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Botschaft des

Bundesrathes an die Bundesversammlung, betreffend Erhöhung der Zahl der Infanterieinstuktoren (Vom 21. Juni 1890.)

Tit.

Sowohl in unserer Botschaft betreffend das Budget für das Jahr 1890 (Seite 118), als im Geschäftsbericht unseres Militärdepartements für das Jahr 1889 (Seite 17) haben wir darauf hingewiesen, daß theils die Einführung des neuen Infanteriegewehres und die bevorstehende Aenderung der Exerzierreglemente, noch mehr aber die angestrengte Arbeit, mit welcher seit Jahren infolge der.Vermehrung der Schulen und Kurse insbesondere das Infanterieinstruktionspersonal von seiner Spitze hinweg durch alle Klassen hindurch überbürdet sei, einer Erhöhung der Zahl der Infanterieinstruktoren rufe. Wir beehren uns daher, Ihnen die bereits in Aussicht gestellte Spezialvorlage nebst Beschlussesentwurf betreffend Vermehrung des Instruktionspersonais .der Infanterie zur Genehmigung zu unterbreiten.

Das Militärorganisationsgesetz vom 13. Wintermonat 1874 hatte in Art. 102 einfach vorgesehen, daß für die Infanterie, außer dem Oberinstruktor und dem Schießinstruktor, für jeden Divisionskreis ein Kreisinstruktor aufgestellt werde, welchem die nöthige Anzahl von Instruktoren erster und zweiter Klasse uebst den erforderlichen Hülfsinstruktoren für Spezialfächer beigegeben werden. Vor Beginn des Unterrichtsjahres 1875 setzten wir die Zahl der einem jeden Kreise zuzutheilenden Instruktoren auf zwei erster Klasse, zehn zweiter Klasse und zwei Spielinstruktoren fest; eine Ausnahme

562 wurde nur, der Sprachverhältnisse wegen, für die VIII. Division gemacht, die 3 Instruktoren I. Klasse und 12 Instruktoren IL Klasse erhielt. Dem Schießinstruktor wurde nur ein Instruktor I. Klasse zugetheilt Bei dieser Zahl blieb es bis zum Erlasse des Bundesbeschlusses betreffend Herstellung des Gleichgewichtes der Bundesfinanzen vom 21. Februar 1878, durch welchen die Zahl der Instruktoren auf den Oberinstruktor, den Schießinstruktor, 8 Kreisinstruktoren, 17 Instruktoren I. Klasse, 65 II. Klasse, 8 Trompeterinstruktoren und 4 Tambourinstruktoren bestimmt wurde. So lange alljährlich nur 4 Divisionen Wiederholungskurse des Auszuges hatten, mochte, mit Ausnahme der Tambourinstruktoren, diese Zahl obwohl knapp genügen, weil aus denjenigen Kreisen, in welchen keine Wiederholungskurse stattfanden, ohne erhebliche Schwierigkeite stets Instruktoren in Central- und Schiessschulen und zur Aushülfe für diejenigen Divisionen, welche Wiederholungskurse zu bestehen hatten, abkommandir werden konnten. Mit der Einführung der Landwehr-Wiederholungskurse durch das Bundesgesetz vom 7. Brachmonat 1881 wurde diese gegenseitige Aushülfe aber äußerst erschwert, da n u n m e h r alljährlich in jedem Divisionskreise Wiederholungskurse, das eine Jahr für den Auszug, das andere für die Landwehr, anzuordnen waren. Man behalf sich und sehlug sich durch, schlecht oder recht, aber zum Nachtheile der Ausbildung der Truppen, indem weder den Wiederholungskursen, noch den Schießschulen die erforderliche Zahl von Instruktoren zugetheilt.

werden konnte und öfters der Bestand des für eine Rekrutenschule nöthigen Lehrpersonals über Gebühr vermindert werden mußte.

