844

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes # S T #

Nachtrag zum Verzeichnis *) der

Geldinstitute und Genossenschaften, die gemäss Art. 885 des Zivilgesetzbuches und Verordnung vom 30. Oktober 1917 betreffend die ViehVerpfändung befugt sind, im ganzen Gebiete der Eidgenossenschaft als Pfandgläubiger Vieverschreibungsverträge abzuschliessen Neue Ermächtigung: Kanton Solothurn 25. Darlehenskasse Hochwald.

Bern, den 28. April 1949.

8521

Eidg, Justiz- und Polizeidepartement

*) BEI 1946, II, 287 ff.

Vollzug des Berufsbildungsgesetzes Nachgenannten Personen sind auf Grund der abgelegten höheren Fachprüfung folgende gesetzlich geschützte Titel gemäss den Bestimmungen der Artikel 42--49 des Bundesgesetzes über die berufliche Ausbildung verliehen worden: A. Baumeister 1. Bianchi Mario Carlo, in Biel 10. Odoni Hans, in Hochdorf 2. Bruderer Otto, in Niederteufen 11. Piatti Alfredo, Dietlikon 3. Diener Willy, in Zürich 12. Riedtmann Hans, in Basel 4. Frey Fritz, in Brugg 13. Rieke Walter August, in Zürich 5. Fux Clemens, in Brig 14. Büegg Arthur, in Aarburg 6. Hoffmann Paul Carl, in Kloten 15. Soltermann Arnold, in Biel 7. Huber Emil, in Basel 16. Widmer Herbert, in Gränichen 8. Kapp Bobert Hermann, in Biel 17. Zeller Kurt, in Sigriswil .9. Marti Heinz, in Lyss B. Maurermeister 1. Anthamatten Benjamin, in Saas7. Lei Otto, in Thal Grund 8. Marti Ernst, in Ostermundigen 2. Bossard Werner, in Aarau 9. Mathys Fritz, in Huttwil 3. Dillier Anton Emil, in Hinwil 10. Müller Adolf, in Reichenbach 4. Kaufmann Alexander, in Luzern 11. Wanger Eugen Otto, in Aarau 5. Kaufmann Hugo Alfred, in Bern 12. Zimmermann Hans, in Erlach 6. Leemann Emil, in Zürich

845 1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

C. Diplomierter Versicherungsbeamter Bodmer Eduard, in Dürnten 9. Girsberger Hans, in Zürich Boiler Emil Alfred, in Bern-Bümpliz 10. Hänni Kurt, in St. Gallen Brand Johann, in Wabern 11. Howald Erich Franz, in Bern Bussmann Alfred, in Zürich 12, Langhaus Karl, in Bern Delachaux-dit-Gay Claude, in Basel 13. Link Hugo, in St. Gallen Eichenberger Kurt, in Bern-Liebefeld 14. Stinner Alfred, in Muttenz Eicher Johann, in Krauchthal 15. Stüssi Adolf, in Basel Flückiger Anton Michel in Ligerz 16. Vuichoud Jean-Pierre, in Basel

Bern, den 25. April 1949.

Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit

8621

Sektion für berufliche ' Ausbildung Zahl der überseeischen Auswanderer aus der Schweiz Davon Ausländer Monat

1949

1948

1949

1948

Januar bis Ende Februar März

448 271

502 307

99 72

260 133

Januar bis Ende März . . . . . . .

B e r n , den 19. April 1949.

719

809

171

393

Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit 8521

Sektion für Arbeitskraft und Auswanderung

Register der schweizerischen Seeschiffe Das Einschrauben-Motorschiff der Transports Maritimes Suisse Outremer AG. in Genf, Anunciada, ist unter Nr. 28 in das Register der Seeschiffe aufgenommen worden.

B a s e l , den 18. April 1949.

Eidgenössisches Schiffsregisteramt

8831

·

Änderungen im diplomatischen Korps in Bern vom 12. bis 18. April 1949 Argentinien Herr Jorge A. Sorondo Dritter Sekretär, der auf einen anderen Posten berufen worden ist, gehört der Gesandtschaft nicht mehr an.

Heiliger Stuhl Mgr. Jean Ferrofino, Auditor, der auf einen anderen Posten berufen worden ist, gehört der Gesandtschaft nicht mehr an. Er wurde durch Mgr. Gaston Mojaisky-Perrelli, Auditor, ersetzt.

Österreich Herr Adolf Otto Seiffert ist der Gesandtschaft in der Eigenschaft als Presseattache zugeteilt worden.

8621

.

.

.

