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Schweizerisches Bundesblatt.

42. Jahrgang. III.

Nr. 24.

# S T #

7. Juni 1890.

Bericht des

Bundesrathes an die Bundesversammlung betreffend die Geschäftsführung und die Rechnung der Alkoholverwaltung pro 1889.

(Vom 9. Mai 1890.)

Tit.

I. Einleitung.

Mit der am 31. Mai 1889 von uns beschlossenen Unterstellung des Ein- und Verkaufs der absolut denaturirten gebrannten Wasser unter das Monopol war dieses letztere, mit Ausnahme des Ein- und Verkaufs der relativ denaturirten Waare, vollständig zürn Vollzuge gebracht. Der vorliegende Bericht umfaßt deshalb für die 7 Monate Juni/Dezember des Geschäftsjahres alle Theile des Alkoholgesetzes, mit Ausschluß des Verkehrs in relativ denaturirtem Sprit, und für die 5 Monate Januar/Mai sämmtliche Artikel des eben erwähnten Gesetzes, ausgenommen den Vertrieb des denaturirten Alkohols jeder Art.

II. Gesetzgebung.

BRB BRB BRB BRB

vom vom vom vom

15. Januar 1889.

B.-B1. 1889, I, S. 129.

31. Mai 1889. B.-BI. 1889, III, S. 135.

8. November. 1889. B.-BI. 1889, IV,-S. 592.

2. Dezember 1889.

B.-BI. 1809, IV, 8. 801.

Bandesblatt. 42. Jahrg Bd. III.

Es sind im Berichtjahre keinerlei Aenderungen der Gesetzgebung zu verzeichnen. Hinsichtlich der Modifikationen, welche die Umschreibung des Begriffes der Monopolpflicht auf dem Verordnungswege erfahren hat, verweisen wir auf die nachfolgenden Kapitel, insbesondere auf die Ziffern IX und XI derselben.

III. Organisation und Personelles.

Bundesbeschluß vom 21. Dezember 1888. B.-B1. 1889, I, S. 74 (Budget, II K, L und M).

Bundesbeschluß vom 19. Dezember 1889. B.-B1. 1890, I, S. 55.

BRB vom 18. Januar 1889. B.-Bl. 1889, I, S. 134.

Bundesräthliches Kreisschreiben vom 5. Februar 1889. B.-Bl. 1889, I, S. 278.

BRB vom 5. Juli 1889. B.-Bl. 1889, III, S. 857.

Bundesräthliches Kreisschreiben vom 1. November 1889.

B.-Bl.

1889, IV, 8. 332.

Bekanntmachung der Alkoholverwaltung vom 25. Oktober 1889.

B.-Bl. 1889, IV, S. 309.

BRB vom 21. Januar 1890. B.-Bl. 1890, I, S. 161.

Da im Jahre 1889 außer der bereits erwähnten Monopolisirung des absolut denaturivten Alkohols keine administrative Neuerung von Belang vorkam und die Durchführung des Ein- und Verkaufes von gebrannten Wassern zu Denaturirungszwecken sich dem bereits bestehenden Verwaltungssystem ohne Weiteres anpassen ließ, so haben wir unter dem Titel ,,Organisation"1 keine Mittheilungen von allgemeinem Interesse zu machen.

Was das ,, Personellett betrifft, so ist diesbezüglich Folgendes anzuführen.

Die Zentralverwaltung bestand im Berichtjahre aus folgendem Personal : Besoldungsbezüge.

Direktor: E. W. Milliet Fr. 8,000. -- Techniker: E. Eichholzer ,, 5,500. -- Büreaugehülfe des Technikers: A. Brosy . . . ,, 2,700. -- Uebertrag

Fr. 16,200. --

3 Besoldungsbeziige.

üebertrag Fr. 16,200. -- Sekretär-Büreauchef: A. Guttat: ^ 4,500. -- Kanzlist: E. Ducard ,, 2,700. -- Kanzleigehiilfe: B. Hildebrand ,, 2,400. -- ,, L. Ruegg (Eintritt 1. Januar) . ,, 2,400. -- Hauptbuchhalter: A. Richardet ,, 4,500. -- Buchhaltuogsgehülfe: R. Marti ,, 2,700. -- ,, A. Weber ,, 2,300. -- ,, F.Weber (EintrittI.Februar) ,, 2,425.-- Büreaugehülfe der Buchhaltung: E.Müller. . . ,, 780. -- Revisor: F. Stauöer ,, 3,500. -- Zweiter Revisor: E. R_yser (Eintritt 1. Juni) . . ,, 1,850. -- Revisionsgehüife: A. Ziegler ,, 2,700. -- ,, S. Fäßler (früher Büreaudiener) ,, 1,500. -- Registratur: Ch. de Palézieux ,, 3,400. -- Chemiker : Dr. Lang ,, 3,600. -- Büreaudiener: R. Kernen (Eintritt 1. März) . . ,, 785. -- Provisorischer Kanzleigehiilfe: Th. Schoch ,, 2,662. H5 ,, ,, J. Ammon . . . ,, 2,089. -- Vorübergehende Aushülfe (l Person) . . . . ,, 1,900. -- Fr. 64,891. 65 Außerdem wurden bezahlt: Vergütungen an Beamte der eidgenössischen Staatskasse für Besorgung des Kassendienstes . .

Vergütungen an Beamte und Angestellte der Alkoholverwaltung für Arbeiten außer Büreauzeit

,,

840. --

,,

2,425. --

Zusammen Fr. 68,156. 65 Der Vergleich dieser Aufstellung mit derjenigen des Vorjahres zeigt, daß der Bestand des Zentralamtes itn Ganzen im Jahre 1889 keine Vermehrung erfahren hat. Dagegen hat sieh die Zahl der vorübergehend beschäftigten Personen um 4 vermindert, die Zahl der bleibenden Angestellten um ebenso viele vermehrt. Die Vergütungen für Arbeiten außer Büreauzeit betreffen zumeist die Aufstellung der ersten Geschäftsrechnung 5 eine derartige außerordentliche Inanspruchnahme des Personals wird in Zukunft schwerlieh mehr in gleicher Intensität erforderlich werden.

Außer den Besoldungen verursachte die Führung der Zentralverwaltung folgende Auslagen : Fr.

Fr.

Miethe des Verwaltungsgebäudes . . . 3,948. -- Beleuchtung, Heizung, Reinigung desselben 3,837. 25 7,785. 25 Reisespesen 3,126. 30 Büreaumaterialien .

2,325. 56 Telephon 482. 95 Telegramme und Porti 1,378. 97 Uebersetzungen und Abschriften . . .

580. -- Diversa '. . . .

112. 35 Druckkosten : Bundesblatt und Gesetzessammlung . . . . Fr. 3662. 50 Andere Drucksachen .

,, 6551.88 10,214. 38 Buchbinderkosten 1,861. 90 16,956. 11 Bibliothek 1,221. 57 Chemisches Laboratorium : Installationen, Beschaffung von Apparaten und Utensilien 1,974. 49 Chemikalien 339. 98 Kleine Anschaffungen aller Art . .

145. 75 Diverses 300. -- 2,760. 22 Alkoholometrie 645. -- Inventar: Rechnung der Direktion der eidgenössischen Bauten für geliefertes Mobiliar 8,180. -- Diverse direkte Anschaffungen und Auslagen der Alkoholverwaltung . . 1,876. 45 Tilgung des Bilanzwertes des Büreauinventars auf Ende 1888 . . . .

7,073. 35 17,129. 80 Total

49,624. 25

Für die Brennerei- und Rektifikationskontrole wurden ausgelegt : l. B r e n n e r e i k o n t r o i e .

Fr.

Fr.

Gehalte der Kontroleure . . . . . . 27,194. -- Reisezulagen an dieselben 8,384. 60 Umzugskosten 1,038. 90 Auslagen für Eisenbahafahrten . . . . 4,697. 45 Porti, Telegramme, Telephon . . . .

40. 75 Anschaffung von Plomben und Plombirschnüren 100. 50 Verschiedene kleinere Anschaffungen . .

48. 25 Vergütungen an Gemeindebeamte . . .

15. -- 41,519. 45 2. R e k t i f i k a t i o n s k o n t r o l e .

Gehalte Reisezulagen Fahrtaxen Diversa

2,103.

1,381.

215.

12.

75 50 20 20 3,712. 65

Total

45,232. 10

Die Kontroieinrichtungen in Brennereien kosteten im Berichtjahre Die Tilgung des Bilanzwerthes der im Jahre 1887/88 angeschafften Einrichtungen durch die laufende Betriebsrechnung erfordert

92,243. 87

Total

99,33«. 02

7,092. 15

Die Organisation der Brennerei- und Rektifikationskontrele hat im Jahre 18ö9 keine Aenderungen erfahren ; hinsichtlich der spätem Zeit verweisen wir auf unsern Beschluß vom 21. Januar 1890.

Durch die im Juni 1889 erfolgte Eröffnung eines eigenen Lagerhauses in Delsberg wurde die Anstellung eines besonderen Lagerhauspersonals nöthig. Da das betreffende Depot indessen im Boriehrjahre bloß dem Verkehr mit absolut clenaturirtem Sprit diente und sich noch nicht mit zutreffender Sicherheit ermessen ließ, wie viele Beamte und Angestellte der volle (die Lagerung und Rektifikation von Rohspiritus, sowie die Lagerung und den Verkauf von

Sprit zu Trinkzwecken und zur absoluten und relativen Denaturirung umfassende) Betrieb erfordern werde, so begnügten wir UDS im Berichtjahre damit, durch Beschluß vom 5. Juli in der Person des gewesenen bernischen Ohmgeld ver Walters Stauffer den Lagerhausverwalter zu ernennen, im Uebrigen aber uns vorläufig mit dem Beizuge von Brennereikontroleuren und provisorischen Angestellten zu behelfen.

Die Lagerhauseinrichtungen ia Basel, Burgdorf etc. hatten 1887/88 einen Aufwand bediugt von . .

Fr. 102,075. 45 Hiezu kamen im Berichtjahre Auslagen für Ankauf und Installation eines Lagerhauses in Delsberg, für diverse Einrichtungen in ßomanshorn und für Nacharbeiten in Basel und Burgdorf im Belaufe von ,, 296,321. 70 Total

Fr. 398,397. 15

Hievon tilgen wir pro 1887/89 durch die Betriebsrechnung 30 °/o -- weniger die bereits pro 1887/88 abgeschriebenen

Fr. 119,519. 14 ,, 15,311. 32

Bleiben als Tilgungssumme für 1889

.

. Fr. 104,207. 82

Die zur Liquidation der Brennereientschädigungen nach Art. 18 des Gesetzes geschaffene temporäre Amtsstelle wurde, nachdem der Großtheil der bezüglichen Geschäfte ihre Erledigung gefunden hatte, am 31. Dezember 1889 aufgelost. Der Chef der betreffende!! Abtheilung, Herr Dr. Simon Kaiser, wurde auf den letztgenannten Tag unter Verdankung der geleisteten Dienste seines Amtes entbunden; den drei übrigen Angestellten wurde auf 15. Januar, respektive 1. Mai, respektive 1. Juni 1890 gekündigt. Die Ausgaben der Abtheilung und die Kosten der Schatzungskommissariate betrugen im Berichtjahre (inklusive Fr. 7930. 60 für Spesen des Brennereiabbruchs) Fr. 53,500.

Auch die SpezialVerwaltung für Prüfung der Ohmgeld- und Oktroi-Abrechnungen hatte ihre Aufgabe in der Hauptsache erfüllt; dieselbe wurde deshalb am 1. Juni 1889 liquidili. Vom Personal derselben übernahm Herr Stauffer, wie oben erwähnt, die Leitung des Depots Delsberg; Herr Ryser trat am 1. Juni in den Dienst des Zentralamtes ein. Die Kosten pro 1889 betrugen Fr. 5204. 80.

Wie schon angefü'hrt, bewilligten wir Beamten der eidgenössischen Staatskasse für Besorgung des Kassendienstes der Alkohol-

Verwaltung nach analogen Grundsätzen wie im Vorjahre eine Vergütung von zusammen Fr. 840.

Die Zollverwaltung erhielt für die Besorgung der ihr obliegenden Geschäfte der Alkoholverwaltung für sich und zu Händen der Postverwaltung 1 pro 1889 folgende Entschädigungen: Vergütungen an Personal der Oberzolldirektion . Fr. 3,800. -- ,, ,, ,, ,, Zollgebietsdirektionen ,, 11,793. 97 Vermehrung des Grenzdienstpersonals, Besoldung, Bewaffnung und Ausrüstung desselben, Büreaukosten und Drucksachen ,, 29,824. 57 Fr. 45,418. 54 Tilgung des Bilanzwertes desGrenzschutzinventars . . . . . . . F r . 10,042.31 A b : Die bereits pro 1887/88 abge schriebene Quote ,, 1,506.31 ,, 8,536. Zusammen Fr. 53,954. 54 Abgesehen von der Inanspruchnahme der Staatskasse, der Zollund Postverwaltung, kam die Alkoholverwaltung im Berichtjahr nicht in die Lage, zur Besorgung ihrer Obliegenheiten Dienststellen des Bundes begrüßen zu müssen.

Dagegen erwuchsen ihr, wie schon 1887/88, Auslagen aus der Berufung von Sachverständigen und aus der Einforderung chemischer und juristischer Gutachten und Berichte. Insbesondere machte die Monopolisirung des absolut denaturirten Alkohols kommissarische Behandlung erforderlich.

Die bezüglichen Kosten betrugen : Kommissionen und Expertisen in kommerziellen Fragen Fr. 5840. 60 Chemische Analysen und Degustationen ,, 190. -- Juristische Gutachten ,, 514. 65 Diversa ,.

35. -- Fr. 6580. 25 Ab : Rückerstattungen an die Kosten chemischer Analysen und Gutachten ,, 79. -- Bleiben Fr. 6501. 25 O

In Zukunft wird diese Rubrik in wesentlich geringerem Maße in Anspruch genommen werden.

IT. Alkoholometrie.

Bundesbeschluß vom 21. Dezember 1888.

(Budget II K.).

B.-B1. 1889,

I, S. 74

Wir haben unter diesem Titel zunächst anzuführen, daß wir die Umsätze in dem nunmehr ebenfalls monopolisirten absolut denaturirten Sprit auf den Meterzentner zu 93 ° Tralles (11,309,6 Literprozente) berechnen, und daß aus der Anschaffung von Alkoholometern, Aërometern etc. pro 1889, wie schon erwähnt, Fr. 645 Spesen entstanden.

Aus denselben Gründen, die wir im vorjährigen Berichte in Kapitel VI hinsichtlich der Sprite zu Trinkzwecken mitgetheilt haben, werden die zur Denaturirung bestimmten ausländischen Alkohole im Interesse des konsumirenden Publikums als 94grädige Waare (per Meterzentner 11,482.2 Literprozenten entsprechend) eingekauft und ohne vorherigen Wasserzusatz als 93grädige Waare verkauft ; dagegen werden die Buchungen und Verrechnungen alle auf die Basis des Einheitswerhtes ,,Meterzentner à 930" gestellt.

Später wird es wahrscheinlich nothwendig werden, nicht nur mit Bezug auf die Ein- und Verkäufe der Alkoholverwaltung, sondern mich für den allgemeinen Verkehr in Spirituosen alkoholo- ' metrische Vorschriften aufzustellen.

V. Einkauf der Inlandswaare Bundesbschlussvom 21. Dezember 1888.

(Budget II. C.).

B.-BI. 1889,

I, S. 74

Der Landesbedarf an monopolpflichtigen Sprit, Moyen und Mauvais goût, belief sich im Jahre 1889 auf 96,939 Hektoliter absoluten Alkohols, bestehend aus 67,242 Hektoliter Sprit zum Trinkkonsum, ,, 31,497 ,, gebrannten Wassern zu technischen und Haushaltungszwecken (24,929 hl. Import durch Private, 6568 hl. Verkäufe der Alkoholverwaltung-), zusammen 98,739 Hektoliter, weniger 1,800 ,, Export ins Ausland, bleiben 96,939 Hektoliter wie oben.

5)

Nach Art. 2 des Alkoholgesetzes soll annähernd 1U dieses Bedarfs, d. h. eine Menge von ca. 24,235 hl., durch Lieferungsverträge mit inländischen Produzenten beschafft werden. Das pro 1889 thatsächlich übernommene Quantum beträgt indessen nur 22,326 hl., weil im Laufe des Berichtjahres zwei Brennereien in Folge Verzichts der Inhaber eingingen und andere zu einem spätem Termin, als sie berechtigt waren, mit dem Betriebe ihrer Destillation begannen.

Nach der Qualität vertheilt sich die inländische Produktion, wie folgt: Literprozente. = Meterzentner à 95».

Feinsprit .

Rohspiritus .

Moyen goût Mauvais goût

.

.

.

.

.

.

.

.

. 2,502,48*0 . 19,802,9373 .

7,7074 .

13,2278 22,326,3065

2,146,5o 16,986,27 6,ei 11,84 19,150,72

Ab: Rückerstattungen auf dem Ueberuahmspreis des Spiritus (Fr. 150. 05) und des Mauvais goût (Fr. 128. 35) Bleiben

Uebernahmspreis.

Fr.

190,851.

1,531,809.

254.

484.

1,723,399.

50 05 35 25 15

278. 40 l,723,12t). 75

Der auf dem oben angeführten Quantum Sprit bezahlte Rektifikationszuschlag betrug Fr. 11,939. 70. Wir übertragen diese Summe auf die Ausgabenrubrik ^Rektifikation"- und betrachten im Folgenden die in der Form von Sprit übernommenen 2146V2 q.

Inlandswaare als zu Fr. 178,911. 80 gekauften Eohspiritus. Die Gesammt-Einkaufssurnme für Inlandswaare reduzirt sich dadurch auf Fr. 1,711,181. 05.

Ferner unterscheiden wir zwischen Brennereien mit Winterbetrieb, d. h. Brennereien, welche nur in der Zeit vom 16. September eines Jahres bis zum 15. Mai des nächstfolgenden Jahres arbeiten, und Brenuereieu mit durchgehendem Jahresbetrieb (Preßhefefabriken), d. h. Brennereien, welche vom 1. Januar bis 31. Dezember in Thätigkeit sind. Da Rechnung und Bericht der Alkoholvervvaltung das Kalenderjahr umfassen, so ist ohne Weiteres verständlich, daß beide mit Bezug auf die vom 16. September bis 15. Mai arbeitenden Betriebe jeweilen Bestandteile zweier verschiedener Winterkampagnen in sich sehließen müssen.

Danach ergibt sich für die im Jahre 1889 gekauften Quantitäten inländischer Provenienz folgendes Bild :

A. Brennereien mit Winterbetrieb.

Perioda vom 1. Januar bis 15. Mai 1889. Periode vom 16. Septbr. bis 31. Dezbr. 1889.

Waarenkategorie.

Meterzentner à 95».

Uebernahmspreis im Ganzen.

. Fr.

1,308,088. 45 254. 35 355. 90

3150,4510

2702. 35

Fr.

244,384. 30

13,2278

14,536. 03 6.61 11.34

16,967,8302

14,553. 98

1,308,698. 70

3150,4540

2702. 35

244,384. 30 '

Literprozente.

Rohspiritns

16,946,3950 7,7074

Mauvais croût Total

=

B. Brennereien mit Jahresbetrieb.

Waarenkategorie.

Rohspiritus . . .

Moyen goût . . .

Mauvais goût . .

Total

2208,siss

Meterzentner à 95».

1894. 39

Total Liter- = Uebernahmspreis prozente.

im Ganzen.

Fr.

158,098. 05

1894. 39

158,098. 05

Meterzentner à 95».

Uebernahms- · preis im Ganzen.

i j

Total.

Meterzentner à 95».

Uebernahtnspreis l

im Ganzen.

per hl.

per q.

1

13,2278

19,132. 77 6.61 11.34

Fr.

Fr.

1,710,570. 80 76. 69 254. 35 33. 355. 90 26. 90

Fr. j 89. 40 ' 38. 48 i 31. 38

22,326,3005

19,150.72

1,711,181.05 76. 65

89. 35 j

22,305,37,3 7,7074

2208,5223

=

C. Brennereien überhaupt.

Periode vom 1. Januar bis 31. Dezember 1889.

Liter- _ = prozente.

Literprozente.

Auf die als Sitz von Brennereien wie folgt:

1

Rohspiritiis.

Kantone.

LiterMeterprozeute. zentner à 95».

in Betracht fallenden Kantone vertheilt sieh diese Produktion

Moyeu goût.

Uebernahmspreis.

Ueber- Liter- Meter- UeberLiterLlter- Meter- nahmsMeternahmsZentner prozente. zentner preis. prozente. zentner irozente.

preis.

à 95°.

à 95».

à 95°.

135,o«i

115.83 423. 67 12,206,6902 10,470.47 1,504,75« 1,290.75 153,0754 131.30 1,458,6604 1,251. 19 3,231,6893 2,772. 03 183,9762 157. 80 l,832,6«i 1,571. 97 111,2776 95.45 993,6405 852. 31 493,9102

11,185.05 39,293. 10 935,200. 95 114,692.95 12,628. 75 106,596. 60 249,970. 50 15,494. 35 130,714.35 9,180. 35 77,613. 85

Zusammen 22,305,3718 19,132.77 1,710,570.80

Fr.

Fr.

Fr.

Aargan . .

Baselland .

Born . . .

Freiburg .

Luzern . .

SckaffhauseD Solothurn .

St. Gallen .

Thnrgau .

Waartt . .

Zürich . .

Total.

Mauvais goût.

-- -- 7,7074 -- -- -- -- -- -- -- --

7,7074

-- -- 6.61 254. 35 -- -- -- -- -- -- -- -- ---- -- -- -- -- -- -- -- --

6.61 254. 35

-- 5,7399 7,4879 -- -- -- -- -- -- -- --

13,2278

--

-- -- -- -- -- -- -- --

;

Fr.