Die im Jahre 1882 folgende Einführung der Unteroffiziersschulen vermehrte die Arbeit und die Anstrengungen der Instruktoren, weil sie in diesen Schulen, in welche keine Offiziere einberufen werden, nicht nur die Instruktion zu ertheilen, sondern auch die Führung der Abtheilungen in jeglichem Dienstverhältnisse, im Haushalte, beim Exerzieren und im Gelände zu übernehmen haben. Die während einiger Jahre für alle Kreise angeordnete Reduktion der Rekrutenschulen von drei auf zwei per Jahr brachte dem Lehrpersonal keine Erleichterung; die Kombinationen bei Aufstellung des Schultableau mußten so getroffen werden, daß immer eine Anzahl Instruktoren zur Aushülfe von einem Kreise
zu einem ändern beordert werden konnte. Damit wuchs, da die Rekrutenschulen regelsweise einen Bestand von 600--800 Rekruten und sogar darüber hatten, die dienstliche Anstrengung und Ueberbürdung der Instruktoren in einem Maße, daß langwierige Erkrankungen mancher, selbst mit bleibendem Nachtheile die unausbleibliche Folge hievon waren. Die Sterblichkeit unter dem Instruktionspersonal ist eine verhältnißmäßig große.

563 Abhülfe war daher dringend geboten. Sie erfolgte zunächst durch Bewilligung des Kredites für einen Gehülfen II. Klasse bei der Schießschule (1880), dann durch Anstellung zweier weiterer Inetruktoren L Klasse (Bundesbeschluß vom 30. Oktober 1883) als ständiges Lehrpersonal bei der Centralschule, die bei ihrer Bedeutung für die Ausbildung der Offiziere aller Waffen und Grade und bei ihrer fortwährenden Erweiterung eines solchen ohnehin unumgänglich bedurfte; hernach durch die Vermehrung der Tambourinstruktoren von 4 auf die frühere Zahl von 8 (Bundesbeschluß vom 16. Dezember 1885) und schließlieh durch Eröffnung jährlicher Kredite für Instruktionsaushülfe, die, anfänglich in bescheidenem Maße gehalten, 1890 auf die Summe von Fr 20,000 anstiegen.

Endlich wurde mit Beginn des laufenden Jahres noch eine dritte ständige Lehrstelle an der Centralschule errichtet. Mit den Krediten für die Aushülfe war zugleich das Mittel für Heranziehung geeigneter und durch den Aspirantendienst wohl vorbereiteter Lehrkräfte für das Instruktionskorps gegeben. Trotz ihres jährlichen Anwachsens reichten diese Kredite niemals aus und entsprachen namentlich .ihrer Hauptbestimmung nicht, es zu ermöglichen, einem jeden Divisionskreise nu seinen ständigen Instruktoren einen Instruktoraspiranten für den größern Theil des Unterrichtsjahres bleibend zuzutheilen. Man hatte bald die Erfahrung gemacht, daß mit der Reduktion der Rekrutenschulen von drei auf zwei in jedem Divisionskt-6;ise ein für die Ausbildung der Rekruten sehr nachtheiliger Weg betreten worden sei. Zwei Instruktoren II. Klasse, von denen öfters der eine noch durch einen frisch angenommenen, oder nicht hinlänglich ausgebildeten Aspiranten ersetzt werden mußte, waren durchaus nicht im Stande, die Instruktion einer Rckrutenkompagnie von 150--200 und noch mehr Mann in genügender, auch nur einigermaßen befriedigender Weise zu leiten und zu überwachen.

