463

# S T #

5678

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung über die Erstellung von Zollgebäuden in Kreuzlingen-Emmishofen (Vom 13. September 1949)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Wir beehren uns, Ihnen hiermit eine Botschaft über die bauliche Umgestaltung der Grenzübergangsstellen in Kreuzungen und Emmishofen und gleichzeitig den Entwurf eines Bundesbeschlusses zur Lösung dieser Frage zu unterbreiten.

Ausgehend vom Vorkriegsstand und von der zukünftigen Entwicklung des internationalen Strassenverkehrs begründet diese Botschaft die für die beiden Zollämter notwendig gewordenen Aufwendungen, damit diese Grenzübergangsstellen die Abwicklung des immer umfangreicher werdenden Verkehrs im Dienste des Landes auch in Zukunft sicherstellen können.

Sie führt zum Schluss, dass jede Verkehrsentwicklung in diesem Grenzabschnitt unmöglich geworden ist ohne grosszügige bauliche Sanierung der gegenwärtigen Verkehrsverhältnisse.

Dieses Projekt steht ausserdem in Einklang mit den an die Sicherheit im Strassenverkehr gestellten Anforderungen sowie mit den internationalen Abkommen und Empfehlungen über die Koordinierung und Beschleunigung der Zollbehandlung an der Grenze.

Die kürzeste Strassenverbindung zwischen der Ostschweiz und Süddeutschland führt über Kreuzungen-Konstanz. Das Hauptzollamt KreuzlingenEmmishofen ist die wichtigste Übergangsstelle in der Nordostecke unseres Landes. Vor dem Kriege wurden daselbst täglich bis 1500 Fahrzeuge und 3500 Fussgänger zollamtlich abgefertigt. Trotzdem der Verkehr den Vorkriegsumfang noch nicht erreicht hat, kann als sicher gelten, dass diese Zahlen angesichts des Aufschwungs des Fahrzeugverkehrs nach Eintritt normaler Verhältnisse übertroffen werden. Zufolge der beschrankten Platzverhältnisse werden die beiden Zollämter indessen nicht in der Lage sein, einen gesteigerten Fussgänger- und Fahrzeugverkehr zu bewältigen.

464 Die Erstellung dieser Strassenzollämter, die seither keine baulichen Änderungen erfahren haben, geht auf die Mitte des vorigen Jahrhunderts zurück.

Dementsprechend sind auch die Abfertigungsräume im "Verlaufe der Zeit viel zu klein geworden und vermögen in ihrer baulichen Anlage den heutigen Anforderungen nicht mehr zu genügen. Besonders ungünstig liegen die Verhältnisse beim Hauptzollamt Kreuzungen.

Schon einige Jahre vor Ausbruch des zweiten Weltkrieges hat die deutsche Zollbehörde, welche auf beiden Seiten der Hauptstrasse Kreuzungen-Konstanz Zollämter besitzt, den Verkehr nach Ein- und Ausfuhr getrennt. Die deutsche Einfuhrkontrolle findet auf der östlichen, die Ausfuhrkontrolle auf der westlichen Strassenseite statt. Die von Deutschland kommenden Personen und Fahrzeuge müssen daher die Strasse zweimal diagonal überqueren, um die Zollformalitäten bei dem auf der östlichen Seite liegenden schweizerischen Eingangszollamt erledigen und nachher in Richtung Schweiz Weiterreisen zu können.

Es bedeutet dies für den Fahrzeug- und Passantenverkehr eine ernsthafte Gefährdung und Erschwerung. Überdies wird dadurch die Zollsicherheit beeinträchtigt, weshalb hauptsächlich in Stosszeiten mehr Personal in Dienst gestellt werden muss, als dies bei einer guten Ordnung'der Dinge erforderlich wäre.

Um sich den veränderten Verhältnissen anzupassen, entschloss sich die schweizerische Zollverwaltung, gegenüber dem jetzigen Zollamt'Kreuzungen eine zweite Zollabfertigungsstelle zu errichten und den Verkehr ebenfalls nach Ein- und Ausfuhr zu trennen. Zu diesem Zwecke wurde die Liegenschaft «Fertig» im Jahre 1987 auf dem Wege der Enteignung durch den Bund für den Betrag von Fr. 108 000 erworben.

