573 8. Hagemann Hans, des Albert und der Berta Sohrof, geb. 2. Juli 1904, von Winterthur, Monteur; 4. Keller Albert, des Eduard und der Barbara Fischer, geb. 24. Mai 1912, von Wettingen, Hilfsdreher; 5. Gautschi Rudolf, des Albert und der Verena Wildi, geb. 80. April 1906, von Beinach, Hilfsarbeiter; alle zurzeit unbekannten Aufenthaltes, werden aufgefordert, sich vor dem 9. kriegswirtschaftlichen Strafgericht am Montag, dem 11. April 1949, vormittags 9 Uhr, im Kantonsgericht Zug, zu verantworten gegenüber Umwandlungsanträgen für unbezahlte Bussen in Haft seitens des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes in Bern, ansonst auf Grundlage der Akten entschieden würde.

Zürich, den 8.März 1949.

9. kriegswirtschaftliches

8469

Strafgericht,

Der Gerichtsschreiber: Dr. Scherrer

# S T #

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen

Neuordnung des Finanzhaushaltes des Bundes Die Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die verfassungsmässige Neuordnung des Finanzhaushaltes enthält zahlreiche Hinweise auf die Vernehmlassungen der Kantonsregierungen, der politischen Parteien und der Spitzenverbände der Wirtschalt usw.

zum Bericht der eidgenössischen Expertenkommission für die Bundesfinanzreform

Diese Vernehmlassungen sind in einer 898 Seiten enthaltenden Broschüre zusammengefasst, welche beim unterzeichneten Bureau zum Preis von Fr. 6, plus Nachnahmegebühr, bezogen werden kann.

Der Preis der Botschaft vom 22. Januar 1948 beträgt Fr. 4 das Exemplar.

Postscheckkonto der Bundeskanzlei III520.

Drucksachenbureau derBundeskanzleii

574

Stellenausschreibungen Die nachgenannten Besoldungen entsprechen den im Bundesratsbeschluss vom 80. Mai 1941 über die vorläufige Neuordnung der Bezüge und der Versicherungen des Bundespersonals vorgesehenen Grundbesoldungen. Sie umfassen die gesetzlichen Zulagen nicht.

Anmeldestelle

Vakante Stelle

Erfordernisse

Besoldung Fr. ;

Anmeldungstermin

Eidg.

Statistisches Amt

Volkswirtschaftlich Beamter

Abgeschlossenes Hochschulstudium. Statistische Praxis erwünscht

6124 bis 9436

Kanzlist, ev, Sekre- Jüngerer Offizier (evtl. hötär n. Klasse herer Uof.), gute allgemeine Bildung; Muttersprache i: deutseh; Kenntnisse der franz und ital. Sprache.

Verwaltungspraxis .

erwünscht

3916 bis 6952 evtl.

492S bis 8240

31. März 1949 (2..)

31. März .1949

Cher des Personellen der Armee

Generaldirektion der Post-, Telegraphen- und Telephonverwaltung In Bern

.8424 II. Sektionschef bei Abgeschlossene technische bis der Forschungs- und Hochschulbildung; BefähiVersuchsanstalt gung zur Leitung einer Sek- 11736 (Sektion für tion; umfassende KenntMaterialprüfung) nisse auf dem Gebiete der Materialprüfung; Verwaltungspraxis

(1.)

2. April 1949

(1-)

Rekrutierung für das eidgenössische Grenzwachtkorps : : - Die eidgenössische Oberzolldirektion wird im September 1949 eine Anzahl deutsch oder französisch sprechende Grenzwachtrekruten einstellen.

: 1. Als Bewerber kommen ledige Schweizerbürger mit gutem Leumund in Betracht, die nachstehende Bedingungen erfüllen: a. Alter: am 5, Sept. 1949 das 20. Altersjahr zurückgelegt, jedoch das 25. Altersjahr nicht überschritten; b. Militär: Rekrutenschule bestanden, Einteilung im Auszug der Armee; c. Schulbildung: Gründliche Elementarschulbildung; d. körperliche Eignung: Kräftige, den Anforderungen des Grenzwachtdienstes entsprechende Konstitution: Insbesondere wird verlangt : Körperlänge mindestens 168 cm (barfuss gemessen),. Sehschärfe mindestens l : l (ohne Korrektur), normaler Farbensinn, normale Hörschärfe. Bewerber, die mit Plattfuss behaftet sind, können nicht berücksichtigt werden.

