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# S T #

Botschaft des

Bundesrathes an die Bundesversammlung, betreffend den Ankauf eines Bauplatzes für die Erstellung eines neuen Post- und Telegraphengebäudes in Solothurn.

(Vom 19. September 1890.)

Tit.

Die Postlokale in Solothurn haben sich schon seit längerer Zeit als ganz ungenügend zur Besorgung des sehr bedeutenden Verkehrs dieser Stadt erwiesen. Die nachstehende Vergleichung läßt diese Thatsache in frappanter Weise in's Licht treten.

Zahl der Zahl der Flächeninhalt Briefpostgegen- FahrpoststUcke stände per Jahr.

per Jahr.

(1889.)

(1889.)

(Spedition im des Büreaudes (Versandt, Inland, Spedition Umspedition Vorplatzes raumes, incl.

desjenigen für und (der nach dem Ausland Schalter- die Brief- und und Empfang von Empfang.)

Paketträger.

demselben, halle).

m».

; Umspedition.)

m1.

. 1,258,203 12 68,5 209,449

Solothurn .

Thim . .

.

Vevey .

Herisau *) .

Burgdorf ^ Frau en Feld Glarus .

Frei bürg x) .

Lugano .

Montreux .

Rorschach . .

Lode .

766,703 1,096,538 596,604 395,075 653,991 433,397 1,156,531 1,022,873 531,847 1,121,406 604,568

110,692 193,712 144,363 77,157 123,461 1 18,207 184,453 140,500 93,588 150,430 192,509

63 30 36 23 15 21 52 31 45 25 44

200*) 96 138 98 99

85 169 91 160 155 115

') Post und Telegraph im gleichen Raum.

*) Für die neu zu erstellenden Lokale vorgesehen.

Bundesblatt. 42. Jahrg. Bd. IV.

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Die Postverwaltung hatte beabsichtigt, sich mit der Vergrößerung der bisherigen Postlokale zu behelfen, und es ist ein bezügliches Projekt bereits ausgearbeitet. Der Eigenthümer des Postgebäudes würde sich verpflichten, die Lokale nach diesem Projekt auf seine Kosten umzubauen und zu vergrößern gegen eine Erhöhung des Janresmiethzinses von Fr. 2400 auf Fr. 5000. Eswäre dies in finanzieller Beziehung die günstigste Lösung; allein es können durch eine bloße Vergrößerung bestehender Lokale selbstverständlich nicht alle wünschbaren Bedingungen in Bezug auf Lage, Größe und Einrichtung der Lokale erfüllt werden.

Das Telegraphenbüreau Solothurn ist vom Postbureau getrennt,, in günstiger Lage und gut eingerichtet.

Wenn wir nun mit dem Antrag auf Ankauf eines Platzes für Erstellung eines neuen Post- und Telegraphengebäudes in Solothurn an die hohe Bundesversammlung gelangen, so geschieht es, weil der Einwohnergemeinderath dieser Stadt der Post- und Telegraphenverwaltung einen Bauplatz für Erstellung eines neuen Post- und Telegraphengebäudes angeboten hat, welchen wir, m i t dieser Behörde, als für den fraglichen Zweck sehr geeignet betrachten.

Dieser Platz befindet sich südöstlich vom Viehmarkt, näher bei der eigentlichen Stadt, als das bisherige Postlokal, aber dennoch nahe genug beim Bahnhof (Alt-Solothurn), daß der Verkehr zwischen Post und Bahn wie bisher ganz leicht mit Handkarren bewerkstelligt werden kann. Er liegt auch für den auf dem rechten Ufer der Aare befindlichen Stadttheil sehr günstig, indem die Ausmündung der Brücke ganz nahe dabei sich befindet. Die Einwohnergemeindeversammlung hat am 13. Juli abhin mit Zweidrittelstimmenmehrheit die Auswahl dieses Platzes zu genanntem Zwecke gebilligt.

Der Einwohnergemeinderath von Solothurn offerirt den Platz selbst -- im Flächeninhalt von 1200 m 2 -- um die Summe von Fr. 12,000, also um den Preis von Fr. 10 per m 2 , welcher als sehr bescheiden anzusehen ist. Nach den uns gemachten Mittheilungen wurden im betreffenden Quartier Bauplätze in nicht günstigerer Lage um den Preis von Fr. 18 bis Fr. 21 per m 2 verkauft.

Der Gemeinderatli von Solothurn würde sich verpflichten, gegen eine Entschädigung von Fr. 5000 die nöthigen Straßen- und Trottoiranlagen auf allen Seiten des zukünftigen Postgebäudes zu erstellen , nach den näher festzusetzenden Bedingungen,
so daß die Gesammtausgabe für den Platz Fr. 17,000 betragen würde.