846

Urteil Das l. kriegswirtschaftliche Strafgericht hat in seiner Sitzung vom 8. April Delechat, Wechselmakler (agent de change), wohnhaft gewesen in Genf, 12, Bue de Hesse, zurzeit unbekannten Aufenthalts, erkannt :

unbezahlte Busse im Betrage von Fr. 800 wird in 80 Tage Haft umgewandelt.

Gemäss Artikel 8, Alinea 2, der Verfügung des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements vom 11. November 1944 über die Kosten des kriegswirtschaftlichen Strafverfahrens werden keine Kosten gesprochen.

Es wird verfügt : Der Beschuldigte wird darauf aufmerksam gemacht, dass das Urteil in Rechtskraft erwächst, wenn es nicht binnen 20 Tagen durch Appellation angefochten wird.

Delsberg, den S.April 1949.

1. kriegswirtschaftliches

8521

Strafgericht,

Der Vorsitzende: 0. Peter

Kriegswirtschaftliche Strafentscheide des 1. kriegswirtschaftlichen Strafgerichts vom 22. März 1949 wegen Widerhandlung gegen kriegswirtschaftliche Vorschriften, begangen durch unerlaubten Goldhandel.

Strafmandat: Busse Fr. 100, Kosten Fr. 25.

Strafantrag des Generalsekretariates des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements an den Einzelrichter des l. kriegswirtschaftlichen Strafgerichts vom 25. Februar 1949 wegen Widerhandlung gegen kriegswirtschaftliche Vorschriften, begangen durch unerlaubten Goldhandel.

847

Strafantrag: Scharowaki sei zu einer Busse von Fr. 150 und zu den Verfahrenskosten sowie zur Bezahlung des unrechtmässigen Vermögensvorteils von Fr. 410 an den Bund zu verurteilen.

Strafmandat des Einzelrichters des 1. kriegswirtschaftlichen Strafgerichts vom 22. März 1949 wegen Widerhandlung gegen kriegswirtschaftliche Vorschriften, begangen durch unerlaubten Goldhandel, Strafmandat : Busse Fr. 200, Kosten Fr. 77.60, an den Bund als widerrechtlicher Vermögensvorteil Fr. 320.

Die Strafmandate erwachsen in Rechtskraft, sofern dagegen nicht innert 10 Tagen nach Veröffentlichung Einspruch erhoben wird.

Bern, den 25. April 1949.

l, kriegswirtschaftliches Strafgericht, Der Einzelrichter 0. Peter

8521

Bussenumwandlungsantrag dem Beschuldigten durch Urteil Nr. 14117 vom 16. April 1948 auferlegte Busse von Fr. 100 sei in 10 Tage Haft umzuwandeln.

Dem Beschuldigten wird eine Frist von 10 Tagen seit Veröffentlichung des Antrages gesetzt, innerhalb der er zudem Antrage des Generalsekretariates des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements schriftlich Stellung nehmen kann. Wird innert genannter Frist der Betrag von Fr. 100 bezahlt und die bezügliche Quittung als Beleg eingesandt, so ist die Angelegenheit erledigt. Wenn nicht, wird der Unterzeichnete über den Umwandlungsantrag zu urteilen haben.

Bern, den 21. April 1949.

8521

1. kriegswirtschaftliches Strafgericht, Der Einzelrichter: 0. Peter

Bussenumwandlungen 1. Breining-Becker Karl, deutscher Staatsangehöriger, geboren 1. Januar 1884, Ingenieur, wohnhaft gewesen Längaßstrasse 12 in Bern.

848 Die durch Strafmandat vom.31. Januar 1946 auferlegte Busse vqn Fr. 100 wird in contumaciam umgewandelt in 10 Tage Haft. Kosten werden keine gesprochen.

Die durch Strafmandat am 26. September 1947 auferlegte Busse von Fr. 120 wird in contumaciam umgewandelt in 12 Tage Haft. Kosten werden keine gesprochen.

Die mit Urteil vom 20. Dezember 1946 auferlegte Busse von Fr. 100 wird in contumaciam umgewandelt in 10 Tage Haft. Kosten werden keine gesprochen.

in Zürich.

Die mit Urteil des 8. kriegswirtschaftlichen Strafgerichts und des kriegswirtschaftlichen Strafappellationsgerichts vom 27. Oktober 1944 resp. vom 5. Juli 1945 ausgesprochene Busse von Fr. 80 wird in contumaciam in 8 Tage Haft umgewandelt. Kosten werden keine gesprochen.

