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Befiehlt des

Bundesrathes an die Bundesversammlung zur Bestimmung des Sitzes des schweizerischen Landesmuseums.

(Vom 29. November 1890.)

Tit.

Der Art. 10 des am 10. Oktober abbin in Kraft getretenen Bundesbeschlusses über die Errichtung eines schweizerischen Landesmuseums sieht vor, daß der Sitz dieser Anstalt auf einen Bericht von unserer Seite hin durch Sie bestimmt werde.

lieber den Weg, den wir einzuschlagen gedenken, um in die Möglichkeit zu gelangen, Ihnen einen solchen Bericht unterbreiten zu können, haben wir bereits in unserer Botschaft zum Entwurf des obenbezeichneten Bundesbeschlusses (Bundesblatt 1889, Bd. III, Seite 226) Andeutungen gemacht. Es ist dort gesagt, der Bundesrath werde den Städten, beziehungsweise Kantonen, welche sich um deo Sitz des Museums beworben haben, den Beschluß zur Kenntniß bringen und sie zu einer Erklärung über die zu erfüllenden Verpflichtungen einladen. Hierauf werde eine durch ihn zu bestellende Kommission unparteiischer, theilweise nicht schweizerischer, Sachverständiger die speziellen, für das Gedeihen des Landesmuseums in Betracht fallenden Verhältnisse derjenigen Städte, deren Erklärungen genügend erfunden worden, einer nähern Prüfung unterstellen und über deren Ergebniß Bericht erstatten. Auf Grundlage dieses Gutachtens und in freier Würdigung desselben werde alsdann der Bundesrath über die Frage, in welche Stadt das schweizerische Landesmuseum zu verlegen sei, Antrag an die Bundesversammlung stellen, die dann definitiv zu entscheiden habe.

Nachdem der Beschluß betreffend Errichtung eines schweizerischen Landesmuseums am 27. Juni laufenden Jahres in beiden Räthen zu Stande gekommen war, baben wir am 4. Juli darauf ein Schreiben an die Regierungen der Kantone Basel-Stadt, Zürich, Bern

und Luzern gerichtet, in welchem wir sie unter Uebermittlung eines Abdrucks jenes Beschlusses anfragten, ob sie für den Fall des Inkrafttretens dieses letztern bereit seien, die Verpflichtungen zu übernehmen, welche durch ihn dem Sitze des Museums auferlegt werden.

Falls sie hiezu geneigt seien, so möchten sie: 1. Den Zeitpunkt angeben, auf welchen die Einrichtungen zur Aufnahme der Sammlungen getroffen sein werden.

2. Die örtlichen Sammlungen bezeichnen, welche gemäß Art. 6 des Beschlusses dem Museum einverleibt werden sollen, und die bezüglichen Kataloge beilegen.

3. Die Pläne des Gebäudes oder der Gebäude, welche eventuell für das Landesmuseum bestimmt seien, und deren innere Einrichtungen so vollständig wie möglich mittheilen.

4. Ueberhaupt alle" diejenigen Materialien dem Bundesrathe zur Verfügung stellen, welche sie zur nähern Information über die dortigen Verhältnisse mit Rücksicht auf Installation und Pflege des Landesmuseums dienlich erachten.

Auf diese Anfrage sind von sämmtlicheu genannten- Regierungen im Laufe Septembers und Oktobers zustimmende Antworten in Begleit von reichlichem Informationsmaterial eingelangt.

Unter dem 26. September sind wir dann zur Bestellung der für die Prüfung dieser Vorlagen in Aussicht genommenen Expertenkommission geschritten. Hiebei haben wir, der Ansicht unseres Departements des Innern zustimmend, von der Ernennung eines zahlreichen Kollegiums Abstand genommen und uns auf die Wahl einer dreigliedrigen, jedoch ganz aus Ausländern bestehenden Behörde beschränkt. Der Ausschluß von Schweizern aus dieser Kommission schien sich uns dadurch zu rechtfertigen, daß das Urtheil Fremder sich von vornherein als ein über jeden Lokalstandpunkt erhabenes, durchaus unbefangenes und sachliches darstellt.

Von diesem Gesichtspunkte ausgehend, haben wir als Experten ernannt die Herren : Augustus W. F r a n k s Esq., Direktor des britischen Museums in London, Alfred D a r c e l , Direktor der Sammlungen im Hôtel Cluny in Paris, Dr. August von E s s e n w e i n , Direktor des germanischen Museums in Nürnberg.

Sämmtlicbe Herren haben die Wahl angenommen, und es wurde ihnen durch unser Departement des Innern Herr Oberst Th. de Saussure von Genf, der als gewesenes Mitglied der Kommission für

8 Erhaltung schweizerischer Alterthümer mit allen einschlägigen Verhältnissen vertraut ist, als Führer beigegeben.

Als Umschreibung ihres Auftrages wurde den Experten nachstehendes Fragenschema übergeben, das sie in Bezug auf jede der vier um den Sitz des Museums sich bewerbenden Städte zu beantworten hatten.