Durch die Korrektur der Landesgrenze gemäss Abkommen mit Deutschland vom 1. Juli 1988 fiel ein Landkomplex von 239 ma auf schweizerisches Hoheitsgebiet, der durch den Bund von der Stadt Konstanz zu 16 Eeichsmark per ma angekauft und mit dem Grundstück «Fertig» vereinigt wurde. Durch diese Arrondierung wurde ein grosser Bauplatz und damit die Voraussetzung geschaffen für die Errichtung eines Zollneubaues auf der westlichen Strassenseite.

Im Jahre 1940 wurde ein Kredit für diesen Neubau von Fr. 105 000 und Fr. 21 000 für Anpassungsarbeiten am alten Zollgebäude durch die eidgenössischen Eäte bewilligt. Der jedoch durch
den Krieg verursachte Verkehrsrückgang veranlasste den Bundesrat, die Bauausführung vorderhand zurückzustellen.

Nach Kriegsende wurde das Projekt wieder aufgegriffen. Es zeigte sich aber bald, dass dasjenige von 1940 -- auf weite Sicht und im Vergleich mit andern Grenzübergängen ·-- zollbetriebstechnisch unbefriedigend und zu klein ausfallen würde. Speziell wurde das Fehlen einer Warenabfertigungshalle (Handelsverkehr) und eines Inselbaues für die flüssige Abfertigung der Personenautomobile (Touristenverkehr) als nachteilig empfunden. Neue Studien ergaben, dass das erweiterte Programm nur mit dem Erwerb und der Niederlegung weiterer Gebäude zu verwirklichen wäre. Da eine solche Lösung finanziell nicht zu verantworten wäre, wurde geprüft, ob der Warenverkehr vom

465

Zollamt Kreuzungen nach dem in unmittelbarer Nähe gelegenen Zollamt Emmishofen umgeleitet werden könnte. Die Konzentration der Warenabfertigung auf einen einzigen Grenzübergang brächte nicht nur bauliche Vereinfachungen, sondern auch Einsparungen an Zollpersonal. Auch die Behörden der Stadt Konstanz standen einer Entlastung der Kreuzlingerstrasse durch Wegnahme des Lastwagenverkehrs sympathisch gegenüber. Die im Baume Kreuzungen-Konstanz gelegene Grenzübergangsstelle Wiesenstrasse wurde ebenfalls auf eine allfällige Eignung für den Warenverkehr geprüft. Weil neben geeigneten Anfallstrassen auch die Platzfrage für die erforderlichen Bauten einen wichtigen Paktor darstellt, fiel die Wahl mit Zustimmung der deutschen Zollverwaltung und der Stadt Konstanz auf Emmishofen. Nach Abklärung dieser wichtigen Frage wurden die nun vorliegenden Projekte entwickelt. Diese fanden an der Besprechung vom 18. März 1947 die Zustimmung der Vertreter der deutschen Zollverwaltung und der Stadt Konstanz einerseits sowie des Kantons Thurgau und der Stadt Kreuzungen anderseits.

Das von der Direktion der eidgenössischen Bauten im Einvernehmen mit der schweizerischen Zollverwaltung ausgearbeitete Projekt sieht folgende Bauarbeiten vor, die etappenweise, unter Aufrechterhaltung des Betriebes, ausgeführt werden müssen.

A. Die Bauten beim Hauptzollamt Kreuzungen (Kreuzlingertor)

Das rittlings auf die Strassenachse gestellte Inselgebäude ergibt eine klare Verkehrsteilung nach Ein- und Ausgang und zwingt alle Strassenbenützer automatisch zum Eeehtsverkehr. Die erforderliche Ausweitung für die Anlegung von zwei Einbahnstrassen von 6,25 m Breite kann durch Niederlegung des alten auf der Ostseite liegenden Zollgebäudes verwirklicht werden, welches im Jahre 1897 durch Expropriation an den Bund überging. An dessen Stelle, aber mehr zurückverlegt, ist das neue Ausfuhrzollamt projektiert. Das alte Gebäude auf der ehemaligen Liegenschaft «Fertig» wurde schon im Jahre 1948 abgebrochen, an dessen Stelle kommt der Neubau des Einfuhrzollamtes zu stehen. Die knappen Abmessungen dieses Platzes zwischen Grenze und Grenzstrasse erfordern, dass direkt bis an die Grenze gebaut wird.

