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Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrathes.

(Vom 7. September 1863.)

Mit Depesche vom 21. v. Mts. übermachte der schweizerische Generalkonsul in W a s h i n g t o n dem Bundesrathe die Abschrift eines Kon-

gressaktes bezüglich der Militardienstverhältnisse der Freiwilligen, woraus

sich ergibt , dass ein Schwerer, welcher in den Militärdienst der nordamerikanischen Vereinsstaaten tritt, u n d n a c h h e r s e i n e e h r e n v o l l e E n t l a s s u n g e r h ä l t , vollkommener Bürger der Union werde, jedoch erst nach geschehener Anmeldung dafür., und nach erbrachtem Beweise, .dass ex. vorher ein Jahr lang als A u s e n t h a l t e r (Resident) im Lande gewohnt habe.

Aus das Gesuch der Regierung. von Bern hat der Bundesrath die aus den 15. dieses Monats angeordnete Konferenz. in. Sachen der J u r a g e w ä s s e r k o x r e k t i o n um emen Monat , also auf den 1 5. Oktober, vertagt.

Behuss Anordnung der Erneuerungswahl der eidgenossischen Geschworen hat der Bundesrath das nachstehende Kreisschreiben an die Kantonsregierungen zu erlassen beschlossen.

,.Tit.l "Da nach Art. 30 des Bundesgesezes über die Organisation der Bundesrechtspflege mit dem 31. Dezember 1863 die bestehenden eidge..ossischen Geschwornenlisten ausser Krast treten, so ist es Ausgabe der Kantone, dieselben wieder zu erneuern.

,,Jndem wir die Tit. Kantonsregierungen rechtzeitig daraus ausmerksam zu machen uns die Ehre geben, verweisen wir im Uebrigen aus die in de.t s..ühern Kreisschreiben, namentlich in demjenigen vom 31. Juli 1849 (Bundesblatt 1849, Bd. ll, Seite 343) gegebenen Erläuterungen.

"Aus zwei Punkte müssen wir indessen diesmal die besondere Anfmerksamkeit der Tit. Kantonsregierungen lenken. nämlieh : 1) aus die unterm 16. Heumo..at 1862 von der Bundesversammlung beschlossene Abänderung des erwähnten Art. 30 des Bundesgesezes über die Organisation der Bundesreehtspflege , wonach die gegenwärtig neu zu bildenden Gesehworneulisten für künstige sechs Jahre,

statt der bisherigen drei Jahre, giltig. bleiben; 2) aus die dureh die eidge..ossische Volkszählung vom Jahre 1860

nothwendig gewordene Durchsteht und neue Repaxtition der Zahl .

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n d e s b l a u .

Jahra.

XV.

Bd.

I l i I .

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60^ der von jedem Kanton, resp. Kantonstheil zu ernennenden Ge.^ sehwornen.

.,Jndem wir Sie nun ersnchen, die nothigen Zuordnungen für die Erneuerungswahlen mit Berechtigung dieser gesezliehen Abänderungen zu treffen, und uns von den Resultaten ^er getroffenen Wahlen reeht.^ zeitig Kenntniss .zu geben, benuzen wir diesen Anlass, Sie, getreue, liebe Eidgenossen. nebst uns in den Sehuz des Allmächtigen zn empsehlen.^

Herr Brofessor Dr. M u n z i n g er in Bern, welcher mit der Bearbeitung Deines Entwurfs für ein schweizerisches Handelsgese..b...eh vom Bundesrathe beauftragt war, hat diesem angezeigt, dass er nunmehr diese Arbeit vollendet habe und wünsehe, dass dieselbe vor ihrer Veröffentlichung noch von einen. kleinen E^pertenkollegium geprüft werden mochte.

Diesem Wunsche entsprechend, beschloss der Bundesrath die Riedersezung einer Expertenkommission, bestehend aus dem Vorsteher des eidg.