Man war gezwungen, wollte man bei der Infanterieinstruktion in der That nicht sehr fühlbare Rückschritte machen, zu der frühern Anordnung von drei Rekrutenschulen in jedem Kreise zurückzukehren, und es wäre diese Maßregel, die gegenwäriig für 6 Divisionen jährlich getroffen wird, jetzt schon auf alle ausgedehnt worden, wenn nicht in denjenigen Divisionen, die Bataillons- und aufeinander folgende Regimentswiederholungskurse
des Auszuges haben, beinahe das ganze Jahr mit Unterrichtskursen hätte belegt werden müssen, was eine so große Arbeit und Anspannung von den Instruktoren gefordert hätte, die ohne geistige und physische Gefährdung zu leisten einfach unmöglich gewesen wäre. So wie so muß in den meisten Divisionskreisen der Unterricht schon seit einigen Jahren jeweilen Mitte Februar, oder noch früher, zu einer Jahreszeit beginnen, die bei unsern klimatischen Verhältnissen eine

564 für den Unterricht auf Exerzierplatz und Terrain meistens sehr ungünstige ist. Die Folge hievon war auch eine progressive Zunahme von oft Monate andauernden Erkrankungen von Instruktoren, welche in den letzten Jahren, insbesondere im laufenden Jahre, zu einer geradezu Besorgniß erregenden Zahl, die vom Oberinstruktor hinweg durch alle Dienstklassen hindurch anstiegen. Dies ist'der Grund, warum die Aushülfskredite fast ausschließlich für den Ersatz erkrankter, rekonvaleszenter und zu ihrer Herstellung beurlaubter, oder in Central- und Schießschulen kommandirter Instruktoren verwendet werden müssen. Wenig bleibt noch übrig für die so nöthige Ausbildung neu eintretender Aspiranten und von einer Erleichterung der Instruktionskreise durch Zutheilung eines überzähligen Aspiranten ist fast keine Rede.

Für diejenigen Instruktoren, die fortwährend im Stande sind, ihren Dienst zu erfüllen, wächst damit die Anstrengung und Arbeit zusehends, und für das gesammte Instruktionskorps tritt nun mit dem folgenden Jahre eine neue und schwere Aufgabe, die Einführung der Infanterie in die neue Bewaffnung und in die neuen Réglemente, hinzu, die ohne ausreichende Verstärkung des Instruktionspersonals nicht in entsprechend befriedigender Weise durchzuführen ist. Welche Mehrarbeit dabei für die höhern Instruktoren und namentlich für die Kreisinstruktoren und den Oberinstruktor in Bezug auf Leitung des Unterrichtes und Administration, mit welcher sie jetzt schon förmlich überladen sind, entsteht, wollen wir nur nebenbei berühren.

Wenn bei Beginn der zentralisirten Infanterieinstruktion im Jahre J875 die Zahl von 2 Instruktoren I. Klasse und von 10 Instruktoren II. Klasse, zusammen von 12 Instruktoren beider Klassen per Divisionskreis als nothwendig erachtet wurde -- die Reduktion auf 10 per Kreis im Jahre 1878 entsprang ja keineswegs der Anschauung, daß die Zahl von 12 Instruktoren zu groß sei und daß mit 10 gleich viel geleistet werden könne, wie mit 12, sondern sie erfolgte auf die gebieterische Notwendigkeit, im damaligen Bundeshaushalte die Ausgaben den Einnahmen anzut.

O passen -- so muß heute nach der eingetretenen Vermehrung der Unterrichtskurse und unter den Verhältnissen, wie sie oben geschildert sind, eine gleich große Zahl von Instruktoren wie 1875 als dem wirklichen Bedürfnisse kaum entsprechend erklärt
werden, denn wir sind überzeugt, daß der anstrengende Dienst der Instruktoren auch inskünftig aus den ganz gleichen Gründen wie bisher Ersatz wiederum fordern wird und daß daher auch ein, immerhin beschränkter, Kredit für Instruktionsaushülfe beibehalten werden muß, der, wie bereits bemerkt, auch dazu zu dienen hat, für das Instruk-

565 tiouskorps auf rationellem Wege neue Lehrkräfte auszubilden und heranzuziehen, da ein eigentliches Bildungsinstitut für Militärlehrer, wie es eigentlich sein sollte, nicht besteht. Gleichwohl gehen wir unter der Voraussetzung, daß das Aspirantensystem, das sich zu diesem Zwecke trefflich bewährt hat, beibehalten werde, nicht weiter als den ehemaligen Bestand des Instruktionskorps der Infanterie, selbstverständlich mit der inzwischen eingetretenen Verstärkung des Lehrpersonals der Zentralschule und der' Schießschule, wieder herzustellen.

