730 ^ verhältnisse in Unterhandlung steht, der schikliche Moment nicht vorhanden sei, um im Zolltarife einzelne Abänderungen vorzunehmen.

Hinwieder dürste der Abschlnss von Handelsverträgen eine Modifikation des Zolltarifs zur unmittelbaren Folge haben, und alsdann wird die Gelegenheit geboten sein, anch den jezigen Betenten alle diejenige Rüksicht angedeihen zu lassen, welche der Absicht, der Kunst, wenn auch nur mittelbar, sich günstig zu erweisen, entsprechen mag.

Genehmigen Sie, Tit., vollkommensten Hochachtung.

V e r n , den 22. Mai

bei diesem Anlasse die Versicherung unserer 1863.

Jm Ramen des Schweiz. Bundesrathe...., Der V n n d e s p r ä s i d e n t :

E. Fornerod.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: S c h i e s s .

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der

ständeräthlichen kommission über den Entwurf eines Nachtragsgesetzes, betreffend die eidg. Beamtungen.

(Vom 20. Juli 1863.)

Tit..

Es liegt uns zuvorderst ob, Jhnen über die verschiedenen Berg sungen, denen der vorliegende Gesetzesentwurf seine Entstehung verdankt, in Kürze Auskunft zu geben.

Während der letzten Wintersitzuug , als ein Gesetz ül.er die Besoldungsverhältnisse der Telegraphenbeamten in Berathung lag, giengen der

73l^ Bundesversammlung mehrere Betitionen um Besoldungserhohm.gen eit..

von eidgenossischen Zollbeamten, welche in den Kantonen Basel, Genf und Waadt stationirt sind. Es wurde dieses Gesuch wesentlich damit begründet, dass die preise aller Lebensbedürfnisse von Jahr zu Jahr gestiegen seien , während zugleich die bedeutende Vermehrung des Handels^ verkehres und die dadurch hervorgerufene Erhohnng der Zolleinnahmen der Eidgenossenschast den Zollbeamten anstrengendere Leistungen und eine^ weit grossere Verantwortlichkeit auferlege als diess früher der ^all gewesen sei.

Ferner beriefen sich die Vetenten daraus, dass nicht bloss die Eisenbahnbeamten weit besser bezahlt seien, sondern auch das eidg. Besoldung^ gesel^ von 1858 selbst sür Bostbeamte, die mit ihnen ans gleicher Rang^ stufe stehen, beträchtlich hohere Ma^imalgehalte aussehe als für di...

Zollbeamten. Der Ständerath, welcher in dieser Angelegenheit die Vriorität hatte, wies die Petitionen zur Begutachtung an den Bundesrath.

und legerer hat nun dieselben in allen Beziehungen begründet gesunden.

Er macht in seiner Botschaft insbesondere noch darauf aufmerksam, wi.^ wichtig es für eine Verwaltung sei, Beamte, denen so bedeutende Geldsummen anvertraut seien, so ^u stellen, dass sie, ohne ^u Veruntreuuuge..

versucht zu sein, standesgemäss leben und ihre ganze Zeit uud Kraft ihren Dienstobliegenheiten wiedmen konnen, und wie wü..sehenswerth es ferner sei, dass getreue, fleissige und .befähigte Beamte aus ihrem Bosten verbleiben und nicht zu ^rivatunternehmungen übertreten, die ihnen günstiger^ Anstellungen darbieten. Der Bundesrath glaubte indessen nicht, bei den Beamten der Zollstätten, von denen zunächst die ^etitonen ausgegangen sind, stehen bleiben , sondern die Gehaltserhol..ung auf die Beamten der Zollgebietsdirektionen, welche sich .n ähnlichen Verhältnissen wie jene befinden, sowie aus einige Beamten der Ober^olldirektion ausdehnen zu sollen. Mit Be^ng aus ledere wird in der Botschaft noch besonder^ hervorgehoben, dass das Leben in der Bundesstadt nicht bloss im Allge^ meinen thener, sondern auch mit bedeutenden Staats- und Gemeindesteuern belastet sei.