Ì15. 83 428. 59 12,221,8855 10,483.50 -- 1,504,7543 1,290.75 -- 153,0754 131.30 1,458,6604 1,251.19 -- 56.35 3,231,6893 2,772. 03 183,9762 157. 80 -- 1,832,6441 1,571. 97 -- 111,2776 24.26 95.45 993,6405 -- 852. 31 --

4.92 189. 40 6.42 247. 10

Uebernahmspreis.

135,0441

499,6591

11,185.05 39,482. 50 935,702. 40 114,692.95 12,628. 75 106,596. 60 249,914. 15 15,494. 35 138,714. 35 9,156. 10 77,613. 85

11.34 355. 90 22,3^6,3065 19,150.72 1,711,181. 05

12

'

Neben dem von inländischen Produzenten direkt gekauften Spiritus wurden von Spiritusbezügern 2.094* Hektoliter absoluten Alkohols schweizerischer Provenienz à Fr. 300. 25 zurückgenommen,, so daß die Gesammtauslage für einheimischem Spiritus beträgt: Lieferungen der Brenner Retourwaare

.

Fr. 1,711,181. 05 ,, 300. 25 Fr. 1,711,481. 30

Was das von den Brennern verwendete Rohmaterial betrifft, so haben wir im vorjährigen Geschäftsberichte in provisorischen Zahlen mitgetheilt, welche Stoffe vom 16. September 1888 bis 15. Mai 1889 in den Winterbetrieben und in den Jahresbetrieben zusammen zum Verbrauch gelangt sind. Wir geben hier zunächst die entsprechenden definitiven Ziffern, nämlich: Meterzentner.

Einheimische Aepfel 1,052 ,, Kartoffeln 8,610 ,, Körnerfrüchte . . . . 12,907 Ausländischer Mais 47,102 ,, Dari 788 Darrmalz, Provenienz unbestimmt . .

1,289 Roggen und Gerste zu Grünmalz, Provenienz unbestimmt 10,776 Der neu gewählten Eintheilung in Winterbetriebe und Jahresbetriebe folgend, macheu wir indessen in theilweiser Wiederholung der obigen Daten noch nachstehende Angaben speziell über das Jahr 1889:

13 Jahresbetriebe.

Periode Periode Periode v. 1. Januar vom 16. Sept. v. 1. Januar bis 15. Mai bisSl.Dezbr. bisSl.Dezbr.

1889.

1889.

1889.

Winterbetriebe.

Rohstoffe.

Betriebe Überhaupt.

Verwendete Rohstoffe Meterzentner.

a. Einheimische.

Aepfel . . . .

Kartoffeln . . .

Körnerfrüchte

1,886 4,309

18,815 2,805

1,110 3,512

21,811 10,626

35.567

1,807

3,010

40,384

b. Ausländische.

Mais . .

Dari . .

Buchweizen Mehl .

. .

. .

und . .

688 2,268

688 --

273

2,541

c. Unbestimmter Provenienz.

Darrmal Ä . .

Roggen u. Gerste zu Grünmalz .

7

14

1,243

1,264

7,588

1,751

638

9,977

Hinsichtlich der von den Winterbetrieben vom 16. September bis 31. Dezember 1889 abgelieferten gebrannten Wasser inländischer Provenienz sind wir in der Lage, noch folgende weitere Aufschlüsse zu ertheilen: Es haben in der gedachten Periode 48 Brennereien Spiritus abgeliefert. Der inländische Rohstoff, aus dem die gelieferten Mengen gewonnen waren, vertheilt sich auf die in Betracht fallenden Kantone wie folgt :

14 Sitz der Brennereien.

Aargau . .

Basel l and .'

Bern . .

Freiburg .

Luzern . .

Schaffhausen Solothurn .

St. Gallen .

Thurgau .

Zürich . .

Waadt . .

Zahl der Brennereien, Inländische .Rohstoffe.

welche im welche Kartoffeln. Körnerfrüchte, Betrieb standen. Ablieferungen Meterzentner.

machten.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

1 30 4 1 2 6 1 6 3 1

1 1 25 2 1 2 6 1 6 3 --

56

48

1

-- 64 14,716 «40 32 75 2,700 -- 388' -- -- 18,815

146 116 714 -- 122

-- 478 129 730 370 -- 2805

Diese Rohstoffe waren gemäß den über ihre Herkunft einverlangten Ursprungsscheinen in 188 Gemeinden erzeugt worden, nämlich : Zahl Kantone.

Aargau . .

Baselland Bern . . .

Freiburg .

Luzern . .

Schaffhausen Solothurn Thurgau . .

Zürich . .

Quanta der Gemeinden, aus denen der Kartoffeln. Körnerfrüchte.

Rohstoff stammte.

Meterzentner.

5 5 99 7 7 1 47 8 9

188

·

71 64 14,531 840 51 75 2,795 388 --

-- 373 426 1073

18,815

2805

184 494 104

-- 151

15 Hinsichtlich der Ausnutzung der gegebenen Brennzeit sei Folgendes angeführt.

A. B r e n n e r e i e n mit W i n t e r b e t r i e b .

Die Brennkampagne 1888/89, beginnend mit 16.- September 1888 und endend mit 15. Mai 1889, umfaßt 242 Kalendertage, der in das Jahr 1889 fallende Theil der Kampagne 1889/90 (16. September bis 31. Dezember 1889) 109 Kalendertage.

Nun darf allerdings laut Pflichtenheft und Brennvertrag nur an Werktagen gearbeitet werden. Die nachstehenden Ziffern zeigen aber, daß auch diese bei Weitem nicht voll ausgenutzt wurden.

Es hatten nämlich die in der Kampagne 1888/89 thätigen 61 Brennereien mit Winterbetrieb zusammen 8807 (durchschnittlich per Brennerei 144), die in der Zeit vom 16. September bis 31. Dezember 1889 arbeitenden 56 Brennereien zusammen 2459 (durchschnittlich per Brennerei 44) Brenntage. Im Allgemeinen rührt dieses daher, daß die Brenn-Betriebe je nach dem Vorhandensein von Grünfutter erst mehr oder weniger lange nach dem 16. September in Funktion kommen, oder mehr oder weniger lange vor dem 15. Mai eingestellt werden.

Im Ein/.elncn dagegen sind die Verhältnisse sehr verschiedenartige, was aus folgenden Ziffern erhellt: Periode vom 16. Sept. bis 31. Dezember 1888.

Zahl der Brennereien.

4 4 7 6 10 9 9 2 2 -- -- -- --

53

Zusammen Brenntage,

Brenntage per Brennerei.

-- -- --

6 15 28 36 45 57 66 74 86 -- -- -- --

2369

45

26

62 195 214 446 515 590 148 173 --

Periode vom 1. Januar bis 15. Mai 1889.

Zahl der Brennereien.

2

3 6 33 17 --

Zusammen Brenntage.

152 263

576 3506

-- -- -- --

1941 -- -- -- -- -- -- -- --

61

6438

-- -- --

Brenntage per Brennerei.

76 88 96 106 114 --

Periode vom 16. Sept. 1888 bis 15. Mai 1889.

Zahl der Brennereien.

1 1

-- -- -- --

2 4 6 4 7 11 5 8 8 2 2

105

61

-- -- --

Zusammen Brenntage.

78 87 193 427 694 503 966 1601 774

Brenntage per Brennerei.

78

1323 1399 368 394

87 96 107 116 126 138 146 155 165 175 184 197

8807

144

Periode vom 16. Sept. bis 31. Dezember 1889.

Zahl der Brennereien.

2 1 5 16 13 12 6 1 -- -- -- -- --

56

Zusammen Brenntage.

9 18 131

569 610 653 388 81 -- -- --

Brenntage per Brennerei.

4 »18 26 36 47 54 65 81

-- -- 2459

44

05

17

B.B r e n n e r e i e n mit J a h r e s b e t r i e b (Preßhefefabriken).

Die 365 Kalendertage umfassende Periode vom 1. Januar bis 31. Dezember 1889 wurde von den vier hier in Betracht fallenden Betrieben wie folgt in Anspruch genommen: Von l Brennerei mit 203 Tagen, 293 307 ·n 315 ·n Von allen 4 Brennereien mit 1118 Tagen, oder durchschnittlich per Brennerei mit 280 Tagen.

Die stärkere Ausnutzung der disponiblen Zeit entspringt hier dem Umstände, daß die Fabrikation der Preßhefe bei dem Bedürfniß der Kundschaft nach regelmäßiger und kontinuirlicher Bedienung einen fortlaufenderen Betrieb erheischt, als ihn die Winterbetriebe uötliig haben.

Wir führen zum Schlüsse dieses Kapitels, aus den gleichen Gründen wie 1887/88, an, daß für die Zeit nach 1889 bereits Brennverträge über folgende Lieferungen abgeschlossen sind : Genossenschaften.

Kampagne.

1890/91 1891/92 1892/93 1893/94 1894/95 1895/96 1896/97

Einzelbrenner.

Lieferungs- Lieferungsquanta.

quanta.

Lieferungspreise.

Total.

Im Ganzen. Per Hekt.

Hl. absoJ. Hl. absol. Hl. absol.

Alkohols. Alkohols. Alkohols.

15.000 8,645 23,645 2,400 14,650 17,050 14,650 2,400 17,050 14,650 2,400 17,050 1,750 1,000 2,750 1,000 1.000 1,000 i,'ooo

Fr.

1,836,150 1,293,550 1,293,550 1,293,550 199,675 73,750 73,750

62,700

16,845

79,545

6,063,975

Durchschnitt per Kampagne

8,957

2,407

11,364

866,282

Meterzentner à 95° .

7,683

2,064

9,747

Total

Bundesblatt. 42. Jahrg. Bd. III.

Per Meterzentner à 95°

Er.

77.

75.

75.

75.

72.

73.

73.

65 87 87 87 61 75 75

-- 76. 23 88. 87

18

VI. Einkauf der Anslandswaare.

Bundesbeschluß vom 21. Dezember 1888. B.-B1. 1889, I, S. 74 (Budget II. A.).

BRB vom 31. Mai 1889, Ziff. 4. B.-B1. 1889, III, S. 136.

Wir haben im vorjährigen Geschäftsberichte die Einkaufsbedingungen der Alkoholverwaltung für den Bezug von Auslandswaare in der Hauptsache wiedergegeben. Diese Bedingungen haben inzwischen nur zwei Aenderungen von Belang erlitten.

Zum Zwecke der Prüfung der gelieferten Sprite auf ihre vorgeschriebene Reinheit und Feinheit wurden bei Ankunft der Sendungen in unsern Lagerhäusern von den Depotverwaltern jeweilen Muster entnommen und behufs Untersuchung durch den hiefür be. stellten Experten an das Zentralamt der Alkoholverwaltung gesandt.

So sehr alle Organe der letztern bestrebt waren, die bezüglichen Amtshandlungen mit Beschleunigung durchzuführen, so waren doch bei diesem System Verzögerungen in der Abnahme der Waare, in der Rücksendung der Kesselwagen etc. und daherige Auslagen, für Geleisemiethe u. A. m. unvermeidlich.

Zur' Hebung dieser lukonvenienzen wurde am 27. Dezember des Berichtjahres vorgeschrieben, daß jeder Lieferant, der Sprit an die Adresse der Alkoholverwaltung zum Versandt bringt, der letztern gleichzeitig in sorgfältiger Separatverpackung ein Muster (von l Liter) der in der betreffenden Sendung enthaltenen gebrannten Wasser zuzuschicken habe. Dieses Muster ist mit dem Siegel der die Ausfuhr abfertigenden Steuerbehörde und mit einer Etikette zu.

versehen, welche enthält : a. den Namen des Lieferanten, b. die Bezeichnungen des Kesselwagens oder der Gebinde, c. das Datum des Abgangs der Waare und d. die Identitätsbescheinigung der Steuerbehörde.

Das Muster, welches, als Poststüek transportirt, wesentlich früher in der Schweiz anlangt als die eigentliche Waarensendung^ wird sofort nach Ankunft auf Gradhaltigkeit, Farbe, Geruch, Geschmack und eventuelle andere Eigenschaften untersucht. Ist dabei die Qualität zu beanstanden, so wird dem in der Schweiz wohnenden Vertreter der liefernden Firma von dem Befunde sofort Kenntniß gegeben. Die Annahme der beanstandeten Waare aber wird bis zu einer Vereinbarung über die Bedingungen ihrer Uebernahme

19

verweigert. Ergibt eine im Falle der Nichtanerkennung des ersten Expertenbefundes seitens des Lieferanten vorgenommene Oberexpertise, daß die Qualität der Waare im Gegensatz zu jenem ersterj Befund den Einkaufsbedingungen entsprechend ist, so trägt die Alkoholverwaltung die aus der Beanstandung der Sendung erwachsenen Kosten.

° Das neue Verfahren hat sich bis jetzt als praktisch erwiesen.

Die speziell damit gemachten Erfahrungen sind im nächsten Berichte zu behandeln.

Da die Alkoholverwaltung im Jahre 1887/88 noch keine denaturirte Waare in den Verkehr brachte, hatte sie damals von ausländischen Lieferanten auch keine bezüglichen Verkaufsofferten entgegenzunehmen.

Nachdem wir indessen am 31. Mai 1889 beschlossen hatten, vom 3. Juni gl. J. an den absolut denaturirten Alkohol in das Monopol einzubeziehen, wurde es nothwendig, auch für diese Gattung gebrannter Wasser die Einkauf'sbedingungen festzustellen.

Dieselben sind im Wesentlichen die gleichen wie für den Sprit zu Trinkzwecken.

Mit Rücksicht auf die Bestimmung der denaturirten Waare werden indessen, abgesehen von der Gradhaltigkeit, vorläufig keine besondern Qualitätsanforderungen gestellt. Die hieher rubrizirendeu Alkohole sollen bei -j- 15° Celsius eine wahre Stärke von 94 ° Tralles aufweisen. Die Preise sind per 100 Kilo netto und 94 Grad (11,482,2 Literprozente) anzugeben.

Um den Uebergang in das neue Verhältniß zu erleichtern, beschlossen wir unter dem oben genannten Datum (31. Mai), in die von Privaten nachweislich vor dem 1. Juni 1889 abgeschlossenen und noch nicht abgewickelten Geschäfte unter gewissen Bedingungen einzutreten. Diesem Beschluß gemäß übernahm die Alkoholverwaltung folgende Privatkontrakte: Alkohol, Meterzentner à 94°.

tsort.

Prag Wien Pilsen

. 11,050. 00 .

2,500. 00

Total

Uebernahmspreis loco Schweizergrenze im Ganzen.

per Meterzentner.

Fr.

Fr.

28. 26 312,337. 50

200. 00

65,500. -- 4,146. --

26. 20 20. 73

13,750. 00

381,983. 50

27. 78

20

Da durch diese Uebernahmen der Bedarf an sogenanntem Alkohol -- ,,Alkohol" ist der kommerzielle Ausdruck für den bei der Rektifikation von Rohspiritus oder von Mauvais goût sich ergebenden Moyen goût -- auf längere Zeit gedeckt war, sah sich die Verwaltung im Jahre 1889 nicht veranlaßt, direkte Käufe über Denatuiïrungswaare abzuschließen.

Was den Bezug von ausländischem Sprit und Spiritus betrifft, so stand die Alkoholverwaltung im Berichtjahre mit folgenden 25 Firmen in Geschäftsverbindung: Adresse der Fabrikanten.

Agenten in der Schweiz.

1. C. A. F. Kahlbaum in Berlin.

Vallotton, Genf.

2. Bank für Sprit- und Produktenhandel in Berlin.

Sand, Bern.

3. R. Eisenmann in Berlin.

Lanz, Bern.

4. Wilhelm Stengel in Leipzig.

Lanz, Bern.

5. Schlobach & Cie. in Leipzig.

Sand, Bern.

6. Gebrüder Macholl in München.

Sand, Bern.

7. Moritz Sternberg in Breslau.

Sand, Bern.

8. Grunwald & Cie. in Breslau.

Meyer, Basel.

9. Gebrüder Hepner & Cie. in Posen.

Sand, Bern.

Lanz, Bern.

10. Sigmund Taussig in Wien.

11. Girardelli & Stern in Wien.

Sand, Bern.

Lotz, Zürich, und Meyer, 12. M. Fischl's Söhne in Prag.

Basel.

13. Ignaz Lederer in Prag.

Sand, Bern.

Vallotton, Genf.

14. Adolf Popper in Pilsen.

15. Koliner Spiritus-, Pottasche-Fabriksund Raffinerie - Aktiengesellschaft Jenni, Bern.

in Kolin.

16. Carl Linzer & Sohn in Budapest.

Eschbach & Wyss, Bern.

17. Gebrüder Friedmann in Stettin.

Sand, Bern.

Guillebaud, Genf.

18. Albert Ernst in Halle a./S.

Klaiber, Basel.

19. Altschaffel & Cie. in Breslau.

20. Breslauer Spritfabrik-Aktiengesellschaft Goldfuß, Basel.

in Breslau.

21. Posener Sprit-Aktiengesellschaft.

Meyer, Basel. ' 22. Lob-Stern & Cie. in Mannheim.

L. Mayer & Cie, Basel.

23. A. J. Mauthner & Sohn in Wien.

Meyer, Basel.

Lanz, Bern, und Meyer, 24. Grunwald & Cie. in Budapest.

Basel.

25. Revaler Spritfabrik in Reval.

But den unter Ziffer l bis 16 aufgeführten folgende Kaufsabsohlüsse gemacht:

Primasprit.

Weinsprit.

30Zur Lieferung per

=o SL in

Moi « > "· Ic ^"



·« --

« o"

o TotalDurch- ·«S preis m schnitts-
?

-« preis Geper q. 2S°°~ c O binde.

< »-

Fr.

II. Quartal 1889 .

in.

1 IV.L

,,

,, .

,,

1890 .

n. »,, ni.

iv. .

,,,, .·

Total

9 5,, 19 4V*

41,087 22,650 81,975 19,275 4 Va 19,275 4>/ 2 19,275 4'/a 19,275

51

Firmen wurden vom 1. März bis 31. Dezember

Fr.

Fr.

45.

45.

43.

42.

42.

42.

42.

65 30 15 85 85 85 85

222,812 43. 70

3 3 31 30 30 24 12

12,100 13,712 107,267 ' 102,487 102,487 83,362 43,987

s °' _, CD

2L

o m

MZ > ·* 'S ^




33 71 61 16 16 73 66

133 465,422 34. 99

8 =· TotalTotalDurch- ·a o Durchpreis 2 preis schnitts- g S1-» exkl. schnittsexkl.

preis IS -- · preis GeGeper q.

per hl.

binde.

binde.

«t *~



Fr.

Fr.

75 23 32 90 90 07 07

3 3 1 -- -- -- --

6,144 6,450 2,450

20. 48 21. 50 24. 50

-- -- -- --

-- -- -- --

385 1103,048 28. 65

7

15,044

21. 49

Fr.

40.

4ö.

:)·!.

34.

34.

34.

36.

Rohspiritns.

Feinsprit.

TotalDurchpreis schnittsexkl.

preis Geper q.

binde.

1889

Fr.

1

20 46 48 48 111 111

2,575 52,449 134,862 133,931 133,931 322,650 322,650

Fr.

25.

26.

29.

27.

27.

29.

29.

Die Preise verstehen sich loco Schweizergrenze. Rechnen wir die in Meterzentnern gekauften Quantitäten Sprit von 95/96 ° auf der Basis ,,l Meterzentner gleich 11,750 Literprozente" in Hektoliter absoluten Alkohols um, und nehmen wir für die Rektifikation des Rohspiritus eine Durchschnittsprämie von Fr. 5 per hl. oder im Ganzen Fr. 3500 an, so gelangen wir unter Hinzunahme der im Geschäftsberichte pro 1887/88 angeführten Ziffern über die früher gemachten Schlüsse pro 1887/89 zu folgendem durchgehend vergleichbaren Bilde über die Gesammtkäufe an Auslandssprit:

si

o 2

Kosten des von der Verwaltung in den Jahren 1887/89 im Auslande gekauften Sprits loco Schweizergrenze.

Weinsprit.

Zusammen.

Primasprit.

Feinsprit.

Zur Durch- Hektol.

DnichDurch- Hektol.

Durch- Hektol.

Lieferung Hektol.

Gesauimt- schnitts- absolut. Gesammt- schnitts- absolut. Gesammt- schnitts- absolut. Gesamuit- schnittsabsolut.

per preis ' Alkopreis AlkoAlkopreis Alkopreis preis.

preis.

preis.

preis.

per hl.

hols.

per hl. hols.

per hl. hols.

per hl. hols.

Fr.

1887 ' 1888 1 1889 1890 Total

Fr.

699 3,301 4,227 2,115

29,550 136,108 158,799 77,100

42.

41.

37.

36.

27 23 57 45

10,342

401,557

38. 83

Fr.

13,980 1,942 9,590 11,280

511,862 59,993 286,729 332,323

36,792 1,190,907

Fr.

36.

30.

29.

29.

61 89 90 46

Fr.

Fr.

19,293 599,589 31.

18,826 592,941 31.

47,132 1,259,580 26.

37,365 913,162 24.

32. 37 122,616 3,365,272

08 50 72 44

Fr.

Fr.

33,972 1,141,001 3:i. 59 24,069 789,042 32. 78 60,949 1,705,108 27. 98 50,760 1,322,585 26. 05

27. 45 169,750 4,957,736

29. 21

Wir glauben, in Erinnerung rufen zu sollen, daß in dem Budget, welches Ihnen bei Berathung des Monopolgesetz im Dezember 1886 vorlag, ein Durchschnittspreise von Fr. 33. 15 per Hektoliter absoluten Alkohols vorgesehen war. Diesem Ansätze gegenüber bedeutet der bis heute angelegte Preis von Fr. 29. 21 eineErsparnissU von 12 °/o.

