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Die vorstehenden Urteile erwachsen in Rechtskraft, sofern dagegen nicht innert 20 Tagen seit der Veröffentlichung die Appellation erklärt wird. Die Appellationsschrift ist in drei Exemplaren, begründet, datiert und unterschrieben dem Generalsekretariat des eidgenössischen Volkswirtschaftsdeparteinents, Bundeshaus-Ost, Bern, einzureichen.

Bei rechtskräftigen Urteilen kann binnen 20 Tagen nach Kenntnisnahme des Entscheides beim Eichter ein Wiedereinsetzungsgesuch eingereicht werden.

Zürich, den 80. August 1949.

9. kriegswirtschaftliches Strafgericht

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Wettbewerb- und Stellenaussehreibnngen, sowie Anzeigen

Vor kurzem ist als Sonderheft Nr. 54 der vom eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement herausgegebenen Monatsschrift «Die Volkswirtschaft» eine Publikation des Bundesamtes für Industrie, Gewerbe und Arbeit erschienen unter dem Titel

Lohnsätze und Arbeitszeiten in Gesamtarbeitsverträgen 1946--1948 Die Veröffentlichung enthält die Hauptergebnisse von zwei bei den Berufsverbänden der Arbeitgeber und Arbeitnehmer durchgeführten Erhebungen über die in zweiseitig korporativen Gesamtarbeitsverträgen festgelegten Lohnsätze und Arbeitszeiten. Die Darstellung umfasst nahezu 4400 Lohnpositionen, die sich auf 17 Hauptberufsgruppen und 118 Untergruppen verteilen und nach dem örtlichen Geltungsbereich und nach der Arbeiterkategorie gegliedert sind. Die Publikation vermittelt einen umfassenden Überblick über den Stand und die Entwicklung der Tariflöhne und Arbeitszeiten und stellt -für alle Kreise, die sich mit Lohnfragen befassen, ein wertvolles Orientierungsmittel dar.

Das Sonderheft Nr. 54 kann zum Preise von Fr. 8.65, Wust und Versandspeseh Inbegriffen, beim Schweizerischen H a n d e l s a m t s b l a t t , E f f i n g e r s t r a s s e 3, Bern, bezogen werden. Der Einfachheit halber wird . das Sonderheft gegen Nachnahme versandt. Abonnenten, die keine Nachnahme wünschen, können den Betrag auf Postcheckkonto III 520 des Schweizerischen Handelsamtsblattes, Bern, einzahlen. In diesem letzteren Fall ist die Bestellung -- ohne besondere schriftliche Bestätigung -- auf dein Postcheckabschnitt anzubringen.

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(S-)-Administration des schweizerischen Handelsamtsblattes sns

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Schweizerisches Bundesrecht Staats- und verwaltungsrechtliche Praxis des Bundesrates und der Bundesversammlung seit 1903 Fortsetzung des Werkes von L. B. von Salis Im Auftrage des schweizerischen Bundesrates

herausgegeben von Prof. Dr. Walter Burckhardt Das Werk umfasst 5 Textbände mit über 5000 Seiten und einen Registerband. Es kostet Fr. 127.-- Prof. Dr. Blumenstein in der ,,Monatsschrift für bernisches Verwaltungsrecht" : Es ist für Theorie und Praxis von grösster Wichtigkeit, die einschlägigen Gesetzgebungsmaterialien und Ausführungsverfügungen in einer übersichtlichen Zusammenstellung, wie sie hier gegeben wird, vor sich zu haben.

Prof.Dr.E.Hafter in der ,,Schweiz. Zeitschrift für Strafrecht": Das Werk ist ein unvergleichlicher Führer.

Zeitschrift für schweizerische Statistik und Volkswirtschaft: Wer sich theoretisch oder praktisch mit der staats- und verwaltungsrechtlichen Praxis der Bundesbehörden zu befassen hat, muss zu diesem Werke greifen und wird in ihm einen sichern Führer haben.

Behörden und öffentliche Bibliotheken, sowie die Mitglieder der eidgenössischen Eäte erhalten die Bände mit 25 % Rabatt (zuzüglich Porto) beim Bezug durch den

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Verlag Huber & Co., Aktiengesellschaft Frauenfeld/Leipzig

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Stellenausschreibungen Die nachgenannten Besoldungen entsprechen den im Bundesratsbeschluss vom 30. Mai 1941 über die vorläufige Neuordnung der Bezüge und der Versicherungen des BundesPersonals vorgesehenen Grundbesoldungen. Sie umfassen die gesetzlichen Zulagen nicht.

Anmeldestelle

Vakante Stelle

Erfordernisse

Kriegsmaterial- Handwerkmeister Holzbearbeiter mit LehrVerwaltung, des eidg. Zeughauses abschluss und längerer Bern

Besoldung Fr.

Anmeldungstermin

3456 bis 5388

26. Sept.

1949

praktischer Tätigkeit.

Erfahrung in Schreinerund Wagnerarbeiten.

Befähigung zur Leitung einer Werkstätte.

Bewerber mit Meisterdiplom erhalten den Vorzug, in Bern

Bundesamt für r Industrie,

(1.)

8424 Abgeschlossene juristische 30. Sept.

bis 1949 oder volkswirtschaftliche u n d Arbeit Hochschulbildung. Praxis 11736 in der Verwaltung oder in der Privatwirtschaft, sowie umfassende Kenntnisse in Arbeitsrechtsfragen.

Kenntnis der drei Amts(2.).

sprachen Die Stelle wird voraussichtlich durch Beförderung besetzt.

II. Sektionschef der G e - Sektion w e r b e cfür Arbeitnehmerschutz und Arbeitsrecht

8424 30. Sept.

Abgeschlossene juristische bis 1949 oder volkswirtschaftliche Hochschulbildung. Erfah- 11 736 rung im Verwaltungsdienst, praktische Tätigkeit in der Arbeitslosenversicherung oder auf einem andern Gebiet der Sozialpolitik.

Muttersprache deutsch oder französisch, Kenntnis der andern Amtssprachen (2.) .

Die Stelle wird voraussichtlich durch Beförderung besetzt.

II. Sektionchef der Sektion für Arbeitslosenversicherung

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen

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Bundesblatt

Dans

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Jahr

1949

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

36

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

08.09.1949

Date Data Seite

402-404

Page Pagina Ref. No

10 036 754

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