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Aus den Verhandlungen des Schweiz. Bundesrathes.

(Vom 21. War i 1890.)

Nachdem der Bundesrath durch Beschluß vom 25. Juni 1888 vorläufig seinen Beitritt zur internationalen Uebereinkunft betreffend die Errichtung eines internationalen Bureaus für Uebersetzung und Publikation der Zolltarife etc. auf Grund des auf einer Konferenz von Delegirten der interessirten Staaten vereinbarten Vollziehungsreglementes erklärt hat, übermittelt die belgische Gesandtschaft im Auftrage ihrer Regierung mit Note vorn 3. März das Projekt über die Vertheilung der Kostenbeiträge unter die der Uebereinkunft beigetretenen Staaten. Demgemäß würde auf die Schweiz ein jährlicher Beitrag von Fr. 3106 entfallen, wogegen sie 207 Abonnements auf die vom internationalen Bureau herauszugebenden Publikationen erhielte.

Auf den 1. Juli nächsthin ist nun von der belgischen Regierung eine zweite Konferenz von Delegirten der betheiligten Staaten einberufen worden.

Nach Antrag des Zolldepartements wird vorn Bundesrath beschlossen : 1. Es wird auf Grundlage der vom Bundesrathe bereits unterm 25. Juni 1888 genehmigten Entwürfe der Uebereinkunft und des Vollziehungsreglements, sowie des vorliegenden Projektes vom 26. Februar 1890 betreffend die Repartition der Kosten und die Zahl der Abonnements definitiv der Beitritt der Schweiz erklärt, unter Vorbehalt der endgültigen Ratifikation durch die Bundesversammlung.

2. Der bisherige Delegirte des Bundesrathes, Herr Zolldirektor P a c c a u d in Lausanne, wird an die auf 1. Juli einberufene Konferenz abgeordnet. Der Regierungsrath des Kantons Zürich ruft mit Zuschrift vom 6. März a. c. den Entscheid des Bundesrathes darüber an, ob die der Firma Wittvve Barbara Böckli geb. Ruf und Heinrich Böckli

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in Winterthur gehörende Sehlosserwerkstätte unter das Fabrikgesetz resp. unter das Bundesgesetz betreffend die Haftpflicht aus Fabrikbetrieb vom 25. Juni 1881 falle, und ob dieses Gesetz auch auf den einem Lehrjungen im genannten Geschäfte zugestoßenen Unfall anwendbar erklärt werden könne. In Anbetracht, daß in der Schlosserei Böckli kein Motor verwendet wird, daß die daselbst beschäftigte Arbeiterzahl im Maximum sich auf 8 beläuft, und somit die bisher für derartige Etablissemente angenommene Minimalzahl 25 (s Kommentar, S. 10) bei Weitem nicht erreicht, wird nach Antrag des Departements die gestellte Anfrage verneint.

(Vom 24. März 1890.)

Zum Professor für -englische Sprache und Literatur am eidg.

Polytechnikum wird Herr Charles S a p s w o r t h aus London, M. A.

vom St. John's College in Cambridge, gewählt.

(Vom 25. März 1890.)

Der Bundesrath hat anläßlich eines Spezialfalles den grundsätzlichen Beschluß gefaßt, daß die Kosten der in Zukunft vorkommenden internationalen Grenzbereinigungen resp. Grenzsteinerneuerungen aus dem Kredit A. 10 der politischen Abtheilung des Departements des Auswärtigen bestritten werden sollen.

Den Vorschlägen des Militärdepartements betreffend die Zutheilung des Großrichters, Auditors, Untersuchungsrichters und Gerichtschreibers, sowie der Feldpostfunktionäre zum Divisionsstab wird die Genehmigung ertheilt.

Das allgemeine Bauprojekt der Theilstrecke Saconnex-Eaumorte der schmalspurigen Straßenbahn Genf-Chancy wird unlcr eitrigen Bedingungen genehmigt.

