1134

# S T #

Aus denVerhandlungen des Schweiz, Bundesrathes, (Vom 21. November 1890.)

Mit Note vom 12. Oktober machte die französische Botschaft im Namen ihrer Regierung neuerdings darauf aufmerksam, daß die Einfuhr von Vieh, welches auf dem Transitwege durch die Schweiz nach Frankreich eingeführt wird, daselbst nur dann gestattet ist, wenn in jedem Falle durch amtliches Zeugniß nachgewiesen ist, daß die in Frage kommenden Thiere sich während wenigstens zwanzig Tagen in der Schweiz aufgehalten haben, daß nun aber laut dem französischen Ackerbauministerium zugekommenen Mittheilungen bezüglich der Ausstellung dieser Zeugnisse Mißbräuche vorkommen sollen, welche es ermöglichen, Schaftransporte aus Oesterreich-Ungarn vor Ablauf der vorgeschriebenen Aufenthaltsfrist nach Frankreich einzuführen.

Die vorn Landwirthschaftsdepartement veranstaltete Untersuchung hat ergeben, daß von über 40 Heerden mit einem Bestand von zirka 14,000 Schafen, welche seit der Wiedereröffnung der französischen Grenze aus der Schweiz nach Frankreich gelangten, im Ganzen drei Heerden mit 1064 Stück Schafen die vorgeschriebene Quarantäne von 20 Tagen nicht vollständig durchgemacht haben.

Es betrifft dieß drei Heerden, welche mit von zwei Viehinspektoren des Kantons Zürich ausgestellten falschen Zeugnissen nach Frankreich importirt wurden.

Nach Antrag des Departements ladet der Bundesrath 1. die Regierung des Kantons Zürich unter Berufung auf Art. 23 der Vollziehungsverordnung betreffend Maßregeln gegen Viehseuchen, vom 14. Oktober 1887 (A. S. n. F. X, 305), ein, die betreffenden Viehinspektoren unverzüglich ihrer Stellungen als Viehinspektoren zu entlassen, dieselben wegen Fälschung amtlicher Dokumente dem Strafrichter zu überweisen, sowie auch gegen die Händler die Untersuchung einzuleiten.

2. Beauftragt er das Landwirthschaftsdepartement, von sich aus alle diejenigen Maßnahmen zu treffen, welche dazu angethan sind, ähnliehen Unregelmäßigkeiten inskünftig vorzubeugen.

1133 sowie folgende Halbkantone: Obwalden Baselstadt Nidwaiden Baselland

Appenzell A. Rh.

Das heißt 18 ganze und 5 halbe Stände; für Verwerfung dagegen die Kantone Wallis und der Halbkanton Appenaell I. Rh., d. h. ein ganzer und ein halber Stand ; erklärt: I. Die mit Bundesbeschluß vom 13. Juni 1890 vorgelegte ' theilweise Abänderung der Bundesverfassung vom 29. Mai 1874 ist sowohl von der Mehrheit der stimmenden Schweizerbürger als von der Mehrheit der Kantone angenommen und tritt vom Tage des heutigen Beschlusses an in Wirksamkeit.

II. Demgemäß erhält die Bundesverfassung vom 29. Mai 1874 folgenden Zusatz: A r t i k e l 3 4M*.

Der Bund wird auf dem Wege der Gesetzgebung die Kranken- und Unfallversicherung einrichten, unter Berücksichtigung der bestehenden Krankenkassen.

Er kann den Beitritt allgemein oder für einzelne Bevölkerungsklassen obligatorisch erklären.

III. Der Bundesrath ist mit der Veröffentlichung und weiteren Vollziehung dieses Beschlusses beauftragt.

1132 Für Annahme der Vor- FUr Verwerfung der Vor-

Im Kanton

Uebertrag Obwalden . . .

Nidwaiden . . .

Glarus . . . .

7,ncr ^ Ju ö

m

.

,

Freiburg . . .

Solothurn . .

Baselstadt .

Baselland . .

Schaffhausen . .

Appenzell A. Rh. .

Appenzell I. Rh. .

St. Gallen . . .

Graubünden Aargau . . . .

Thurgau . . .

Tessin . . . .

Waadt . . . .

Wallis . . . .

Neuenburg . . .

Genf .

. . .

lage mit Ja.

93,089 2,235 873 4,173 2,559 14,276 9,813 6,198 5,592 5,439 5,799 704 33,096 9,399 18,071 12,370 14,419 18,548 6,157 10,833 9,585

lage mit Nein.

25,860 962 350 682 506 3,908 1,638 673 1,874 1,208 3,241 1,580 7,084 5,249 14,346 3,197 2,403 5,802 7,534 2,585 1,518

283,228

92,200

II. In B e z i e h u n g auf die S t a n d e s s t i m m e n .

Es haben sich, nach Maßgabe von Art. 121 der Bundesverfassung, für Annahme der Vorlage ausgesprochen folgende Kantone : Zürich Aargau Zug Bern Thurgau Freiburg Luzern Solothurn Tessin Uri Schaffhausen Waadt Neuenburg Schvvyz St. Gallen Glarus Graubünden Genf

1131 (Entwurf.)

