2 Tagen für alle Bechnungsführer der Armee beantragt und als die erfolgversprechendste Art der Sicherstellung einer geordneten Bechnungsführung in der Armee ab l, Januar 1950 betrachtet. Die Bundesversammlung ist gemäss Artikel 123, Absatz l, der Militärorganisation vom 12. April 1907 zur Anordnung solcher Kurse zuständig. Durch diese Einführungskurse sollen erfasst werden:

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Kommissariatsoffiziere und Quartiermeister Fouriere Fouriergehilfen HD-Rechnungsführer, einschliesslich PHD

l 600 4342 3 908 994

Total Rechnungsführer

.

10 844

Es ist vorgesehen, vorerst die Kriegskommissäre, Kommissariatsoffiziere und eine bestimmte Anzahl Quartiermeister in einen zentralen Einführungskurs einzuberufen und diese Offiziere dann als Kommandanten und Klassenlehrer in den dezentralisiert in den Heereseinheiten und Territorialkreisen durchzuführenden Kursen für die übrigen Rechnungsführer zu verwenden. Die Kosten für alle diese Kurse werden voraussichtlich auf Fr. 185 000 zu stehen kommen.

Sollten die Wiederholungskurskredite für das Jahr 1949 für die Deckung dieser Aufwendungen nicht ausreichen, so wäre ein entsprechendes Nachtragskreditbegehren zu stellen.

Aus diesen Erwägungen beehrt sich der Bundesrat im Hinblick auf die Wichtigkeit und Dringlichkeit der Einführung der Eechnungsführer in das neue Verwaltungsreglement, den eidgenössischen Eäten den vorgelegten Entwurf zu einem Beschlüsse der Bundesversammlung über Einführungskurse in das Verwaltungsreglement zur Annahme zu empfehlen.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer ausgezeichneten Hochachtung.

Bern, den 2. August 1949, Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Für den Bundespräsidenten: Ed. y. Steiger.

Der Bundeskanzler: Leimgruber

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend Einführungskurse in das Verwaltungsreglement (Vom 2. August 1949)

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Jahr

1949

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

31

Cahier Numero Geschäftsnummer

5674

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

04.08.1949

Date Data Seite

247-248

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