Beide Bauten enthalten im Erdgeschoss die Abfertigungsräume für den Personenverkehr. Die Erledigung der Zollformalitäten der Fusegänger ohne zollpflichtige Waren erfolgt in beiden Gebäuden direkt unter dem Wetterschutz bietenden Arkadenvorbau. Die Arkaden sind gegen die Fahrbahnen hin durch Geländer gesichert, um das Betreten von der Strasse her zu verhindern. Personen mit zollpflichtigen Waren werden in die Eevisionsräume verwiesen.

Beide Neubauten enthalten im 1. und 2. Stock Dienstwohnungen für das Zollpersonal. Im Ausfuhrgebäude sind 4 Vierzimmerwohnungen und im Einfuhrzollamt 4 Dreizimmerwohnungen untergebracht.

Das Einfuhrgebäude war anfänglich nur ale einstöckige Abfertigungsstelle gedacht, ist nun aber aus städtebaulichen Erwägungen als dreistöckiges Çaus

466

Der Inselbau dient, wie schon erwähnt, für die Abfertigung der Personenautomobile (Touristenverkehr). Dio Fahrzeuge haben links am Inseltrottoir anzuhalten. In der Inselmitte steht ein verglastes und heizbares Abfertigungslokal, anschliessend. daran sind beidseits Revisionsbänke angeordnet. Damit Automobile, die aus irgendeinem Grunde die Grenze nicht passieren dürfen, wieder auf Schweizer Gebiet umkehren können, wurde das Inseltrottoir nicht direkt bis an die Landesgrenze vorgezogen. Die ganze Gebäudegruppe wird von einer einzigen Heizzentrale aus beheizt, welche sich im Keller des Ausfuhrzollamtes befindet. Trotz den verhaltnismässig engen Platzverhältnissen kann hier eine Anlage geschaffen werden, die allen Anforderungen, welche an diesen wichtigen Grenzübergang gestellt werden, auf Jahrzehnte hinaus gewachsen sein wird.

B. Die Bauten beim Zollamt Emmishoïen (Konstanzerstrasse) Durch die Konzentration des Warenverkehrs auf diesen Grenzübergang erhält das Zollamt Emmishofen sein besonderes Gepräge. Das bedeutet indessen nicht, dass dort kein anderer Verkehr zu. verzeichnen sein wird. Grenzgänger, für welche diese Zollstelle näher liegt, können nach -wie vor zu Puss oder per Fahrzeug über die Konstanzerstrasse verkehren. Da aber der Personenautoverkehr bei diesem Grenzübergang nur einen Bruchteil von demjenigen am Kreuzlingertor ausmacht, erübrigt sich hier die Anlage eines Inselbaues, Die beiden Fahrbahnen werden lediglich durch eine erhöhte Sicherheitslinie getrennt.

Das alte Zollhaus, welches im Jahre 1857 für Fr. 6200 erworben wurde und den Anforderungen nicht mehr genügt, soll abgebrochen und durch ein neues Zollgebäude ersetzt werden. Das vor einigen Jahren neuerstellte kleine Abfertigungsgebäude für die Ausfuhr bleibt bestehen.

Gemäss Verständigung mit den deutschen Behörden, welche die neue Anlage begrüssen, werden die sowohl deutscher- wie schweizerischerseits notwendig gewordenen Neubauten an der Grenze zusammengebaut. Der Zollamtsplatz für den Warenverkehr hegt hinter dem neuen Hauptgebäude, dessen Erdgeschossräume zwei Funktionen zu dienen haben. Auf der westlichen Seite liegt die Warenausfuhrhaüe und gegen die Konstanzerstrasse die mit einem Arkadenvorbau versehene Abfertigungsstelle für die Einfuhr im Grenzverkehr. Für die Wareneinfuhr ist auf der westlichen Seite des Amtsplatzes
ein separates einstöckiges Gebäude projektiert. Beiden Warenhallen sind Eampen vorgelegt.

In der Platzmitte befindet sich die Brückenwaage, welche eine Betonbrücke erhält und nicht überdacht wird. Die Waage wird derart konstruiert, dass in beiden Warenhallen das Gewicht festgestellt werden kann. Im 1. und 2. Stock des Hauptgebäudes sind 4 Dienstwohnungen zu je 4 Zimmer untergebracht.

Das Haupt- sowie das Nebengebäude erhalten Zentralheizung.