Eiue ^weite Veraulassung ^u dem vorliegenden Geset^esentwurfe lie^t in einem Boftulate zum Geschäftsberichte von 18^0, durch welches der Bundesrath eingeladen worden ist, zu untersten,
ob nieht e.ne Veränderung in der Organisation des Handels-. uud Zolldepartements der Wahrung der Handelsinteressen der Schweig forderlieh sein würde. Der Bundesrath fand auch diese Auregung vollkommen begründet, weil gegenwärtig dem Handels- und Zolldepartemente für die Besorgung der, das Haudelswesen betreffenden Arbeiten kein anderes Personal z..r Versüguu^

stehe, als dasjenige der Ober.,olldirektion, ^deren Thatigkeit durch das Zoll-

wesen vorzugsweise in Anspruch genommen werde und die daher alle^ übrigen Geschästszweige nur als eine sekundäre .Angelegenheit betrachte^ müsse, so dass es an einer wünschens.verthen Jnitiative in ^andels- und^ Verkehrssacheu oft gefehlt habe. Der Bundesrath beantragt somit die

732 .^reirnng einer neuen Amtsstelle, nämlich eines ^andelssekretariates mit einem Gehalte von Fr. 3600 bis 4000.

Die beträchtlichen Aend.rnngen an dem Besoldungsgesetze von 1858, welche in Be^.g anf die, dem Handels^ und Zolldepartement untergeordueten Beamten vorgeschlagen .werden, scheinen dann auch das Bostdepar..

tement veranlasst zu haben, zu untersuchen, ob nicht auf seinem Gebiete ahnliche Modifikationen vorzuschlagen wären. Dasselbe erklärt, dass es sich in Bezng ans die untern Postbeamten nicht veranlasst sehe, eine Erhohnng ihrer Gehalte zu beantragen, weil die Ma^imalansätze meistens noch nicht erreicht seien und weil im Büdget snrgesorgt werden konne, dass die Gemalte mit den Leistungen in ein richtiges Verhältniss gefegt .

werden. Dagegen schlägt der Bundesrath gemäss der Anregung des Deparlements vor, bei der Eentralpostd.rektion und dem Kontrolbürea.. die Gehalte der Büreauchess zu erhohen und zugleich wegen eingetretener Gesehäslsvermehr....g drei ueue untergeordnete Stellen zn schaffen.

Endlich hat der Bundesrath in der legten Zeit die Wahrnehmung machen müssen, dass für die, mit dem gesetzlichen Gehalte von Fr. 4200 ausgeschriebene Stelle eines Oberl.riegskommissars sich keine tüchtige ^erfönliehkeit meldete; er sielet sich dadurch veranlasst, eine bedeutende Er.hoh.mg jener Besoldung zu beantragen. Eine neue Organisation des Oberkriegsl^ommissariates, bei welcher ebenfalls die ^al..l der Beamten ....ermehrt wird, hat der B....desratl.. unterm 27. Mai l. J. von sich aus beschlossen. ^ Jndem nun Jhre Kommission die ^rüfnng des Gesetzesentwurses, welcher ans diesen verschiedenen Veranlassungen hervorgegangen ist, an die .^and nahm, musste si.^ z..erst die .^...id^^ allgemeinen fragen beantworten, ol. überhaupt eine Besoldungserhöh^ng bei einzelnen eidg. Beamten als gerechtfertigt und ob eine bloß theilweise Revision des Gesetzes von ^58 als zweckmäßig erscheine. Die erst^.re Frage mnsst.^ die Konunission namentlich in Be^.g ans die untern Zollbeamten unbedingt besahen ; denn wenn z. B. der Einnehmer ans der ^anvt^ollstätte ,,franzosischer Bahnhos^ in Basel, welche jährlich zwei Millionen Franken , sowie der-

Wenige ans der Hanptzollftätte Gens-Bahnhof, wel.he jährlich ^r. 1,200,000

einnimmt, mit nicht mehr als Fr. 280l) entsehädigt werden, während gerade in diesen beiden grossen Städten das ^eben besonders theuer ist, so liegt darin sicherlich ein Missverhaltniss sowohl zu den Leistnngen und der Verantwortlichkeit dieser Beamten^ als auch zu den gesetzlichen Ge.halten der Vostbüreauchess, welche im Max^im^m Fr. 3200 betragen.

Ebenso seheint uns am ..^age zu liegen , dass eine Gehaltserhohnng für den Oberkriegskommissär absolut nothwendig nnd für den Oberpostsekretär, welcher der^nalen in gewissem Un..sange die Funktionen eines Generalpost^) Siehe eidg. .^es^sammIung, Band ^II, Seite 47o.