Dagegen erscheint es sowohl mit Rücksicht auf die gründliche Ausbildung der Kadres und Truppen, namentlich im Felddienste, als mit Rücksicht auf die fortwährende ersprießliche Thätigkeit der Instruktoren und die Erhaltung guter Lehrkräfte nothwendig, in der Stellung der InstruUtoren die Anordnung zu treffen, daß nach und nach, ohne den Bestand von 12 Instruktoren I. und II.

Klasse zusammen per Kreis zu vermehren, die Zahl der Instruktoren 1. Klasse eines jeden Kreises auf 4 erhöht werde, so daß mit der Zeit ein jeder über 4 Instruktoren I. Klasse und 8 Instruktoren II. Klasse zu verfügen hätte.

Die Ausbildung der Infanterie im Felddienste bedingt bei den großen Frontausdehnungen und der tiefen Gliederung, die schon Kompagnien im Gefechte, noch mehr im Sicherungsdienste, einzunehmen haben, es geradezu, daß in den Rekrutenschulen einer jeden Kompagnie ein höherer berittener Instruktor zugetheilt werde.

Noch dringender gestaltet sich die Zutheilung berittener Instruktoren in den Wiederholungskursen, die mit der Anordnung von 3 Rekrutenschulen per Kreis inskünftig sowohl beim Auszug, als bei der Landwehr in den Bataillonskursen in der Regel mit 3 Bataillonen, in den Regimentskursen mit 6 Bataillonen gleichzeitig stattzufinden haben. In den Brigade- und Divisionswierlerholungskursen hat sich das Bedürfniß einer größern Zahl berittener Instruktoren schon längst äußerst fühlbar gemacht. Instruktoren zu Fuß sind, wie sie sich auch außer Athem jagen, heiser schreien und abhetzen, einfach nicht im Stande, die Ausbildung der Infanterie im Felde entsprechend zu leiten und zu fördern. Die Korrektur begangener Fehler ist stets mit beträchtlichem Zeitverluste verbunden und zwingt dazu, die Truppen oft lange unthätig zu lassen, bis die Belehrungen erfolgt sind. Nur mit
einer größern Zutheilung höherer berittener Instruktoren wird es möglich werden, daß die Feldinstruktion der Infanterie weitere Fortschritte mache.

Die Erhöhung der Zahl der Instruktoren I. Klasse ist aber auch nothwendig, damit den strebsamen, thätigen und leistungsBundesblatt. 42. Jahrg. Bd. III.

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566 fähigen Instruktoren eine Beförderung in ihrer Stellung, in ihrem Berufe noch im lebenskräftigen Alter in Aussicht steht. Glücklicherweise ergänzt sich das Instruktionskorps der Infanterie se'it einigen Jahren meistentheils aus Männern höherer Richtung, dio jeder Geist und Thätigkeit fordernden Berufsstellung wohl anstehen würden. Sie der militärischen Lehrthätigkeit zu erhalten und ihnen eine Laufbahn bei derselben zu eröffnen, ist Pflicht des Staates, sonst versauern sie entweder in untergeordneter Stellung, oder wenden der Instruktionsthätigkeit den Rücken.

Es ist n u n , wie bereits erwähnt, keineswegs unsere Absicht, daß die Zahl der Instruktoren I. Klasse mit einem Male auf vier per Kreis gebracht werde. Es wäre dies auch zur Zeit nicht möglich; die Bedingungen für die höhere Stellung müssen selbstverständlich vollkommen erfüllt werden können, und es ist auch angezeigt, daß die Erlangung der höhern Stelle auch von einer gewissen Anzahl Dienstjahre in der untern Stellung abhängig gemacht werde, so daß zu der Stelle eines Instruktors I. Klasse nur Derjenige vorrücken oder ernannt würde, der nach Befähigung und Alter auch volles Anrecht zur Bekleidung mindestens des Majorsgrades hätte.