Was die im Berichtjahr effektiv bezogenen Mengen und deren Anschaffungskosten so ist diesbezüglich Folgendes zu sagen:

loco Depot betrifft,

to

A. Sprit und Spiritus.

Auf Grund der Bestellungen der Alkohol Verwaltung wurden geliefert: Weinsprit.

Primasprit.

Feinsprit.

Rohspiritus.

Total.

Herkunftsorte.

Meterzentner & 95/96° Tralles.

Berlin Leiozis .

Kottbus München Breslau Posen Wien Prag .

Pilsen Pest . .

3,070

13

. . .

1,001 4,712 502 1,062

26 76 28 90

. . .

. . .

Total

3,070

13

7,279

20

2,515

54

185 4,082 1,017 4,062 16,623 1,074 3,372

02 79 82 26 50 65 35

32,933

93

88

54

729

31

817

85

Außerdem überaahtri die Alke holve rwaltung von c er eidgen Zoll Dehörde Feinsprit, der in Schmu ggelf'ällen war mit Bescl ilag )elegt wo rden, so daß der gesammte Bezug von Sp rit und S] nritus aus dem Aus! inde sich belici auf .

4,071 7,228 502 1,247 4,082 1,017 4,150 16,623 1,803 3,372

39 30 28 92 79 82 80 50 96 35

44,101

11

14

80

44,115

91

24

Von diesen 44,115. 91 q. wurden indessen 3265. 36 q. Sprit à 95/96 ° zu Denaturirungszwecken verwendet, so daß an ausländischer Waare zu Trinkzwecken disponibel blieben: Sprit.

Eohspiritus.

Total.

Meterzentner à 95/96° . 40,032. 70 817. 85 40,850. 55 B. Sprit und Alkohol zu Denaturirungszwecken.

Sprit.

Alkohol.

Total.

Meterzentner & 94 °.

1. Auf Grund übernommener Privatkontrakte wurden bezogen -- 1235. 35 1235. 35 2. An Sprit wurden verwendet 3265. 36 q. à 95/96 ° = 3341. 56 -- 3341. 56 3341. 56 1235. 35 4576. 91 C. Gebinde.

Es wurden im Ganzen 5161 Stück Gebinde ausländischer Provenienz gekauft, nämlich : Ganze Halbe Viertel ExtraPetrolFässer.

Fässer.

Pässer.

Fässer.

tonnen.

Stück . . .

1903 1732 1161 60 305 Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Für zusammen 81,954.91 45,033.59 19,201.27 1343.45 1274.90

oderpr.Stiicka

43.07

26.--

16.54

22.39

4.18

Außerdem wurden vou Spritkäufern zurückgenommen: l Petroltonne. . . Fr. 5. -- l Viertelgebinde. . ,, 15. 90 Fr. 20. 90 so daß die Gesammtauslage für Fässer betrug: 1903 o-anze (Jebinde . . . Fr. 81,954. 91 1732 halbe ,, . . . ,, 45,033. 59 1162 viertel .,, . . . ,, 19,217. 17 60 Extrafasser . . . . ,, . 1,343. 45 306 Petroltonnen . . . . ,, 1,279. 90 5163 Stück Fr. 148,829. 02 Die Anschaffungskosten der bezogenen gebrannten Wasser betrugen loco Lagerhaus, unverzollt:

a. Sprit à 95/90 °.

Weinsprit.

Primasprit.

Oder per q.

Im Ganzen.

Meterzentner

Fr.

Im Ganzen.

Meterzentner

Fr.

Fr.

' Oder per q.

Fr.

7,279. 20

3,070. 13 131,731.45

Oder per q.

Im Ganzen.

Meterzentner

Fr.

35.39

Im Ganzen.

Meterzentner

Fr.

32,948. 73

257,601.12

42.91

Ueberhanpt.

Feinsprit.

Fr.

Oder perq.

Fr.

43,298. 06 1,441,952. 35

1,052,619. 78

31.95

Hi evon ab: Uebert rag auf die Kubril ,,Sprit B nd Alkoho zu De naturirungs zwecken" .

Bleiben

3,265. 36 104,328. 25 40,032. 70 1,337,624.10

33.41

b. Rohspiritus, auf 95 ° reduzirt.

!

1

-

817. 85 22,524.30 27.54

c. Sprit und Alkohol zu Denaturirungszwecken à 94°.

4,576. 91 137,618. 39 30.07

26 Neben den im Auslande direkt gekauften Mengen wurden von Spritbezügern zurückgenommen : Weinsprit Kg. 273.oo à Fr. 477.75 Primasprit ,, 889.so ,, ,, 1513.35 Feinsprit ,, 389.oo 650.65 B ,, Kg. 1551.50 Fr. 2641.75 Alkohol zu Deaaturirunffszwecken. . ,, 2088.oo n 1044. -- Fr. 3685. 75 so daß die gesammten Beschaffungskosten ausländischer "Waare betrugen : für Sprit Fr. 1,340,265. 85 ,, Rohspiritus ,, 22,524. 30 Fr. 1,362,790. 15 ,, Sprit zu Denaturirnngszwecken ,,, 138,662. 39 Total Fr. 1,501,452. 54

VII. Fürsorge für Reinheit der gebrannten Wasser.

BB vom 21. Dezember 1888.

Budget II. D. und N.

B.-B1. 1889, I, S. 74.

Zur Rektifikation und Raffination von Spiritus erstellten wir im Berichtjahre eine staatliche Reinigungsanstalt in Delsberg. Dieselbe konnte indessen erst anfangs 1890 in Betrieb gesetzt werden.

Infolge dessen übertrugen wir die pro 1889 erforderliche Rektifikation inländischer Waare zum kleinern Theil an drei dazu eingerichtete Brennereien, zum größern Theil an eine frühere Spritfabrik in Basel.

Die drei Brennereien lieferten gegen eine Rektifikationsprämie von Fr. 11,939. 70 zusammen 2502,4840 Hektoliter absoluten Alkohols in Form von Feinsprit ab.

Der Basler Spritfabrik wurden zur Reinigung übergehen: An Rohspiritus 11,579,8448 Hl. abs. Alk.

,, verdorbenem Feinsprit . . . .

13,28is ,, ^ ,, Total

11,593,1256 Hl. abs. Alk.

Daraus resultirten bei der ersten Rektifikation : An Feinsprit 10,479,6816 Hl. abs. Alk.

,, Moyen goût . · 552,8786 ,, ,, ,, ^ Mauvais goût 419,i86i ,, ,, ,,

27 Dieser Mauvais goût wurde mit 6,7114 Hl. gleicher Waare, welche inzwischen aus einer Brennerei geliefert worden waren, einer zweiten Rektifikation unterworfen und ergab in derselben: An Moyen goût ,, Mauvais goût

316,i6S9 Hl. abs. Alk.

78,0040 ,, ,, r,

Im Ganzen wurden also von den der Spritfabrik als Rohstoff zugetheilten ll,598,ssTO Hl. abs. Alkohols zurück empfangen: An Feinsprit 10,479,6si6 Hl. abs. Alk.

,, Moyen goût 869,o424 fl ,, ,, ,, Mauvais goût 78,o
11,426,7280 Hl. abs. Alk.

Die Differenz zwischen Ein- und Ausgang, von 17'2,io9o Hl.

absoluten Alkohols, bildet den Fabrikatioiisveriust bei der Rektifikation. Derselbe vertlieilt sich, wie folgt: Hl. abs. AlkVerlust auf Rohspiritus: 1.48% von 11,579,8443 Hl. = 171,8823 ,, ,, Feinsprit: 2.54% ,, 13,2813 ,, = 0,3373 ,, ,, Mauvais goût : 6.82 % ,, 5,7ii4 ,, = 0,8894 Total wie oben

172,ioao

Die gesammten Rektifikatiouskosten betrugea : Fr.

Fr.

1. Rektifikationsprämien an drei Brennereien -- 11,939.70 2. Rektifikationspräniien an die Basler Spritfabrik : ll,593,i Hl. Roh, und Feinsprit à Fr. 5 57,965. 55 424,89 ,, Mauvais goût à Fr. 6 . . 2,549. 35 Prämie für Verminderung des Fabrikatioosverlustes 3,143.65 63,658. 55 75',598. 25 3. Rektifikationsverluste : 171,8823 Hl. Rohspiritus à Fr. 76. 69 . 13,143.30 0,3373 ,, Feinsprit à Fr. 76. 22 .

25.70 0,3894 _ Mauvais goût à Fr. 26. 90 10. 50 13,179. 50 Uebertrag 88,777.75

28 Uebertrag 4.

5.

6.

7.

Frachten Camionnage Kontroispesen Tilgung eines Theils der Anschaffungs- und Erstellungskosten der Rektifikationseinrichtungen und des Ankaufspreises der eisernen Transportwagen 10 °/o von Fr. 60,927. 10 Total

Fr.

88,777.75 20,140.90 4,202. 80 3,712.65

6,092.71 122,926.81

Die reinen Rektifikationskosten zur Gewinnung von rund 12,980 Hl. absoluten Alkohols in Form von Feinsprit beliefen sich demnach auf Fr. 88,777. 75, oder Fr. 6. 84 per Hl. (Fr. 7. 97 per Meterzentner à 95 °), ein Ansatz, der beim Regiebetrieb bei Weitem nicht erreicht werden wird.

Wie schon im Vorjahre, so wurde auch 1889 eine beschränkte Partie von Kartoffelrohspiritus nicht rektifizirt, sondern als Rohspiritus in den Verkehr gebracht, immerhin nur dann, wenn die Untersuehuüg der Waare ergeben hatte, daß dieselbe, auf absoluten Alkohol reduzirt, nicht über l*/2 °/oo alkoholische Verunreinigungen Hufwies. Nur in wenigen Ausnahmsfällen wurde, um der sehr lebhaften Nachfrage nach Kartoffelspiritus genügen zu können, gestützt auf unsero Beschluß vom 15. Juli 1887, Kohwaare mit bis auf 2 %o Verunreinigungen abgegeben.

Um die inländischen Brennereien zur Erzielung eines möglichst reinen Spiritus zu veranlassen, wurden pro 1889 Fr. 9963. 60 an Rein h ei tsprä mien au sgerich tet.

.-

.. ' J-MüOBI

Die Zahl der Analysen von Rohspiritus konnte gegenüber dein Vorjahre wesentlich beschränkt werden, da die Waare, statt wie früher in einzelnen Gebinden, fast ausschließlich in den großen eisernen Reservoiren gelagert werden konnte, jede einzelne Untersuchung somit ein bedeutend größeres Quantum umfaßte. Von den 106 durchgeführten Analysen wurden 34 durch den Chemiker der Alkoholverwaltung, 72 durch drei kantonale Chemiker gemacht.

Die Kosten der letztern fielen in 52 Fällen zu Lasten der eine Reinheitsprämie beanspruchenden Brennereien; für die übrigen 20 Analysen erwuchs der Alkoholverwaltung eine Ausgabe von Fr. 111.

Die wesentlichen Resultate der 106 Untersuchungen sind folgende :

29 Alkoholische Verunreinigungen in Prozenten des absoluten Alkohols.

0.01

bis 0.05

0.05 0.050 bis 0.10 0.10 0.100 bis 0.15 0.15 bis 0.20 0.20 0.200 bis 0.30 0.30 ' 0.300 bis 0.40 0.40 0.400 bis 0.77

0.150

Zahl der Analysen.

Alkoholstärke.

Minimum.

Maximum.

Grade.

21 5 18 69 2 17 6

93.0 93.0 89.5 91.0 79.3 72.0

955 95.5 72.0 95.0 92.0 bis 96.0 96.0 95.8

6 2 12 2 ;>37

87.8 92.4 75.2 89.0 76.8

95.5 i 93.8 94.8 75.2 92.8 bis 95.5 95.5

81.5

93.0

Erwähnenswert!! ist folgender besonderer Fall.

Ein Reservoir des Depots Burgdorf enthielt eine aus acht verschiedenen Brennereien stammende Mischung Rohspiritus. Die Lieferungen gebrannter Wasser, aus denen die Mischung bestand, waren im Einzelnen von verschiedener Alkoholstärke und von verschiedener Reinheit. Die durchschnittliche Stärke wurde zu 88 °, die durchschnittliche alkoholische Verunreinigung zu 1.98 %o bestimmt.

Die beruische Lebensmittelpolizei beanstandete in einer Wirthschaft einen Branntwein von 42.5 °, als 2J.'s °/oo alkoholische Verunreinigungen enthaltend. Der Händler, von dem der Inhaber der Wirthschaft den Branntwein bezogen hatte, erklärte, den Rohspiritus, aus dem das Getränk hergestellt worden war, von der Alkoholverwaltung bezogen zu haben; er behauptete ferner, an dem empfangenen Spiritus außer dem Zusätze von Wasser keine Veränderungen vorgenommen zu haben. Der betreffende Händler hatte in der That aus dem oben erwähnten Reservoir eine Sendung Rohspiritus erhalten, und zwar den Rest desselben.

Obschon nun die Identität des empfangenen und des in den Verkehr gebrachten Alkohols nicht erwiesen war, obschon im Fernern die verhältnißmäßig kleine Abweichung zwischen 1.98 und 2.50 °/oo Verunreinigung aus der damals konstatirtermaßen -häufig vorkommenden Verschiedenheit der bezüglichen Analysen hätte herrühren können, so gab doch der Umstand, daß die Abgabe den Rest des Reservoirs betroffen hatte, der Alkoholverwaltung Veranlaßung, die bis dahin nirgends untersuchte Frage zu prüfen, ob

30

gebrannte Wasser von verschiedener Gradstärke und Reinheit nach dem Vermischen sich nicht wieder in Schichten von abweichenden Reinheitsgraden auszuscheiden vermögen.

Ueber die Ergebnisse der einschlägigen, ziemlich komplizirten Untersuchungen werden wir im nächsten Geschäftsberichte Mittheilung macheu. Hier fügen wir bloß noch bei, daß der beanstandete Branntwein von der Alkoholverwaltung gegen reine. Waare umgetauscht wurde.

Was die Feinheit der abgegebenen Sprite angeht, so haben wir den darüber im Vorjahr ertheilten Aufschlüssen nur beizufügen, daß sich die Alkohol Verwaltung angelegen sein läßt, durch strengere Anforderungen an die Lieferanten allen Klagen möglichst vorzubeugen, und daß dieselbe mit der wachsenden Erfahrung immer mehr in der Lage sein wird, allen billigen Ansprüchen gerecht werden zu können. Um die "Bestimmung des Feinheitsgrades der ausländischen Sprite zu befördern, wurde das in Kapitel VI geschilderte Verfahren eingeführt.

TIII. Verkauf von Spiritus und Sprit zu Trinkzweckeu ; Vorräthe an Spiritus, Sprit und Holzgebinden.

BB vom 21. Dezember 1888. B.-B1. 1889, I, S. 74 (Budget I, A. und E.; II., F., G., H., J. und N.)

BB vom 19. Dezember 1889. B.-B1. 1890, I, S. 55.

Bekanntmachung der Alkoholverwaltung vom 31. Dezember 1888.

B.-B1. 1889, III, S. 21.

BRB vom 5. Juli 1889. B.-B1. 1889, III, S. 857.

Bekanntmachung der Alkoholverwaltung vom 25. Oktober 1889.

B.-B1. 1889, IV, S. 309.

In weiterer Durchführung der im vorjährigen Bericht entwickelten Grundsätze haben wir von den 7 in Basel, Buchs, Zürich, Aarau, Ölten und Burgdorf gemietheten Lagerhäusern im Laufe des Berichtjahres die folgenden zwei aufgehoben : 1) Lagerhaus der Basler Lagerhausgesellschaft in Klein-Basel, 2) Lagerhaus der Lagergesellschaft in Zürich.

Dagegen richteten wir in Delsberg ein eigenes Lagerhaus mit rein staatlichem Betriebe ein. Dasselbe ist mit einer Rektiflkatiotis-

31 anstalt verbunden und umfaßt außer dieser und außer den Bureaulokalen und einem Küfereigebäude getrennte Lagerräume für Rohspiritus, Sprit zum Trinkkonsum und Alkohol zu Denaturirungszwecken. Das Etablissement diente im Jahre 1889 einzig dem Vertrieb denaturirter Waare. Es wurde zu diesem Zwecke am 3. Juni dem Verkehr eröffnet.

Die Aufwendungen für Lagerspesen und Lagerverwaltung pro 1889 beliefen sich mit Inbegriff einer Abschreibung von Fr. 104,207.82 vom Bilanzwerth der Lagerhauseinrichtungen auf Fr. 186,925. 63, die Kosten des Transports der verkauften Waare vom Lagerhaus bis zu der vorn Besteller vorgeschriebenen Bestimmungsstation auf Fr. 111,704. 10. (Durchschnittliche Transportkosten per q. verkauften Monopolsprits Fr. 1. 94.)

Von der Gewährung weiterer Bezugserleichterungen für die Kunden der Alkoholverwaltung, wie wir sie im letzten Berichte in Aussicht stellten, haben wir mangels bestimmter Anhaltspunkte über die finanziellen Folgen allfälliger Zugeständnisse im Berichtjahre vorläufig noch Umgang genommen. Dagegen werden wir im Laufe des Jahres 1890 durch Uebernahme der Frachten auf den zur Füllung eingesandten Gebinden einen weiteren Schritt zur gleichmäßigen Gestaltung der Bezugsbedingungen für alle Abnehmer thun.

Die Verkaufsbedingungen haben keine namhaften Aenderungen erfahren. Als kleinere Modifikation erwähnen wir, daß wir in Abweichung von den angenommenen allgemeinen Grundsätzen, vielseitigen Wünschen entsprechend, beschlossen haben, auf ausdrückliches Verlangen der Besteller bis auf Weiteres eine b e s t i m m t e Spritmarke, nämlich die Marke ,,Kahlbaum Feinsprit" abzugeben. Als Preis dieser Marke bestimmten wir Fr. 173 per q. netto.

Im Geschäfts]ahr wurden abgesetzt: Per q.

1) Weinsprit zum Preise von Fr. 175 2) Primasprit ,, ,, ,, ,, 173 ,, ,, ,, ,, 170

Kilo à 95°.

Kilo à 95°.

. . . .

97,794.50 820,623.50

305,290. 00

918,418.00 3) Feinsprit ,, 4) Rohspiritus ,,

,, ,,

,, ,,

,, 167 4,125,166.80 ,, 167 417,867.50 4,543,034. 30

5) Sprit zu ermäßigten Monopolpreisen (à Fr. 74. 60 per q.)

Total

1,087.00 5,767,829.30

32 Der Erlös, ergibt : a,
..

n 2) ·n 3) und 4)

zu den angeführten Einheitspreisen . . . . Fr. 534,257. 50 . . . .

1,564,244. 43 . . . . ,,. 7586,867. 28

*>1 810. 90 Fr. 9,686,180. 11 Rr

5)

berechnet,

...

Q CQK OßQ

Hievon gehen ab: für Mindererlös aus untergradiger oder gelbgewordener Waare

,, 6,122. 48 Fr. 9,680,057. 63 Der thatsächliche Erlös beträgt indessen . . ^ 9,680,748. 82 Die Plus-Differenz von Fr.

691. 19 rührt von Auf- und Abrundungen der einzelnen Fakturen und von der Umrechnung der Kilo in Literprozente bei den Rohspiritusverkäufen her.

Die Vorräthe am Schlüsse des Geschäftsjahres ergeben sich aus nachfolgenden Zusammenstellungen: A. Spiritus und Sprit zu Trinkzwecken.

Sprit Meterzen tner à 95'i

Uebertrag vom Jahre 1887/88 . .. . 7,400. 00 Käufe im Jahre 1889: . . 2,146. 50 Inlandswaare . . 40,032. 70 Auslandsvvaare , .

15. 52 Retourwaare 49,603. 72 Aus der Rektifikation resultirte: eine Verminderung um . . . .

11. 39 49,592. 33 eine Vermehrung um , . 8,989. 26 58,581. 59 Verkauft wurden , . 53,499. 61 5,081. 98

Rohspiritus.

Meterzentner à 95".

525. 00

16,986.

817.

1.

18,330.

27 85 80 92

9,932.

8,397.

-- 8,397.

4,178.

4,219.

96 96 96 68 28

33 Sprit.

Meterzentner à 95°.

Ab: Manipulations- und Lagerverluste 129. 96 Vorräthe laut Sturz : Weinsprit . . . q. 713. 28 Primasprit . . . ,, 1170. 83 Feinsprit . . . . ,, 3067. 91 4,952. 02 Rohsoiritus .

Wir vverthen diese Vorrätjie, wie folgt: Sprit q. 4952. 02 à Fr. 55 = Rohspiritus q. 4150. 63 à Fr. 90-=; . . . .

Rohspiritus.

Meterzentner à 95°.

68. 65

4,150. 63

Fr. 272,361 10 ,, 373,556. 70

Total

Fr. 645,917. 80

B. Holzgebinde.

Petroltonnen.

Ganze Spritfässer.

Halbe Spritfässer.

Extra Spritfässer.

Viertel Spritfässer.

Stück.

Uebertrag vom Jahre 1887/88 . . . .

Käufe anno 1889: laut Kapitel VI . . 305 ,, ,, XI . . 81 1 ßetourgebinde 387 Verkauft wurden anno 294 1889 93 108 Vorrath laut Sturz .

15 Plusdifferenz . . . .

1024

597

1903

1732

1161

60

2927

2329

1 3554

60

1201 1726 1734 8

1390 939 1003 64

1557 1997 2093 96

2392

60

--

-- --

, Diese Plusdifferenz rührt bei den Petroltonnen daher, daß beim Sturz Gebinde gezählt wurden, welche die Alkoholverwaltung mit Denaturirungsstoff gefüllt gekauft hatte, ohne daß der Verkäufer ·die Fässer speziell in Rechnung stellte; bei den Spritgebinden daher, Bundesblatt. 42. Jahrg. Bd. III.