733 Direktors versieht, sehr billig ist. Ueber die zweite Frage kann man eher verschiedener Ansaht sein , indem es kaum moglich sein wird , aus dem W^e einer blosseu Sartia lrevisioü des ^ Besoldungsgesetzes alle Unebenheiten zwischen deu verschiedenen Klassen der eidg. Beamten zu beseitigen.

^..dessen hält die Kommission doch dafür, dass, da einstweilen das Bedürs..iss einer Totalvision des Gesei..es noch nicht vorliegt, es unbillig w.ir.., diejenigen Beamten, welche offenbar nicht in genügender Weise .entschädigt sind, auf eine solche allgemeine Revision warten und inzwischen all.^ die Ra^htl,.eile und Gefahren sür die Verwaltung fortbestehen ^u lassen, welche mit dem gegenwärtigen Zustande verbunden sind. Jndem somit die Kommission in die spezielle Beralhun^ des vom Bundesrathe .^ingebrachten G.se^esentwurfes eintreten zu sollen glaubte, hielt sie im Allgemeinen sür angemessen , sür die nähere ^i^irung der einzelnen Gehaltsa..sä^e folgende zwei leitende Gesichtspunkte anzustellen 1. Es ist bei d^en Besoldnngserhohungen so viel ^als moglich darauf Rücksicht ^u nelnnen , dass ein richtiges und billiges Verhältniss gegenüber denjenigen Beamten, welche durch dieses Raehtragsgesel^ nicht begünstigt werben , nicht überschritten werde.

2. ^s sind vor Allem aus die Gehalte der untern Beamten auf^...sser.. . welche hin und wieder so gestellt sind, dass sie mit Familie nur ein kärgliches Auskommen finden kounen , dagegen sollen die bereits ansehnlichen Besoldungen der obern Beamten nur in so weit erhoht werden, .^ls einerseits das Jnteresse des öffentlichen Dienstes, anderseits Rücksicht^.. der Billigkeit es als durchaus ..oihwendig erscheinen lassen.

Vou diesem Gesichtspunkte geleitet, beehrt sich die Kommission, Jhnen einige Abänderungen au dem bundesräthlichen Gese.^esentwurfe vorzuschlagen, welche sie nunmehr näher begründen wird.

l. O b e r k r i e g s k o m m i s s a r i a t . Ueber die hohe Wichtigkeit der Stellung, welche der Ehef dieses ^ienst^weiges in unserm gesammten Militärwesen einnimmt, sind wir mit dem Bundesrathe volli.ommen einverstanden und geben gerne ^u, dass namentlich in Kriegsfällen unendlich viel darauf ankommt, dass dieser kosten mit einem tn.htigen. erfahrneu und rechtschaffenen Mann beseht sei. Allein der .^ber^riegskommissär ist nach der bisherigen Einrichi.^^, welehe
unverändert fortbestehen soll, nich.t bloss ein m.litärischer ^hes, wie die Vorsteher anderer Abtheilnngen des eidg. ^..tabes , sondern ^..gleich in ^riedens^eiten ein ständiger BureauBeamter . daher ist darauf Rücksicht ^u nehmen , dass nicht ein Missverhältniss entstehe ^wischen seinem Gehalte und demjenigen anderer Beamten der eidg. Verwaltung , welche ungefähr auf gleicher Rangstufe stehen.

Run begeht gegenwärtig eine Besoldung von ^r. ^000 bloss der Bräsident des schweizerischen Schulralhes, welcher doeh nicht wohl ^u den Büreaubeamt^u gerechnet werden kann, sondern als Vorstand einer, durch ein Bundesgese^ Beschaffenen B^horde der eidg. Magistrat^ augehort.

Dagegen begeht d^r eid^. ^taats^ssi^r, auf welchem eine so grosse Ver-

734 autwortlichkeit ruht, nach dem Geseze von 1858 nicht mehr als Fr. 5000, der Telegraphendirektor nach dem Bundesgesetze vom 2..). Januar l. J.

Fr. 4500. der Oberzollsekretär soll nach dem vorliegenden Entwurse serner-

hin Fr. 4600 und der Oberpostsekretär in Ankunft Fr. 4500 beziehen.

