308 (Vom5. Februar 1.949) Dem zum Berufskonsul von Venezuela in Genf, mit Amtsbefugnis für die ganze Schweiz, insbesondere für die Kantone Waadt, Genf und Wallis: ernannten Herrn Victo Montoya wird das Exequatur erteilt, an Stelle des zurückgetretenen Herrn Konsul Vicente Gerbasi.

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Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes # S T #

Änderungen im diplomatischen Korps in Bern vom 25. bis 31. Januar 1949 Irak: Herr Saleh Mahdi, Geschäftsträger, der auf einen anderen Porten berufen, worden ist, gehört dieser Mission nicht mehr an.

Herr Usamah Kadry, Attaché, wird die Funktionen eines Geschäftsträgers ad -intérim übernehmen.

Norwegen: Herr Oscar Angeli ist der Gesandtschaft als. Handelsbeirat zugeteilt worden.

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Kommission für Nationalisierungsentschädigungen Anlässlich der letztjährigen Wirtschaftsverhandlungen zwischen der Schweiz und Jugoslawien hat der Bundesrat am 8... Juli 1948 eine Kommission für Nationalisierungsentschädigungen geschaffen, die dem Chef des eidgenössischen. Politischen Departements direkt unterstellt ist und von Herrn Dr.

Max. Troendle, Delegierter für Handelsverträge, präsidiert wird. Durch Bundesratsbeschluss vom 10. Dezember 1948 ist der Zuständigkeitsbereich dieser Kommission auch auf die von Nationalisierungs-, Agrarreform- und anderen staatlichen Massnahmen betroffenen schweizerischen Vermögensinteressen in Polen, der Tschechoslowakei, Ungarn, Rumänien, Bulgarien und Österreich ausgedehnt worden. Die schweizerischen. Interessenten werden ersucht, sich inskünftig wegen ihrer Angelegenheiten direkt an das Sekretariat dieser Kornmission in Bern, Neuengasse 26, Telephon 6 30 71, zu wenden. Dies gilt in gleicher Weise für die liechtensteinischen Staatsbürger.

, Bern, den 6. Januar"1949.

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Eidgenössisches Politisches Departement

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Urteil Fridolin Studer, von Escholzmatt (Luzern), geb. 25. April 1918, Kaufmann, wohnhaft gewesen Sternenplatz 7 in Luzern, nunmehr unbekannten Aufenthalts · Urteil: Fr. 7000 Busse, Kosten total Fr. 1647.60, Verpflichtung zur Zahlung des widerrechtlichen Gewinns von Fr. 10 709.95 an den Bund. Eintragung in die Strafregister. Akteneinsicht: Basel, Strafgerichtskanzlei, Bäumleingasse 5, Parterre, Tel. 061/4 99 00.

Das vorstehende Urteil erwächst in Rechtskraft, sofern dagegen nicht innert 20 Tagen seit der Veröffentlichung die Appellation erklärt wird. Die Appellationsschrift ist in drei Exemplaren, begründet, datiert und unterschrieben dem Generalsekretariat des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements, Bundeshaus-Ost, Bern, einzureichen. Bei Bechtskraft des Urteils kann binnen 20 Tagen nach Kenntnisnahme des Entscheides beim Richter ein Wiedereinsetzungsgesuch eingereicht werden.

Basel, den 4. Februar 1949.

8. kriegswirtschaftliches Strafgericht: Der Präsident: Dr. Walter Meyer

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Beschluss Das 5. kriegswirtschaftliche Strafgericht: hat in seiner Sitzung vom 24. November 1948 in Zürich in der Strafsache gegen Gianfranceschi Mario Primo, italienischer Staatsangehöriger, geb. 4. August 1912, ledig, Reisender wohnhaft gewesen Dufourstrass 67, Zürich, für dauernd des Landes verwiesen, beschlossen: die dem Vorurteilten mit urteil Nr. K/450 vom 12. Juli 1944 auferlegte Busse von Er. 660 wird in 66 Tage Haft umgewandelt.

Zürich,24. November 1948.

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5. kriegswirtschaftliches Strafgericht: Der Vorsitzende : F. JÖrimann

Strafmandatseröffnung Martoglio August, geb. 26. Mai 1914, von San Germano (Italien), Maler, wohnhaft gewesen Bachgasse 86, Uster, nunmehr aus der Schweiz ausgewiesen und unbekannten Aufenthalts, wird schuldig erklärt der Widerhandlung gegen Art. 2 der Verfügung des eidgenössischen. Finanz- und Zolldepartements vom

310 7. Dezember 1942 über die Überwachung des Handels mit Gold, sowie der Ein- und Ausfuhr von Gold, in Verbindung mit der Verfügung Nr. 645 A/43 der eidgenössischen Preiskontrollstelle vom 6. Juli 1943, begangen in Zürich im Dezember 1945 durch wiederholten Kauf und Verkauf von in- und ausländischen Goldstücken ohne Konzession und zu übersetzten Preisen, ·

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und

verurteilt :

1. zueiner Busse von Fr. 135.-- 2. zu den Verfahrenskosten von Fr. 39.65 3. zur Bezahlung des unrechtmässig erzielten Vermögensvorteils von Fr. 265.-- an den Bund.

Dieses Urteil wird rechtskräftig, wenn nicht innerhalb von 10 Tagen beim unterzeichneten Richter dagegen Einspruch erhoben wird.

St. Gallen, 27. Januar 1949.

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5. kriegswirtschaftliches Strafgericht.

Der Einzelrichter : P. Jörimann

Ediktalladung Schmid gen. Schmidt Otto Nicholaus, von Niederwil (Aargau), geb. 80. Mai 1892 in St. Louis, Missouri (USA.), und daselbst wohnhaft bis 1933, ist seither nachrichtenlos abwesend.

Jedermann, der über den Verschollenen Nachrichten geben kann, wird hiemit öffentlich aufgefordert, dies bis 12. Februar 1950 autun, ansonst die Verschollenerklärung erfolgt.

(3.)...

B r e m g a r t e n , den 27. Januar. 1949.

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Bezirksgericht Bremgarten (Aargau)

Umwandlungsbeschlüsse Grabherr Rudolf Ernst, des Eduard und der Anna Ackermann, von Altstätten, geb. 27. April 1915, Schreiner, zuletzt wohnhaft gewesen Schreinerei Grabherr in Baar, mm unbekannten Aufenthaltes. Bussenumwandlung Dio unbezahlte Busse im Betrage von Fr. 20 wird in 2 Tage Haft umgewandelt.

Kosten werden, keine gesprochen.

Pedrazzini Mario Aldo, des Aldo und der Irma Jäcker, von Campo/Valle.maggia,, geb. 25. September 1928, ledig, zuletzt wohnhaft gewesen. Manesse.-.

atrasse 42 in Zürich 3 bei den Eltern, nun unbekannten. Aufenthaltes. B u s s e n -

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1949

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06

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

10.02.1949

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308-310

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