lh-6/12/lA.../lOA ML 230
lh-2/12/lA.../lOA 1975-670
1447 Frequenz : Prüfspannung : Zusatzeinrichtungen :
50 Hz 2000 V die bei der Firma Landis & Gyr üblichen
Der Verkauf dieser Zähler erfolgt auch durch die Firma Sodeco-Saia S. A., Genf.
Wabern, den 1. September 1975 Der Präsident der Eidgenossischen Mass- und Gewichtskommission : R. Zwicky
1448
Verfügung über die Genehmigung der Gebührenordnung für konzessionierte schweizerische Flugplätze (Vom 19. September 1975)
Das Eidgenössische Luftamt, gestützt auf Artikel 39 des Bundesgesetzes vom 21. Dezember 1948 D über die Luftfahrt, verfügt: 1. Die Gebührenordnung der konzessionierten schweizerischen (Flughäfen) vom 19. August 19752' wird genehmigt.
Flugplätze
2. Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen vom Zeitpunkt der Veröffentlichung an beim Eidgenössischen Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren und deren Begründung zu enthalten. Eine allfallige Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung.
Begründung : Die Kostenentwicklung im Verlauf der letzten Jahre veranlasste die Halter der konzessionierten Flugplätze, Begehren um Anpassung der Gebührenansätze an die veränderte finanzielle Situation zu stellen. Die genehmigten Gebührenerhöhungen stellen einen angemessenen Kompromiss zwischen den Begehren der Flughafenhalter und der finanziellen Belastbarkeit der Benutzer dar. Zu Recht haben die Flughafenhalter darauf geachtet, dass namentlich die Beibehaltung der gegenwärtigen Struktur der Gebührenordnung sowie die Ausrichtung der Gebühren nach den für 15 vergleichbare europäische Flughäfen festgestellten Mittelwerten der Flughafengebühren als Rahmenbedingungen berücksichtigt wurden.
Bern, den 19. September 1975 Eidgenössisches Luftamt : i. V. Weibel 4426
» SR 748.0 > Der Wortlaut dieser Gebührenordnung, die am I.November 1975 in Kraft tritt und diejenige vom I.Januar 1974 ersetzt, ist im Luftfahrtinformationsblatt (AIC) vom 2. Oktober 1975 veröffentlicht worden. Er kann ferner beim Eidgenössischen Luftamt und bei den konzessionierten Flugplätzen eingesehen werden.
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1975-673
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Bekanntmachungen der Departemente und Abteilungen
In
Bundesblatt
Dans
Feuille fédérale
In
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Jahr
1975
Année Anno Band
2
Volume Volume Heft
40
Cahier Numero Geschäftsnummer
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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
06.10.1975
Date Data Seite
1446-1448
Page Pagina Ref. No
10 046 515
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