Alle diese hohergestellten Büreaubeamten der Eidgenossenschaft dürften in Bälde wieder um Ansl.esserung ihrer Gehalte Einkommen, wenn bei Fi^irung der Besoldung des Oberkriegskommissärs bis auf ein Maximum von .^r. 6000 gegangen werden sollte. Wir glauben , gegenüber dem bis-

herigen Gehalte von Fr. 4200 genüge eine Erhöhung auf Fr. 5000 bis 5500 vollkommen, um sür diese Stelle eine, mit den erforderlichen Eigenschasten ausgerüstete Persönlichkeit zu gewinnen.

Bei der zweiten Stelle eines Bnchsührers, welche bisher mit Fr. 3000 si^ besoldet war, nehmen wir an, es werde sich für diesen Beamten aus der neuen Organisation des Oberkriegskommissariates eine Geschästsverminderung ergeben, welche es rechtfertigt, dass nach den. Vorschlage des Bundesrathes ein Minimum von Fr. 2400, neben dem Maximum von Fr. 3000 ausgesät wird. Jm Uebrigen scheint der Bundesrath der Ansieht zu sein, dass er nach Art. 2 des Gesetzes von l 858 befngt sei, die uutergeordneten Beamtnngen des Oberkriegskommissariates von sieh ans zu organisiren und ihre Gehalte innert den Schranken des jährliehen Budgets zu bestimmen. Wir glauben indessen, dass jener Art. 2 seinem Wortlaute naeh sich wesentlich aus blosse Kopisten- und Weibelstellen beziehe, und dass es ein sonderbarer Widerspruch wäre , wenn im Militärdepartement der Bundesrath Büreauchefs mit Gehalten bis aus Fr. 3000 von sich ans einsehen würde, während das Bostdepartement eine Modifikation des Gesetzes sür nothwendig erachtet, uni einige neue Sekretär-

und Revisorstellen mit bloss ^r. 2l00 oder 220l) Gehalt kreiren zu

konnen. Wir haben daher die ans den Oberkriegskommissär und seinen Buchhalter unmittelbar folgenden drei Büreaubeamten, welche sich in dem ursprünglichen, vom Bundesrathe an uns gelangten Gesetzesentwurse vorfanden, dann aber beim Drncke desselben gestrichen wurden, mit den vom Bundesrathe selbst für sie ausgesetzten Gehalten wieder ausgenommen, in der Meinung, dass durch die Ausnahme dieser Beamten in^s Gesetz die vom Bundesrathe beschlossene neue Organisation des Oberl.riegskommissariates von der Bundesversammlung gntgeheissen werde.

H. ^. A b t h e i l u n g des H a n d e l s w e s e n s . Grundsätzlich gehen wir mit den.. Bundesrathe vollkommen einig über die Einsührn..g der neuen Beamtn..g eiues Haudelssekretärs. Ueber die grosse Wichtigkeit, welche Handel und Jndustrie sür unser Vaterland immer mehr gewinnen, und über die bedeutende Anfgabe, welche darans für die Behorde.. unsers Bundesstaates erwächst, wäre es unnöthig, viele Worte zu verlieren in einem Augenblicke, wo aus Bundesposten eine sel..veizeriseh.. Mission nach dem entfernten Japan stattfindet, um .oo moglich einen günstigen ^andelsvertrag mit diesem Lande abzuschließen. Jn der ....^at wird es^ gege..-

735 über de.. altern ^olitik das ,,l^.s^ ^.re, lai....^ ..d.er,^ immer mehr anerkannt, welch' gro^.e Verdienste eine erleuchtete, thätige und ausrichtige Regierung den Jnteressen des Handelsstandes le.ften und wie sehr sie dadurch zur Hebung und Forderung des nationalen Wohlstandes beitragen kann. Jm gegenwärtigen Augenblicke insbesondere, wo die Abschliessung ^on Handelsverträgen mit benachbarten Staaten theils schon im Werke ist, theils hoffentlich nahe bevorsteht, wo die jährlichen Berichte der Schweizerischen Konsuln im Auslande immer mehr interessantes Material liefern, welches bis dahin noch nicht gehorig ausgebeutet worden ist, er^.

scheint es als durchaus noth.vendig , dass dem Vorsteher des Handelsund Zolldepartements, welcher nicht immer ein aus dem Kaufmannsstande hervorgegangener Mann sein wird, ein aus dem merkantilischen Gebiete vollkommen bewanderter Fachmann beigegeben werde. Soll aber der Zweck, den man bei Schaffung dieser neuen Stelle im Ange hat, wirklieh erreicht werden , soll von derselben wirklich diejenige Jnitiative ausgehen, welche, wie der Buudesrath selbst sagt, bis dahin zuweilen fehlte, fo darf nicht eine untergeordnete, sondern es muss eine vollkommen tüchtige Persönlichkeit von weitem Blicke und reifer Ersahrung gewählt werden.