3

34

daß im Jahre 1888 vier Wagenladungen Gebinde, welche zum Füllen nach deutschen Fabrikationsorten gesandt worden waren und während des Sturzes Ende 1888 noch im Auslande lagen, in den Lagerkontrolen irrthümlich unter den verkauften Fässern Aufnahme gefunden hatten.

Von den beim Sturz Ende 1889 waren : Petroltonnen.

Neue Fässer . . . . -- Gebrauchte Fässer "guter Qualität . . . . 1 0 8 Gebrauchte Fässer mittlerer Qualität. .

Beschädigte Fässer . .

-- Total wie oben 108

ermittelten 4938 Gebinden

Ganze Sprit-

Halbe Sprit-

fässer.

fasser.

Viertel0 Sprit-

Extra Sprit-

fässer. fässer.

1025

Stück.

931

1542

570

49

507

110 29

20 3

9 35

1003

2093

Fr.

36

Fr.

21

Fr.

15

Fr.

30

15

12

--

20 25

12 15

8 10

-- --

1734

-- --

Diese Gebinde werthen wir per Stück wie folgt : Fr.

Neue Fässer . .

Gebrauchte Fässer Qualität . .

Gebrauchte Fässer lerer Qualität Beschädigte Fässer

. .

guter . .

mitt. .

. .

Oder im Ganzen auf: Neue Fässer.

Ganze Gebinde Halbe Gebinde Viertel Gebinde Petroltonnen .

Gebrauchte Fässer Beschäguter mittlerer digte Qualität. Qualität. Fässer.

.

36,900 17,100 735 . . 19,551 6,084 . . 23,130 324 .

Zusammen

79,581 24,243

2,200 210 72

2,512

725 45 350

1,120

Total.

56,925 20,571 29,636 ,324 107,456

35 Ueber den Verkauf von Spiritus und Sprit mögen schließlich noch folgende Angaben Pktz finden: 1. Der Verkauf in den verschiedenen Jahreszeiten.

Weinsprii.

Januar Februar März .

April .

Mai . ' Juni .

Juli .

August September Oktober .

November Dezember

176.

212.

'158.

278.

210.

174.

248.

234.

283.

344.

302.

428.

Primasprit. Feinsprit. Rohspiritus.

21 874. 40 70 730. 25 32 771. 13 21 632. 90 85 717. 70 54 624. 02 73 508. 11 42 896. 05 13 687. 67 51 828. 50 83 1162. 44 45 751. 01

Meterzentner à 95° 3,634. 82 283. 43 3,105. 48 289. 94 3,054. 03 366. 42 2,948. 95 265. 64 3,188. 17 268. 40 2,534. 72 194. 59 2,725. 11 239. 90 3,170. 95 231. 10 3,744. 18 356. 45 4,460. 43 527. 14 4,476. 87 521. 38 4,218. 82 634. 29

Total, 4,968. 86 4,338. 37 4,349. 90 4,125. 70 4,385. 12 3,527. 87 3,721. 85 4,532. 52 5,071. 43 6,160. 58 6,463. 52 6,032. 57

per Tag.

160.

154.

140.

137.

141.

117.

120.

146.

169.

198.

215.

194.

28 04 31 52 45 59 06 21 05 72 45 60

Total 3052. 90 9184. 18 41,262. 53 4,178. 68 57,678. 29 158. 01

2. Der Verkauf nach den Absatzgebieten.

Der Konsum gebrannter Wasser aller Art läßt sich weder für die ganze Schweiz, noch für einzelne Theile derselben mit zutreffender Sicherheit feststellen ; hauptsächlich deswegen nicht, weil zur Bestimmung der Produktion und des Konsums monopolfreier Spirituosen vorläufig alle ziffermäßigen Anhaltspunkte fehlen. Verhältnißmäßig leichter ist die Bemessung des Landesverbrauchs an monopolpflichtigen gebrannten Wassern, wenn gleich auch hier verschiedene Verhältnisse, insbesondere heute, wo wir noch iu einer Uebergangsperiode stehen, die Rechnung störend beeinflussen.

Wir müssen uns deshalb einstweilen auf die Schätzungen beschränken, die wir in Kapitel XVI dieses Berichtes geben. Was den Konsum der verschiedenen Gegenden an monopolpflichtigen Branntweinen betrifft, so ist dessen Bezifferung unmöglich, weil wir über die lokale Vertheiluug des Verbrauchs der importirten Qualitätsspirituosen bis auf Weiteres nicht unterrichtet sind, und weil die Alkohol Verwaltung keine direkt konsumfähigen Branntweine in den Verkehr bringt, sondern nur Spiritus und Sprit, d. h. Rohstoffe, aus denen erst in mehr oder weniger komplizirten Fabrikationsvorgängen Geträake erzeugt werden. Da indessen die eingeführten Qualitätsspirituosen verhältnißmäßig ohne große Bedeutung sind, so dürfte die nachfolgende Aufstellung über die örtliche Vertheilung

36

des Absatzes an Spiritus und Sprit wenigstens über die allgemeine Richtung orientiren, in welcher sich der Konsum der inouopolpflichtigen Waare bewegt. Abgesehen von dieser Bedeutung der Aufstellung, nehmen wir die bezüglichen Daten hier um so lieber auf, als sie auch in verschiedenen anderen Hinsichten von Interesse sind.

Dabei erinnern wir behufs richtiger Würdigung der nachfolgenden Ziffern daran, daß die Alkohol Verwaltung die Bahnfracht vom Lagerhaus bis zu der vom Besteller vorgeschriebenen Bestimmungsstation trägt. Diese Frachtenübernahme hat die Folge, daß der Großhändler, der sich bei der Alkoholverwaltung bedient, die bestellte Waare nicht an seinen eigenen Wohnsitz, sondern an den Wohnort seines Abnehmers, d. h. an eine Stelle dirigiren läßt, welche mit dem wirklichen Konsumorte in vielen Fällen identisch ist, in allen Fällen aber demselben näher liegt, als der Sitz des Zwischenhändlers en gros. Die Detailisten (vorwiegend Wirthe) beziehen die Waare in ihr Domizil, welches wohl meistens zugleich Verbrauchsort oder doch das Zentrum der Konsumvertheilung in der nächsten Nachbarschaft ist. In diesen zwei Richtungen würde demnach die bezirksweise Vertheilung der Abgaben der Alkoholverwaltung nach Bestimmungsorten, welche unsere nachstehende Tabelle darstellt, sich im großen Ganzen wohl mit dem bezirksweisen Konsum decken. Dagegen ist dies in einer dritten Richtung nicht der Fall, nämlich mit Bezug auf diejenigen Sendungen der Verwaltung, welche für die gewerbsmäßigen Fabrikanten von Absinthe, Magenbitter etc. bestimmt sind. Hier sind Bezugsort und Konsumort nicht dieselben.

Da indessen die Sitze der Fabrikation von Absinthe, Magenbitter etc.

allgemein bekannt sind, da ferner in der Regel die Orte der Produktion eines Artikels zugleich starke Abnehmer des letztern zu sein pflegen, so darf der hienach gegebenen Aufstellung im Allgemeinen der orientirende Charakter vindizirt bleiben, den wir ihr oben zusprachen. Immerhin sei daran erinnert, daß die vorgeführten Ziffern nur ein einzelnes Jahr betreffen und zwar ein Jahr, das in mehrfacher Hinsicht noch keine normalen Verhältnisse àufweist. Es empfiehlt sich deßhalb, von weitgehenden Schlußfolgerungen aus den mitgetheilten Zahlen Abstand zu nehmen.

Die angegebenen Kantone und Bezirke entsprechen den Kantonen und Bezirken, in welchen die Bestimmungsorte der Sprit- und Spiritussendungen liegen.

Kantone TPQT1 i Co p.

Bezirke.

ZUrich

Bevb'lkerungsAbgesetzte Quantitäten in Kilo à 95°.

Ziffer Dez. 1888. Weinsprit. Primasprit. Feinsprit. Rohspiritns.

. . . .

Aflbltern . . .

Andelfingen . .

Biilach . . .

Dielsdorf . . .

Hinweil . . .

Horgen . . .

Meilen . . . .

Pfäffikon . . .

Uster . . . .

Winterthur . .

Zürich . . . .

Bern Aarberg . . .

Aarwangen . .

Bern . . . .

ßiel Buren .1 . . .

Burgdorf . . .

Courtelaiy . .

Delsberg . . .

Erlach . . . .

Freibergen . .

Fraubrunnen .

Frutigen . . .

Interlaken . .

Konolfingen . .

Laufen . . . .

Laupen . . . . .

20,464.5 339,056 12,590 1,157 16,789 -- 662 21.000 13,542 263 127 31,948 534 30,910 19,190 559 17,376 1,050 17,865 -- 45,527 3,746.5 12,366 112,319 54,274 539405 16,853 26,832 122 72,964 16,302 18,641 2,283 3,383 9,746 29,618 268.6 27,148 -- 14,007 --135 6,548 10,824 -- 13,058 -- 10,773 -- 1,044 24,111 25,881 863 5,999 -- 8,979 --

Export in'c 111 S

Total.

234.724 256.1 366,259.2 85,678.6 81,067.5 144 -- -- -- 3,339.5 4,516.6 -- 256 519 -- -- 2,916.5 4,873.6 1,830 -- 59,872.7 19,022.7 40.316 -- 256.t 40,840.5 11,266.4 28J59 1,566.5 2,663 5,279.5 -- 380.5 262 642.6 -- 3,534.5 3,059 10,340 -- 69,219.5 71,967 153,552.6 354,475 7 1 789 893 77,985.8 1.303,157 = 5,347 s 36,504.4 27,716 3,440.8 5,002.5 75,169.5 59,299.9 139,593.» 21,981.5 133,977.5 159,227.3 331,488.2 3,651 8645s 146,172 131,592.5 3,021.5 13,042.3 4,909.6 1,728.3 l,9S*.j 136,743.8 63,032.5 202,033 777 121.4 49,283.5 50,181 o 247.5 154,601 154,848.6 -- --.

13,356.6 13,221.5 1,523.5 23,376.5 24,900 -- 22,713.8 673 18,495 3,545.8 430.5 430.6 -- -- 7,741.5 7,595.5 16,381 -- 405..J 8,787.4 255.5 7,263 2,190.5 2,190.5 -- 13,828.5 14,583.6 2G0.5 494.0

110,814.6 3,454 144 515

Ausland.

Kilo.

739 -- -- -- -- -- -- 561.8 177.2 10,218s 234 o

9,983.9

-- --

Inlandsverbrauch lui jj"r Ganzen. Kopf.

Kilo.

Kilo.

365,520.2 1.0 85,678.5 6.8 144 0.0 4,516.5 0.3 519 0.0 4,873.5 0.2 59.872.7 1.0 40,840.5 2.1 5,279.5 0.3 642.6 0.0 9,778.2 0.2 153,375.3 1.4 1,779674.2 3s 36,504.< 2.2 139,593 o 5.2 331,253.3 4.5 146 172 7.8 13,042.3 1.3 202,033 6.8 50,181.o 1.8 154,848.5 11.0 13,356.5 2.0 24,900 2.3 22,713.8 1.7 430.5 0.0 6,397.i 0.2 8,787.4 0.8 2,190.5 0.4 14,583.6 1.6

Kantone resp.

Bezirke.

Bevo IkerungsDeiz. 1888.

Münster . . . .

Neuenstadt . . .

Nidau . . . .

Oberhasle . . .

Pruntrut . . .

Saanen . . . .

Schwarzenburg Seftigen . . . .

Signau . . . .

Simmentlial, NiedurOberThnn Trachselwald . .

Wangen . . . .

Entlebnch . . .

Hochdorf . . .

Lnzern . . . .

Willisau .

Uri Schwyz Einsiedeln Gersau .

Höfe Küßnacht üarch . .

Schwyz .

Abgesetzte Quantitäten in Kilo à 95°.

_!
. . .

. . .

. . .

. . .

.

. . .

15,990 4,474 14,905 7,178 25,517 5,107 10,938 19,460 24.895 10,008 7,301 00,392 24,050 17,208 135,722 15,753 16,268 42,979 29,906 30,816 17,285 50,373 8,506 1,817 4,851 2,940 11,299 20,965

Weinsprit. Primasprit. Peinsprit.

1,850.6 1,366 90 120 -- -- -- -- 2,463.5 -- -- 20,229.5 267 3,487 11,454.5 1,6^3 120.5 4,619.5 1,95« 3,073.5 -- 15,861.5 745 -- -- 4,083 -- 11,033.5

-- 2,994.5 129 -- 2,584.5 -- -- -- 2,632.5 -- -- 2,959 2,272 11,943.5 35,789.4 7,291.7 7,138.5 ll,903.o 3,192.3 6,263.3 386.5 16,798.s 256.5 -- -- 2,385.6 124 14,032.8

20,033 1,910.5 42,466.5 504.5 264,372.7 125s 3,385.5 5,043 67,479.5 127.5 272 26,703 15,545 54,795 126,542 7,304 35,079 42,869 30,973.5 10,316.5 5,104 36.794.3 518

137.5 8,605.a 1,035.5 26,498

Rohspiritus.

Total.

-- -- 3,518.1 -- -- -- -- 1.579 27J912.5 -- -- 478.7 3,380.9 17,661c 116 116 -- -- -- -- -- -- --

21,883.5 6,271 46,203.c 624.6 266,957.2 125.5 3,385.6 6,622 100,488 127.& 272 50,370.a 21,464.9 87,890.i 173,901.9 16,394.7 42,3ä8 59,392.i 36,123.8 19,653.3 5,490.6 69,454.o 1,519.6

-- -- -- --

137.5 15,073.8 1,159.5 51,564.»

Export in's Ausland.

Kilo.

.-- -- -- -- -- -- -- -- __ -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- ~ -- -- --

Inlandsverbrauch per im (ranzen. Kopf.

Kilo.

Kilo.

21,883.5 l.* 6,271 l.i 46,203.e 3.0 624.5 0.0 266,957.2 lO.i 1L'5.5 0.0 3,385.5 Os 6,622 0.3 4.0 100,488 127.5 0.0 272 0.0 50,370.2 1.7 21,464.9 0.9 b7,890.i 5.1 173,901.9 1.2 16,394.7 1.0 2.0 42,338 59,392.i 1.1 36,123.8 1.2 19,653.3 0.6 5,490.5 0.3 69,454.o 1.1 1,519.5 0.2

137.5 15,073 s 1,159.5 51,561.»

0.0

ö.i 0.1 2.6

Obwalden Nidwaiden Glarus

. . . .

. . . .

Freiburg . . . . .

Broyé . . . . . .

Glane Gruyère . . . .

Sarine See Veveyse . . . .

Solothurn . . . .

Balsthal . . . .

Bucheggberg . .

Dorneck . . . .

Olten Solothurn . . .

Baselstadi . . . .

Baselland . . . .

Ariesheim . . .

Liestal . . . .

Sissach . . . .

Waldenburg . .

Schaffhausen . . .

Klettgau, Ober- .

,, Unter- .

Reyath . . . .

Schaffhausen . .

Schleitheim . . .

Stein

15,030 12,520 33,794 23,123 119,529 14,843 13,918 21,428 28,095 15,215 18,254 7,776 85,709 12,472 17,497 12,701 22,071 20,968 74,245 62,154 21,941 14,833 15,755 9,625 37,876 3,557 4,377 4,112 18,648 4,047 3,135

1,064.5

124 1,940.5 2,573 s 13,330 1,420.5 321.5

128 11,460

775 259 12,634.5 7,419 22,858.9 6,767.9 7,103.5 1,765.5 3,831.6 2,603.5

142

--

787

3,064.5

35,121.i 4,909.6 2,949.!

376 255.6 130 506.5 1,796.5 39,980.5 1,010

-- 640 370 -- 107 -- -- -- 107 -- --

6,835.5 9,779.5 15,581.5 52,319 200,806.5 15,849 46,092 31,314 21,536 85,873.5

1,703.5 25,559 79,176.5 2,8403 257.6 2,057.5 525.3

-- 1,765.s

-- -- -- 1,765.3

-- --

150,966.5 5,036.5 34,838 3,961 38,279.5 68,851.6 262,943.5 71,449.5 11,218.5 30,775 28,452 1,004 17,264.6

--

1,511.6

-- 15,469.5 283.5

--

-- -- 5,651.i 2,543.s 2,862.3 245.a 22,526.7 1,579.3 1,844.7 ,,

19,102.7 23,902.5

-- -- -- -- -- -- -- _ -- -- -- --

8,675 10,162.5 30,156.5 62,311.5 242,646.5 24,037.4 56,060.6 33,207.5 28,229.8 99,937 387.2 787 211,678.8 11,901.8 39,887.3 4,091 40,489.6 115,309.7 406,003 75,299.8 11,476 33,472.5 29,347.8 1,004 19,136.8

-- -- -- -- 203.9 -- -- -- -- 203.9 -- -- -- -- -- -- -- 7,763.3 -- -- -- -- --

--

--

1,511.5

-- 17,341.8 283.6 --

787 211,678.8 11,901.3 39,887.3 4,091 40,489.5 115,309.7 398,239.7 75,299.8 11,476 33,472.5 29,347.3 · 1,004 19,136.8

0.5 0.9 0.9 2.6

2.0 1.6 4.0 1.6 1.0 6.5

O.o

O.i

2.4 0.9 2.2

0.3 1.8 5.5 5.3 1.2 0.5 22 1.8 0.1 0.5

--

1,511.6

0.3

-- -- --

-- 17,341.8 283.6

0.9

--

--

--

--

c

0,675 10,162.5 30,156.5 62,311.6 242,442.6 24,037.4 56,060.6 33,207.5 28,229.8 99,733.1 387.2

O.o

Kantone r6sp.

Bezirke.

Abgesetzte Quantitäten In Kilo à 95 ».

BevölkerungsZiffer.

]Dez. 1888. Weinsprit. Primasprit. Feinsprit. ]Robspiritus.

Appenzell A. Rh. . .

54,192 23,872 Hinterland .

14,247 Mittelland . . .

16,073 Vorderland . . .

12,904 Appenzell 1. Rh. . .

S t . Gallen . . . . 229,367 (jaster 7,217 17,412 Gossau . . . .

Kheinthal, Ober- . 17,573 15,669 ,, UnterRorschach . . . 14,808 St. Gallen . . . 27,824 Sargans . . . . 18,220 14,072 See Tablât . . . . 13,662 11,719 Toggenburg. Alt- .

XT n Neu- 12,014 11,975 Ober19,890 ,, UnterWerdenberg . . 17,325 9,987 "Wyl Graubünden . . . . 96,235 6,226 Albula . . . .

4.171 Bernina . . . .

Glenner . . . . 10,552 Heinzenberg . .

6,539 2,819 Hinterrheia . . .

5,188 Im Boden . . .

6,326 Inn

4,271 1,026 242.5 3,002.5 ' -- 6,078.5

8,194.7 4,629 258.2 3,307.5 1,080 31,240.c .

532

-- 119 474

1,948.5

1,304.5 1,502

5,128.9 6,966.5 1,044

255 120.6

-- 1,026

385 499.5

393 21,247

132 819 -- 132.5

-- -- 4,184.5

533

649 159 499

8,855.7 4.145

640 131 9 41,923.8

-- 963.5 20,066 -- 508 -- 2,762

1,178 1584 1,610

-- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- --

18,026.7 9,219 500.7 8,307 2,122 134,543.6 1,064 1,640 26,955.5 5,297.5 10,986.i 36,151 2,545.5 3,556.5 7,795.5 499 13,742.2 5,892 9,697.5 3,481 5,240 98,956.i 132 1,909.5 21,244 1,716.5 2,118

1,829

-- -

-- 8,775.5

5,561 3,564

-- 1,997 1,042 97,224.5 1,064 1,108 24,888 4,290.5 4,553 27,682.5 1,246.5 2,907.5 7,516 -- 3,860.5 1,362 8,558 2,957 5,231 35,785.3 -- 127 --

-- -- -- -- -

Total.

Export Ins Ausland.

5 Kilo.

-- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- --

Inlandsverbrauch im per · Ganzen. Kopf.

Kilo.

Kilo 18,026.7 0.3 9,219 0.3 500.7 0.0 0.5 8,307 2,122 0.2 134,543.c 0.6 1,064 O.i 1,640 O.i 26,955.5 1.6 5,297.5 0.3 10,986.4 0.7 36,151 1.2 2,545.5 O.i 3,556.5 0.3 7,795.5 0.6 499 0.0 13,742.2 1.1 5,892 0.4 9,697.5 0.4 3,481 0.2 5,240 0.5 98,956.i 1.0 132 0.0 1,909.5 0.4 2.0 21,244 1,716.5 0.2 0.7 2,118 8,775 5

1.3

o

Landquart, Ober- . 10,500 ,, Unter- 12,181 Maloja . . . .

6,101 Moësa 6,061 Münsterthal . . .

1,501 Plessur . . . . 12,267 Vorderrheirj . .

5,803 Aargau 193834 21,006 23122 Brem garten . . . 17,528 16,423 Brusì* Kulm . . . . . 19,417 Laufenburg . . . 13,668 Lenzburg . . . 17,408 Muri 13,764 Rheinfelden . . . 11,514 Zofingen . . . . 27,182 Zurzaeh . . . . 12,802 105 121 Arbon 15,391 Bischofszell . . 13,789 Diessenhofen . .

3,768 Frauenfeld . . . 15,015 Kreuzungen . . 15,495 Müuchweilen . . 15,234 Steckborn . . . 11,462 Weinfelden . . . 14,967 126946 Bellinzona . . . 14,832 7,000 Leventina . . .

