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Aus den Verhandlungen des Bundesrates

(Vorn 4. Juli 1949) Vom Rücktritt des Herrn Ständerat Dr. F. T. Wahlen, Professor au der Eidgenössischen Technischen Hochschule in Zürich, als Delegierter des Bundesrates im Senat der Schweizerischen Naturforschenden Gesellschaft wird in zustimmendem Sinne unter Verdankung der geleisteten Dienste Kenntnis genommen.

Als neuer Delegierter wurde Herr Ständerat Ernst Lieb, Ing. agr., Regierungsrat, in Schaffhausen gewählt.

Herr Dr. jur. François Clerc, o. Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Neuenburg, wurde als weiterer Delegierter der Schweiz in die Internationale Straf rechts- und Gefängniskommission ernannt.

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Bekanntmachungen vonDepartementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes # S T #

Vollzug des Berufsbildungsgesetzes Nachgenannten Personen sind auf Grund der abgelegten höheren Fachprüfung folgende gesetzlich geschützte Titel gemäss den Bestimmungen der Artikel 42--49 des Bundesgesetzes über die berufliche Ausbildung verheben worden :

Diplomierter Installateur im Gas- und Wasserfach 1.

2.

3.

4.

5.

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7.

S.

9.

10.

Affolter Hans, in Gelterkinden Balmer Ernst, in Rüschlikon Baumann Werner, in Basel Bertschinger Werner, in Solothurn Bigler Otto, in Bern Brennwald Ernst, in Männedorf Eggimann Gottfried, in Unterseen Hebeisen Paul, in Bern Heimgartner Adolf, in Grafenried Hubacher Hans, in Trimbach

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14.

15, 16.

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18.

19.

20.

Huber Paul, in Aarau Huber Peter, inWindischh Kaufmann Alfred, in Münsingen Meystre Alfred, in Thun Reber Hermann, in Port bei Biel Schön Hans, in Trimbach Schütz Paul, in Biel Wild Hans, in Zürich Zahnd Willy, in Gümligen Ziegler Erwin, in Basel

Bern, den 22. Juni 1949.

Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit 8642

Sektion für berufliche Ausbildung

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Zolltarif vom 8. Juni 1921 Durch Beschluss vom 21. Juni 1949 hat der Bundesrat die Gültigkeit der bisherigen, auf den 31. März 1949 befristeten Zollermässigung von Fr. 4 auf Fr. l per q brutto für rohe, ungeschälte Flechtweiden der Tarif-Nr. 502 d bis auf weiteres verlängert.

Bern, den 29. Juni 1949.

Eidgenössische Oberzolldirektion

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Register der schweizerischen Seeschiffe Das Einschraubenmotorschiff aus Stahl der Schweizerischen Eeederei AG.

in Basel « C r i s t a l l i n a » ist unter Nr. 26 in das Register der Seeschiffe aufgenommen worden,

B a s e l , den 4. Juli 1949.

Eidgenössisches Schiffsregisteramt

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Änderungen im diplomatischen Korps in Bern vom 28. Juni bis 4. Juli 1949 Vereinigte Staaten von Amerika: Herr Oberst William J. Crowe ist der Gesandtschaft in der Eigenschaft als Gehilfe des Militärattaches zugeteilt worden.

Chile: Herr Juan U r r u t i a T r a b u c c o , Erster Sekretär, ist in der Schweiz eingetroffen und hat seinen Posten angetreten.

Fräulein Lucia Meza Barros, Dritte Sekretärin, die auf einen anderen Posten berufen worden ist, gehört der Gesandtschaft, nicht mehr an.

Frankreich : Herr Philippe Koenig ist zum Ersten Sekretär befördert worden.

Italien: Herr Oberstleutnant Giuseppe Guillet, Militär- und Luftattache, ist in der Schweiz angekommen und hat seinen Posten angetreten.

Kanada: Herr Odila Cormier, Attaché, ist in Bern eingetroffen und hat sein Amt angetreten.

Liban: Der Emir Négib-Fateck Chéhab ist zum Zweiten Sekretär befördert worden.

Niederlande: Herr Oberstleutnant J. W. S t o u t j e s d i j k , Militärattache, ist zum Obersten befördert worden.

Rumänien: Herr Minister Mihail Magher u, ausserordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister, der auf einen anderen Posten berufen worden ist, hat die Schweiz verlassen, Herr Basil Serban, Legationsrat, übernimmt die Funktionen eines Geschäftsträgers ad intérim.

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Zollandestelle Bottighofen Gestützt auf Artikel 4 des Bundesgesetzes über das Zollwesen vom 1. Oktober 1925 wird der Hafen Bottighofen bei Kreuzungen ab 15. Juli 1949 für den Zollverkehr geöffnet.

B e r n , den 5. Juli 1949.

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Eidgenössische Oberzolldirektion

UrteÜe

Aufenthaltes.

Urteil des S. kriegswirtschaftlichen Strafgerichts vom 27. Mai 1949 wegen Widerhandlung gegen die kriegswirtschaftlichen Vorschriften, begangen durch Couponshandel etc. Urteil: Busse Fr. 650, Kosten Fr. 142.80, Zahlung des dem unrechtmässig erlangten Vermögensvorteil entsprechenden Betrags von Fr. 500 an den Bund.

ten Aufenthalts.

Urteil des 8. kriegswirtschaftlichen Strafgerichts vom 27. Mai 1949 wegen Widerhandlung gegen die kriegswirtschaftlichen Vorschriften, begangen durch Gehilfenschaft beim Versuch des widerrechtlichen Verkaufs von Coupons für Zucker etc. Urteil: Busse Fr. 200, Kosten. Fr. 61.70, Zahlung des dem unrechtmassig erlangten Vermögensvorteils entsprechenden Betrags von Fr. 10 an den Bund.

