335 # S T #

Au« den Verhandlungen des Bundearate«

(Vom 2. August 1949) Dem Kanton Waadt wird an die Kosten der Erhöhung und Verstärkung der Ehonedämine zwischen der Gryonne und der SBB-Brücke, Gemeinde Bex, ein Bundesheitrag bewilligt.

(Vom

10. August 1949)

Fürst Eainier III. von Monaco setzt den Bundeerat vom Hinscheid seines Grossvaters, Fürst Louis II., und von seiner eigenen Thronbesteigung in Kenntnis.

General Antonio Oscar de Fragoso Carmona setzt den Bundesrat von seiner Wiederwahl zum Präsidenten der Republik Portugal in Kenntnis.

8679

Bekanntmachungen von Departementen nini anderò Verwaltungsstellen des Bundes # S T #

Zolltarif vom 8. Juni 1921 (Zuteilungaverfügungen des Bundesrates vorn 4. April, 2. und 23. Juli 1949)

1. Ad 30. Himbeeren, ungekocht, ungezuckert, in breiartigem Zustande, in unverschlossenen Kübeln oder Fässern, vorkonserviert oder nicht (für zur Sirup- und Konfitürenfabrikation bestimmte Sendungen ist die Monopolgebühr nicht zu entrichten, sofern der Xrester nicht zu Brennzwecken verwendet wird).

2. Ad 77 a. Schinken, gesalzen, geräuchert, gekocht, gerollt oder nicht, auch in Gefässen aller Art (Blasenschinken, siehe Nr. 80 fe).

Ad 77 a. Streichen : Schinken, gekocht, gerollt, auch in Büchsen.

3. Ad 331. Papierservietten, gefalzt oder mit gewelltem oder gezacktem Rande, auch mit Walzendruck versehen, jedoch ohne Schriftzeichen, Ad 331. Streichen: Papierservietten, gefalzt oder in der Breite von weniger als 25 cm zugeschnitten, auch mit Walzendruck versehen, jedoch ohne Firmadruck,

336

4. Ad 360/363. Baumwollgewebe, roh, in Makofarbe appretiert (echt crèmegefärbt: Nrn. 365 a-b und Nr. 370).

Ad 360/363. Streichen: Baumwollgewebe, roh oder cremiert, einseitig porendicht appretiert.

5. Ad 924 G. Zündgeräte, elektrische, für Kraftfahrzeuge, zum Befestigen am Instrumentenbrett.

6. NB, ad 1063. Unter Essigäther ist Essigester zu verstehen.

7. NB. ad 1164. Unter diese Nummer gehören nur Gegenstände zu wandernden Schaustellungen, welche durch im Auslande domizilierte Schausteller eingeführt, von diesen in der Schweiz selbst betrieben werden und zur Wiederausfuhr bestimmt sind.

NB. ad 1164. Streichen: Unter diese Nummer gehören nur Gegenstände zu wandernden Schaustellungen, welche zur Wiederausfuhr bestimmt sind (Bundesratsbeschluss vom 8. März 1935).

Bern, den 3. August 1949.

8679

Eidgenössische Oberzolldirektion

Änderungen im diplomatischen Korps in Bern Tom 26. Juli bis 8. August 1949 Vereinigte Staaten von Amerika: Herr L.Randolph Higgs, Legationsrat, der auf einen andern Posten berufen wurde, gehört der Gesandtschaft nicht mehr an und hat die Schweiz verlassen.

Herr Richard Tücke r Ewing, Attaché adjoint, gehört dieser Mission nicht mehr an und hat die Schweiz verlassen.

Kanada: Herr Thomas M u r d o f f Burns ist der Gesandtschaft in der Eigen schaft als Gehilfe eines Handelssekretärs zugeteilt worden.

Irland : An Stelle des zurückgetretenen Geschäftsträgers, Herrn Frank R. Or emins, hat Herr Donnchadh P. B. O'Beirne das Amt eines Geschäftsträgers ad intérim übernommen.

Türkei: Herr Major im Generalstab Hakki A t il, Militär- und Luftattaché, welcher auf einen andern Posten berufen wurde, gehört dieser Mission nicht mehr an.

Herr Naci A t a k e n t , Beamter, ist zum Gehilfen des Handelsattaches befördert worden.

Jugoslawien: Herr Velimir Lesié, Legationsrat, ist in Bern angekommen und hat seinen Posten angetreten. .

UdSSR: Herr Igor Trokhov, Attaché, der auf einen anderen. Posten berufen wurde, gehört der Gesandtschaft nicht mehr an und hat die Schweiz verlassen.

8079

337

Zulassung von Elektrizitätsverbrauchsmessersystemen zur amtlichen Prüfung Auf Grund des Artikels 25 des Bundesgesetzes vom 24. Juni 1909 über Maas und Gewicht und gemäss Artikel 16 der Vollziehungsverordnung vom 28. Juni 1983 betreffend die amtliche Prüfung von Elektrizitätsverbrauchsmessern hat die eidgenössische Mass- und Gewichtskommission das nachstehende Verbrauchsmessersystem zur amtlichen Prüfung zugelassen und ihm das beifolgende Systemzeichen erteilt.

Fahnkant: Landis & Gyr AG, Zug.

Stabstromwandler, Typen IE 1--4 SÏP für die Frequenz 50.

Schleifenstromwandler, Typen IP 11, IF 21, IF 31 und IF 41 für die Frequenz 50.

S S

Stabstromwandler, Typen IE 11, IE 12, IE 21, IE 22, IE 81 und IE 41 für die Frequenz 50.

Bern, den 10. August 1949.