Eragenschema für die Experten.

Die Experten in Sachen des Landesmuseums sollen bei Erfüllung ihrer Aufgabe insbesondere folgende Punkte in's Auge fassen': A. Die Stadt.

Wie stellen sich, vom Standpunkte des Museums aus betrachtet, die Ansprüche der Stadt X mit Rücksicht auf: a. die geographische Lage ; b. die Bevölkerungszahl ; c. das wissenschaftliche, industrielle und gewerbliche Leben; d. die bestehenden niedern und hohem Lehranstalten ; e. die geistige und materielle Nutzbarmachung der Museumsbestände in wissenschaftlicher, künstlerischer und gewerblicher Hinsicht ? Daran anschließend : Liegt die räumliche Verbindung einer Kunstgewerbeschule mit dem Laudesmuseum im Interesse der Museumsbestrebungen, d. h.

ist sie geeignet, die Zwecke des Museums zu fördern?

B. Der Platz, resp. die Situation schon bestehender Bauten.

Ist die Lage eine zweckmäßige, d. h. thunlichst zentrale?

Für Einheimische und Fremde leicht zugängliche?

Sichere, d. h. nicht durch andere umliegende Bauten gefährdete?

Ist für unbedingte Ausdehnungsfähigkeit gesorgt, eventuell welche Garantien werden hiefür geboten?

Welches ist der Gesarrimtflächenraum in Quadratmetern des Bauplatzes, resp. Umschlages des Gebäudes?

Entspricht die Anlage den Anforderungen des Programmes für das Landesmuseum vom September 1888, C. und D., und Art. 5 des Bundesbeschlusses vom 27. Juni 1890?

C. Das Gebäude.

Sind die Bedingungen des Bundesbeschlusses vom 27. Juni 1890, Art. 5, erfüllt: a. betreffs des Minimai-Bodenflächenraums ?

b. betreffs des Minimal-Flächeninhalts des freien Areals, in Verbindung mit dem Gebäude selbst?

Eventuell, welches sind die angebotenen Dimensionen?

Wie ist für zweckmäßige Unterbringung folgender Objekte gesorgt : a. der vom Bund bereits erworbenen Zimmereinrichtungen von Mellingen, Arbon, Stein a. Rh., Stans und Lochmann-Saal?

b. der im Besitze des Bundes befindlichen Glasmalereien, speziell der 23 großen Rathhauser-Scheiben, welch' letztere wahrscheinlich bald eine Vermehrung erfahren werden ?

c. der im Programm unter III. geforderten ,,besondern historischen Abtheilung", einer Art Erinnerungshalle?

d. der in übersichtlicher Reihenfolge aufzustellenden, die successiven Kulturperioden unseres Landes illustrirenden Sammlungen : 1. Pfahlbauten, 2. Prähistorische Landansiedelungen, 3.

,, Gräber, 4. Helvetisches (La Tène), 5. Römisches, 6. Alemannisch-Burgundisches?

e. der im Programm vorgesehenen weitern Abtheilungen II, III, IV, V?*) *) ,,II. Mittelalter und Renaissance bis Ende des 18. Jahrhunderts.

Den aus dem Mittelalter und den folgenden Jahrhunderten stammenden Gegenständen ist, soweit es sich nicht um abgeschlossene Gruppen handelt, die folgende stoffliche Gliederung zu Grunde zu legen : 1. Bautheile und Skulpturen. 2. Kirchliche Kunst. 3. Schatzkammer (Goldschmiedarbeiten).

4. Hausrath, Holzschnitzerei und Möbel. 5. Textile Kunst. 6. Glasmalerei.

7. Keramik. 8. Metallarbeiter. 9. Waffen. 10. Musikinstrumente. 11. Büchereinbände, Buchdruck und graphische. Künste.

,,III. 1. Einer besondern historischen Abtheilung sollen Erinnerungen aus der Geschichte der Schweiz, beziehungsweise der Kantone, zugewiesen werden. 2. Kostüme. 3. Rechts- und Staatsalterthümer. Folter- und Strafinstrumente. Maß und Gewicht. Zunftalterthümer. Siegel. Münzen und Medaillen.

Stempel. 4. Historische Gemälde. Stiche und Portraits. Kostümbilder und Autographen. 5. Baumodelle. 6. Raritäten.

,,IV. Bibliothek und Handzeichnungen; Arbeitsräume.

,,V. Verwaltungsräume."

