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Botschaft des
Bundesrates an die Bundesversammlung über die Erstellung eines TT-Magazin-, Werkstätte- und Garagegebäudes in Neuenburg (Vom 1. April 1949)
Herr Präsident!
Hochgeehrte Herren!
Die PTT-Verwaltung sieht sich veranlagst, gleich wie in andern Städten, nun auch in Neuenburg ein besonderes Magazin-, Werkstätte- und Garagegebäude für die Unterbringung jener Materiahen und Fahrzeuge erstellen zu lassen, die der dortigen Telephondirektion für den Bau, Betrieb und Unterhalt der Telephonanlagen ihres Kreisgebietes zugeteilt sind..
Gegenwärtig befindet sich das Linienmaterial- und Apparatemagazin im Zwischenstock des dortigen Hauptpostgebäudes. Der betreffende Kaum eignet sich indessen in keiner Weise für den genannten Zweck, da er für die heutigen Lagerbestände viel zu klein und zu wenig hoch ist und zudem nur eine ganz ungenügende Tagesbehchtung aufweist. Da es an einem besondern Packlokal und einer eigenen Werkstätte fehlt, müssen die ein- und ausgehenden Sendungen ebenfalls im genannten Baum aus- und eingepackt werden, und die Eeinigung und Instandstellung der gebrauchten Apparate muss im gleichen Eaum erfolgen. Es versteht sich, dass der Arbeitsgang durch diese unzulänglichen Verhältnisse stark erschwert wird und dass das Apparatematerial unter der ständigen Staubentwicklung leidet.
Ein Teil des Linienmaterials ist ferner in verschiedenen, schlecht zugänglichen Kellerlokalen des Hauptpostgebäudes untergebracht, während die Kabel und Kabelhaspel in einem Holzschuppen auf einem ca. 2 km entfernten, der Verwaltung gehörenden Areal in Péreuses lagern. Daselbst befindet sich auch das schwere Linienmaterial, wie Stangen, Zoreseisen, Gußsockel, Zementplatten usw.
Die 25 Fahrzeuge sind zum Teil in den beiden Garagen des Ost- und Westflügels des Hauptpostgebäudes untergebracht, zum Teil in der Postgarage beim Bahnhof und der Eest in dem obenerwähnten Holzschuppen auf dem Areal in
627 Poreuses, Da es an andern Emstellräumen fehlt, miissten die weitern, dem Telephonkreis Neuenburg demnächst zuzuteilenden Fahrzeuge in privaten Mietlokalen untergebracht werden.
Diese starke Zersplitterung in der Unterbringung von Material und Fahrzeugen wirkt sich auf den Dienstbetrieb äusserst ungünstig aus. Es ergeben sich daraus viele Leerfahrten, erhebliehe Zeitverluste und eine grosse Beihe anderweitiger Unzukömmlichkeiten. Es erweist sich deshalb als dringend notwendig, sämtliche Magazine, Garagen und Lagerplätze am gleichen Ort zu vereinigen, um einen einheitlichen, rationellen Betrieb zu ermöglichen. Die Erstellung neuer, zweckmässiger Anlagen ist insbesondere auch deshalb nicht mehr zu umgehen, weil die Bestände an technischen Materialien und Fahrzeugen in den nächsten Jahren noch wesentlich vermehrt werden müssen, zufolge des grossen Aufschwungs, den der Telephonverkehr im Laufe des letzten Jahrzehnts genommen hat, und des dadurch notwendig gewordeneu, weitern Ausbaues der automatischen Zentralen, der Ortsnetze und der Kabelanlagen für den Fernverkehr.
Die erhebliche Zunahme des Geschäftsumfanges der Telephondirektion Neuenburg seit 1980 ergibt sich aus der nachstehenden statistischen Aufstellung: 1930
Teilnehmeranschlüsse Sprechstellen Eadiokonzessionäre Telephonrundspruchteilnehmer Drahtlänge, unterirdisch, in km . . . .
Handwerkerpersonal Motorfahrzeuge und Anhängerwagen . .
8 761 11 569 3 285 -- 15 697 40 8
1938
1948
10163 14 752 22 405 1729 65 804 40 17
16 691 26 495 33 798 4 522 98 478 87 25
Im Hinblick auf die geschilderten unzulänglichen Verhältnisse und die immer fühlbarer werdende Baumnot hat die PTT-Verwaltung bereits im Jahre 1945 einen geeigneten Bauplatz von 7644 ma zur Erstellung von TT-Magazin-, Werkstätte- und Garagebauten für den Telephonkreis Neuenburg erworben.
Das Terrain befindet sich in Péreuses ira Vauseyon- Quartier. Es liegt unmittelbar an der Kantonsstrasse Neuenburg-Val-de-Travers und ist mit den verschiedenen Verkehrsmitteln günstig erreichbar.
~ Mit Rücksicht auf den damaligen Mangel an Baumaterialen und die nachherigen ungünstigen Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt wurde die Ausführung des Bauvorhabens noch etwas zurückgestellt. Eine weitere Aufschiebung liesse sich indessen heute in Anbetracht der oben geschilderten Verhältnisse nicht mehr verantworten. Das genannte Areal wurde inzwischen, wie bereits erwähnt, behelfsmässig zur Lagerung von schwerem Linienmaterial sowie zur Aufstellung eines Holzschuppens für die provisorische Einstellung von Fahrzeugen verwendet.
Die Verlegung des Telephonmaterial- und Transportdienstes aus der Hauptpostliegenschaft in Neuenburg in die neu zu erstellenden Magazin-,
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Werkstätte- und Garagebauten ermöglicht sodann die Zuteilung von weiterem Eaum im Hauptpostgebäude an den Postbetrieb, der wegen starker Verkehrszunahme ebenfalls seit längerer Zeit unter Platzmangel leidet.
Das von der Direktion der eidgenössischen Bauten im Benehmen mit den Bau- und Betriebsorganen der PTT-Verwaltung aufgestellte Bauprojekt sieht ein dreiteiliges Gebäude mit Magazin-, Dienst- und Garagetrakt vor sowie die Herrichtung von grossen Lagerplätzen für Stangen und weitere Materialien.
Die Kosten für die Erstellung des Gebäudes und der Lagerplätze, inbegriff en die nötigen Umgebungsarbeiten, sind von der Direktion der eidgenössischen Bauten auf l 882 000 Fr. veranschlagt worden.
Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen ersuchen wir Sie, den erforderlichen Kredit von l 832 000 Fr. für die Erstellung eines TT-Magazin-, Werkstätte- und Garagegebäudes in Neuenburg zu bewilligen und den nachstehenden Entwurf zu einem entsprechenden Bundesbeschluss gutzuheissen.
Wir benützen den Anlass, Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.
Bern, den I.April 1949.
Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: E. Nobs Der Bundeskanzler: Leimgruber
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(Entwurf)
Bundesbeschluss über
die Erstellung eines TT-Magazin-, Werkstätte- und Garagegebäudes in Neuenburg
Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom I.April 1949, beschließet:
Art, l Für die Erstellung eines TT-Magazin-, Werkstätte- und Garagegebäudes in Neuenburg wird ein Kredit von l 332 000 Pr. bewilligt.
Am vorgelegten Projekt dürfen, im Rahmen des bewilligten Kredites, noch jene Änderungen angebracht werden, die sich nachträglich als notwendig erweisen sollten.
Art. 2 Dieser Beschluss tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.
Der Bundesrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
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Jahr
1949
Année Anno Band
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Volume Volume Heft
14
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5631
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
07.04.1949
Date Data Seite
626-629
Page Pagina Ref. No
10 036 593
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