Justizdepartements, als Präsidenten, und den^ Herren : Rathsherr B u r k h a r d t - F u r st e n b e r g e r , in Basel ; Rationalrath E a r l i n , in Delsherg (Bern); Brofessor Dr. F ick, in Zürich , Ständerath F r i d e r ich, in Genf.

(Vom .). September 1863).

Mit Rüksteht aus die Rationalrathswahlen , welche nach Art. 6.^ der Bnndesoersassung Sonntags den 2.^. Oktober nächstkuustig stattenfinden haben, beschloß der Bundesrath, an sämmtliehe Kantonsregierungen das nachstehende Kreissehreiben ^u erlassen.

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,,Wir laden Sie mit Rüksieht aus Art. 65 der Bundesversassung ein, die nothigen Vorkehren zu treffen, dass Sonntags den 2.^. nächstkünstigen Monats die Gesammterneuerung des Rationalraths für dessen sechste Amtsdaner vorgenomn.en werde.

,,Jn F.^l^e ^er Ergebnifle der eidg. Volkszählung von l 860 finden diese Wahlen bekanntlieh nicht mehr aussehliesslieh nach dem Bundesgeseze vom 21. Dezember 1850 statt, sondern an die Stelle vom Art. 1 dieses

Wahlgesezes ist nunmehr das Rachlragsgesez vom 23. ^uli l. J. (amtl.

eidg. Gesezsammlung ^ll, ^48-566) getreten, laut welchem in den Kantonen Basel^tadt, Basel^andschaft, ..^t. Gallen, Granbünden, Thurgau, Waadt, Wallis und Genf je t Mitglied mehr als bisher in den Rationalrath zu wählen ist, und die Wahlkreise, abgesehen von einer kleinen Aendernug für den Kanton Bern. in den Kantonen St. Gallen,

609 Graubünden, Waadt und Wallys anders umschrieben worden sind.

Was

hingegen die Art. 2 .- 38 des Wahlgesetzes vom 2l. Dezember 1850 be^ trifft, so verbleibt dasselbe ungeschlacht in Krast.

,,Wir ersuchen Sie, uns das Ergel.niss des Wahlgeschäfts rechtzeitig zur Kenntniss ^u bringen, wobei insbesondere zu wünschen ist :

,,l) dass die Wahlergebnisse sofort mitgetheilt .verden, ohne allfällig erforderliche Rachwahlen abzuwarten .

,,2)^ dass bei Uebersendung der Wahlprotokolle (Art. 28) ^angezeigt werde, wann die nüzliche Frist der sechs Tage (Art. 27) abgelaufen und ob innerhalb derselben eine Wahleinspraehe erfolgt sei oder nicht.

,,3) dass die .^or- und Zunahmen, der Heimat- und Wohnort und die bürgerliehe Stellung jedes ..gewählten möglichst genau angegeben werde.

,,Was die Geschwornenwahlen betrifft, so verweisen wir aus unser vorgestriges Kreisschreiben. ^

Der Bundesrath hat^ die Juspektion des diesjährigen Truppenzu^ sammenzngs wieder deui Vorsteher des eidg. Militärdepartements, mit Beiziehung der betressendeu Wasseuehess, übertragen und zugleich besehlossen, den Trnppen^usa^umen^ug an einem zu bezeichnenden Tage in corpore zn besuchen.

Der Bundesrathe wählte : (am 9. September 1863) als Einnehmer der Haupt.^ollstätte Moillesnl..^. (Gens) : Hrn. Johann B ä h l e r , von Uebesehi (Bern), bisherigen Zollein^ nehmer in Col des Roches.

(am 1l. September 1863) als Kommis aus dem Vostbürea^ Liestal : Hrn. Karl Friedrich G ^ s i n , Boftvolontär, von dort ^ ,, ,, ^, ,, Hauptpostbüreau Basel: Hru. Jakob A r n o l d ,

Handlungskommis,

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von dort; Emanuel Seh or r , .^audluugskommis, vonMutteu^Basel^ Landschaft)

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12.09.1863

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607-609

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