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chweizerisches Bundesblatt.

XV. Jahrgang. l.

Nr. 3.

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16. Januar

1863.

Botschaft des

Bundesrathe.... an die h. Bundesversammlung, betreffend den Vertrag mit Frankreich über das Dappenthal.

(Vom 7. Januar 1863.)

Tit. l Der .Bundesrath hat die Ehre, Jhnen den über die Dappenthalfrage abgeschlossenen Vertrag zur Vrüsung und Ratisikationsertheilung .vorzulegen.

Auf das Historische und Sachliche dieses Streitverhältnisses treten wir hier nicht mehr ein, sondern verweisen in dieser Beziehung aus unsern ausführlichen Rapport an Sie vom .). Dezember 185.). Wir beschränken uns darauf , Jhnen kurz die Veranlassung und den Gang der Regotiat.ouen des jezigen Arrangements , so wie die Motive , welche uns dabei geleitet haben, darzustellen.

.).oeh am Ende vorigen und .Anfangs dieses Jahres waltete ein...

ziemlich gespannte Korrespondenz zwischen uns und der französischen Regierung ob über Gebietsverlezungsfragen im Dappeuthale.

Genugthnuugssordernugen von unserer Seite hatten keinen Erfolg, weil Frankreich das Thatsächliche von eingeklagten Verlegungen, wie den Reehtsstandpunkt bestritt. Zur offiziellen Gewißheit gelangten wir dabei, dass von französischen Oberbehörden ans die Weisung ergangen war, allsälligen schweizerischen Verhastungsversuehen in.. Dappenthale mit Gewalt sieh zu widersezen.

Bundesblatt. Jahrg. XV. Bd. 1.

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Wir unsererseits ermangelten nicht, gegen die diesfälligen Ansicht^ äußernngen und .Anordnungen der franzosischen Regierung bestimmte Verwahrung einzulegen und zugleich den ..^aadtländischen.Behorden den widerholten Auftrag zu geben, die Souverainetälsreehte im Dappenthal auszuüben wie bisher, und namentlich eine regelmäßig wiederkehrende polireiliehe Begehung und Beaufsichtigung desselben durchzuführen. Die Re.gierung von Waadt entsprach in verdanken.^werther Weise. sie verstärkte den Gendarmerieposten von .^.t. Eergues, liess ^urch denselben regelmäßige Vatrouillen im Dappenthale ausführen u...^ selbst anch Eitationen und Bestrafungen wegen Boli^eivergehen, wie Jagdsrevel, vornehmen.

Jnzwisehen hatten vertrauliche Besprechungen zwischen unserm Vräsi^ denten und dem franzosischen Botschaster über ein mogliehes definitives Arrangement in diesem langjährigen Streite begonnen. Alle bisherigen Verständigungsversnche hatten daran gescheitert, erstens dass der Schweiz nie ein entsprechendes Ae^uivalent geboten worden war, oder nur ein.

Ae^uivalent in Geld, welches unsere nationale Empsindliehkeit berühren musste, zweitens dass. bezüglich aus die militärischen Jnteressen die ^lbtretnng des Mont des Tnlfes an Frankreich sehr bedenklieh erscheinen musste, weil dieser hart an der Festung Le^ Pousses liegt und von ihm aus .^as Defile nach ...^t. Eergues beftriehen werden kann.

Um diesen Bedenken zu begegnen, ermächtigten wir unser Präsidium, den. sranzosischen Botschafter folgende Grundlagen eines Arrangements vertraulieh mitzutheilen .

1) Die Schweiz tritt vom Dappenthal denjenigen Theil ab, welcher . ^ westli ..h der Strasse . nach der Faneille -. mit Jnl..egriss der leztern ^-

gelegen ist.

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2) Frankreich tritt einen äquivalenten .Landstrich au. Roirmont ab, von der .^trassenverzweigung bei l.. Cure au, in ostlieher Richtung.

3.) Beide Theile verpflichten sich, aus den abgetretenen Gebietstheilen keine militärischen Werke anzulegen.

Wir hatten, bevor wir diese Grundlagen mittheilen liefen, die ..^aehe einerseits vom militärischen Gesteht^pnnkte ans dureh^ unsere l^hes des Genieß, Hrn. Oberst A u b e r t , den^ auch die Detail^.Ermittlnngen anf Ort und Stelle .ül^ertrag...n wurden, untergehen lassen, und. andererseits .auch mit der Regierung. von Waadt uns in konfidentielles Einvernehmen gesezt, um ihre Ansichten darüber zu vernehmen, die gru..dsä..li..h zustimmend .lauteten und nur sur die Details präzisere Bestimmnngen und ^ervollständignngen enthielten, denen iu den nachsolgen.^eu ...Verhandlungen ^nogtichst Rechnung getragen . wurde.

Auf die Mittheilnn^. obiger Grundlagen hin, weichen die sranzosiseh...

Regierung grunds^lich ^ld beistimmt..., begannen die Verhandlungen über die Details, die verhältnissmassig längere ^eit dauerten, jedoch endlich zu

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einem Abschlusse führten in Form und Jnhalt, wie er Jhnen n...n vorgelegt wird.

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Ueber das jähere dieses Abschlusses und die Motive, welche für die verschiedenen Artikel in der nnn vorliegenden Redaktion den Ausschlag gegeben haben, treten wir hier nicht ein, sondern verweisen dafür auf die Akten, die wir Jhnen vollständig vorlegen.

Wir

empfehlen Jhnen den Vertrag zur Annahme.

.....icht dass wir damit sagen wollen, es sei das Besste erreicht worden, und die Schweiz habe Frankreich gegenüber damit eine volle Veruhigung für ihre Stellung und Jnteressen erhalten.