9,733 Locamo . . . . 23,343

125.5 861 793.5 14,199 6,316.5

888 639 1,300 1,640 124 820 648 257.6 1,305 251.5

1,712.5 411 1,048 181 14,271.s

21,341.6 1,782 3,595.5

503 3,907.5 247.6 1,907.5 142 128 8,879 249.5 6,536.7 1,833.7 1,330

1,053.5

909

507

394.5 2,069.5 7,297.i

258 252 128

4,444s 1,8UU

1,769.5 2,394 249 132.5 394 24,518.s

-- -- -- -- -- --

3,607.6 3,666 2,090.5 132.5 575 52,989.i

-- -- -- -- -

3,607.5 3,666 2,090.5 132.6 575 52,989.i

105,766 24,745.5 7,972.5 6,448 5 8,398.5 5,104 2,281.5 11,475 392.5 6,221 32,602 125 17,649 1,206 2,142

10,939.1 -- -- -- -- -- -- -- -- -- 10,939.4 -- -- -- --

144,363.4 27,415.5 12,207 7,748.6 8,901.5 10,651.6 2,653 14,202.5 534.5 6,349 53,068.4 632 25,490.7 3,291.2 3,472

-- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -

144,363.4 27,415.5 12,207 7,748.5 8,901.5 10,651.5 2,653 14,202.5 534.5 6,349 53,068.4 632 25,490.7 3,291.2 3,472

896.5 3,030 131 917.5 9,326 97,677 19,366 661 2,348.6 3,1 «5

-- -- -- -- -- -- -- -- --

896.6 4,992.5 131 1,312 11,395.6 105,481.1 19,624 661 7,045 5,113

-- -- -- -- -- -- -- -- --

896.5 4,992.5 131 1,312 11,395.5 105,481.1 19,624 661 7,045 5,113

0.3 0.3 0.3 0.0 0.4 4.3

0.7 1.3 0.5 0.4 0.5 0.5 0..

0.8 0.0 0.5 1.9 0.0 0.2 0.2 0.3 0.0 0.3 0.0 0.1 0.7

Os 1.3 0.1 0.7

a.

£

BevölkerungsAbgesetzte Quantitäten in Kilo à 95°.

ziffer.

Dez. 1888. Weinsprit. Primasprit. Feinsprit. Rohspiritus.

Kantone re»p.

Bezirke.

Lugano . .

Mendrisio .

Riviera . .

Valle Maggia

.

.

.

.

40,290 20,918 4,721 6,109

Waadt Aigle . . . .

Aubonne . . .

Avenches . .

Cossonay. . .

Echallens . .

Grandson . .

Lausanne . .

La Vallée . .

Lavaux . . .

Morges . . .

Houdon . . .

Nybn . . . .

Orbe . . . .

Oron . . . .

Payerne . . .

Pays d'Enhaut Rolle . . . .

Veyey . . .

Yverdon · . .

251,297 18,816 8,539 5,327 11,659 9,724 13,865 41,852 5,527 9,922 14,522 11,975 13,682 13,869 6,622 10,926 4,642 6,149 27,304 16,375

Waliis . .

Brig . .

Contey Entremont

101,837

5,553 8,393 9,651

794.6

17,587 53,591.6 938

18,381.6 53,591.5 938 127

294,629 17,069 531.6 3,353.5 3,495 4,647 21,433 94,497.6 1,153.5 31,587.5 3,141 17,881 4,052 2,790 7,310

341,927 18,792.5 778.6 3,353.5 3,621 .

6,271 22,550.5 108,383.5 131 1,281 46,788 3,141 17,881 6,833.5 3,169 8,736.5

3,094 6 59,837.6 18,755.6

3,094.5 61,812 25,309

37,965.5 1,218

42,518.8 1,218

127 8,138.5 254.5.

39,159.5 1,469 247

126 1,624 1,117.5

1,305 131

12,521

127.6 15,200.5 1,293.5

1,488 379

1,426.5

510 3,032

1,464.6 3,521.5

1,097

3,456.3

Total.

Expori ins Ausland.

Kilo.

-- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- -- --

Inlandsverbrauch im per Ganzen. Kopf.

Kilo.

Kilo.

38,381. e 0.4 53.591.5 2.5

938 127 341,927 18,792.5 778.5 3,353.6 3,621 6,271 22,550.5 108,383.5

131

0.2 0.0 1.3 0.9

O.i 0.0 0.3

0.« 1.6 2.6 0.0

1,281 46,788 3,141 17,881 6,833.5 3,169 8,736.5

O.i

3,094.6 61,812 25,309

0.5

-- -- -- --

42,518s 1,218

O.«

3.2 0.3 1.3 0.5 0.4 0.7

2.3 1.5

0.2

tu to

·>'.· Bevölkeruni3SAbgesetzte Quantitäten in Kilo à 95°.

Ziffer.

Dez. 1888. Weinsprit. Primasprit. Feinsprit. Rohspiritus.

Kantone resp.

Bezirke.

Hérons .

Lenk . .

Martigny Monthey .

.

.

.

.

.

.

. .

. .

St. Maurice Sierre . . . .

Sion . . . .

Visp . . . .

Neuenburg . . .

Boudry . . .

Ckaux-de- Fonds Locle . . . .

Neuohatel . .

Val de Knz .

Val de Travers

4166 6,467 6375 11,567 10,124 5888 6,538 10,156 9995 6,964

Total.

-- -- 361

-- 1,170 260

262 6,380 10,681

-- -- --

262 7,550 11,302

241 -- 495

-- 1,502.8 523.5

6,294 887 12,243.5

-- -- --

G,535 2,389 s 13,262

Export ins Ausland.

Kilo.

. 109,037 . 13,057 . 29,414 17 804 . 22,949 9,152 .

16,661

31,757.5 8,707.5 6,664.5 2,056 5,492.5 124.5 8,712.5

270,671.4 3,675 16,600.5 2,522.2 · 39,077 1,034.5 207,762.«

600,483.8 34.829.8 113,158.5 45,389 103,225.5 2,272 301,609

-- -- -- -- -- --

902,912.7 47,212.3 136,423.5 49,967.2 147,795 3,431 518,083.7

107,093.8 157.9 89.e

Genf Ville Rive Ei ve

. .

106738 . . . .

52638 droite . 11,899 gauche . . 42,201

59,323 59,065.5 -- 257.5

82,891.7 79,042.7 274 3,575

337,780.« 293,435.9 577 43,767.5

-- -- -- -

479,995.1 431,544.1 851 47,600

28,362 s 26,848.9

Schweiz Ausland

. . . . 2,933,334 . . . .

Total

--

7,310.9 99,529.4

1,513.6

Inlandsverbrauch im per Ganzen. Kopf.

Kilo.

Kilo.

262 7,550 11,302

O.o O.e l.i

«,535 2,389.a ' 13,262

0.9 0.2 1.3

795,818s 7.3 47,054.4 3.6 130,333.9 4.6 49,907.2 2.8 140,478.1 6.1 3,431 0.4 418,554.sl25.i 451 ,632 « " R 404,695.2 ' " 851 46,086.4

305,290

918,418

4,125,831.3 422.5

417,867.-, --

5,767,406.8 422s

154,381.3

5,613,025.5 422.6

305,290

918,418

4,126,253s

417,867s 5,767,829.3

154,381.3

5,613,448

4.2 7.6 O.i l.i

1.»

43

--

44

IX. Monopolgebühren auf Qualitätsspirituosen etc.

BB vom 21. Dezember 1888. B.-B1. 1889, I, S. 74 (Budget, I. D.)

BRB vom 15. Januar 1889. B.-B1. 1889, I, S. 129.

BRB vom 8. November 1889. B.-B1. 1889, IV, S. 592.

BRB vom 2. Dezember 1889. B.-B1. 1889, IV, 8. 801.

Zirkular der Oberzolldirektion vom 14. Januar 1890.

Reglement des Finanzdepartements vom 5. März 1890.

Wie schon in Kapitel II des vorjährigen Berichtes erwähnt, haben wir am 15. Januar 1889 Trauben und Traubentrester, welche als Erzeugnisse von in der Grenzzone gelegenen Grundstücken nach Maßgabe von Art. 5, litt, b, des Zollgesetzes von der Entrichtung des Eingangszolies befreit sind, einstweilen, d. h. zunächst für die Jahre 1889 und 1890, auch von der Bezahlung der Monopolgebühren enthoben.

Dagegen wurden am 2. Dezember 1889, gestützt auf den Bundesbeschluß vom 20. Dezember 1887, frische und getrocknete Enzianwurzeln bei der Einfuhr aus dem Auslande der Monopolpflicht unterstellt.

Mit Rücksicht darauf, daß gebrannte Wasser über 72 ° nicht mehr als Qunlitätsspirituosen, d. h. nicht mehr als unmittelbar genießbare Getränke betrachtet werden können, und in der Erwäguog, daß durch die bisher tolerirte Einfuhr gewisser hochgradiger gebrannter Wasser das Monopol gefährdet erschien, beschlossen wir ferner am 8. November 1889, importirte Spirituosen vou über 72 ° Alkoholstärke als Sprit zu behandeln, d. h. deren Einfuhr durch Private zu untersagen. Eine Ausnahme von dieser Regel bilden : 1) der Alkohol absolutus, 2) der ächte Rhum und 3) deiCognac zur Champagnerfabrikation. Ersterer kann seines speziellen Charakters und seines beschränkten Verbrauchs wegen nach wie vor gegen Entrichtung des Zolles und der festen Monopolgebühr von Fr. 80 per q. durch Private importirt werden. Dasselbe gilt vom Rhum und vom Cognac zur Champagnerfabrikation; jedoch ist auf den beiden letztern für jeden Grad über 72 eine Zuschlagsgebühr von 80 Cts. per Grad und Meterzentner zu bezahlen.

Infolge des Abschlusses des italienisch-schweizerischen Handelsvertrages haben die Importeure von Wermnth statt des früher erhobenen Zolles von Fr. 16 und der reduzirten Monopolgubühr von Fr. 20 seit 15. April 1889 für Zoll und Monopolgebühr zu-

45 samraen nur noch Fr. 8 per q. zu entrichten. Von diesen Fr. 8 fallen Fr. 6 in die Zollkasse, Fr. 2 in die Kasse der Monopolverwaltung.

Unter Berücksichtigung obiger Aenderungen haben wir neben der auf dem Import von Qualitätsspirituosen, Parfümerien, hochgradigen pharmazeutischen und chemischen Präparaten etc. zur Erhebung gelangenden vollen Monopolgebiihr von Fr. 80 per q.

brutto derzeit folgende reduzirte Monopolsteuern auf eingeführten Waaren zu verzeichnen (vergi. Kapitel II des vorjährigen Geschäftsberichts) : Monopolgebühr

per q. brutto.

Liqueurs und Liqueurweine bei einem Stärkegrad bis auf 25 ° Tralles Fr. 20. -- Wermuthwein bis auf 18,5 ° ,, 2. -- Andere Weine zwischen 15 und 25 °, für jeden Mehrgrad über 15 hinaus ,, --. 80 Eingestampfte Trauben ,, --. 70 Trester ,, 3. 50 Drusen ,, 7. -- Eingestampfte Kirschen ,, 5. -- Enzianwurzeln, frische ,, 1. 50 ,, trockene ,, 2. -- Mit Alkohol zubereitete Frucht- und Beerensäfte . ,, 40. -- Pharmazeutische Präparate bis auf 25 ° . . . . fl 20. -- Fruchtäther und Fruchtätheressenzen zur Biseuitfabrikation (früher Fr. 10, ab 15. März 1890 Fr. 30) ,, 30. -- Glycerinseifen . ,, 16. -- Firnisse und Lackt; . . ,, 3. 50 Rhum und Cognac über 72 °, für jeden Mehrgrad . ,, --. 80

Die von den Zollbehörden einkassirten Monopolgebühren warfen im Vergleich zur Intrade pro 1888 folgendes Erträgniß ab:

1888.

Januar Februar März April Mai Juni

. .

.

. .

. .

. .

. .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

üebertrag

Fr.

26,394.

34,093.

48,592.

46,044.

45,904.

38,679.

'

1889.

09 60 73 29 99 89

Er. ' 36,397. 19 37,180. 74 49,259. 76 44,097. 52 59,764. 11 51,250. 45

239.709. 59

277,949. 77

46

1888.

Uebertrag Juli . . . .

August . . . .

September . . .

Oktober . . .

November . . .

Dezember . . .

Total

1889.

Fr.

239,709.

37,233.

29,763.

43,904.

59,360.

42,342.

54,201.

59 09 16 08 88 20 93

Fr.

277,949. 77 30,133. 16 32,845. 58 46,540. 90 58,429. 23 49,138. 72 78,914. 50

506,514. 93

573,951. 86

Auf die verschiedenen Zollgebiete vertheilen sich diese Summen, wie folgt: o1888.

1889.

Fr.

Fr.

Basel . . . . 120,822. 76 14,473. 05 Schaffhausen . .

Chur . . . . 20,242. 87 Lugano . . . . 61,492. 41 Genf . . . . 137.107. 87 Lausanne . . . 150,031. 17 2,344. 80 Oberzolldirektion .

Total wie oben

506,514. 93

130,173.

17.808.

-16,516.

32,769.

162,211.

207,892.

6,579.

77 11 07 84 56 91 60

573,951. 86

Der Umstand, daß viele Einfuhren von Spirituosen nur unter dem allgemeinen Titel ,,Branntwein1-1 deklarirt werden, iäßt eine genaue Statistik des monopolpflichtigen Imports nach Waarenkategorien einstweilen nicht durchführen. Immerhin dürften folgende Ziffern von Interesse sein: Art der Waare.

Erhobene Monopolgetmhr.

Fr.

Alkohol absolutus 3,652. 30 Französischer Weingeist. . . . 12,009. 39 Cognac 120,326. 80 Chen-y-Braudy 53. 60 Wermuth 6,990. 60 Wermuthextrakt 5,960. 80 Wein zwischen 15 ° und 25 ° absoluten Alkohols . . . .

2,711. 96 Wein über 25° 1,282. 01 Trauben zur Weinbereitung . . 19,105. 41

Importquanta in abgerundeten Kilogrammen.

4,565 15,012 150,408 268 34,953 7,451 3,390 1,603 2,729,344

Erhobene Monopolgebühr.

Fr.

Art der Waare.

Trester Drusen Obstbranntwein Kirschwasser Kirschen Slivowilz Zwetsch enwasser Heidelbeerwasser Wachholderbranntwein .

Enzian branntw ein . . .

Enzianwurzela, frische .

,, trockene Cassis über 25° Aque di cedro Orangenwasser Nußwasser Rhum und Rhumessenz .

Zuschlag auf Rhum und über 72° Arrac Tafia Punsch und Punschessenz Kornbranntwein Whiskey unter 25° ·,, über 25° Wodka Absinthe Bitter Fernet-Branca Kümmel Chartreuse Anisette Curaçao Raspail Rosoglio Maraschino Alkermes Pfeffermünzbranntwein .

Pfeffermünzöl Süße Liqueure unter 25 ° ,, ,, über 25°

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

. . .

Cognac

. .

.

. . .

. . .

. . .

4,832. 56 580. 23 5. 60 1,404. 80 32. 80 28. 80 3. 20 67. 20 1,277. 60 112. 80 270. 87 87. 59 26. 40 141. 60 3. 20 3. 80 125,541. 88 192. 51 1,621. 60 267. 20 446. 20 11. 20 239. 20 9,791.74 ' 9. 60 352. 20 4,203. 20 3,712. 80 1,658. 20 11,352. -- 2,200. 80 3,188. 36 40. -- 320. 60 497. 60 5. 60 621. 6 0 3. 20 1,073. 80 11,044. 96

Importquanta in abgerundeten Kilogrammen.

138,073 8,289 7 1,756 656 36 4 32 1,596 141 18,058 4,379 33 177 4 19 156,927 241 2,027 334 558 14 1,196 12,240 12 440 5,254 4,641 2,073 14,190 2,751 3,985 50 401 622 7 777 4 5,369 13,806

48 Art der Waare.

Erhobene Monopolgebühr.

Fr.

Branntwein aller Art . . . . 170,414. 77 Medizinalweine unter 25° . . .

805. 60 Chinawein 199. 80 Cocawein 15. 40 Vin Mugnier 25. 20 Byrrh 1,304. -- Syrup über 25° 6. 40 Früchte mit Alkohol 232. -- Cassissaft unter 25 ° 2,041. -- Parfümerien 10,050. 64 Kölnischwasser 2,828. 80 Melissengeist 116. -- Cosmetica 7,536. 44 Pharmazeutisch - medizinische Präparate über 25° . . . .

4,016. 80 Pharmazeutisch - medizinische Präparate unter 25° . . . .

7. 30 Baisam 2,098. 40 Essenzen und ätherische Oele . .

4,517. 78 Essenzen und ätherische Oele zur Biscuitfabrikation . . . .

36. 60 Essig- und Fruchtäther . . . .

96. 80 Diverse Extrakte 8. 80 Chemische Produkte 120. 80 Droguerien 20. 80 Comestibles 32. 80 Butterfarbe , 2. 40 Tinkturen 400. -- Glycerinseife 2,863. 56 Firnisse und Lacke 2,032. 10 Schellackpolitur 1. 60 Bronceöl 1. 60 Aversalentschädigungen der Hospize auf Bernhard und Splügen .

87. 50 Diversa .

2,662. 20

Importquanta in abgerundeten Kilogrammen.

213,018 4,028 999 77 31 6,520 8 580 10,205 12,563 3,536 145 9,421 5,021 36 2,623 5,647 366 121 11 151 26 41 3 500 17,897 58,060 2 2 -- --

Auf der inländischen Produktion von Qualitatsspirituosen wurden.

Fr. 357. 40 Monopolgebühr erhoben, und zwar:

49

1) Auf der Produktion von Branntwein aus ausländischem Wein 2) Auf der Produktion von Branntwein aus Trockenbeertrestern 3) Auf der Produktion von Branntwein aus Bier und Brauereiabfällen 4) Diverses Total

Fr.

210. 65

,,

42. --

,, ,,

94. 75 10. --

Fr.

357. 40

In Straffällen (vergi. Kapitel XIV) wurden Fr. 1128. 65 Gebühren erhoben.

Dagegen fanden folgende Rückerstattungen statt: 1) Für reexportirte monopolpflichtige und reimportirte monopolfreie Waare Fr. 671. 17 2) Auf nicht zum Bi-ennen verwendeten ausländischen Rohstoffen und Produkten ohne Alkoholgehalt ,, 1742. 18 3) Kraft Exterritorialität ,, 564. 85 4) Für Diverses ,, 316. 55 Total

Fr. 3294. 75

Im Ganzen bewegt sich der Bezug von Monopolgebühren folgenden Ziffern : 1) Durch die Zollstätten erhobene Gebühren Fr. 573,951.

23 Innere Steuern ,, 357.

3) In Straffällen bezogene Gebühren . . . ,, 1,128.

in 86 4l) 65

·Fr. 575,437. 91 ,, 3,294. 75

Hievon ab : Rückerstattungen Bleiben

Fr. 572,143. 16

X. Steuerrückvergütungen bei der Ausfuhr.

BB vom 21. Dezember BRB vom 12. Februar BRB vom 19. Februar BRB vom 25. Februar

1888, 1889, 1889, 1890,

B.-B1. 1889, B.-B1. 1889, B.-B1. 1889, B.-B1. 1890,

Bundesblatt. 42. Jahrg. Bd. III.

I, S. 74 (Budget II. E.

I, S. 326.

I, S. 359.

I, S. 473.

50 Im Berichtjahre wurden gemäß Art. 12 des einschlägigen Reglements vom 4. November 1887, 10. Februar und 2. März 1888 an 39 Exportfirmen folgende Rückvergütungen auf ausgeführten alkoholhaltigen Erzeugnissen geleistet: Exporti rie Waare.

RUckvergUiung., Liter- _ Meterzentner Fr.

Prozente.

à 95°.

Legaler Satz pro 1888 : 193. 75 Fr. 85 per hl.

...

1.95 2,2791 Konventionalsatz pro 1889 : Fr. 80 per hl.

...

370,9864

318.18

29,674. 6S

Legaler Satz pro 1889 : Fr. 90 per hl. . . .

1426,5947

1223. 68

128,393. 45

Total

1799,8092

1543. 81

158,261.

85

3,475.

15

Hiezu an Nachzahlungen pro 1887/88 Fr. 4004. 35 weniger Fr. 529. 20 für pro 1887 zu viel bezahlte und 1889 zurückverlangte Vergütungen . . .

Total

161,737.

--

Auf die einzelnen Waarensorten vertheilt sich die Rückvergütung von Fr. 158,261. 85 in nachfolgender Weise: T ..

MeterRückverDurchschnittlich per TM.« 0 *~,, = zentner gütung s Prozente.

a95< ,_ im Ganzen.

Meterzentner.

Fr.

Fr.

102. 99 Absinthe . . . 1300,8695 1115.41 114,876.05 93.46 Magenbitter . .

118,8995 101.56 9,491.55 Parfümerien und 104. 92 Medikamente .

65,oi65 55.77 5,851.45 104. 92 Wermuth . . . 256,6082 220.11 23,094.75 Künstliche Kirschwasser, Rhum, 93.49 Cognacs etc. .

39,988* 34. 26 3,203. 05 104. 49 Diverse Liqueure .

19,,mi 16.70 1,745.-- Total

1799,8092

1543.81 158,261. 85

102. 51

51

XL Ein- und Verkauf von gebrannten Wassern zu technischen und Haushaltungszwecken; Vorräthe an Denaturirungsstoffen, an Alkohol zur Denaturirung und an Mauvais goût.

BB vom 21. Dezember 1888, B.-B1. 1889, I, S. 74 (Budget I, B und C.

BBB vom 31. Mai 1889. B.-BI. 1889, III, S. 135.

BRB vom 23. August 1889. B.-BI. 1889, III, S. 1072.

Wie wir antizipiren schon im letztjährigen Berichte mitzutheilen im Fall waren, haben wir durch Beschluß vom 31. Mai mit Beginn des 3. Juni 1889 den Ein- und Verkauf der absolut denaturirten Waare direkt und vollständig dem Monopol unterstellt. Der bezügliche Verkehr wurde im Berichtjahre ausschließlich von unserem Depot in Delsberg besorgt.

