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Aus den Verhandlungen des Schweiz. Bundesrathes.

(Vom 13. Mai 1890.)

Einem Gesuche der Familien Meuli und Weibel in Splügen, dahin gehend, es möchte erkannt werden, daß die vom Kanton Graubünden besorgte Offenhaltung der Splügenstraße unter das Haftpflichtgesetz vom 26. April 1887 falle, resp. daß dieses Gesetz auf den dem Peter Meuli und dem Jeremias Weibel unterm 28. März 1888 zugestoßenen Unfall, welcher den Tod derselben ' zur Folge hatte, anwendbar sei, hat der Bundesrath entsprochen, gestützt auf folgende Erwägungen : Zum Straßenbau ist zu rechnen nicht nur die erste Anlage der Straßen, sondern auch deren Unterhalt, welcher diejenigen Arbeiten umfaßt, die nothwendig sind, um das Bauobjekt seinem Zwecke zu erhalten. Hiezu gehören insbesondere auch diejenigen Vorkehrungen, welche auf Beseitigung der durch elementare Ereignisse herbeigeführten Hindernisse gerichtet sind, und ein Unterschied mit Bezug auf die verschiedenen Arten dieser Ereignisse ist nicht zu machen.

Die Offenhaltung der Straße kommt nun haupsächlich im Winter in Frage und die hiezu nothwendigen Arbeiten kehren jedes Jahr mit einer gewissen Regelmäßigkeit wieder.

Da der Winter also die eigentliche Betriebszeit (s. Art. l, Abs. 2, des Haftpflichtgesetzes vom 26. April 1887, Komment, p.

140") bildet, so sollen bei der Berechnung der Arbeiterzahl nicht nur die das ganze Jahr hindurch angestellten Wegmacher, sondern auch die Hülfsarbeiter gezählt werden, seien diese nun regelmäßig die gleichen oder nach Umständen wechselnde Arbeiter, und da geht aus den Akten und namentlich aus dem vorliegenden Lohnbuche zur Evidenz hervor, daß die vom Gesetz verlaugte Durchschnittszahl 5 mehr als erreicht ist.

829 Der Bundesrath hat einen Rekurs des Wilhelm Klaus-Fehlmann in Rothrist gegen einen Beschluß der Regierung des Kantons Aargau betr. Verweigerung eines Wirthschaftspatentes, nach Einsichtnahme der Vernehmlassung der aargauischen Regierung, als unbegründet abgewiesen, gestützt auf folgende Erwägungen: Die aargauischen Behörden erblicken in den Lokalverhältnissen das wirthschaftspolizeiliche Motiv zur Verweigerung des Patentes.

Der Bundesrath hat den Kantonen von jeher die freie Würdigung solcher Verhältnisse anheimgestellt, und nur dann, wenn die aus denselben von der Kantonsbehörde gezogene Folgerung mit den' Grundsätzen des Bundesrathes sich nicht vereinen ließ, einen von dem kantonalen Rechtsschlusse abweichenden Bescheid gefaßt.

Im Rekursfalle liegt nun ein Grund zu solcher Abweichung von dem kantonalen Beschlüsse nicht vor, indem in dem gleichzeitigen Betriebe einer Tuch- und Spezereihandlung und einer Wirthschaft im gleichen Hause, wobei zugestandenermaßen die letztere nur eröffnet werden will, um die erstere ertragreicher zu machen, ein vom Standpunkt der Wirthschaftspolizei nicht zu billigendes, ungesundes Verhältniß zu erblicken ist.

(Vom 19. Mai 1890.)

Dem k. preußischen Gerich t sassessor Freiherrn von Speßhardt, welcher mit der kommissarischen Verwaltung des neuen deutschen Berufskonsulats in Basel betraut worden, ist, wird das Exequatur zur Ausübung dieser seiner Funktionen erlheiH.

Auf den Vorschlag Deutschlands hin hat sich der schweizerische Bundesrath bereit erklärt, in Verhandlungen behufs Abschlusses eines neuen Niederlassungsvertrages zu treten. Diese Verhandlungen finden in Bern statt und es haben dieselben bereits begonnen. Herr Bundesrath Droz ist bevollmächtigt worden, den Vertrag auf Gruud der vom Buodesrath ertheilten Instruktionen unter Ratifikationsvorbehalt abzuschließen.

(Vom 23. Mai 1890.)

Dem Herrn Amédée Gaifre G a l i f f e , bisherigem Vicekonsul Dänemarks in Genf, welcher zum Konsul befördert worden ist, wird das Exequatur ertheilt.

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Wahlen.

(Vom 21. Mai 1890.)

Gehülfe auf dem Eontrolbureau der Telegraphendirektion : Hr. Jakob Rahm, von Unterhallau.

Telegraphist in Genf: Frl. Hélène Blanc, von Lausanne.

(Vom 23. Mai 1890.)

Adjunkt der Telegrapheninspektion Zürich : Hr. Heinrich Brodbeck, von Uster.

Dienstchef beim Postbureau Neumünster : ,, Hans Fehr, vou Berg (Zürich).

Postkommis in Basel : ,, Oskar Ras, von Grenchen.

Frl. Isabelle Gottret, von Veyrier.

Telegraphist in Veyrier:

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Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrathes.

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24.05.1890

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