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Aus den Verhandlungen des Bundesrates (Vom

17: August 1949)

Dein zum Konsul von Argentinien in Genf, mit Amtsbefugnis über die Kantone Waadt, Wallis, Neuenburg und Genf, ernannten Herrn Jorge Luis Dominguez Drago wird das Exequatur erteilt.

(Vom

18. August 1949)

Herr Ernst Widmer, von Hausen (Aargau), bisher Inspektor I. KL, wird zum II. Sektionschef beim Personaldienst der Generaldirektion der Post-, Telegraphen- und Telephonverwaltung befördert.

(Vom

22. August 1949)

Dem Kanton Zug wird an die Kosten der Erstellung eines Waldweges «Steinibach-Otterswil», der Korporation Zug, ein Bundesbeitrag bewilligt.

8696

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes # S T #

Einnahmen der Zollverwaltung in tausend Franken Fiskal.

Belastung Gebühren andere von Tabak und Abgaben und Bier

Total 1948

3,999 2,721 2,567 2,202 2,308 3,229 2,448

34,506 34,326 38,550 39,888 36,289 41,486 43,217

44,643 38,148 42,554 56,832 51,209 49,638 44,599

10,137

63,935

19,474

268,262

327,623

59,361

67,677

22,598

--

327,623

GrenzZölle

Januar Februar März

21,205 22,046 27,763 28,676 26,010 29,650 29,503

9,559 8,220 9,010 7,971 8,607 11,266

Total Jan. / Juli 184,853 237,848

April Mai

Juni Juli

1949

Total 1919

Monat

9,302

1949

1948

MehrMindereinnahmen einnahmen

3,822 4,004 16,944 14,920 8,152 1,382

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Änderungen im diplomatischen Korps in Bern vom 16. bis 22. August 1949 Bulgarien: Herr Luben P e n t c h e f f , Dritter Sekretär, der auf einen anderen Posten berufen worden ist, gehört der Gesandtschaft nicht mehr an und hat die Schweiz verlassen.

Frankreich: Herr Jacques Virnont ist der Botschaft in der Eigenschaft als Botschaftsrat zugeteilt worden und hat sein Amt angetreten, Herr Pierre Oligschlager ist der Botschaft in der Eigenschaft als Gehilfe des Finanzattaeh.es zugeteilt worden und hat sein Amt angetreten.

Rumänien: Horr A u r e i Sandesco, Erster Sekretär, welcher auf einen anderen Posten berufen worden ist, gehört der Gesandtschaft nicht mehr an.

B69B

Vollzug des Bundesgesetzes über die berufliche Ausbildung Gemäss Artikel 4 des Bundesgesetzes vom 26. Juni 1980 über die berufliche Ausbildung und gestützt auf die zugehörige Verordnung II vom 11. September 1936 hat das eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement am 8. August 1949 verfügt, es sei die Verordnung II vom 1. Januar 1950 an auch auf die Berufe des Sattlers und des Sattler-Tapezierers anzuwenden.

Demnach darf vom 1. Januar 1950 an in diesen Berufen ein Betrieb nur dann Lehrlinge zur Ausbildung annehmen, wenn der Betriebsinhaber oder ein mit der Ausbildung beauftragter Vertreter des Betriebes die Meisterprüfung bestanden hat, Betriebe, deren Inhaber oder Beauftragte bereits Lehrlinge mit Erfolg ausgebildet haben und weiterhin Gewähr für die fachgemässe Ausbildung derselben bieten, werden von dieser Verfügung nicht betroffen. Im übrigen wird auf die Bestimmungen der Verordnung II verwiesen.

Bern, den 16. August 1949.

8696

Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit

Notifikation nunmehr unbekannten Aufenthaltes, wird hiermit eröffnet: 1. Aus einein am 27. Mai 1949 aufgenommenen Strafprotokoll geht hervor, dass Sie am 24. Mai 1949 zwei Koffern mit chirurgischen Instrumenten auf einem für den Zollverkehr nicht erlaubten Weg in die Schweiz einführten. Sie hinterzogen dadurch den Zoll von Er. 28.14 und die Warenumsatzsteuer von Fr. 84.42.

2. In Anwendung der Artikel 74, Ziffer l, 75 und 91 des Zollgesetzes und der Artikel 52/58 des Bundesratsbeschlusses über die Warenumsatzsteuer, verurteilte Sie die Zolldirektion Basel am 21. Juni 1949 zu einer Busse iin

364 sechsfachen Betrag des hinterzogenen Zolles mit Fr. 168.84. Ferner wurden.