Der Zusammenbau mit dem deutschen Zollamt ermöglicht, dass auf relativ kleinem Gelände die ganze Zollanlage mit genügenden Ausmassen verwirklicht werden kann und die Zollgüter von der Warenhalle des einen Landes direkt in die Halle des andern Landes geschoben werden können, was die Zollabfertigung

467

wesentlich beschleunigt. Für die Anlage des Amtsplatzes und die Erstellung der Wareneinfuhrhalle ist die Erwerbung der an die heutige [Zolliegenschaft angrenzenden Grundstücke von zusammen 800 m2 erforderlich. Zudem müssen für die Zufahrt von der Konstanzerstrasse zum Amtsplatz ein Holzschopf und eine Garage verlegt werden. Mit dem Eigentümer, der ebenfalls Besitzer des 800 m2 grossen Grundstückes ist, sind bereits Vorverträge abgeschlossen. Da die Einmündung der Grenzbaehstrasse in die Konstanzerstrasse -- direkt an der Grenze -- durch die neuen Zollbauten unterbunden wird, ist deren Einführung in die Tägermoosstrasse erforderlich.

C. Die Baukosten Die vorbeschriebenen Neubauprojekte werden folgende Aufwendungen erfordern : Baugruppe A (Kreuzlingertor) .

ca. Fr. 855 000 Baugruppe B '(Emmishofen) » »' 725 000 Verschiedene unvorhergesehene Auslagen » » 20 000 Gesamtkosten

ca. Fr. 1600000

Bezüglich der Baukosten ist zu erwähnen, dass bei einer während der Bauzeit eintretenden Senkung der Baupreise die Gesamtanlagekosten sich entsprechend vermindern werden.

Folgende Kreditrestanz fällt dahin, wenn der verlangte Kredit von Franken 1600000 bewilligt wird: Neubau Zollamt Kreuzungen Nr. 314.050,01 , Fr. 90 000

Mit der Niederlegung der alten Zollhäuser am Kreuzlingertor und in Emmishofen gehen 3 Dienstwohnungen verloren. Durch die Schaffung von 12 neuen Wohnungen (8 Vierzimmer- und 4 Dreizimmerwohnungen) ergibt sich ein Zuwachs von 9 Dienstwohnungen, was der Zollverwaltung die Unterbringung des nötigen Personals in unmittelbarer Nähe der Zollämter ermöglicht.

Die Baukonstruktion ist in landesüblicher Weise vorgesehen. Kellermauern in Beton, Fassadenmauern in Backstein. Dächer in Holz mit Ziegeln eingedeckt. Deckenkonstruktionen in Beton bzw. Holz. Jede Wohnung soll ein eigenes Bad erhalten. Der allgemeine Ausbau soll einfach, aber solid werden.

Die architektonische Gestaltung ist, soweit möglich, den örtlichen Gegebenheiten angepasst. Durch die Anlage von gedeckten Arkaden erhalten die Bauten eine besondere Note.

Mit den Bauarbeiten sollte im Frühjahr 1950 begonnen werden, damit die geplanten Zollgebäude dem immer stärker werdenden Verkehr so bald als möglich zur Verfügung stehen.

468

Auf Grund der vorstehenden Darlegungen ersuchen wir Sie, den erforderlichen Kredit für die Sanierung der Grenzübergangsstellen Kreuzungen und Emmishofen bewilligen und dem nachstehenden Entwurf zu einem entsprechenden Bundesbeschluss Ihre Zustimmung erteilen zu wollen.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 13. September 1949.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: E. Nobs Der Bundeskanzler: Leimgruber

469 (Entwurf)

Bundesbeschluss über

die Erstellung von Zollgebäuden in Kreuzlingen-Emmishofen

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 18. September 1949, beschliesst:

Art. l Es wird ein Kredit von Fr. l 600 000 bewilligt für Landerwerb und Entschädigungen, die Erstellung von Zollneubauten (vier Dienstgebäude mit Wohnungen) und eines Inselgebäudes samt Abbruch- und Umgebungsarbeiten, die zugehörigen Platzanlagen, Strassen- und Trottoirbauten.

Art. 2 Der Bundesrat ist ermächtigt, am vorgelegten Bauprojekt im Rahmen des bewilligten Kredites jene Änderungen anzubringen, die sich nachträglich als notwendig erweisen sollten.

Art. 3 , · . ' Dieser Beschluss tritt, ala nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

Der Bundesrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

8709

Bundesblatt 101. Jahrg. Bd. II.

33

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Erstellung von Zollgebäuden in Kreuzlingen-Emmishofen (Vom 13. September 1949)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1949

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

37

Cahier Numero Geschäftsnummer

5678

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

15.09.1949

Date Data Seite

463-469

Page Pagina Ref. No

10 036 757

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.