Da nun derartige Versouen theils in Handelshäusern, theils bei Banken, Assekuranzgesellsehasten , Eisenbahnen und ähnlichen Jnstituten , welche heutzutage immer mehr aufkommen, in der Regel sehr vortheilhaste Anftellungen finden, so scheint uns der ausgesäte Gehalt von Fr. 3^00 bis 4000 für sie nicht lockend genug zu sein, nnd wir schlagen daller vor,

denselben auf ^r. 40.)0 bis 4500 zu erhohen.

B.

Zollverwaltung.

1) Ob e r ^ o l l d i r e k t i o n .

Ra.h unfern ob..n ausgesprochenen Grundsätzen konnen wir bei dem, bereits .nit Fr. 3^00 besoldeten Oberzollrevisor nicht zu einer wesentlichen Ausbesserung seines Gehaltes stiu.^ men. Wenn der Ober.^ollsekretär als erster Beamter der Zollverwaltung mit ^r. 4600, der .^..berzollrevisor als zweiter Beamter hingegen mit Fr. 3800 entschädigt wird, so dürfte damit das ^richtige Verhältniss zwisehen ihuen innegehalten sein. Von den drei Büreauehess der Vostverwaltnng, ans welche die bnndesräthliehe Botschaft verweist, lässt sich nur der Oberpostkoutrolleur dem ^berzollrevisor an die .^eite stellen, und gerade dieser begeht nach dem Gesetze von 1858, welches wir unverändert

beibehalten wollen, ebenfalls Fr. 3800.

Die beiden Sekretäre der Zollverwaltung beziehen gegenwärtig ^r. 2500

bis 3000. Wird nach unserm Vorschlage das ..^imum ans ^r. 3400 erhöht, so dürste diess, gegenüber bem Antrage des Bundesrathes, um so eher genügen, als das Handels- und Zolldepartement selbst, nach einer bei den Akten liegenden Tabelle, von dieser Erhohung einstweilen keinen Gebrauch ma.hen will. Unser Vorschlag zu lut. .^ scheint uns auch,

736 wenn man die notwendige Abstnsnng zwischen den verschiedenen Beamten beobachten will, nur eine Konse.^.en^ desjenigen zu htt. .^ zu fein.

Bei den Revisoratsadjnnkten, welche gegenwärtig Fr. 2400 begehen, gehen wir mit den.. Bundesrathe einig , dass ihr Behalt auf Fr. 2500 zu erhohen sei.

2) Zollgebietsdirektionen. Gegenwärtig beziehen die Direk.^ toren in Basel und Genf Fr. 4200, derjenige in Lausanne Fr. 3800, die drei andern Direktoren in Sehasshausen, Ehnr und Lugano Fr. 3600.

Da die Stellung dieser Oberbeamten eine sehr wichtige ist und aus deren Besetzung mit Männern , welche bereits eines verdienten Ansel.ens geniessen, sel,.r Vieles .inkommt, und da in der That das Leben in den ^ beiden grossen Gränzstädten Basel und Gens sehr theuer ist, so sind wir mit der Erhohung des Maximums auf Fr. 4500 einverstanden.

Die

Sekretäre und kassiere der Zollgebietsdirektionen beziehen gegen-

wärtig nicht mehr als Fr. 2800. Es scheint uns daher vor Allem aus,

dass dieser Ansal^ als Minimum festgehalten werden dürste, zumal es gewiss nicht als ein richtiges Verhältniss anzusehen wäre, wenn das Mini^ muni der Besoldung dieser untergeordneten Beamten eben so hoch gestellt würde, wie dasjenige der über ihnen stehenden Zolldirektoren. Was sodann das Maximum betrisst, so scheint uns eine Gehaltserhohung um volle ^r. 600, die es den Sekretären und Kassieren in Basel und Genf treffen würde, uni so mehr ^n genügen, als einerseits bei den Direktoren die Aufbesserung nur .^r. 300 beträgt, anderseits wir mit den. Bundesrathe beabsichtigen, die hier in Frage liegenden Beamten mit den Sekretären der Eentralverwaltnng ans gleiche .Linie zu stellen.