1897, Vertreter, wohnhaft gewesen an der Lindenhofstrasse 32 in Basel.

1947 ausgesprochene Busse von restlich Fr. 430.05 wird in contumaciam umgewandelt in 44 Tage Haft. Kosten werden keine gesprochen.

Alle zurzeit unbekannten Aufenthaltes.

Akteneinsicht:. Kanzlei des Strafgerichts Basel-Stadt, Bäumleingasse 5, Basel, Telephon (061) 49900.

Die vorstehenden Urteile erwachsen in Bechtskraft, sofern dagegen nicht innert 20 Tagen seit der Veröffentlichung die Appellation erklärt wird. Die Appellationsschrift ist in drei Exemplaren, begründet, datiert und unterschrieben dem Generalsekretariat des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements, Bundeshaus-Ost, Bern, einzureichen.

Bei rechtskräftigen Urteilen kann binnen 20 Tagen nach Kenntnisnahme des Entscheides beim Eichter ein Wiedereinsetzungsgesuch eingereicht werden.

Basel, den 11. und 19. April 1949.

S. kriegswirtschaftliches Straf gerwht; 8521

Der Einzelrichter: Dr. Walter Meyer

849

Öffentliche Vorladung Aufenthalts, wegen Widerhandlung gegen kriegswirtschaftliche Vorschriften, Die Verhandlang vor dem1l. kriegswirtschaftlichen Strafgericht findet am Freitag, dem 20. Mai 1949, 08,80 Uhr im Obergericht in Zürich, Hirschengraben 15, Parterre rechts, statt.

kriegswirtschaftliche Vorschriften. Die Verhandlung vor dem 1. kriegswirtschaftlichen Strafgericht findet am Samstag, dem 11. Juni 1949, 09.00 Uhr im Obergerichtsgebäude in Luzern, Hirschengraben 16, statt.

Es steht den Beschuldigten frei, an den Terminen zu erscheinen oder sich schriftlich zum Antrage des Generalsekretariates zu äussern lautend auf Verurteilung : Theiler zu einer Busse von Fr. 1650.--, zu den Verfahrenskosten und zur Bezahlung des unrechtmässigen Vermögensvorteils von Fr. 1000.-- an den Bund; Mattli Armin zu einer Busse von Fr. 800.--, zu den Verfahrenskosten und zur Bezahlung des unrechtmässigen Vermögensvorteils von Fr. 1051.-- an den Bund.

Bern, den 21. April 1949.

1. kriegswirtschaftliches

SKI

Strafgericht:

Der Präsident: O.Peter

öffentliche Vorladungen

beide zurzeit unbekannten Aufenthalts, wegen-Widerhandlung gegen kriegswirtschaftliche Vorschriften. Die Verhandlung vor dem Einzelrichter des 8. kriegswirtschaftlichen Strafgerichts findet ' Bundesblatt. 101. Jahrg. Bd. I.

58

850 Freitag, den 27. Mai 1949, 16.00 Uhr, im Strafgerichtssaal, Bäumleingasse 5, L Stock, in Basel, statt.

Akterieinsicht : Strafgerichtskanzlei, Bäumleingasse 5, Basel, Telephon (061) 49900.

Basel, den 22. April 1949.

8. kriegswirtschaftliches 8521

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Strafgericht,

Der Einzelrichter Er. Walter Meyer

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen

Die Direktion der eidgenössischen Bauten eröffnet einen

Wettbewerb zur Erlangung von Projekten und O f f e r t e n für die konstruktive Ausbildung von Motorfahrzeughallen.

Teilnahmeberechtigt sind schweizerische Ingenieure und Konstruktionsfirmen. Eingabetermin: 18. Juni 1949.

Die Unterlagen werden abgegeben von der Direktion der eidgenössischen Bauten, Bern.

(2..)

Bern, den 22. April 1949.

Neue Ausgabe der Bundesverfassung Die unterzeichnete Verwaltung hat eine neue Ausgabe der Baudesverfassung mit den bis zum 1. Juni 1948 erfolgten Abänderungen herausgegeben. Sie enthält überdies einen geschichtlichen Überblick über die Entwicklung des Verfassungsrechts seit dem Bundesvertrag sowie ein Sachregister.

Der Preis des Heftes beträgt Fr. 1.--, zuzüglich 10 Eappen Porto; bei Bezug gegen Nachnahme Fr. 1.25.

Postcheckkonto III 520 8039

Drucksachenbureau der Bundeskanzlei

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

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Jahr

1949

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

17

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

28.04.1949

Date Data Seite

844-850

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10 036 622

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