Was die Mehrkosten betrifft, so wären bei voller Ergänzung des Instruktionskorps nach obiger Ausführung im ersten Jahre erforderlich : für 16 Instruktoren II. Klasse mit der Minimalbesoldung von Fr. 2500 für Beförderung von 16 Instruktoren II. Klasse zur I. Klasse, Mehrbesoldung im ersten Jahre Fr. 400 per Mann für Pferdeberechtigung, 16 X Fr- 1215 . .

.

für Reiseentschädigungen für Bekleidungsentschädigung Total

Fr. 40,000 ., ,, ,, ,,

6,400 19,440 3,000 2,000

Fr. 70,840

Es ist indessen anzunehmen, daß im ersten Jahre allerhöchstens 8 Instruktoren II. Klasse zur I. Klasse befördert werden können; damit reduziren sich die Kosten für den Anfang um Fr. 3200 Besoldung und Fr. 9720 Pferdeberechtigung, zusammen um Fr. 12,920, und statt eines Kredites von Fr. 20,000 für Aushülfe dürfte inskünftig ein solcher von Fr. 8000 genügen, aus welchem übrigens auch der Mehrbedarf an außerordentlichen Spiel-

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instruktoren bestritten werden muß, deren Anstellung bei Parallelkursen nicht zu umgehen ist. Von obigen Kosten von Fr. 70,840 würden daher im ersten Jahre abgehen Fr. 12,920 für Besoldung, Pferdeberechtigung und ,, 12,000 für Aushülfe : ...

,, 24,920 Muthmaßliche Mehrkosten pro 1891

Fr. 45,920

Indern wir schließlich wiederholen, daß, abgesehen von der Verlängerung der Dienstzeit, hauptsächlich nur von einer ausreichenden Verstärkung und damit auch im Zusammenhange von einer Verbesserung der Stellung und der hiedurch sieh steigernden Qualität des Lehrpersonals eine noch weiter gehende Entwicklung und Hebung der Instruktion und Leistungsfähigkeit der Infanterie zu erwarten sein wird, beehren wir uns, den nachstehenden Beschlußentwurf Ihrer Genehmigung zu unterbreiten.

Genehmigen Sie, Tit., die erneuerte Versicherung unserer ausgezeichneten Hochachtung.

B e r n , den 21. Juni 1890.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der Bundespräsident:

L. Ruchounet.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Bingier.

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(Entwurf)

Bundesbeschluss betreffend

die Zahl der Instruktoren der Infanterie.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsichtnahme einer Botschaft des Bundesrathes vom 21. Juni 1890, beschließt: Art. l. Die Zahl der Instruktoren der Infanterie wird folgendermaßen festgesetzt: l Oberinstruktor, 8 Kreisinstruktoren, l Schießinstruktor, 36 Instruktoren I. Klasse (wovon 3 dem Oberinstruktor direkt beigegeben, l für die Schießschule und je 4 für jeden Divisionskreis), 66 Instruktoren II. Klasse (je 8 für die Divisionskreise I bis VII, 9 für den VIII. Divisionskreis und l für die Schießschule), 8 Trompeterinstruktoren, 8 Tambourinstruktoren 128 Art. 2. Der Artikel 7 des Bundesbeschlusses vom 21. Februar 1878, betreffend Herstellung des Gleichgewichts in den Bundesfinanzen, wird, soweit er sich mit vorstehenden Bestimmungen im Widerspruch befindet, hiemit aufgehoben.

Art. 3. Der Bundesrath wird beauftragt, den Beginn der Wirksamkeit dieses Beschlusses festzusetzen und dessen allmälige Vollziehung anzuordnen.

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Botschaft des Bundesrathes an die Bundesversammlung, betreffend Erhöhung der Zahl der Infanterieinstuktoren (Vom 21. Juni 1890.)

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1890

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28.06.1890

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