Die Revisoren beziehen gegenwärtig Fr. 2400. Ei.... Ausbesserung bis auf ^r. 280l.. seheint uns genügend ^u sein . da wir gegenüber dem bundesräthlichen Entwurfe bei iitt. ^ hernntergiengen , glaubten wir diess auch bei litt. .^ thnn zu müssen.

Dagegen sind wir mit den. Bundesrathe darüber einverstanden, dass bei den Adjunkten, welche gegenwärtig ^r. 2000 bis 24l).) begehen, das Maximum auf Fr. 2600 zu erhoheu sei.

3) Z o l l s t ä t t e n . Die M^imalbesolduug vou ^.r. 280l) beziehen gegenwärtig die Einnehmer in Basel (srauzosische Bahu, badische Bahn un.^ Riederlagshaus), Lisbühel, Waldshnt, Roma..sl..orn, Rors^.haeh, Chiasso, Magadino, Verrieres-Bahnhof und Gens (Bahuhof, Riederlagshaus und See). Jenem Ausale am nächsten komu.en die Einnehmer an ^r Wieseubrücke und in l.^l^nr mit Fr. 2600, so wie ferner diejenigen in Zürich und Co^de^Roches mit Fr. 2500. Aus den oben angeführten Gründen scheint uns eine Erhohuug .^es Ma^imnu.s bei den Einnehmern allerdings vollkommen gerechtfertigt , doch scheint uns eine Aufbefferung uni volle Fr. 600 hier eben so sehr wie bei deu Sekretären der Z.^ilgebietsdirektionen zu genügen.

737 Die Kontrolleure werden gegenwärtig aus denjenigen Zollstätten, w.^ der Einnehmer Fr. 2800 begeht, mit Fr. 2600 bezahlt, in Ehur mit

Fr. 2300, in Col^^R.^hes mit Fr. 2200. ^a, wie der Bundesrath selbst in seiner Botsehast sagt, auf den Kontrolleuren eine weit geringere .pekuniäre Verantwortlichkeit ruht als aus den Einnehmern , so seheint uns eine Erhohung des Maximums ans Fr. 3000 vollkommen zu genügen.

Bei den Gehülsen wird eine Erhohung des Ma^imalansa^es voni Bundesrathe nicht beantragt, sondern es konnen diese Angestellten noch innert den Sehranken des Gesezes von l 858 günstiger gestellt werden.

...

4) E h e f .. der G r ä n z w ä .h t e r k o r p s . Hier stnd wir mit dem Antrage des Bundesrathes, der das Maximum um Fr. 200 erhoht, einverstanden , zumal bei dieseu Stellen aus fähige und zuverlässige Versonlichkeiten offenbar sehr viel ankommt.

lll. B o st v e r w .. l t u n g.

1) E e n t r a l p o s t d i r e k t i o n . Gleich wie der Ober.^ollse^.tär einstweilen gewissermaßen die vakant gebliebene Stelle eines Obe^olldirektors versieht, so hat der Oberpostsekretär bis zu einem gewissen Grade die Obliegenheiten eines Generalpostdirel.tors zu erfüllen. Es scheint nns daher nur durchaus billig zu sein, dass, wenn der Obe^ollsekretär einen Gehalt von ^r. 460l.. bezieht, au.h die Besoldung des .^berpostsekretärs nach dem Vorschlage des Bundesraths von Fr. 4000 aus Fr. 4500 erhoht werde.

Jm Uebrigen bringt der Bundesrath bei der ^entralpostdirektion keine andere Modifikation des Gesezes von 1858 in Vorschlag, als die Anstelluug eines dritten Kauzleisekretars, welche wir durch die in der Botschaft entwickelten Grunde gerechtfertigt finden. Gegenwärtig hat der zweite Sekretär einen Gehalt von Fr. 22l)..) . in .^uknnft sollen der ^weite und

dritte Sekretär eine Besoldung von Fr. 2200 bis 2500 begehen.