Ihnen die Kosten und Gebühren der Untersuchung von Fr. 17.75 auferlegt..

3. Sie können sich gegen die Höhe der Busse innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung dieser Notifikation bei der eidgenössischen Oberzolldirektion in Bern beschweren.

Bern, den 18. August 1949.

8696

Eidgenössische Oberzolldirektion

Urteil Bussenumwandlung : Die mit Urteil vom 9. Juni 1947 auferlegte Busse von restlich Fr. 500 wird in 50 Tage Haft umgewandelt. Kosten werden keine gesprochen.

Akteneinsicht: Kanzlei des Strafgerichts Basel-Stadt, Bäumleingasse 7, II. Stock, Tel. (061) 4 99 00.

Das vorstehende Urteil erwächst in Rechtskraft, sofern dagegen nicht innert 20 Tagen seit der Veröffentlichung die Appellation erklärt wird. Die Appellationsschrift ist in drei Exemplaren, begründet, datiert und unterschrieben dem Generalsekretariat des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes, Bundeshaus-Ost,- Bern, einzureichen.

Bei rechtskräftigen Urteilen kann binnen 20 Tagen nach Kenntnisnahme des Entscheides beim Richter ein Wiedereinsetzungsgesuch eingereicht werden.

Basel, den 16. August 1949.

8806

S. kriegswirtschaftliches Strafgericht: Dr. Walter Meyer

Bussenumwandlungsurteil Aufenthalts.

Bussenumwandlung: Die durch Urteil Nr. 12389 vom 28. Oktober 1948 auferlegte unbezahlte Busse von Fr. 200 wird in 20 Tage Haft umgewandelt..

Kosten werden keine gesprochen.

Das Urteil erwächst in Rechtskraft, wenn nicht innert 20 Tagen seit Veröffentlichung dieses Entscheides dagegen Appellation eingereicht wird.

Bern, den 12. August 1949.

' 8696

·

1. kriegswirtschaftliches Strafgericht, Der Einzelrichter:

O.Peter

365

Umwandlungsbeschluss enthaltes.

Bussenumwandlung : Die unbezahlte Busse im Betrage von Fr. 40 wird :in 4 Tage Haft umgewandelt. Kosten werden keine gesprochen.

Chur, 22. August 1949.

5. kriegswirtschaftliches Strafgericht: Dr. P. Jörimann

8696

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Wettbewerb- and Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen Stellenausschreibungen

Die nachgenannten Besoldungen entsprechen den im Bundesratsbeschluss vom 30. Mai 1941 über die vorläufige Neuordnung der Bezüge und der Versicherungen des Bundespersonals vorgesehenen Grundbesoldungen. Sie umfassen die gesetzlichen Zulagen nicht.

Anmeldestelle

Vakante Stelle

Präsident des o. Professur Schweiz. Schul, rates, Eidgenössi-- für Eisenbahn- und Strassenbau sche Technische Hochschule, Zürich6

Erfordernisse

Besoldung Fr.

*)

.*>

Anmeldungstermin 15. Okt.

1949

(1-)

Amtsantritt auf den 1. April 1950.

*) Auskünfte erteilt der Präsident des Schweiz. Schulrates.

Eidg. Oberbau7504 30. Sept.

Ingenieur I. Kl.

*) inspektorat, 1949 bis oder Inspektor Monbijoustr. 46 10816 Bern bzw.

8424 bis 11736 (2..)

Dienstantritt nach Vereinbarung.

*) Abgeschlossene Hochschulbildung. Gründliche theoretische Kenntnisse, vorzugsweise in der Hydraulik; Praxis wasser- und strassenbaulicher Natur; Gewandtheit im Verkehr mit Behörden und technischen Instanzen; Befähigung in der Behandlung allgemeiner Probleme. Kenntnis der Amtssprachen; Kandidaten mit italienischer Muttersprache erhalten den Vorzug. Alter 35--40 Jahre. Anstellung je nach Eignung und bisherigen Leistungen als Ingenieur I. Kl. bzw. Inspektor. Die Anmeldungen werden handschriftlich mit curriculum vitae und vollständigen Ausweisen über Studiengang und praktische Tätigkeit erbeten.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes

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Jahr

1949

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

34

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

25.08.1949

Date Data Seite

362-365

Page Pagina Ref. No

10 036 744

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