262 Widerhandlung gegen kriegswirtschaftliche Vorschriften. Die Verhandlung vor dem 2. kriegswirtschaftlichen Strafgericht findet am 81. August 1949, 14.15 Uhr, im Obergerichtsgebäude Zürich, Hirschengraben 15, statt. Akteneinsicht Obergerichtsgebäude Zürich, Hirschengraben 15, Zimmer 8. Im Falle des Nichterscheinens wird auf Grund der Akten geurteilt.

Zürich l, den 30. Juli 1949.

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2. kriegswirtschaftliches Strafgericht

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Bundesrechtspflege Organisationsgesetz Bundeszivilprozes Bundesstrafprozess -- Ausgabe 1949 -- Bei der unterzeichneten Verwaltung ist erschienen und kann daselbst bezogen werden: Bundesrechtspflege (Organisationsgesetz, Bundeszivilprozess, Bundesstrafprozess) Diese 148 Seiten umfassende Broschüre enthält folgende Texte: Bundesgesetz vom 16. Dezember 1948 über die Organisation der Bundesrechtspflege.

Bundesgesetz vom 4. Dezember 1947 über den Bundeszivilprozess.

Bundesgesetz vom 15. Juni 1934 über die Bundesstrafrechtspflege mit den durch das schweizerische Strafrecht und das Bundesgesetz über die Organisation der Bundesrechtspflege getroffenen Abänderungen.

Reglement für das schweizerische Bundesgericht.

Preis (kartonniert) Fr. 2.80 Bei Zustellung gegen Nachnahme Fr. 8.10 Bei Einzahlungen auf Postcheckkonto (III 520) Fr. 3.-- Drucksachenbureau

der Bundeskanzlei

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Schweizerisches Bundesrecht Staats- und verwaltungsrechtliche Praxis des Bundesrates und der Bundesversammlung seit 1903 Fortsetzung des Werkes von L. B. von Salis Im Auftrage des schweizerischen Bundesrates herausgegeben von Prof. Dr. Walter Burckhardt Das Werk umfasst 5 Textbände mit über 5000 Seiten und einen Registerband. Es kostet Fr. 127.-- Prof. Dr. Blumenstein in der ,,Monatsschrift für bernisches Verwaltungsrecht" : Es ist für Theorie und Praxis von grösster Wichtigkeit, die einschlägigen Gesetzgebungsmaterialien und Ausführungsverfügungen in einer übersichtlichen Zusammenstellung, wie sie hier gegeben wird, vor sich zu haben.

Prof.Dr.E.Harter in der ,,Schweiz. Zeitschrift für Strafrecht": Das Werk ist ein unvergleichlicher Führer.

Zeitschrift für schweizerische Statistik und Volkswirtschaft: Wer sich theoretisch oder praktisch mit der Staats- und verwaltungsrechtlichen Praxis der Bundesbehörden zu befassen hat, muss zu diesem Werke greifen und wird in ihm einen sichern Führer haben.

Behörden und öffentliche Bibliotheken, sowie die Mitglieder der eidgenössischen Bäte erhalten die Bande mit 25% Eabatt (zuzüglich Porto) beim Bezug durch den

69

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Stellenausschreibungen Die nachgenannten Besoldungen entsprechen den im Bundesratsbeschluss vom 80. Mai 1941 über die vorläufige Neuordnung der Bezüge und der Versicherungen des BundesPersonals vorgesehenen Grundbesoldungen. Sie umfassen die gesetzlichen Zulagen nicht.

Anmeldestelle Generaldirektion der Post-, Telegraphenund Telephonverwaltung in Bern

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Besoldung Fr.

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Abgesohloss. technisches Hochschulstudium; Praxis auf Bureau und Bauplatz; Beherrschung der deutschen und französischen Sprache ; Alter nicht über 35 Jahre

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20.August 1949

Praxis in Fördertechnik und Betriebstechnik; Erfahrungen in elektrischen Anlagen sowie in organisatorischer Tätigkeit erwünscht

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Ingenieur II. Kl.

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Ingenieur II. Kl.

(1-) 20.August 1949

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1949

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31

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04.08.1949

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262-264

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