Die Westgränze der Schweiz ist ohnehin militärisch sehr lükenhast und sehr e^ponirt; durch das vorliegende Arrangement wird sie nicht verbessert.

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^ ^ Die Veränderung, welche vor zwei Jahren mit Savo.^en v...rgieng, hat diese ungünstige Lage der Westsehweiz noch um Vieles verschlimmert.

Mit Grund hatte man also sagen konnen, so lange Frankreich uns nicht in der Savo^ersrage gerecht wird, wie es Solches in dem Vertrage

mit Sardinien über die Abtretung ....^avo.^ens d. d. 24. März 1860 zu

thun übernommen und wozu es nach Mitgabe der europäischen Stipula^ tionen verpflichtet ist, thne die Schweiz sehr unklug, einen ..^eparatvertrag über die Dappenthalsrage abzuschließen.

Allein nach Abwägung aller Verhältnisse und insbesondere des Jnhaltes des vorliegenden Vertrages glauben wir dennoch, die Schweiz solle und dürfe^ diesen lezt..rn wirklieh aeeeptiren, womit selbstverständlich ihre bisher eingenommene Stellung und bisherigen Vorbehalte in der Savoherfrage vollständig intakt erhalten und Frankreich wie Europa uns gegenüber diesfalls in den nämlichen Verbindlichkeiten verbleiben werden.

Wir berühren noch, dass der Regierung des Kantons Waadt der abgeschlossene Vertrag mitgetheilt worden und der dortige Grosse Rath seine Zustimmung zu demselben ertheilt hat.

Zwei Buukte bloß bleiben nach der gepflogenen Korrespondenz zwisehen uns und der waadtläudisehen Regierung noch zu regliren übrig.

Der eine betrifft die von Waadt verlangte eidgenossische Gewährleistung geg..n die molliche Verjährung von eiv^rechtliehen Forderungen geg.^n ..^ .oohner des Dappenthals. Wir sanden diese Forderung Waadt^s begründet, weil durch .Vesehluss des Bundesrathes vom Jahre 18.^1 den waadtlandisehen Behorden jede fernere eivilrechtliche Betreibung untersagt worden war. Von Bedeutung ist die Frage übrigens nicht, einerseits

weil dnrch den Art. lll des abgeschlossenen Vertrages Verjährungs.^in-

reden von selbst beseitigt werden und andererseits es sieh hoehstens um eiu^ hypothekarische Forderung der Ersparnisskasse von .^on von Fr. 11l)^

.64 .handeln konnte, welche die volle Verjährungsfrist noch nicht durchlaufen hat. Der andere Bunkt betrifft die Beschaffung eines Gemeindebürge.^ rechtes für die dem Kanton Waadt ^fallenden neuen Bürger, welche naeh Mitgabe unserer ^rundsäze nicht bloss Schweizer^ und Waadtländerbürger, sondern auch zugleich Bürger einer bestimmten Orts- oder Heimathsgemeinde werden müssen. Wenn solche in eine waadtländische Bür.^ gergemeinde eingekauft werden müssen, so soll für die diessällige Auslage die Eidgenossenschaft dem Kanton Waadt billige Rechnung halten, da die ganze Dappenthalfrage von jeher als eine vorherrs.bend eidge^nossische angesehen und behandelt wurde. Dabei ist selbstverständlich, dass, wenn umgekehrt Bewohner des abgetretenen Theiles des Dappen^ thales aus bisherigen wirklichen Bürgergemeinde- und BurgernuzungsVerbänden ausscheiden, dies in billige Kompensation zu fallen hat.

Wir verlangen, bezüglich dieser beiden Vunkte ermächtigt zu werden, mit der Regierung von Waadt uns definitiv zu verständigen und ein billi^ges Abkommniss zu treffen..

Wir stellen daher den nachstehenden Beschlnsfes-Antrag, und benuzen diesen Anlass, Sie, Tit., unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

Bern, den 7. Januar

1863.

Jm Ramen des schweig. Bundesrathes, Der B u n d e s p r ä s i d e n t : ^. Fornerod.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft : ^ie^.

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.^eschluß.^Antrag betreffend den ^...trag mit Frankreich über das ^..appenthal.. ^)

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der s e h w e i z e r i s e h e E i dgen os s e n s c h a f t , naeh Einsicht einer Botschaft des Bundesrathes vom 7. Januar 1863 und eines Beschlusses des Grossen Rathes des Kantons Waadt vom 1.). Dezember 1862, betreffend den Abschluss eines Vertrages zwischen dem schweizerischen Bundesrathe und Sr. Majestät dem Kaiser der Franzosen über die Angelegenheit des Dappenthales, vom 8. Dezember 1862,

b e s eh l i esst : 1 . Dem genannten Vertrage wird die Ratifikation.. ertheilt.

2.

Der Bundesrath ist ermächtigt, mit der Regierung von Waadt über die von ihr gemachten Vorbehalte, betreffend die Gewährleistung gegen die Verjährung eivilrechtlieher Forderungen und die Entschädigung für all^ällig nothi^ werdende Einkäufe neuer Bewohner in waadtländis..he Bürgergemeinde- und Bürgern^ungs-Verbände sieh ^u verständigen.

3. Der Bundesrath ist mit Vollziehung dieses Beschlusses beauftragt.^ ^) Siehe den ....... o r . l a u .. d^ .^ertrag.^ lm Bunde......la.... v. J. 18.^2, Band III .

Sel^ 5o1.

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Botschaft des Bundesrathes an die h. Bundesversammlung, betreffend den Vertrag mit Frankreich über das Dappenthal. (Vom 7. Januar 1863.)

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