Akteneinsicht: Kanzlei des Strafgerichts, Bäumleingasse 5 in Basel, Tel.

(061) 49900.

Die vorstehenden Urteile erwachsen in Rechtskraft, sofern dagegen nicht innert 20 Tagen seit der Veröffentlichung die Appellation erklärt wird. Die Appellationsschrift ist in drei Exemplaren, begründet, datiert und unterschrieben dem Generalsekretariat des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements, Bundeshaus-Ost, Bern, einzureichen.

Bei rechtskräftigen Urteilen kann binnen 20 Tagen nach Kenntnisnahme des Entscheides beim Richter ein Wiedereinsetzungsgesuch eingereicht werden.

Basel, 24. Juni 1949.

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8. kriegswirtschaftliches Strafgericht, Dr. Walter Meyer

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Bussenumwandlungsurteile BiiBsenumwandlung : Die mit Urteil vom l I.März 1948 auferlegte Busse von Fr. 1000 wird in 3 Monato Haft umgewandelt. Kosten werden keine gesprochen.

angehöriger, Journalist, wohnhaft gewesen in Bern, nun unbekannten Aufenthalts. Bussenumwandlung : Die mit Urteil vom 11. März 1948 auferlegte Busse von restanzlich Fr. 4256 wird in 3 Monate Haft umgewandelt.

Die mit Urteil vom 9. Mai 1947 auferlegte Busse von Fr. 300 wird in 30 Tage Haft umgewandelt. Kosten werden keine gesprochen.

früher polnische Staatsangehörige, nun staatenlos, geb. 10. September 1905.

früher wohnhaft gewesen in Bern, nun unbekannten Aufenthalts. Bussenumwandlung: Die mit Urteil Nr. 70/805 ausgesprochene Busse von Fr. 150 wird in 15 Tage Haft umgewandelt. Kosten werden keine gesprochen. (Urteil vom 13. März 1948.)

wandlung: Die mit Urteil Nr. 12283 vom 14. November 1946 auferlegte Busse von Fr. 200 wird in 20 Tage Haft umgewandelt. Kosten werden keine gesprochen.

Die vorstehenden Urteile erwachsen in Bechtskraft, sofern dagegen nicht innert 20 Tagen seit der Veröffentlichung die Appellation erklärt wird. Die Appellationsschrift ist in drei Exemplaren, begründet, datiert und unterschrieben dem Generalsekretariat des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements, Bundeshaus-Ost, Bern, einzureichen.

B e r n , den 29. Juni 1949.

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1. kriegswirtschaftliches Strafgericht'.

. Der Einzelrichter: 0. Peter

Umwandlungsbeschlüsse haltes. Bussenumwandlung: Die mit Urteil vom 23. Dezember 1947 auferlegte Busse von Fr. 20 wird in 2 Tage Haft umgewandelt. Kosten werden keine gesprochen:

14 U m w a n d l u n g : Die mit Urteil vom 28. September 1948 auferlegte Busse von Fr. 80 wird in 8 Tage Haft umgewandelt. Kosten werden keine gesprochen.

Die vorstehenden Urteile erwachsen in Rechtskraft, sofern nicht innert 20 Tagen seit der Veröffentlichung die Appellation erklärt wird. Die Appellationsschrift ist in drei Exemplaren, begründet, datiert und unterschrieben dem Generalsekretariat des eidgenössischen Volks-wirtschaftsdepartements, Bundeshaus-Ost, Bern, einzureichen.

Bei rechtskräftigen Urteilen kann binnen 20 Tagen nach Kenntnisnahme des Entscheides beim Richter ein Wiedereinsetzungsgesuch eingereicht werden.

B a s e l , den 27. Juni 1949.

8. kriegswirtschaftliches 8842

Strafgericht,

Der Einzelrichter : Dr. Walter Meyer

Öffentliche Vorladungen

15 pina Spazzini, geb. 3. Oktober 1896, von Vigens (Graubünden), Vertreter, unbekannten Aufenthalts,

Aufenthalts,

enthalts,

halts,

werden aufgefordert, sich vor dem 9. kriegswirtschaftlichen Strafgericht am Montag, dem 25. Juli 1949, 09.00 Uhr, im Gerichtssaal in Zug zu verantworten gegenüber Umwandlungsanträgen für unbezahlte Bussen in Haft seitens des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements in Bern, ansonst auf Grundlage der Akten entschieden würde.

Zürich, den 27. Juni 1949.

9. kriegswirtschaftliches Strafgericht, Der Gerichtsschreiber: Dr. Scherer

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Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen Verpachtung der Militärkantine in Kloten

Die Militärkantine auf demWaffenplatzz Kloten wird hiermit zur Verpachtung ausgeschrieben.

Die Pachtbedingungen können bei der unterzeichneten Amtsstelle in Bern, Marzilistrasse 50, und bei der Waffenplatzverwaltung in Kloten eingesehen werden.

Geschäftsübernahme auf den 1. Januar 1950.

Angebote sind bis 30. Juli 1949 frankiert einzureichen an : eidgenössisches Oberkriegskommissariat, Bern.

Den Angeboten ist ein Leumundszeugnis, sowie der Fähigkeitsausweis zur Führung eines Wirtschaftsbetriebes beizulegen.

Die Bewerber müssen Schweizerbürger sein.

Bern, den 4. Juli 1949.

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Eidgenössisches Oberkriegskommisariat

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Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes

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1949

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2

Volume Volume Heft

27

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

07.07.1949

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10-15

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