Gleichzeitig mit der Einbeziehung dieses neuen Geschäftszweiges in das Monopol gaben wir auch das früher angewandte, in dem Beisatz von l Liter Steinkohlentheeröl auf 100 Bruttokilo Alkohol bestehende Verfahren zur absoluten Denaturirung auf.

O Das von uns zunächst angewendete Denaturirungsmittel bestand aus : 60 % Steinkohlentheeröl, 20 % Pyridinbasen, 20% Alkohol.

Zur Deckung des üblen Geruchs der Pyridinbasen wurden je 100 Litern der Mischung 10 Liter Rosmarin- oder Lavendel-Oel beigesetzt.

Der auf diese Weise gewonnene Denaturirungsstoff wurde dem zu denaturirenden Sprit im Verhältniß von l zu 100 beigemischt.

Später wurde der Zusatz auf 1,2 °/o erhöht.

Die obige Zusammensetzung des Denaturirunsgsmittels aus Theeröl, Pyridin und Alkohol wurde successive verschiedenen Modifikationen unterworfen. Den neu gewonnenen Typen wurde jeweilen so viel Rosmarin oder Lavendel beigegeben, als zur Verbesserung des Geruchs erforderlich schien. Vondenu so gemachten Mischungen erzeigte folgende den höchsten Zusatz an Pyridin : 40 % Theeröl 40 °/o Pyridinbasen, 20 °/o Alkohol.

52 Dieses Verhältniß erwies sich indessen als unbrauchbar, da schon sehr starke D.osen parfümirender Oele zur Deckung des Pyridingeruches nicht mehr ausreichten. Als annehmbarste Zusammensetzung ergab sich schließlich eine Lösung von 50 Theilen Theeröl und 30 Theilen Pyridinbasen in 20 Theilen Alkohol. Wir brachten dieselbe daher am häufigsten zur Anwendung, ohne uns indessen absolut an dieselbe zu binden, indem der Wechsel in der Zusammensetzung des Denaturirungsstoffes vermehrten Schutz gegen die Renaturirung gewährt.

Da Rosmarin- und Lavendel Oel guter Qualität verhältnißmäßig theuer zu stehen kam und in solcher Qualität überdies schwer erhältlich war, so ließen wir es uns angelegen sein, nach einem Ersatz zu suchen. Diesen fanden wir in dem leichten Camphoröl, einer Substanz, die sich bei großer Billigkeit als sehr zweckentsprechend bewährte.

Das fiskalische Interesse ließ es wünschbar erscheinen, einen dem Denaturirungsmittel beizufügenden Stoff zu finden, dessen Eigenschaften den Nachweis einer stattgehabten Renaturirung selbst dann noch ermöglichen, nachdem der renaturirie Alkohol zu Getränken verarbeitet worden ist. Ein derartiger Stoff darf in dem im Handelsverkehr zirkulirenden Alkohol nicht ohnehin als regelmäßiger Begleiter vorkommen, und sich aus dem denaturirten Alkohol durch die Operationen, welche gewöhnlieh zur Renaturirung vorgenommen werdet, nicht entfernen lassen; auch muß sein Vorhandensein in irgend welcher Mischung selbst in kleinen Dosen noch leicht und unzweideutig nachzuweisen sein.

Das zu diesem Zwecke in Oesterreich-Ungarn benützte Phenolphtalein erwies sich bei den diesbezüglich von dem Chemiker der Alkoholverwaltung angestellten Versuchen als ungeeignet.

Schließlich gelang es, aus der langen Reihe geprüfter Substanzen zwei herauszufinden, welche voraussichtlich allen billigen Anforderungen entsprechen werden. Da die einschlägigen Experimente noch nicht zu Ende geführt sind, müssen wir die Mittheilungen über die endgültigen Resultate derselben auf den nächsten Bericht verschieben.

Nach Art. 6 des Alkoholgesetzes ist der zur Verwendung für technische und Haushaltungszwecke bestimmte Alkohol zum Selbstkostenpreise abzugeben. Nun wurde die bezügliche Waare im Jahre 1889 beschafft, wie folgt:

53 Heîerzentner ' à 93 »,

1) Lieferung inländischer Brennereien an Moyen goût (7.7074 hl. zu im Ganzen Fr. 254. 35) 2) Ergebniß der Rektifikation von inländischem Rohspiritus und Mauvais goût (869,0424 hl. à Fr. 76. 69 per hl.)

3) Einkauf von ausländischem Sprit und Alkohol (4576. 91 q. à 94° zu im Ganzen Fr. 137,618. 39) . . .

4) Von den Abnehmern zurückerhaltene Waare Zusammen 5) Uebertrag von Moyen goût aus dem Jahre 1887/88 (585 q. à 95° zu im Ganzen Fr. 23,400) . . . . .

Uebernahmspreis.

Fr.

6. 8t

254. 35

768. 41

66,646. 86

4,646. 76 137,618. 39 20. 88 1,044. -- 5,442. 86 205,563. 60 603. 04

23,400. --

Total 6,045. 90 Hiezu kommen: 1) Zölle auf ausländischem Sprit und Alkohol . .

2) Spezielle Ausgaben für Denaturirungszwecke : a. Anschaffung der Denaturirungsmittel Fr. 20,910. 02 b. Taggelder und Reisespesen von Beamten ,, 1,386. 40 c. Annoncen ,, 1,351. 19 d. Frachten vom Depot Delsberg zu den Bestimmungsstationen der Käufer ,, 17,206. 74 e. Diverse Spesen, Ankauf von Mustern zu Untersuchungen etc. ,, · 621. 25

228,963. 60

3) Anschaffung von Holzgebinden : 81 Petroltonnen 4) Inventaranschaffungen : l Pumpe Fr. 35. -- Apparat zur Untersuchung von Denaturirungsmitteln. . . . ,, 42. 96 12 eiserne Fässer ,, 972. --

39,828. 12

41,475. 60 247. --

1,049. 96 311,564. 28

54 Fr.

A.

B.

C.

D.

Abzüglich: Werth von 81 Petroltonnea . . Fr. 243. -- Werth der Inveataranschafl'ungen, pro memoria.

Werth der am 31. Dezember 1889 vorhandenen Denaturirungsstofie : 1698 Kilo Pyridin à Fr. l. 35 . . . F r . 2292. 30 1535 Kilo Theeröl à Fr. -- . 7 5 . . ,, 1151.25 598 Kilo Camphor à Fr. -- . 6 0 . . ,, 358.80 2919 Kilo fertiger Denaturirstoff à Fr. -- . 9 0 . . _ 2627.10 ,, 6429.45 Diverse Rückvergütungen . . .

,, 12,347. 83 19,020. 28

Demnach kostete die Beschaffung von 6045. 90 Meterzentnern denaturirter Waare 292,544. -- oder per Meterzentner 48. 39.

In diesem Betrage ist nicht Inbegriffen der Antheil, welcher von den Kosten der Zentralverwaltung, der Lagerverwaltung, der Feuerversicherung, der Geld Verzinsung, von den Manipulations- und Lagerverlusten etc. auf den Verkehr mit denaturirtem Alkohol entfällt.

Rechnen wir diesen Antheil auch nur mit dem höchst bescheidenen Betrag von Fr. 1. 61 per q., so gelangen wir zu einem Selbstkostenpreis von Fr. 50 per q. denaturirten Alkohols, d. h. zu der Summe, welche wir gemäß Art. 6 des Gesetzes durch Beschluß vom 2a. August des Berichtjahres als Verkaufspreis des absolut denaturirten Alkohols festgesetzt haben.

Bei der Unterstellung des Bin- und Verkaufes der Denaturirungswaare unter das Monopol, Ende Mai 1889, üxirten wir den Verkaufspreis auf vorläufig nur Fr. 40 per q. Wir waren uns dabei bewußt, daß der Selbstkostenpreis der Verwaltung für den denaturirtea Alkohol diesen Ansatz übersteige, die letztere also eine Zeitlang mit Verlust verkaufen müsse. Gleichwohl wählten wir für den Anfang den gedachten niedrigen Ansatz, weil im Mai 1889 ein beträchtliches, von den Inhabern zu äußerst billigen Preisen

55 gekauftes Quantum denaturirten Alkohols (ausschließlich ausländischer Provenienz) in den Lagern des privaten Großhandels lag, wir also durch Ansetzung eines den Selbstkosten der Verwaltung ·entsprechenden Verkaufspreises (mit welchem nicht nur die Beschaffung ausländischer, sondern auch eines Theils der theuren inländischen Waare zu decken ist) den Großhändlern ein Benefice .zugewendet hätten, zu dessen Gewährung ein Anlaß nicht vorlag.

Wir durften aber diesen Weg um so eher einschlagen, als gerade das Vorhandensein großer privater Vorräthe den Absatz der Verwaltung in der ersten Zeit stark beeinträchtigen mußte, also nicht zu befürchten stand, daß der derselben erwachsende Verlust auf dem Verkaufspreis der Uebergangsperiode größere Dimensionen annehmen könne. Sobald die lebhafter werdende Nachfrage nach Brennsprit bei der Alkohol ver waltung die Vermuthung nahe legte, daß die Lager des Großhandels zum größern Theil geleert seien, erhöhten wir den Verkaufspreis auf die oben erwähnten Fr. 50 per q. Wir haben in unserer Botschaft vom 1. November 1889 dargethan, daß das konsumii'ende Publikum diesem Preise gegenüber keinen Anlaß zu Klage hat. Wir werden die in der betreffenden Darstellung berührten Verhältnisse in unserer Botschaft zum Budget der Alkoholverwaltung pro 1891 einer weitern Beleuchtung unterziehen.

Der Absatz denaturirter Waare im Jahre 1889 war folgender: Meterzentner à 93 °.

Gesammterlös.

Fr.

Durchschnittserlös per q.

Fr.

5807.48 261,424. 61 45. 05 Hätten wir von Anfang an einen Preis von Fr. 50 festgestellt, so wäre der Erlös Fr. 290,374 gewesen. Wir halten indessen die Einbuße von Fr. 28,949. 39, welche durch Uebergangsverhältnisse erwuchs, als in diesen Verhältnissen selbst hinreichend motivirt.

Was die am Schlüsse des Berichtjahres vorhandenen Vorräthe an Alkohol zu Denaturirungszwecken betrifft, so werthen wir dieselben, wie folgt : Werth

Meterzentner per Meterà 93 °.

zentner.

Fr.

Anschaffungen .' . 6045. 90 Verkäufe 5807. 48 Hiervon ab 238. 42 Manipulations- und Lagerverluste 74. 81 Vorrath laut Sturz 163. 61

45. --

im Ganzen.

Fr.

7362. 45

56 An Mauvais goût (Fusel) erhielten wir pro 1889: Werth Meterzentner, per Meterim zentner.

Ganzen.

Fr.

Fr.

1) Eingang a.Brennereien q. 11. 34 weniger Abgang in die Rektifikation 6,7114 hl. = ,, 4.91

6. 43

2) Eingang aus der Rektifikation 78,oo4o hl. =

66. 91

Zusammen 3) Uebertrag von Mauvais goût aus dem Jahre 1887/88 . . .

73. 34 66. 00

Total 139. 34 Verkauft wurden anno 1889 . . 67. 47 Hiervon ab Manipulations- und Lagerverluste

71. 87 1. 01

Vorrath laut Sturz

70. 86

10. --

708. 60

XII. Expropriation.

BB vorn 21. Dezember 1888. B.-B1. 1889. 8. 74. (Budget II, N.)

Zu den bis Ende 1888 eingereichten 1349 Entschädigungsfbrderungen sind im Berichtjahre 27 neue Ansprachen hinzugekommen. Von der Gesammtzahl von 1376 Begehren sind zur Zeit: Durch Zahlung erledigt 1887/88 1064 ,, 1889 107 1171 Durch Abschluß von Uebereinkünften zur Erledigung vorbereitet 28 Pendent 2 Zurückgezogen 153 Abgewiesen 22 Total wie oben

1376

07

Die definitiv erledigten 1171 Summen :

Fälle beanspruchten folgende

An Zahlungen gegenüber den Forderungen :

Fr.

Fr.

1887/88 2,673,599. 35 1889 1,043,671. 40

5.261,378. 58 2^251,613. 23

Hievon ab

3,717,270. 75 62,175. 27

7,512,991. 81 --

Bleiben

3,655,095. 48

7,512,991. 81

Die in Abzug gebrachten Fr. 62,175. 27 sind nachstehender Weise zusammengesetzt: Fr.

Fr.

Netto-Erlös aus dem Verkauf von Altmetall 1887/88 157,739. 35 1889 51,278. 55 Werth des Altmetallvorrathes . .

5,340. -- 214,357. 90 Weniger : VerwaltungsUosten 1887/88 . . 106,613. 23 _ 1889 . . . 45.569. 40 152,182. 63 62,175. 27 Was die pendenten und die durch Verträge zur Erledigung vorbereiteten 30 Fälle betrifft, so werden nach unserer Schätzung zur Liquidation derselben noch ca. Fr. 475,000 aufzuwenden sein, so daß die Gesammtauslage für Expropriationen voraussichtlich Fr. 4,130,000 betragen wird. Im letztjäbrigen Berichte hatten wir diese Gesammtauslage auf Fr. 4,200,000 büdgetirt; dieselbe bleibt unter allen Umständen wesentlich u n t e r den Beträgen, welche bei Berathung des Monopolgesetzes angenommen waren.

Wir hoffen Ende 1890 in der Lage zu sein, über das ganze Expropriationsverfahren Schlußbericht erstatten zu können, wobei wir nicht verfehlen werden, über die beobachteten Grundsätze und über die gernachten Erfahrungen einläßlichere Mittheilungen zu machen. Heute glauben wir, uns mit folgenden zwei Angaben über das vorliegende Kapitel begnügen zu dürfen.

58 Wie wir in Kapitel III erwähnt haben, wurde die Delegation der Zentral Verwaltung zur Vorbereitung der Expropriationsgeschäf'te Ende 1889 aufgelöst. Die Kosten dieser Dienstabtheiluogen betrugen im Berichtjahre: Besoldungen Fr. 17,071. -- Büreaukosten .' . . . ,, 1,975. 86 Reisespesen ,, 1,386. 50 Prozeßkosten ,, 2,583. 05 Kosten des Eintrages der Dinglichkeit der Brennereiverzichte ,, 8,527. 14 Handänderungsgebühren ,, 1,022. 35 Vergütung an die Hinterbliebenen eines verstorbenen Schatzungskommissärs . . . . ,, 2,000. -- Verschiedenes ,, 600. -- Schätzungskommissariate uod deren Sekretariate

Fr. 35,165. 90 ,, 10,403. 50

Total

Fr. 45,569. 40

Bndlich sind über die im Jahre 1889 durch Zahlung geregelten Entschädigungsfälle nachstehende Details anzuführen:

Uebersicht der im Rechnungsjahre 1889 bezahlten Brennerei-Entschädigungen.

o> HO

fc|,

Kantone.



=S

--



«S N-|

Entschädigungen für Fordcrungen.

+3 UJ ^

Fr.

Zürich . . . .

Bern . . . .

Luzern . . . .

Freiburg . . .

Solothurn . . .

Baselstadt . . .

Basellaudschaft .

Schaffhausen . .

Appenzell A.Kb.

St. Galleu . . .

Graubünden . .

Aargau. . . .

Thnrgau . . .

Tessin . . . .

4 33 10 6 25 2 2 1 --1 5 7 9 2 107

60,095 -- 1,073,607. 89 9,587. 84 14,855. -- 11,887. 664,640. -- 246,000. -- 800.--

--

ToîalMinderwerth abgetretene von Gebäuden Abfi'ndungssumme.

und Apparate.

Einrichtungen.

Fr.

Fr.

Fr.

2,700. -- 43,700. - 46,400. -- 34,517.-- 395,612. -- 430,l:>9.-- 1,340. - 5,948. -- 7,288. -- 2,201.- 5,279. -- 7,480. -- 2,127. -- 6,613.-- 8,740. -- 2,055. -- 276,705. -- 278,760. -- 127,312. - 127,312.-- -- 50.-- 450.-- 500.--

-- -- -- 1,500. -- 20.-- 480.500.-- 531.-- 3,99ö. -- 4,526. -- 4,475. -- 69,192. -- 5,685. -- 30,677. -- 36,362. -- 760.-- 7,910. -- 8,670. -- 16,550. -- 78,423. 50 2,000. - 16,017. -- 18.017. 2,251,613.23 53,986. -- 920,698. -- 974,084. --

% der Forderung.

Zinse.

Fr.

77..21

1,790. 20 40,06 33,386. 90 381.60 76,oo 50,35 367. 65 509. 30 73,r,2 41,94 23,236. 15 51,75 10,956. 30 62,r,o 28.80

-- 33,S3

--6.10 81.85 52,55 1,112.55 429. 50 52,38 22,07 701. 75 43,28 73,048. 65

101,14

Kapital und Zinse.

Rückerstattungen.

Restbetrag.

' Fr.

Fr.

Fr.

48,190.20 48,190. 20 463,515. 90 463,515. 90 -- 7,669. 60 7,669. 60 7.847.65 2,794. 10 5,053. 55 -- 9,249. 30 9,249. 30 -- 301,996.15 301,996. 15 --138,268.30 138,268. 30 528. 80 219. 70 309. 10 1,047. 45 1,047.45 -- 506. 10 506. 10 -- 4,607. 85 - -- 4,607. 85 37,474. 55 37,474. 55 -- -- 9,099. 50 9,099. 50 18,778. 75 -- 18,778. 75 1,047,732. 65 4,001.25 1,043,671. 40

Hievon ab: Eri js aus Altmaterial Fr. 59,20Î . 15, wenig er Kosten des Bn nuereiablj ·uches und des Verkaufes von Altmetall Fr. 7930. 60 . T Fr. 51,278. 55 Werth des Altmetallvorratb.es auf Ende 1889 5.340. -- ° Bleiben

56,618. 55 987,052. 85

Nach der Höhe der bezahlten Summen vertheilen sich die entrichteten Entschädigungen ohne Berücksichtigung der Rückerstattungen, wie folgt: Entscheid ÎQ uridcn in kl Zinsß

Zahl ·der Fälle.

,, Von Fr.

,,

,, ,, ,, ,, ,, ,,

,, ,,

,, ,, ,, ,, ,, ,,

,, r

Unter Fr.

500 500 bis 1,000 1,000 1,500 1.500 2,000 2,000 2.500 2,500 3,000 3,000 3,500 3,500 4,000 4,500 ,, 5,000 7,500 ,, ,, 8,000 9,000 ,, ,, 9,500 9,500 ,, ,, 10,000 11,000 ,, ,, 11,500 15,000 ,, ,, 15,500 17,500 ,, 18,000 21,000 ,, 2l,,r>00 23,000 ,, 23,500 41,000 ,, 41,500 88,500 ,, 89,000 135,500 ,, 136,000 283,000 ,, 283,f>00° 286,500 ,, 287,000

Beirag der Entschädigungen inkl. Zinse.

5 3 2 1 3 1 1 1 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 107

11,255.

19,951.

15,232.

8,267.

6,519.

5,675.

3,461.

11,394.

4,867.

7,673.

9,240.

19,395.

11,044.

15,331.

17,983.

21,392.

23,270.

41,041.

88,897.

135,956.

283,216.

286,664.

Entschädigung.

Fr.

Fr.

38 28 12

Durchschnit t per Fall.

FnrHftriino-fln

25 35 90 20 60 15 35 55 35 20 25 60 60 50 05 40 -- 90 55 30 95 65

15,969.

34,358.

24,974.

10,000.

15,600.

8,051.

8,910.

16,000.

7,350.

9,910.

66,383.

31,474.

37,935.

44,640.

15,500.

25,005.

34,500.

49.595.

328J856.

240,000.

606,600.

620,000.

Forderung.

Fr.

90 -- -- -- -- 94 -- -- -- 50 -- -- -- -- -- -- -- 89 -- -- --

296.

712.

1,269.

1,653.

2,173.

2,837.

3,461.

3,798.

4,867.

7,673.

9,240.

9,697.

11,044.

15,331.

17,983.

21,392.

23,270.

41,041.

88.897.

· 135,956.

283,216.

286,664.

Entschädigungen in Prozenten der Forderungen,

Fr.

19 54 40 44 20 57 35 18 35 20 25 80 60 50 05 40 -- 90 55 30 95 65

-

70,17

420. 26

1,227.

2,081.

2,000.

5,200.

4,025.

8,910.

5,333.

7,350.

9,910.

66,383.

15,737.

37,935.

44,640.

15,500.

25,005.

34,500.

49,595.

328,856.

240,000.

606,600.

620,000.

58,06 60,9»

07 16 -- -- 97 -- 33 -- -- 50 -- -- -- -- -- -- -- 89 -- -- --

1,047,732. 65 2,251,613. 23 = 9,791. 89 = 21,043. 11

82,67 41,70 70,48

38,8i 71,21 66,22 77,42 13,90 61.6J

29,u 34,si 116,oi 85,55

67,« 82,75

27,03 56,6i 46,68 46,23 =

46,53

CD O

61

XIII. Strafbestimmungen.

BRB vom 22. Januar 1889. B.-B1. 1889. I. 8. 173.

Bundesräthliches Kreisschreiben vom 5. Februar 1889. B.-BI. 1889.

1. S. 278.

BRB vom 5. Juni 1889.

BRB vom .8. August 1889. B.-BI. 1889. III. S. 1034.

Bundesräthliches Kreisschreiben vom 1. November 1889.

B.-BI.

1889. IV. S. 332.

BRB vom 28. Dezember 1889. B.-BI. 1890. I. S. 57.

Bericht des Bundesgerichtes vom 1. März 1890. B.-BI. 1890.1. S. 791.