Wir erachten es im Interesse des Bundes, diese günstige Gelegenheit zu benutzen und so die Frage der Post- und Telegraphenlokale in Solothurn zu einem allseitig befriedigenden und würdigen, Abschluß zu bringen.

283 Es war bei den außerordentlich zahlreichen und wichtigen, zum Tlieil auch dringenden Arbeiten, welche der eidg. Bauverwaltung obliegen, bis jetzt nicht möglich, die Vorlagen betreffend die Ausführung des Baues zu beendigen, und wir behalten uns daher vorr Ihnen dießfalls besondern Bericht und Antrag zu unterbreiten. So viel können wir aber mittheilen, daß die Kosten des fraglichen Baues bei Annahme von einem Erdgeschoß und l Stockwerk die Summe von Fr. 310,000 und bei Annahme von einem Erdgeschoß und 2 Stockwerken die Summe von Fr. 370,000 voraussichtlich nicht übersteigen würden. Die bestehenden Verträge können für die Post auf I.November 1893 und für den Telegraph auf 1. April 1895 aufgelöst werden. Für das Telegraphenbüreau Solothurn wären also Unterhandlungen mit dem Eigenthümer für frühere Lösung des Vertragsverhältnisses -- eventuell Untermiethe -- vorzusehen. Eine erhebliche Einbuße steht diesfalls im schlimmsten Falle nicht zu befürchten.

Die finanzielle Seite der Frage stellt sich dar wie folgt: A. M e h r a u s g a b e n (per Jahr).

1. Verzinsung der Kosten des Ankaufs des Bauplatzes und der Entschädigung für Straßen- und Trottoir-Anlagen (Fr. 17,000 à 4 °/o) . . . . Fr.

680 2. Verzinsung und Amortisation der Baukosten und Kosten des Unterhalts des Gebäudes (2 Stockwerke angenommen), höchstens Fr. 370,000 à 5>/2 °/o . ,, 20,350 Total Mehrausgaben

Fr. 21,030

B. M i n d e r a u s g ä b e n und M e h r e i n n a h m e n (per Jahr).

1. Miethzins für die umgebauten und vergrößerten Post.lokale (bisheriger Miethzins Fr. 2400) . . . Fr. 5000 2. Miethzins des Telegraphen- und Telephonlokals . ,, 800 3. Miethzinsertrag für 4 Wohnungen im neuen Gebäude ,, 3000 Total

Fr. 8800

Die Mehrausgaben würden sonach, gegenüber dem vorliegenden Projekt des Umbaues und der Vergrößerung der bisherigen Postlokale, Fr. 12,230 per Jahr betragen.

Auch hier finden wir, namentlich Angesichts des bedeutenden und voraussichtlich in Zukunft immer in hohem Maße zunehmen-

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den Verkehrs der Stadt Solothurn, die Mehrausgabe vollständig gerechtfertigt. Es kann nach unserer Ansicht nur durch den projektirten N e u b a u eine für absehbare Zeiten genügende und der Eidgenossenschaft würdige Lösung der Frage der Post- und Telegraphenlokale in Solothurn herbeigeführt werden.

Wir empfehlen Ihnen den nachstehenden Beschlusses-Entwurf zur Annahme und benutzen diesen Anlaß, Sie, Tit., unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 19. September 1890.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes : Der B u n d e s p r ä s i d e n t : L. Ruchonnet.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

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(Entwurf.)

Bundesbeschluß betreffend

Ankauf eines Bauplatzes für Erstellung eines neuen Post- und Telegraphengebäudes in Solothurn.

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrathes vom 19. September 1890, beschließt: Art. 1. Der Bundesrath ist ermächtigt, von der Einwohnergemeinde Solothurn einen Bauplatz für Erstellung eines neuen Post- und Telegraphengebäudes in dieser Stadt, um den Preis von Fr. 17,000 (Inbegriffen die Entschädigung für Erstellung der von der Bundesverwaltung näher zu bezeichnenden Straßen- und Trottoiranlagen), auf Rechnung des Jahres 1890 anzukaufen.

Art. 2. Der für die Ausführung des Baues nothwendige Kredit ist durch besondere Vorlage- nachzusuchen.

Art. 3. Der gegenwärtige Beschluß tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort io Kraft.

Art. 4. Der Bundesrath ist mit der Vollziehung dieses Beschlusses beauftragt.

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Botschaft des Bundesrathes an die Bundesversammlung, betreffend den Ankauf eines Bauplatzes für die Erstellung eines neuen Post- und Telegraphengebäudes in Solothurn.

(Vom 19. September 1890.)

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27.09.1890

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