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Bekanntmachungen von Departements und andern Verwaltungsstellen des Bundes # S T #
Änderungen im diplomatischen Korps in Bern vom 23. bis 29. August 1949 Argentinien: Herr Eduard o Uranga ist dor Gesandtschaft in der Eigenschaft als Legationsrat zugeteilt worden.
Tschechoslowakei: Herr Jaromir Lang, ausserordenthcher Gesandter und bevollmächtigter Minister, ist auf einen anderen Posten berufen worden und hat die Schweiz verlassen.
Herr Jifi Brotan, Erster Sekretär, hat in Abwesenheit eines Postenchefs das Amt eines Geschäftsträgers ad intérim übernommen.
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Festsetzung der Luxussteuer
Aufenthalts, wird hiermit bekanntgegeben: Aus einem am 23. Juni 1949 gegen Sie aufgenommenen Strafprotokoll geht hervor, dass Sie im Februar/März 1949 zwei Photoapparate, Marke Agfa, ohne Zollanmeldung einführten. Nach Anlage II des Bundesratsbeschlusses vom 13. Oktober 1942 über die Luxussteuer unterliegen Photoapparate bei der Einfuhr einer Luxussteuer in der Höhe von 10 % ihres inländischen Detailverkaufswertes. Durch die unangemeldete Einfuhr haben Sie sich einer Verletzung dieses Bundesratsbeschlusses schuldig gemacht.
Nach Artikel 41, Ziff. 5, des Bundesratsbeschlusses über die Luxussteuer ist, vorgängig dem gegen Sie eingeleiteten Strafverfahren, durch die Oberzolldirektion die geschuldete Luxussteuer festzusetzen. Die rechtskräftig gewordene Steuerfestsetzung dient alsdann als Grundlage für die Bemessung der Busse.
Die beiden Photoapparate weisen nach dem Gutachten eines Sachverständigen einen Detailverkäufswert von Er. 510 auf. Dieser Wert wird der Steuerfestsetzung zugrunde gelegt. Gestützt hierauf wird verfügt: Die. geschuldete Luxussteuer auf den zwei oben genannten, nicht zur Zollbehandlung angemeldeten Photoapparaten wird auf Fr. 51 festgesetzt.
Bundesblatt. 101. Jahrg. Bdv H.
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386 Diese Verfügung wird Ihnen hiermit eröffnet. Sie können innert 60 Tagen seit Veröffentlichung dieser Notifikation hei der Oberzolldirektion in Bern Einsprache gegen die Festsetzung der Steuer erheben.
Bern, den 80. August 1949.
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Eidgenössische Oberzolldirektion
Bussenumwandlungen Es werden als Angeschuldigte in kriegswirtschaftlichen Strafverfahren vorgeladen:
alle zurzeit unbekannten Aufenthaltes, wegen Umwandlung der nicht bezahlten kriegswirtschaftlichen Busse in Haft. Die Verhandlung vor dem 9. kriegswirtschaftlichen Strafgericht findet am 5.. September 1949 im Gerichtssaal in Zug statt. Akteneinsicht Gerichtskanzlei, St, Peterstrasse 10, Zürich l, Telephon (051) 238768.
Zürich, den 29. August 1949.
9. kriegswirtschaftliches Strafgericht, Der Einzelrichter-. A. Wettach
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Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen
Schweizerische Gesetzgebung über das private Versicherungswesen Das eidgenössische Versicherungsamt hat die schweizerische Gesetzgebung über das private Versicherungswesen, in deutscher Sprache, neu zusammengestellt und ergänzt. Die handliche, auf den 1. Juli 1948 bereinigte Publikation kann bei der unterzeichneten Amtsstelle zum Preise von Fr. 2 per Exemplar bezogen werden. Bei grössern Bestellungen werden Serienrabatte gewährt.
Postcheckkonto III.520.
8174 Drucksachenbureau der Bundeskanzlei Bern
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes
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Foglio federale
Jahr
1949
Année Anno Band
2
Volume Volume Heft
35
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
01.09.1949
Date Data Seite
385-386
Page Pagina Ref. No
10 036 748
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