In Durchführung der im vorjährigen Berichte entwickelten Grundsätze haben wir am 5. Juni 1889, anläßlich der Berathung über einen beim eidgenössischen Kassationshofe eingereichten Rekurs, beschlossen, es seien die Uebertretungen der von den Kantonen zur Ausführung von Art. 9 des Alkoholgesetzes erlassenen Gesetze und Verordnungen (betreffend die Fabrikation monopolfreier Branntweine und die Beaufsichtigung des Handels mit gebrannten Wassern jeder Art) nicht nach dem Bundesgesetze vom 30. Juni 1849 und dem bundesräthlichen Reglement vom 24. Juli 1888, sondern nach den sachbezüglichen kantonalen Bestimmungen zu behandeln.

Diese und andere, früher beschlossene Abänderungen des Reglements vom 24. Juli 1888 machten es wünschbar, das letztere in einer neuen, revidirten Auflage herauszugeben. Die Erledigung dieser Revisionsarbeit fällt indessen bereits in das Jahr 1890, ist demnach hier nicht weiter zu besprechen.

Ueber die von der Oberzolldirektion behandelten 49 Straffälle finden sich im Geschäftsbericht des Finanz- und Zolldepartements pro 1889 die nöthigen Angaben.

Bei der Alkoholverwaltung wurden 78 Strafanzeigen eingereicht.

Zwei derselben waren am Schlüsse des Berichtjahres noch nicht in Behandlung gezogen. Die 76 übrigen wurden erledigt wie folgt: Zahl der Fälle.

1) Durch Dahinstellung des Verfahrens : a. wegen ungerechtfertigter Vorzeigung . . . . 17 b. wegen Verjährung 4 2) Durch Ueberweisung an kantonale Instanzen . . .

3) Durch Nichtgewährung eines Brennlooses . . . .

4) Durch Ausfällung eines Strafentscheides Total

21 20 l 34 ~76

6

Die 34 Strafentscheide betrafen : Unerlaubtes Brennen monopolpflichtiger Stoffe.

Kantone.

Aargau .

Baselland Basel s t a d t Bern Genf Solothurn S t . Gallen Thurgau Zürich

. '.

. . . .

. . . .

to

Unerlaubten Import monopolpflichtiger Stoffe.

Ungerechtfertigte Zuwendung einer Rückvergütung.

--

--

1

1 4

Verbotenen Verkauf relativ tlenaturirten Sprits.

Unerlaubtes Brennen monopolfreier Stoffe in entschädigten Lokalen.

--

Uebertretung der mit der Alkoholverwaltung abgeschlossenen Brennverträge.

1 1

1

1

4

1

--

11 --

1

1

. . . .

. . . .

1

2 1 2

11 Umgangene Steuer Buße

.

Total

-- --

-- --

1

2

-- 1

16

3

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

3.25 13.--

90.--

510.--

· 316.25

16.25

90.--

510.--

316. 25

Fr.

Fr.

1214.40 6125. 65

252.--

7340. 05

252.--

Gesarnml total Fr. 8521. 55.

i

An diesen Betrag von Fr. 8524. 55 wurden im Berichtjahre Fr. 2947. 40 einbezahlt nämlich :

Auf Grund von Strafverlugungen von 1889.

In 6 Fällen von unerlaubtem Brennen monopolpflichtiger Stoffe ,, 2 Fällen ungerechtfertigter Zuwendung einer Rück-

Umgangene Steuer.

Fr.

Ct.

Fr.

134

40

3

25

,, 1 Fall von verbotenem Verkauf relativ denaturirten Sprits . .

.

,, 12 Fällen von unerlaubtem Brennen monopolfreier Stoffe in -entschädigten Lokalen ,, 2 Fällen von Uehertretungen der mit der Alkoholverwaltung abgeschlossenen Brenn vertrage .

In 23 Fällen überhaupt

137

Außerdem wurden im Jahre 1889 auf Grund von Strafverfügungen von 1887/1888 eingeliefert: In 5 Fällen von unerlaubtem Brennen rnonopolpflichti°rer Stoffe '. . . .

,, 1 Fall von unerlaubtem Brennen monopolfreier Stoffe in einem entschädigten Lokale ,, 1 Fall von Uebertretung des Brennvertrages . .

991

Zusammen

1128

65

Total.

Busse.

Ct.

Er.

Ct. :

692

826

40

13

16

25

90

90

380

380

40

40

1215

1352

65

1504

75

513

75

30 60 65

1818

30 60 75

2947

40

64 Der Bußenbetrag von wurde mit der im Jahre 1887/88 unter gleichem Titel eingenommenen Summe von Total vertheilt, wie folgt: An die in Betracht fallenden Kantone . . .

,, ,, ,, ,, ,, Gemeinden . .

,, ,, Verleider ,, den Verleiderfonds der Alkoholverwaltung .

,, die Oberzolldirektion zur Vertheilung an die Interessenten Total wie oben

Fr. 1818.

75

,, 1303. 35 Fr. 3122. 10 Fr. 1035.

,, 1035.

,, 261.

,, 777.

35 15 40 20

,, 13. -- Fr. 3122. 10

Ueber die Verwendung des Verleidelfonds haben wir im Jahre 1889 noch nicht Beschluß gefaßt.

XIY. Abrechnung mit den Ohmgeldkantoneu und Oktroigemeinden.

BB vom 21. Dezember 1888. B.-B). 1889. I. S. 74. (Budget II. R.)

Bericht der nationalräthlichen Kommission über den Rekurs der Stadtgemeinde Carouge. B-B1. 1889, I, S. 836.

Kreisschreiben des ßundesraths zur Erlangung kantonaler Angaben über oktroiähnliche Gebühren. ß.-Bl. 1889, II, S. 928.

Nachdem die für die Abrechnung mit den Ohmgeldkantoneu und Oktroigemeinden erforderlichen Aufstellungen in der Hauptsache gemacht waren, wurde die im Vorjahre zur Besorgung der betreffenden Aufstellungen geschaffene provisorische Dienstabtheilung, bestehend aus dem frühem bernischen Ohmgeldverwalter und dessen Adjunkten, aufgehoben. Der eine der gedachten Angestellten wurde auf Ende Mai, der andere auf 8. Juli 1889 entlassen. (Vera;!.

Kapitel HL) Am Schluß des Jahres 1887/88 stand eine Vereinbarung über die Ansprüche der Kantone Bern, Uri, Graubünden und Tessin, sowie der Gemeinden Genf und Carouge aus; im ßerichtjahr ist keine der bezüglichen Pendenzen zur Erledigung gekommen. Die genannten Interessenten zogen ihre Reklamationen nicht zurück, thaten aber auch, mit Ausnahme der Stadtgemeinde Carouge, keine weitern Schritte zur Gellendmachuug ihrer Anforderungen.

65 Der schon im letzten Berichte erwähnte Rekurs der Gemeinde Carouge an die Bundesversammlung wurde im Dezember 1889 von Ihnen abgewiesen. Darauf wandte sich die Rekurrentin klagend -an das Bundesgericht. Der weitere Verlauf der Angelegenheit gehört dem Jahre 1890 an.

Die den Ohmgeldkantonen und Oktroigemeinden pro 1889 ausgerichteten Ersatzsummen für dahiugefallene kantonale und kommunale Eingangsgebühren sind aus nachstehender Tabelle ersichtlich : Kanton Bern ,, Luzern .

U r i. . . .

,, Nidwaldeu ,, Obwalclen ,, Glarus .

-

ZU2

.

.

,, Freiburg .

,, Solothurn .

^ Baselstadt .

,, Baselland .

,, Graubünden ,, Aargau .

,, Tessin .

,, Waadt .

,, Wallis . .

·Gemeinde Genf .

,, Carouge

.

.

.

.

.

.

.

.

.

Abrechnung pro 1889.

. Fr. 1,074,191.

375,521.

62,721 13,678.

·n 19,359.

T\ 45,897.

17,710.

356,151.

·n 240,270.

·n 47,373.

·n 51,454.

·n 155,382.

·n 186,400.

T) 161,139.

326,381.

n 36,632.

·n 386,619.

·n 23,994.

·n

83 54 02 11 50 50 -- 75 43 40 52 99 85 10 40 96 02 61 Fr. 3,580,880. 53

Nachzahlungen an dieKantonellri und Tessin: Uri pro 1888 Fr. 400. -- Tessin pro 1887 . Fr. 282. 07 ,, ,, 1888 . ,, 139.10 ,, 421. 17 _,, 821. 17 Fr. 3,581,701. 70 Rückzahlung der Gemeinde Genf pro 1888 . . ,, 380. 98 Zusammen Fr. 3,581,320. 72 Hiezu : Spezialentschädigungen an frühere Ohmgeldbezüger ,, 488. -- Gesammt-Total Fr. 3,581,808. 72

Bundesblatt. 42. Jahrg. Bd. III.

5

66

Die Kosten der Prüfung der Ohmgeldabrechnungen betrüget» pro 1889: a. Besoldungen an zwei frühere Ohmgeldbeamte Fr. 3505. -- b. Büreaukosten ,, 234. 80 c. Prozeßkosten ,, 1250. -- d. Entschädigungen an drei kantonale Beamte für Nachschlagungen, Anfertigung besonderer Aufstellungen etc ,, 215. -- Total Fr. 5204. 80

XT. Rechnung und Bilanz.

Bundesbeschluß vom 21. Dezember 1888. B.-B1. 1889, I, S. 74,, Bundesbeschluß vom 19. Dezember 1889. B.-B1. 1890, I, S. 55, ERB vom 3. Januar 1889. B.-B1. 1889, I, S. 135.

A. Betriebsrechnung.

1. Einnahmen.

Fr.

a. Verkauf von Sprit und Spiritus zum Trinkkonsum 9,680,748. 82 b. Verkauf von denaturirtem Alkohol zu technischen und Haushaltungszwecken 261,424. 6l c. Verkauf von Mauvais goût (Fuselöl) zu technischen Zwecken 727. 67 d. Erlös aus dem Verkauf von Holzgebinden . .

99,457. 40 e. Monopolgebühren auf Qualitätsspirituosen und ändern alkoholhaltigen oder zur Alkoholbereitung dienenden Artikeln: Fr.

An der Grenze erhobene Gebühren 573,951. 86 Im Inlande erhobene Gebühren . . . . . .

357. 4 0 In Straffällen erhobene Gebühren . .' . . . .

1,128. 65 575,437. 91 Uebertrag 10,617,796. 41

67

Fr.

Fr.

Uebertrag 10,617,796. 41

f. Aktivzinse und Kursdifferenzen: Marchzinseinnahmen bei Konversion der SVz'Voigen Anleihe Zins auf den bei der Bundeskasse hinterlegten Geldern Kursdifferenzen und Diversa .

63,618. 50 37,958. 25 6,781. 50 108,358. 25

g. Rückerstattung eines Theils der pro 1887/88 ausgelegten Anleihe-Emissionskosten h. Uebertragung des Werthea von Lagervorräten auf das Jahr 1890 : Gebrannte Wasser und Denaturirungsstoffe . .

Holzgebinde

482. 25

660,418. 30 107,456. -- 767 874

) - 30 Total Einnahmen 11,494,511. 21 2. Ausgaben.

a. Ankauf von ausländischem Sprit zum Trinkkonsum : Kostender Auslandswaareloco Schweiz. Lagerhaus, unverzollt 1,362,790.15 Eidgenössischer Zoll . . .

950,376.58

2,313,166. 73 b. Ankauf von inländischem Spiritus zum Trinkkonsum : Zahlungen an die Brenner . 1,711,481. 30 Frachten 11,726. 09 Kontroispesen 41,519. 45 Kontroleinriclitungen . . .

99,336. 02 1,864,062. 86 Ab: Uebertrag auf die Fr.

Rubrik c . . 66,901.21 Uebertrag auf die Rubrik d . . 6,341. 23 Uebertrag auf die Rubrik e . . 13,169.-- 86,411. 44

1,77^651. 42 Uebertrag 4,090,818. 15

68

Uebertrag c. Ankauf von Alkohol zu Denaturirungszwecken : Kosten der In- und Auslandswaare (inkl. Uebertrag von Fr. 66,901. 21 aus Rubrik 2. b) 205,563. 60 Eidgenössischer Zoll auf der Auslandswaare . . . .

39,828. 1 2 Spezielle Denaturirungsspesen (inkl. Fr. 1049.96 Inventar30,424. 73 anschaffungen) . . . .

4,090,818. 15

275,816. 45 d. Kosten des Mauvais goût (Fuselöls) [Uebertrag aus Rubrik 2. b] Ab : Uebertrag auf die Rubrik e

6,341. 23 10. 50

6,330. 73 e. Kosten der Rektifikation und Auslagen für Reinheitsprämien (inkl.

Uebertrag von Fr. 13,179. 50 aus den Rubriken 2. b und 2. d) : Rektiflkationsprämien . . .

Rektifikationsverluste . . .

Frachten Camionnage Kontroispesen und Verschiedenes Tilgung eines Theils der Anschaffungskosten der Rektifikationseinrichtungen etc.

Reinheitsprämien

. . . .

f. Ankauf von Holzgebinden g. Verkehrsfrachten : Von Depot zu Depot . . .

Von den Depots zur Bestimstimmungsstation der Käufer

75,598. 25 13,179. 50 20,140. 90 4,202. 80 3,712. 65 6,092. 71 122,926. öl 9,963. 60 132,890. 41 148,829. 02 18,515. 06 111,704. 10 130,219. 16 Uebertrag

4,784,903. 92

69 Fr.

Fr.

Uebertrag 4,784,903. 92 h. Lagerspesen und Lagerverwaltung: Laufende Kosten 82,717. 81 Tilgung eines Theils der Anschaffungskosten der Lagerhauseinrichtungen . . . . 104,207. 82 18692*1 63 i. Feuerversicherung 2,926. 58 k. Zentralvevwaltung: Miethe, Beleuchtung, Heizung und Reinigung des Verwaltungsgebäudes 7,785. £5 Besoldungen der Beamten und Angestellten 68,156. 65 Reisespesen 3,126. 30 Büreaukosten und Drucksachen 16,956. 11 Bibliothek 1,221. 57 Chemisches Laboratorium . .

2,760. 22 Alkoholometrie 645. -- InveDtar 17 129 80 ; · ' 117,780. 90 1. Spezialverwaltungen, Expertisen und Kommissionen: Prüfung der Ohmgeldrechnungen 5,204. 80 Expertisen und Kommissionen 6,501. 25 .. ,,,,., ,,,, m. Vergütungen an das Personal der Zoll- und Postverwaltung 53,954. 54 n. Verzinsung der festen Anleihe 206,500. -- o. Ver- und Entsieglung von Brennereien 42. -- p. Rückvergütung des Monopolgewinnes auf exportirten alkoholischen Erzeugnissen 161,737. -- q. Rückvergütung von Monopolgebühren 3,294. 75 r. Diverse Vergütungen im Monopolspritverkauf und Verschiedenes 3,206. 35 s. Uebertraguog des Werthes der Vorräthe aus dem Jahve 1887/88 : Gebrannte Wasser . . . . 629,180. -- Holzgebinde 83,300. -- ?12 4QQ _ Total Ausgaben

6,245,457. 72

70

3. Abschluss.

Summa der Einnahmen ,, ,, Ausgaben

Fr. 11,494,511. 21 ,, 6,245,457. 72

Ueberschuß der Betriebsrechnung

1)

2) 3) 4)

Fr.

5,249,053. 49

Wir beantragen folgende Repartition dieses Ueberschusses : Fr.

Fr.

Vertheilung an die Kantone und Oktroigemeinden : a. Deckung des den Ohmgeldkantonen und Oktroigemeinden pro 1887/8S auf Kapitalrechnung gewährten Vorschusses . . . . 464,475.14 b. Nachtragsvergütungen pro!887/8 netto 440.19 c. Anspruch der O.hmgeldkatìtone und Oktroigemeinden pro 1889 laut Kapitel XIV 3,580,880. 53 d. WeitererAnspruch von 4 Ohmgeldkantonen pro 1889 81,222. 63 Zusammen laut Tabelle S. 82/83 3,662,103.16 e. Ansprüche!.Nichtohmgeldkantone pro 1889 laut Tabelle S. 82/83 884,564. 54 4,546,667. 70 5,011,583. 03 Vergütung an frühere Ohmgeldbezüger . . .

488. -- 5,012,071. 03 Einlage in den Amortisationsfonds (4°/o des Betrags der festen Anleihe) 236,000. -- Saldoübertrag auf das Jahr 1890 982. 46 Total wie oben

5,249,053. 49

Wir bemerken dazu, daß wir die Summe von Fr. 5,012,071. 03 bereits vorschußweise ausbezahlt haben.

B. Vermögensrechnung und Bilanz.

Passiven.

Aktiven.

Fr.

Baarguthaben bei der Bundeskasse: Laufende Rechnung . Fr. 1,033,466. 35 Bestand des Amortisationsfonds . . . . ,, 236,000. -- Werth der Lagervorräte an gebräunten Wassern, Gebinden und Denaturirstpffen Werth des Altmetalles von entschädigten Brennereien Werth der Gebäude, Einrichtungen und luventargegenstände : Inventar der Zentralverwaltung und des Denaturirungsdienstes pro memoria Kontroieinrichtungen in den Brennereien pro memoria Inventar der Grenzwacht pro memoria Lagerhäuser . . . . Fr. 278,878. 01 Kektifikationseinrichtungen . . . . . . 54,834. 39 Eisenfässer für die Brennloosinhaber . ,, 31,052. 22

1,269,466. 35 767,874. 30 5,340. --

364,764. 62

Kontokorrentgiithaben bei den Spritkäufern und Lagerbausverwaltungen 137,400. 74 Ueberschuß der Passiven über die Aktiven 3,655,095. 48 6,199,941. 49

Fr.

5,900,000. -- Anleihe 236,000. -- Bestand des Amortisationsfonds 777. 20 Bestand des Verleiderfonis 62,181. 83 Kontokorrentgnthaben der Spritbezüger Guthaben der Kantone und Oktroigemeinden : Ueberschuß der Betriebsrechnung . . Fr. 5,249,053. 49 Weniger: Einlage in den Armortisationsfonds ,, 236,000. -- Fr. 5,013,053. 49 Ab : Vorauszahlungen an die Kantone, Ok5,012,071. 03 troigemeinden etc. .

982. 46 6,199,941. 49

Der Ueberschnß der Passiven über die Aktiven wird repräsentirt durch: Bezahlte Brennereientschädigungen . . .Fr. 3,717,270. 75 Expropriationsunkosten . ·,, 152,182. 63 Ab: Erlös ans Altmetall Fr.

Werth d.Altmetallvorraths .

209,017. 90 5,340. --

3,869,453. 38 214,357. 90 3,655,095. 48

72

XVI. Schlußerörterungen.

Unter den Zielpunkten, welche das Alkoholgesetz verfolgt, Treten zwei besonders hervor : die Beschränkung des Konsums und die Erzielung eines gewissen finanziellen Ertrages.

Wie wir schon im letztjährigen Berichte anführten, ist es klar, daß zwischen diesen beiden Tendenzen ein gewisser Widerspruch besteht.

Dieser Widerspruch wird indessen durch zwei Umstände gemildert. Einmal dadurch, daß das Bestreben auf Verminderung des Verbrauches wesentlich nur gegen den unmäßigen Verbrauch des einzelnen Konsumenten gerichtet war und sich wahrscheinlich bis jetzt auch meistens in diesem Sinne zur Geltung gebracht hat. Sodann dadurch, daß das Monopol seinen fiskalischen Erfolg nicht, wie ein bloßes Steuergesetz, in einer für jeden Hektoliter gleichbleibenden und darum in ihrem Ertrag von der Größe des Konsums absolut abhängigen Auflage findet, sondern daß es bei gleichbleibender Belastung der Konsumenten es ermöglicht, durch billige Einkäufe und einfachere Verwaltung auf dem gleichen Umsatz relativ gröss'erts Erträge zu erzielen. So erklärt sich, daß das vorliegende Finanzergebniß trotz einer starken Reduktion des Verbrauches als ein befriedigendes erscheint.

Wir sind noch nicht in der Lage, den wirklichen Landesverbrauch gebrannter Wasser ziffermäßig genau festzustellen. Die Thatsache indessen, daß im Jahre 1885, d. h. in der Zeit vor dem Monopol, der Import an Sprit allein 97,760 Hektoliter absoluten Alkohols betrug, während der gesammte Spritverkauf der Alkoholverwaltung pro 1889 auf nur 67,242 Hektoliter sich belief, läßt erkennen, daß eine namhafte Einschränkung des Verbrauches eingetreten sein muß. Dasselbe bestätigen die Urtheile vieler kompetenter Beurtheiler des Volkslebens aus verschiedenen Landesgegenden. Nach Schätzungen, welche die Alkohol Verwaltung aulgestellt hat, würde der Verbrauch gebrannter Wasser jeder Art, also monopolpflichtiger und monopolfreier Spirituosen, auf SOgrädigen Branntwein reduzirt, pro 1889 auf annähernd 5,7 Liter per Kopf zu bemessen sein, was gegenüber dem Verbrauch von 1885 eine Verminderung von über l lh Liter per Kopf bedeutet.

Wir dürfen es mit Genugthuung begrüßen, daß trotz der offenbaren Verminderung des Konsums schon im zweiten Geschäftsjahre ein Reinertrug von Fr. 5,249,053. 49 zu erzielen war.

Das Budget und die Nachtragskredite
hatten einen EinnahmenÜberschuß von Fr. 4,875,500 vorgesehen, herrührend von einer > i CT i Einnahme von Fr. 10,550,000, gegenüber einer Ausgabe ,, ,, 5,674,500.

Die nachfolgende Aufstellung mag zeigen, in welcher Weise das Mehrerträgniß von Fr. 373,553. 49 zu Stande gekommen ist.

A. Mehreinnahmen und Minderausgaben.

i. Einnahmen, welche im Budget nur pro memoria vorgesehen waren.

Rechnung.

Fr.

U e b e r t r a g u n g des Wer t h é s von L a g e r v o r r ä t h e n auf das G e s c h ä f t s j a h r 1890. Rechnung (R) A. 1. h.