Der Präsident der eidgenössischen Mass- und Gewichtskommission :

8979

P. Joye Zulassung eines Gasmessersystems zur amtlichen Prüfung und Stempelung Auf Grund des Art. 25 des Bundesgesetzes vom 24. Juni 1909 über Mass und Gewicht und gemäss Art. 15 der Vollziehungsverordnung vom 12. Januar 1912 betreffend die amtliche Prüfung und Stempelung von Gasmessern hat die eidgenössische Mass- und Gewichtskommission das nachstehende Gasmessersystem zur amtlichen Prüfung und Stempelung zugelassen und ihm das heifolgende Systemzeichen erteilt: Fabrikant: H. Wohlgroth & de., Zürich.

B 30

Trockener Gasmesser, Typen ZV & ZH, 0--4

Bern, den 18. Juli 1949 Der Präsident 8679

der eidgenössischen Mass- und Gewichtskommission: P. Joye

338

Vollzug des Berufsbildungsgesetzes Nachgenannten Personen sind auf Grund der abgelegten höhern Fachprüfung folgende gesetzlich geschützte Titel gemäss den Bestimmungen der Artikel 4 2 4 9 des Bundesgesetzes über die berufliche Ausbildung verliehen worden: A. Metzgermeister 1.

2.

3.

4.

0.

6.

7.

8.

9.

Arm Ernst, in Gerzensee Eggen Gottlieb, in Thun Egli Hans, in Frutigen Flückiger Hans, in Huttwil Gäumann Fritz, in Niederwichtrach Hess Ernst, in Weier i. E.

Hofer Rudolf, in Ersigen Kirchhofer Fritz, in Lützelflüh Liechti Fritz, in Schüpbach

1.

2.

3.

4.

5.

6.

Brügger Eduard, in Zürich Bücher Jakob, in Zürich Gerber Fritz,in Aarwangen Haudenschild Rudolf, in Niederbipp Haupt Hans, in Zürich Helfenstein Fritz, in Reinach (Baselland) Huwyler Nikolaus, in Zürich Jaeggi Rudolf, in Bohrbach Inderbitzin Anton, in Schwarzenburg Keller Josef, in Luzern Lüthi Ernst, in Langenthal Merk Hans, in Tann-Rüti

10.

11.

12.

13.

14.

15.

16.

17.

18.

Locher Gottfried, in Langnau i. E.

Müller Walter, in Wasen i. E.

Muster Jakob, in Grünen (Bern) Beber Hang, in Trubschachen Beber Max, in Trubschachen ßothen Willi, in Rüegsauschachen Schranz Hang, in Thun Walther Otto, in Sumiswald Bieri Werner, in Schangnau

B. Schneidermeister

7.

8.

9.

10.

11.

12.

13. Morgenthaler Walter, in Herzogenbuchsee 14. Müller Fritz, in Langenthal 15. Niederer Ulrich, in Bern 16. Reist Hans, in Zürich 17. Schmuckli Alwin, in Zürich 18. Schneiter Armin, in Langenthal 19. Schnyder Armin, in Zuchwii 20. Stutz Walter, in Bachenbülach 21. Weiss Max, in Zürich 22. Zaugg Ernst, in Ochlenberg 23. Zaugg Hans, in Aefligen (Bern)

Bern, den 8. August 1949 8678

Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit

Vorladung schaftliche Vorschriften. Die Verhandlung vor dem 9. kriegswirtschaftlichen Strafgericht findet am 30. August 1949, 09.00 Uhr, im BezirksgerichtHorgen statt.

Akteneinsicht : Gerichtskanzlei, St.-Peterstrasse 10, Zürich l, Telephon (051) 288768.

Zürich, den 5. August 1949.

8679

:

9. kriegswirtschaftliches Strafgericht

339

Bussenumwandlungsantrag Der nachstehende Bussenumwandlungsantrag wird dem Beschuldigten, dessen gegenwärtiger Aufenthaltsort unbekannt ist, eröffnet:

gewesen Bern, Junkerngasse 84, nun unbekannten Aufenthalts.

Bussenumwandlungsantrag : Die dem Beschuldigten durch Urteil Nr. 14 144 vom 10. Juni 1948 auferlegte Busse von Fr. 80 sei in 8 Tage Haft umzuwandeln.

Dem Beschuldigten wird eine Frist von 10 Tagen seit Veröffentlichung des Antrages gesetzt, innerhalb der er zu dem Antrage des Generalsekretariates des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes schriftlich Stellung nehmen kann. Wird innert genannter Frist der Betrag von Fr. 80 bezahlt und die bezügliche Quittung als Beleg eingesandt, so ist die Angelegenheit erledigt. Wenn nicht, wird der Unterzeichntee über den Umwandlungsantrag zu urteilen haben.

Bern, den 26. Juli 1949.

l, kriegswirtschaftliches Strafgericht, Der Präsident: 8879 O.Peter

# S T #

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen

Verwaltungsentscheide der Bundesbehörden 15. Heft (1941) Das 15. Heft der Verwaltungsentscheide der Bundesbehörden ist erschienen und kann beim Drucksachenbureau der Bundeskanzlei zum Preise von Fr. 8.50 nebst Portospesen bezogen werden.

Das Heft umfasst 229 Seiten und enthält nicht nur Entscheidungen des Bundesrates oder der Departemente in Beschwerdefällen, sondern, sogar zum grössern Teil, Auskünfte, Weisungen und Äusserungen grundsätzlicher Natur von Verwaltungsstellen, die sich zur Veröffentlichung eignen.

Postcheckkonto III 520

Drucksachenbureau der Bundeskanzlei

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1949

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

32

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

11.08.1949

Date Data Seite

335-339

Page Pagina Ref. No

10 036 735

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.