Bnndesbeschluß betreffend

die Erwähnung der Volksabstimmung vom 26. Oktober 1890 Über theilweise Abänderung der Bundesverfassung vom 29. Mai 1874.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht der Protokolle betreffend die Sonntag den 26. Oktober 1890 stattgehabte Volksabstimmung über die durch Bundesbeschluß vom 13. Juni 1890 vorgelegte theilweise Aenderung der Bundesverfassung vom 29. Mai 1874, nach Einsicht einer Botschaft des Buudesrathes vom 21. November 1890, aus welchen Aktenstücken sich Folgendes ergibt: 1. In B e z i e h u n g auf die A b s t i m m u n g des Volkes.

Es haben sich ausgesprochen : Im Kanton

Für Annahme der Vor- FUr Verwerfung der Vor» ,age mif Ja.

,age m,, Nein

Zürich . . . .

Bern Luzern . . . .

Uri Schwyz . . . .

Uebertrag

43,756 36,202 7,596 2,078 3,457

7,902 11,869 5,096 713 280

93,089

25,860

1130 Die Abstimmungsprotokolle stehen Ihnen, wie üblich, zur Verfügung.

Indem wir Ihnen den mitfolgenden Beschlussesentwurf unterbreiten, benutzen wir diesen Anlaß, um Sie, Tit., unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 21. November 1890.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der Bundespräsident

L. Ruchonnet.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Bingier.

1129 Statistik interessirende Daten enthält. Dabei müssen wir freilich mit Bedauern konstatiren, daß die Protokolle, trotz mehrfach schon von uns geäußerten Wünschen, dießfalls noch weniger bieten als früher, und daß nicht nur einzelne Kantone, von welchen anläßlich früherer Volksabstimmungen schon keinerlei Auskunft über die Zahl der ungültigen und leeren Stimmen erhältlich war, bei ihrem Mutismus beharren, sondern daß eine erhebliche Anzahl von Kantonen, welche früher in anerkennenswerther Weise die ungültigen und die leereu Stimmkarten auseinander gehalten hatten, beide Kategorien neuerdings zusammenwirft.

Kantone.

Thell- Ungültige u. leere Stimmberechtigte. nehmende. Stimmkarten.

Ä.

79,827 112,286 31,309 4,117 12,183 Schwyz . . . .

3,677 Obwalden .

Nidwaiden .

2,875 Glarus . . . .

8,236 Zug 5,771 Freiburg 29,074 Solothurn .

18,474 Baselstadt .

12,209 Baselland . . .

11,575 Sehaffhausen .

8,081 Appenzell A. Rh. .

12,560 Appenzell I. Rh. .

3,114 St. Gallen . . .

51,824 Graubünden 22,147 Aargau . . . .

39,572 Thurgau 24,083 Tessin . . . .

37,632 Waadt . . . .

61,552 W a l lis . . . . 27,403 Neuonburg .

25.025 Genf 18,925

Zürich . . . .

Bern Luzern . . . .

Uri

663,531 Bundesblatt. 42. Jahrg.

Bd. IV.

61,921 51,114

28

Leer

GUItige Stimmen.

'

10,235 3043

-- 33,566 16,013 17,628 24,899 13,845 -- 11,423

234 159 529 1 5 1300 -- 48 1101 446 806 549 154 -- 320

51,658 48,071 12,692 2,791 3,737 3,197 1,223 4,855 3,065 18,184 11,451 6,871 7,466 6,647 9,040 2,284 40,180 14,648 32,417 15,567 16,822 24,350 13,691 13,418 11,103

--

--

375,428 j

7

2,894 3,814 3,282 1,234 4,995 3,370 18,883 11,970 6,985 7,701 6,814 9,569 2,290 41,480

103 77 4

81 11 137

3 305 699 519 114 1 8

77

: i !

i ,

1128 In Vollziehung dieses Auftrages haben wir die Abstimmung auf Sonntag den 26. Oktober, Tag der Neuwahlen in den Nationalrath, festgesetzt.

Die Abstimmung ergab nachfolgendes Resultat: Es stimmten In den Kantonen.

Zürich Bern Luzern Uri Schwyz Obwalden Nidwaiden Glarus Zug Freiburg Solothurn Baselstadt Baselland Schaffhausen Appenzell A. Rh Appenzell I. Rh St. Gallen Graubünden Aargau Thurgau Tessin Waadt Wallis Neuenburg Genf Total

Für die Revision legen die Revision mit Ja.

mit üVein.

43,756 36,202 7,596 2,078 3,457 2,235 873 4,173 2,55!)

14,276 9,813 6,198 5,592 5,439 5,799 704 33,096 9,399 18,071 12,370 14,419 18,548 6,157 10,833 9,585

7,902 11,869 5,096

283.228

92,200

713

280 962 350 682 506 3,908 1,638 673 1,874 1,208 3,241 1,580 7,084 5,249 14,346 3,197 2,403 5,802 7,534 2.585 1>18

Beschwe'rden sind keine eingelangt.

Demzufolge haben sich für Annahme der Vorlage alle Kantone und Halbkantone mit Ausnahme von Wallis und Appenzell I. Rh.

ausgesprochen, und es ist dieselbe von der Mehrheit des Volkes und 18 ganzen und 5 Halbkantonen angenommen, von einem Kanton und einem Halbkanton verworfen.

Wir lassen auch dießmal eine den Abstimmungsprotokollen enthobene Zusammenstellung folgen, welche einige die Abstimmungs-

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29.11.1890

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