Büdget(B)I. E. (GebrannteWasser und Denaturiruugsstoffe) Dieser Posten wird, wie die entsprechende Ausgabenrubrik, im Budget immer nur pro memoria figuriren können.

Berechnen wir den Werth der Vorräthe auf Ende 1889 nach den Selbstkosten, so gelangen wir für den ausländischen Sprit auf Fr. 63. 50, für den inländischen Rohspiritus auf Fr. 104. 97 per q. Wir halten es indessen im Interesse des Ertrages des Monopols pro 1890 für angezeigt, die Uebertragung der Vorräthe auf Basis eines Ansatzes von nur Fr. 55, resp. Fr. 90 per q., d. h. eines Satzes vorzunehmen, der neben dem nackten Ankaufspreise der Waare und dem erlegten Zolle keine ändern Selbstkosten in sich begreift. Aus dem gleichen Grunde werthen wir Moyen und Mauvais goût, unter den ^Tatsächlichen Selbstkosten bleibend, zu Fr. 45, respektive Fr. 10 per q. Die Denaturiruagsstoffe dagegen setzen wir zum ungefähren Kostenpreise an.

Uebertrag

660,418. 30

Budget und Nachtragskredite.

Fr.

Differenz.

Fr.

pro memoria

660,418. 30

660,418. 30

co

Rechnung.

Fr

2. Mehreinnahmen.

Uebertrag Verkauf von gebrannten Wassern zu technis c h e n und H a u s h a l t u n g s z w e c k e n . R. A. 1.

b und c. B. I. B und C Da bei Aufstellung des Voranschlages noch nicht völlige Sicherheit darüber herrschte, daß wir den Brennsprit im Jahre 1889 direkt dem Monopol zu unterstellen in der Lage sein würden, sahen wir im Budget bloß den Verkauf der aus der Rektifikation resultirenden Nebenprodukte vor.

Durch die am 31. Mai eingetretene vollständige Monopolisirung des absolut deuaturirten Alkohols wurde selbstverständlich ein über den Absatz jener Produkte hinausgehender, in einer Mehreinnahme sich zum Ausdruck bringender Verkehr herbeigeführt.

M o n o p o l g e b ü h r e n a u f Q u a l i t ä t s s p i r i t u o s e n etc.

R. A. 1. e. B. l. D Mit Rücksicht darauf, daß der Konsum die im Jahre 1887 monopolfrei eingeführten beträchtlichen Mengen von Qualitätsspirituosen Ende 1888 zu großem Theile absorbirt haben mußte, haben wir schon in der Botschaft zum Budget vom 20. November 1888 die Erwartung ausgesprochen, daß die wirkliche Einnahme unter diesem Titel den angesetzten Uebertrag

--

Budget und Nachtragskredite.

Fr

--

Differenz.

Fr

660,418. 30

262,152. 28

51,400. --

210,752. 28

575,437. 91

450,000. --

125,437. 91

--

--

996,608. 49

jj

Uebertrag Büdgetposten voraussichtlich übersteigen werde, eine Annahme, die nun in über Erwarten starkem Maße zugetroffen ist.

Aktivzinso, Kursgewinne, Rückerstattungen und V e r s c h i e d e n e s . R. A. l. f und g. B. I. F. .

Die Mehreinnahme rührte im Wesentlichen daher, daß das Budget die Einnahme an Marehzinsen, welche sich bei der Konversion der Kassenscheine in Titel der festen Anleihe ergab, nicht vorsah, und daß die Bundeskasse die ihr übergebenen Gelder im zweiten Semester zu einem höhern Fuß verzinste, als er im Voranschlag in Aussicht genommen war.

Rechnung.

Fr.

Budget und Nachtragskredite.

Fr.

--

--

108,840.50

28,600.--

Differenz.

Fr.

996,608. 49

80,240.50

3. Minderausgaben.

A n k a u f von a u s l ä n d i s c h e m Sprit z um T r i n k k o n s u m. fi. A. 2. a. B. II. A und B 2,313,166 73 2,637,600.-- Statt der büdgetirteu 42,000 q. wurden nur 40,032. 70 q.

gekauft. Ueberdies betrug der Einkaufspreis, exklusive Zoll, statt der vorgesehenen Fr. 40 nur Fr. 33. 41. Dagegen erwuchs unter dieser Rubrik aus dem Einkauf von 817. 85 q.

Rohspiritus eine im Budget nicht aufgenommene Auslage von Fr. 22,524. 30.

Uebertrag

--

--

324,433.27

1,401,282. 26

Ol

Rechnung.

Fr.

Budget und Nachtragskredite.

Fr.

Differenz.

Fr.

Uebertrag -- -- 1,401,282. 26 Ankauf von inländischem Spiritus zum Trinkkonsum.RA.2.b.ß.II.C.(l,711,481.30minus86,411.44) 1,625,069.86 1,820,000.-- 194,930.14 Im Budget war ein Einkauf von 20,000 q. à. Fr 91 angenommen. In Wirklichkeit wurden aber nur 18,177. 50 q.

à blos Fr. 89. 40 per q. bezogen.

R e k t i f i k a t i o n . R. A. 2. e. B. II. D. (75,598. 25 + 13,179. 50 -f- 6,092. 71) 94,870. 46 121,200. -- 26,329. 54 Slatt, wie büdgetirt, 20,700 q. wurden nur 11,135.6 q.

reklifizirt. Dagegen überstiegen die Rektifikationskosten den büdgetirten Ansäte von Fr. 5. 85 um Fr. 2> 67 per q., was namentlich daher rührt, daß der Voranschlag die nun durch die Rechnung passirten Rektifikationsverluste außer Acht gelassen und für Abschreibungen von Werth der Rektifikationseinrichtungen keioen Betrag aufgenommen hatte.

R ü c k v e r g ü t u n g d e s M o n o p o l g e w i n n e s a u f expo r t i r t en a l k o h o l i s c h e n E r z e u g n i s s e n . R. A.

2. p. JB. H. E 161,737. -- 277,500. -- 115,763. -- Statt 3000 q. wurden nur 1543. 81 q. zum Export gebracht. Dagegen konnten den exportirenden Firmen statt Fr. 92. 50 Fr. 102. 51 per q. an Drawback gewährt werden.

Uebertrag

--

--

1,738,304. 94

g

Rechnung.

Fr.

üebertrag V e r l u s t e auf S p r i t . B. II. F. l In der Rechnung werden die Verluste auf dem Sprit nicht speziell gebucht, sondern bei Werthung der Vorrai he dadurch berücksichtigt, daß dieser Werthuug nur die als wirklich vorhanden ermittelte Menge zu Grunde gelegt wird.

Feuerversicherung.

R. A. 2. i. B. II. J

V e r g ü t u n g e n an die Zoll- und Postver wal tung.

R. A. 2. m. B. II. L.

Durch die Monopolisirung des Brennsprites und durch die Vollendung der im Jahre 1887/88 noch stark hervorgetretenen Uebergangsgeschäfte ist die Zollverwaltung in ihrer Aufgabe namhaft entlastet worden, was sich selbstverständlich in einer Verminderung der Kosten zur Geltung bringen muß.

V e r s c h i e d e n e s . R. A. 2. e (letzter Posten), o, q und r.

B. II. 0 Die im Budget unter ,, Verschiedenes tt eingestellten Emissionskosten wurden bereits pro 1887/88 verrechnet.

Zusammen

-- --

Budget und Nachtragskredite.

Fr.

Differenz.

Fr.

-- 91,576.--

1,738,304. 94 91,576.--

2,926.58

5,000.--

2,073.42

53,954. 54

60,500. --

6,545. 46

16,506. 70

21,700. --

5,193. 30

--

--

1,843,693. 12

-.1 -a

B. Mindereinnahmen und Mehrausgaben.

i. Mindereinnahmen.

Rechnung.

Fr.

^ Budget und Nachtragskredite.

Fr.

V e r k a u f von S p r i t zum T r i n k k o n s u m . R. A. 1.

a. B. I. A 9,680,748.8210,020,000.-- Statt 60,000 q. wurden nur 57,678. 29 q umgesetzt.

Dagegen wurden durchschnittlich per q. Fr. --. 84 mehr gelöst, als büdgetirt war. Diese Mehreinnahme rührt daher, daß das Budget die Gesammteinnahme auf dea Einheitspreis der dritten Qualität basirte, während ein ziemlich beträchtlicher Umsatz in Sprit erster und zweiter Qualität Statt hatte.

Differenz.

Fr.

339,251.18

2. Ausgaben, die im Budget gar nicht oder nur pro memoria vorgesehen waren.

Ankauf von Alkohol zu Denaturiti!ngszwecken, K o s t e n des M a u v a i s goût. R. A. 2. c und d. .

Der Ankauf von inländischem Moyen und Mauvais war in der ßüdgetrubrik II. C. inbegriffen. Der Ankauf von Auslandswaare dagegen war aus früher entwickelten Gründen im Budget noch nicht in Aussicht genommen.

U e b e r t r a g u n g des W e rth es an L a g e r v o r r ä t h e n aus dem J a h r e 1887/88. R. A. 2. s. B, II. Q.

(Gebrannte Wasser) Vergi, die Erörterung' auf pag. 73 hievor.

Uebertrag

282,147. 18

--

629,180. --

pro memoria

--

--

282,147. 18

629,180. -- 1,250,578. 36

Rechnung.

Fr.

3. Mehrausgaben.

Uebertrag V e r l u s t e auf dem V e r k a u f von Gebinden. E. A.

1. d und 1. A. 2. f und g. JB. II. A. F. 2. . . .

Budget und Nachtragskredite.

Fr.

Differenz.

v

Fr.

1,250,578. 36

25,215. 62

18,424. --

6,791. 62

F r a c h t e n . R. A 2. b, e und g. B. II. G

166,288. 95

162,000. --

4,288. 95

L a g e r s p e s e n u n d L a g e r v e r w a l t u n g . R. A. 2. h.

B. II. E

186,925. 63

60,000. --

126,925. 63

Werth der Vorräthe Ende Fr. 83,300. 1888 . . . .

,, 148,829.02 Zukaufe pro 1889 .

Fr. 232,129. 02 Verkäufe pro 1889 . . . Fr. 99,457. 40 Werth der Vorräthe Ende 1889 . . . . . . ,, 107,456.-- ,, 206,913.40 Verlust Fr. 25,215.62 herrührend von der Entwerthuug der Gebinde durch den Gebrauch und von der Wahl sehr niedriger Ansätze für die Werthbestimmung der Vorräthe per Ende 1889.

Die Mehrausgabe schreibt sich einerseits von der Errichtung eines neuen Depots in Delsberg, anderseits aber Uebertrag

1,388,584. 56

S

Uebertrag und hauptsächlich daher, daß das Budget für Tilgung von Anlagekosten nichts vorsah, während wir durch die Rechnung eine Summe von Fr. 104,207. 82 abschreiben.

V e r w a l t u n g . R. A. 2. b, e (Kontroispesen), k und 1. .

Die Mehrausgabe beschlägt im Wesentlichen die im Budget nicht aufgenommenen Installalionskosten des chemischen Laboratoriums.

I n s t a l l a t i o n e n in B r e n n e r e i e n . R. A. 2. b. B.

II. M Nach dem Budget sollten nur die Auslagen pro 1889 durch die Betriebsrechnung getragen werden. Da die Kontroleiarichtungen in Brennereien indessen keinen kurrenten Verkaufswerth besitzen, zogen wir es beim günstigen Stand der Rechnung vor, auch die auf Kapitalrechnung gemachten Anschaffungen pro 1887/88 auf einmal durch die Betriebsrechnung zu tilgen.

Zusammen

Rechnung.

Fr.

Budget und Nachtragskredite.

Fr.

Differenz.

Fr.

g

--

--

1,388,584. 56

174,719. 05

172,500. --

2,219. 05

99,336. 02

20,000. --

79,336. 02

--

Die Differenz zwischen den Mehreinnahmen und Minderausgaben von und den Mindereinnahmen und Mehrausgaben von

--

1,470,139. 63

. . . . Fr. 1,843,693. 12 ,, 1,470,139. 63 ~fr.

stellt die Mehreinnahme der Betriebsrechnung gegenüber dem Budget dar.

373,553. 49

81 Wie aus dem Obstehenden ersichtlich ist, rührt diese Mehroinnahme, soweit es sich um ordentliche und regelmäßige Einnahmen und Ausgaben handelt, im Wesentlichen von der vermehrten Einfuhr der Qualitätsspirituosen, vom billigeren Einkauf von Sprit und Spiritus und vorn Rückgang des rückvergütungsberechtigten Exportes monopolpflichtiger Spirittiosen her. Diese für das finanzielle Erträgniß günstigen Paktoren aber wurden im Berichtjahre der Hauptsache nach nur durch den verminderten Absatz des Sprites beeinträchtigt.

Was die Vertheilung des erzielten Reinertragnisses unter die Kantone und Gemeinden betrifft, so sind für dieselbe maßgebend Alinea 4, erster Satz, von Art. 32bis der Bundesverfassung und Alinea l und 2 von Art. 6 der Uebergangsbestimmungen zur Bundesverfassung, lautend : ,,Die Reineinnahmen des Bundes aus der inländischen Fabrikation und aus dem entsprechenden Zollzuschlag auf eingeführte gebrannte Wasser werden unter die sämmtlichen Kantone nach Verhältniß der durch die jeweilige letzte eidgenössische Volkszählung ermittelten faktischen Bevölkerung vertheilt.

,,Wenn vor Ende des Jahres 1890 ein Bundesgesetz im Sinne des Art. 32bi8 eingeführt wird, so fallen schon mit dessen Inkrafttreten die von den Kantonen und Gemeinden nach Art. 32 bezogenen Eingaugsgebühren auf geistigen Getränken dahin.

,,Wenn in diesem Falle die auf die einzelnen Kantone und Gemeinden berechneten Antheile an den zur Vertheilung kommenden Summen nicht hinreichen würden, um die dahingefallenen Gebühren auf geistigen Getränken nach dem durchschnittliehen jährlichen Nettoertrage in den Jahren 1880 bis und mit 1884 zu ersetzen, so wird den betroffenen Kantonen und Gemeinden bis Ende des Jahres 1890 der daherige Ausfall aus derjenigen Summe gedeckt, welche den übrigen Kantonen nach der Volkszahl zukommen würde, und erst der Rest auf die letztern nach ihrer Volkszahl vertheilt.a Die zur Deckung der Ansprüche der Kantone und Oktroinemeinden pro 1889 vorschußweise von uns vertheilte Summe betrug Fr. 4,546,667. 70 (vergi. Kapitel XV, S. 70), oder Fr. \. 55 per Kopf der Bevölkerung; dieselbe repartirt sich nach obigen Grundsätzen wie folgt auf die Kantone und Oktroigemeinden :

Bundesblatt. 42. Jabrg. Bd. III.

82

Volkszahl (am I.Dezember 1888) Gemeinden

und

folgender Gemeinden nnd Kantone.

Kantone.

Genf, Carouge, Uri, Freiburg, Solothurn, Lnzern, Bern, Graubünden,

Gemeinde ,, Kanton

52,638 5,703 17,285 119,529 85,709 135,722 539,405 96,235 1,052,226

Glarus, Waadt, Obwalden, Tessin, Nidwaiden,

,, ,, ,, ,, ,,

33,794 251,297 15,030 126,946 12,520 1,491,813

Aargan,

,,

193,834 1,685,647

Thurgau, Neuenbnrg, Genf excl. Gmd. Genf u. Carouge

62,154 23,123 74,245 101,837 339,056 50,378 37,876 54,192 12,904 229,367 105,121 109,037 48,397

Total . .

2,933,334

Baselland, Zug, Baselstadt, Wallis, Zürich, Schwyz, Schaffhausen, Ausserrhoden, Innerrhoden, St. Gallen,

der übrigen Schweiz.

-- -- -- -- -- 1,881,108

-- -- -- --

Jahros* durchschnitt ·j des Oktroi- und Ohmgeldertrages pro 1880/84.

Fr.

Fr.

386,619. 02 23,994. 61 62,721.02 356,151. 75 240,270. 43 375,521.54 1,074,191. 83 155,382. 99

81,588.90 8,839. 65 26,791. 75 185,269. 95 132,848. 95 210,369. 10 836,077. 75 149,164. 25

2,674,853. 19

1,630,950. 30

45,897. 50 326,381. 40 19,359. 50 161,139.10 13,678. 11

52,380. 70 389,510. 35 23,296. 50 196,766. 30 19,406. --

1,441,521 3,341,308. 80

--

1,247,687

-- -- --

186,400. 85 3,427,709. 65 51,454. 52 17,710. -- 47,373. 40 36,632. 96

-- -- -- . -- -- --

__

--

Vertheilung eines Monopolertrages von Fr. 1. 55 per Kopf.

--

-- 300,442. 70

-- 96,338. 70 35,840. 65 115,079. 75 157,847. 35 525,536. 80 78,085. 90 58,707. 80 83,997. 60 20,001. 20 355,518. 85 162,937. 55 169,007. 35 75,015. 35

3,580,880. 53 4,546,667. 70

83 Nach Deckung des Nach Deckung des Nach Deckung des neu entstandenen Defizits von zwei neuen Defizits von Oktroigemeinden Defizits eines 6 Ohmgeldkantonen Ohmgeldkantones und 6 Ohmgeldim Betrage von im Betrage von kantonen im Betrage (3,241,308. 80 (3,427,709. 65 von (2,674,863. 19 minus 3,1 12,268. 44) minus 1,630,950.30) Fr. 129,040. 36, und minus 3,416,853. 78) Fr. 10,855. 87, und Fr. 1,043,902. 89, nach Vertheilung nach Vertheilung und nach VertheiRestes von des Restes von lung des Restes von Fr.des 1,306,358.90 auf Fr.

1,118,958. 05 auf Fr. 1,871,814. 61 die übrigen die Übrigen auf die Übrigen 14 Kantone ergibt 13 Kantone ergibt 19 Kantone ergibt sich folgende sich folgende sich folgende Repartition.

Repartition.

Repartition.

386,619.

23,994.

62,721.

356,151.

240,270.

375,521.

1,074,191.

155,382.

02 61 02 75 43 54 83 99

04 48 75 83 15

3,112,268. 44 192,876. 37

02 61 02 75 43 54 83 99

45,897.

326,381.

19.359.

161,139.

13,678.

93 76 20 88 92 11 88 27 25 83 66 30 90

4,546,667. 70

386,619.

23,994.

62,721.

356,151.

240,270.

375,521.

1,074,191.

155,382.

02 61 02 75 43 54 83 99

-- 50 40 50 10 11

45.897.

326,381.

19,359.

161,139.

13,678.

50 40 50 10 11

--

-- 175,524. 98 3,416,853. 78

-- 61,846.

23,008.

73,878.

101,333.

337,380.

50,129.

37,688.

53,924.

12,840.

228,233.

104,601.

108,498.

48,157.

386,619.

23.994.

62,721.

356,151.

240,270.

375,521.

1,074.191.

155,382.

--

-- 33,627.

250,055.

14,955.

126,318.

12,458.

Fr.

Fr.

Fr.

186,400. 85

--

Schlußvertheilung.

Oktroigemeinden und Ohmgeldkantone.

ohmgeld-

Fr.

Fr.

386,619.02 23,994 61 62,721.02 356.151.75 240,270. 43 375,521.54 1,074,191.83 155,382.99

-- -- -- -- -- -- .-- --

--

--

'

Nichtkantone.

45,897. 50 326,381.40 19,359.50 161,139.10 13,678.11

_ ·-- -- -- --

--

--

186.400.85

--

--

--

10 86 02 76 71 43 34 17 12 63 56 67 55

55,741/31 20,737. 30 66,584. 84 91,330. 06 304,074. 22 45.180. 30 33,968. 18 48,600. 79 11,572. 64 205,702. 28 94.275. 24 97,787. 21 43,403. 68

55,741.31 20,737. 30 66,584.84 91,330.06 -- -- -- -- -- -- -- -- --

_ -- -- -- 304,074. 22 45,180. 30 33,968. 18 48,600. 79 11,572.64 205,702. 28 94,275. 24 97,787. 21 43,403. 68

4,546,667. 70

4,546,667. 70

3,662,103. 16

884,564. 54

56,283.

20,938.

67,232.

92,217.

307.029.

4.%619.

34,298.

49,073.

11,685.

207,701.

95,191.

98,737.

43,825.

84 Von den auf die Oktroigemeinden und Ohmgeldkantone entfallenden Fr. 3,662,103.16 sind Fr. 3,580,880. 53 gemäß Kapitel XV zur Deckung der dahingefallenen kommunalen und kantonalen Gebühren pro 1889 bestimmt; der Rest von Fr. 81,222. 63 stellt mit der auf die Nichtohmgeldkantone repartirten Summe von Fr. 884,564. 54 und mit dem noch unvertheilten Saldo der Betriebsrechnung von Fr. 982. 46 den Reinertrag (Fr. 966,769. 63) dar, welchen das Monopol im Jahre 1889 über das Defizit und die Nachtragsvergütungen per 1887/8 (Fr. 465,403. 33), über die zur Ablösung der Oktrois und Ohmgelder pro 1889 erforderlichen Beträge (3,580,880. 53) und über die Einlage in den Amortisationsfonds (Fr. 236,000) hinaus ergeben hat.

Wir schließen unsern Bericht mit dem Bemerken, daß das Jahr 1890, soweit sich nach den bis jetzt vorliegenden Resultaten beurtheilen läßt, einen noch höhern fiskalischen Nutzen verspricht, ohne daß dabei die hygienischen Zwecke des Monopols Abbruch zu leiden brauchten.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommensten Hochachtung.

B e r n , den 9. Mai 1890.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der B u n d e s p r ä s i d e n t :

L. Ruchoimet.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Bingier.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht des Bundesrathes an die Bundesversammlung betreffend die Geschäftsführung und die Rechnung der Alkoholverwaltung pro 1889. (Vom 9. Mai 1890.)

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1890

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07.06.1890

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