Zum Grenzthierarzt der Vieheinfuhrstation Steckborn wird Herr Veterinär E d . H a n h a r t , in Steckborn, gewählt. ·

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Zuerst mit Telegramm vom 27. Juli, sodann mit Schreiben vom 1. August 1889, gab eia von der Schweizerkolonie in BuenosAires niedergesetztes Komite dem Bundesrath von der Gründung einer Sektion der Winkelriedstiftung in Argentinien Kenntniß. Der Bundesrath hat beschlossen: 1) Das patriotische Vorgehen unserer Landsleute dem Komite durch Vermittlung des schweizerischen Konsulates in Buenos-Aires zu verdanken. 2) Demselben eröffnen zu lassen, daß der Bundesrath jederzeit bereit stehe, auf Wunsch die beim Komite eingehenden Gelder in Empfang zu nehmen und dem allgemeinen Winkelriedfonds, dessen unter Verwaltung der Eidgenossenschaft stehendes Vermögen am Schlüsse des vorigen Jahres in runder Summe auf Fr. 612,000 angewachsen sei, einzuverleiben.

Bei der Darstellung des schweizerischen Wasserbaues an der Landesausstellung in Zürich im Jahre 1883 hatte sich auch das Departement des Innern, Abtheilung Bauwesen, betheiligt und war den größtentheils plastischen Ausstellungsgegenständen eine Abhandlung über das schweizerische Wasserbauwesen beigelegt worden, in welcher von Hrn. Oberbauinspektor v. Salis die hauptsächlichsten Prinzipien, welche bei Aufstellung und Beurtheilung der verschiedeneu dabei vorkommenden Probleme erörtert und die bisher gewonnenen Erfahrungen mitgetheilt worden fwaren. -- Seither sind aber eine Menge neuer Bauten erstellt worden oder befinden sich solche gegenwärtig in Ausführung, und es wurde dabei eine Summe von weitern Erfahrungen gemacht, welche ' für fernere Arbeiten durchaus benutzt werden sollten. Wie in den letzten Geschäftsberichten schon mehrere Male angegeben wurde, hat das eidgenössische Oberbauinspektorat nun seit mehreren Jahren an Wildbächen und auch an Flüssen genaue Aufnahmen gemacht oder machen lassen und so ein reichhaltiges Material theils geometrischer, theils photographischer Art gesammelt. In letzter Zeit ( wurde dann auch mit der Bearbeitung derselben begonnen und es kann nun die Publikation dieser Ergebnisse erfolgen. Das Departement des Innern (Bauwesen) beabsichtigt nun, zuerst d i e V e r b a u u n g d e r W i l d b ä c h e zu behandeln, und es sollen hierüber z w e i Lieferungen erscheinen. Der Bundesrath hat dem Departement hiefür den nöthiaren Kredit eröffnet.

Hg S

Die in Art. 5 der Konzession einer schmalspurigen Eisenbahn vom Bahnhof Neuenburg nach Serrières, vom 22. März 1888 (E.

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A. S. X, 15), zur Einreichung der vorschriftsgemäßen technischen und finanziellen Vorlagen, sowie der Statuten angesetzte Frist wird um l Jahr, d. h. bis zum 23. März 1891, verlängert; ebenso die durch Bundesbeschluß vom 20. Dezember 1888 (E. A. 8. X, 110) angesetzte Frist zur Vollendung und Inbetriebsetzung der Eisenbahn von Dielsdorf nach Niedërweningen (1. Oktober 1890) bis zum 1. Juni 1891.

Der Bundesrath hat gewählt: (am 25. März 1890) als Posthalter in Echallens : Hrn. August Favre, von Goumoönsla-Ville,Posthalter inChexbres; (am 28. März 1890) als HI. Gehulfen der eidg. Staatskasse : Hrn. A. Müller, Verwalter der Ersparnißkasse von Uri, in Altorf; ,, Telegraphist in Mühlen : Frau Anna M. Poltera, in Mühlen ; ,, ,, ,, Zitzers: ,, Anna Magani, von Avers; ,, ,, ,, Kleindietwyl : Hrn. Gottfr. Leuenberger, in Kleindietwyl.

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29.03.1890

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