575 2. Bewerber haben ihre selbstverfasste, handschriftliche Anmeldung zu richten an die: .

Zollkreisdirektion in

Basel :

Schaffhausen :

Chur: Lugano : Lausanne: Genf:

,

; Für Bewerber mit Wohnsitz in den Kantonen

Bern, Luzern, Unterwaiden,, Solothurn, Basel, Aargau (mit Ausnahme der Bezirke Zurzach und Baden) ; Zürich, Uri, Schwyz, Glarus, Zug, Schaffhausen, Thurgau, Aargau (nur Bezirke Zurzach und Baden); Appenzell, St. Gallen, Graubünden (ausgenommen Bezirk Moësa) ; Tessin, Graubünden (nur Bezirk Moësa) ; Freiburg, Waadt, Wallis Neuenburg; Genf.

8. Dem Anmeldeschreiben, welches über den bisherigen Lebens- und Bildungsgang ausführlich Aufschluss geben soll, sind beizufügen: a. Zeugnisse (Schulzeugnisse, Zeugnisse von Lehrmeistern und Arbeitgebern) ; b. ein kurz vor der Anmeldung ausgestelltes Leumundszeugnis; c. Strafregisterauszug des eidgenössischen Zentralpolizeibureaus in Bern; d. Geburtsregisterauszug; e. Militärdienstbüchlein; /. ein ärztliches Zeugnis, durch welches nachgewiesen wird, dass die unter Ziffer l d aufgeführten Bedingungen erfüllt sind ; g. Photographie (Passphoto oder Amateuraufnahme) ; Ti. Angabe allfälliger Referenzen.

Schlusstermin für die Anmeldung : 16. April 1949 4. Bewerber, die für die Anstellung als Grenzwachtrekrut in Frage kommen, haben sich einer pädagogischen Prüfung und einer sanitarischen Aufnahme Untersuchung zu unterziehen.

Die pädagogische Prüfung richtet sich in ihren Anforderungen nach dem Lehrplan einer achtklassigen Elementarschule.

Das Bestehen der Prüfung gibt dem Bewerber noch keinen Anspruch auf Einberufung zum Grenzwachtdienst. Gegenüber Bewerbern, die durch vorzeitiges Verlassen ihrer bisherigen Stelle einen allfälligen Verdienstausfall erleiden, übernimmt die Zollverwaltung keine Verantwortung.

Bewerber, die durch den verwaltungsärztlichen Dienst nicht bedingungslos zur Anstellung empfohlen werden, kommen für eine Anstellung nicht in Frage.

576

5. Die Anstellung erfolgt vorerst probeweise als Grenzwachtrekrut für ein Jahr. Der Tagessold als Grenzwachtrekrut betragt zur Zeit ausser der Dienstkleidung: o. Fr. 14.75 während des Rekrutenkurses ein Ortszuschlag kommt nicht in Frage; b. Nach Zuteilung zu den einzelnen Posten an der Grenze: Fr. 14.75 bis 16.85, je nach Ortszone (Teuerungszulagen Inbegriffen).

6. Nach der Wahl zum Grenzwächter beträgt die Anfangsbesoldung zur Zeit je nach Lebensalter, Familienstand und Dienstort, mit Einschluss der gegenwärtigen Teuerungszulagen, jährlich: a. Anfangsbesoldung Fr. 5565.-- bis 6765.--; b. Maximalbesoldung Fr. 7558.-- bis 8248.--.

Dazu kommen allfällige Kinderzulagen.

Die ordentliche jährliche Besoldungserhöhung bis zur Erreichung des Maximums beträgt je nach Ortszone Fr. 108.-- oder Fr. 105.--, plus allfällige Kinderzulagen.

Weitere Auskunft kann bei den Zollkreisdirektionen eingeholt werden (Rückporto beilegen).

Bern, den 17. März 1949.

8126

Eidgenössische Oberzolldirektion

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Jahr

1949

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

11

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

17.03.1949

Date Data Seite

573-576

Page Pagina Ref. No

10 036 579

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