2) K o n t r o l l b ü r e a u . Dem Antrag des Bundesrathes, die Besoldung des Oberpostl^ontrolleurs von ^r. 3800 aus ^r. 4000 zu erhohen, konnen wir nach unsern oben entwickelten Grundsä^en nicht beistimmen, weil uns weder ein Gebot der ..^othwendigkeit, noch entschieden

Billig^eitsrücksichten für diese Gehaltszulage vorzuliegen seheinen. .^ffenbar ist diese ^telle ihrer Wichtigkeit nach durchaus nicht mit derjenigen

eines Oberpostsekretärs und auch nieht gan^ u^it derjenigen eines Kursinspektors a.^f gleiche Linie zu selben. Wenn die Geschäfte des Koutrollbürea^s allerdings bedeutend zugenommen haben mogen, so wird dieser ArbeitsVermehrung bereits dadurch Rechnung getragen , d.^ nach dem bnndesräthli.hen Entwurse zwei neue untergeordnete Revisorenstellen geschaffen werden. ^ie Verwendung für Jnspektionen aber scheint uns keineswegs derjenigen Stellung zu entsprechen, welche die Organisation .unserer Vost-

738 ^.waltnng dem Oberpostkontrollenr anweist, und jedenfalls kann darin kein Grund für eine Besoldungserhohnng liegen, da ja für Reisenausta^en immer eine besondere Entschädigung eintreten muss.

Der Bundesrath schlagt vor, den drei bisherigen Revisoren einen festen Gehalt von Fr. 2500 auszusetzen , was nach dem bisherigen Gesetze das Maximum ihrer Besoldung war.

Wir sind damit um so mehr einverstanden, als diese Beamten dadurch ans gleiche Linie gefetzt werden .m.t den sogenannten Revisoratsadjunkten der Zollverwaltung. Ebenso Stimmen wir ans den, in der bundesräthlichen Botschaft .entwickelten Grün.den dem bereits erwähnten .Antrage bei, das personale des .Kontrolle.büreau's durch ^wei uene Revisoren mit Gehalten von je Fr. 2000 bis .2400 zu vermehren.

^ Was endlich den Art. 2 des Gesetzeseutwurses betrifft, in welchem ^er Bundesrath den neuen Gehaltsbestimm^ugen rückwirkende Kraft bis ^um 1. Januar 1863 ^.rück geben will, so konneu wir diesem Vorschlage um so weniger beipflichten, als, wie wir aus den Akten gesehen haben, .wenigstens das Bostdepartement eine solche weitere Begünstigung sür seine .Angestellten selbst nicht verlangt hat. Die Besoldnngsansä^e des Gesetzes ^om 30. Juli 1858 sind allerdings schon vom l. Januar gl. J. an in Krast getreten , allein es geschah diess nur darum, weil der Entscheid .über jenes Gesetz von. Dezember 1857 aus die .Sommersitzung 1858 verschoben werden u.usste, und es ungerecht gewesen wäre, die eidg. Beam.ten dasür büssen zu lassen , dass die Mitglieder der Bundesversammlung sich veranlagt fanden, auf das Weihnachtssest in den S.hooss ihrer ^a.milien zurückzukehren. Der vorliegende Gesetzesentwurs wird hingegen, .wie wir hoffen, nicht verschoben, sondern im Laufe der gegenwärtigen ..Sitzung von den beiden Räthen erlediget werden , wir finden dal....r , es .liege kein genügender Grund vor, um das neue Gesetz weiter als bis zum .Beginne des zweiten Halbjahres 1863 zurückwirken zn lassen.

Mit

vollkommener Hochachtuug.

Bern, den 20. Jnli 1863.

R a ni e n s der K o m m i s s i o n , Der Berichterstatter : ^r. ^. ^. Plumer.

^ o t e . Die von der B..nde.^s..mmlung am .^1. Jull^1. August 18.^3 für die Beamten d.^.. Oberkrlegskommissar^ts, der ^oll^ und ^ost^erwallung festge^ sezten Besoldungen finden sich auf Sei^ .^-^... im ^ll. Bande der eldg.

..^esezsammlung.

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Bericht der ständeräthlichen Kommission über den Entwurf eines Nachtragsgesetzes, betreffend die eidg. Beamtungen. (Vom 20. Juli 1863.)

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