10 Wie verhält es sich mit der Möglichkeit der Errichtung der im Bundesbeschluß, Art. 5, vorgesehenen ,,spätem Annexe", und welche Garantien werden überhaupt betreffs unbegrenzter Erweiterungsfähigkeit der Sammlungsräume geboten?

Welcher Art sind in dem vorgeschlagenen oder projektirten Gebäude a. die Lichtverhältnisse; b. die künstlichen Beleuchtungsanlagen; c. die Heizungsvorrichtungen; d. die Etageneintheilung (wie viele Etagen); e. Zugänglichkeit der verschiedenen Theile des Gebäudes selbst und der Annexe (Korridore, Treppen, Verbindungsgänge etc.) ; f. die Vorrichtungen für feuerfesten Abschluß der einzelnen Abtheilungen des Museums gegen einander; g. die allgemeine Beschaffenheit des Baues, der Fundamente etc.?

D. Die Sammlungen.

Bilden die von der Stadt X dem Bunde angebotenen Sammlungen einen würdigen Grundstock für das schweizerische Landesmuseum?

Werden dieselben dem Bunde ganz oder theilweise zu Eigenthum angeboten oder blos unter Wahrung des Eigenthums- und freien Verfügungsrechtes deponirt? Wie hoch ist der Unterschied, wenn ein solcher überhaupt in Betracht fällt, anzuschlagen?

fn welchem Maße sind in den von der Stadt X dem Bunde angebotenen Sammlungen die folgenden Hauptkntegorien vertreten: 1. Prähistorisches; 2. Römisches; 3. Alemanniscli-Burgundisches; 4. Mittelalterliches; 5. Neueres; 6. Waffeusammlungen ; 7. Münzsammlungen ?

Welche Abtheilungen sind besonders gut vertreten?

E. Schlußfolgerungen.

11 Die Herren Experten haben sich am 20. Oktober im Bundesrathhause in Bern versammelt, wo sie vor Allem unter Assistenz des Herrn Th. de Saussure die schriftlichen Vorlagen der konkurrirenden Städte einer Prüfung unterwarfen, um alsdann auf einer Rundreise durch die letztern die oft liehen Verhältnisse zu inspiziren.

Nach Bern zurückgekehrt, haben sie folgenden Bericht über das Brgebniß ihrer Mission abgegeben.

Experten-Bericht über die

Bewerbungen der Städte Basel, Bern, Luzern und Zürich um den Sitz des schweizerischen Landesmuseums, erstattet

auf Ersuchen des eidg. Departements des Innern.

Die Unterzeichneten haben die Ehre, nachdem sie sich in die vier um den Sitz des schweizerischen Nationalmuseums sich bewerbenden Städte begeben, dort die als Museumsbestand bestimmten Sammlungen, sowie die angebotenen Stätten in Augenschein genommen haben, das ihnen vorgelegte Fragenschema in nachfolgender Weise zu beantworten und den angefügten Bericht, welcher ihre einstimmig gezogenen Schlüsse enthält, zu erstatten.

Beantwortung des Fragenschema's in Bezug auf die, Stadt!]

Zürich.

A. Die Stadt.

Wie stellen sich, vom Standpunkte des Museums aus betrachtet, die Ansprüche der Stadt Zürich mit Rücksicht auf: a. die geographische Lage ?

t^ Antwort : Zentral, weniger als Luzern und Bern.

b. die Bevölkerungszahl ?

Antwort: »0,088.

12 c. das wissenschaftliche und industrielle Leben ?

Antwort: Bedeutend.

d. die bestehenden niedern und höhern Unterrichtsanstalten ?

Antwort: Polytechnikum, Universität, Kunstgewerbeschule etc.

e. die geistige und materielle Nutzbarmachung der Museumsbestände in wissenschaftlicher, künstlerischer und gewerblicher Hinsicht? Daran anschließend: Liegt die räumliche Verbindung einer Kunstgewerbeschule mit dem Laudesmuseum im Interesse der Museurnsbestrebungen, d. h. ist sie geeignet, die Zwecke des Museums zu fördern?

Antwort: Verspart auf die Schlußzusammenfassung.

B. Der Platz, resp. die Situation schon bestehender Bauten.

Ist die Lage eine zweckmäßige, d. h. thunlichst zentrale?

Antwort: Eine gute.

Für Einheimische und Fremde leicht zugängliche ?

Antwort: Leicht zugänglich.

Sichere, d. h. nicht durch andere umliegende Bauten gefährdete?

Antwort: Sicher. Projektirter Bau von allen Gebäuden isolirt.

Ist für unbedingte Ausdehnungsfähigkeit gesorgt, eventuell welche Garantien werden hiefür geboten ?

Antwort: Bedeutende Ausdehnung möglich.

Welches ist der Gesammtflächenraum in Quadratmetern des Bauplatzes, resp. Umschlages dus Gebäudes ?

Antwort: 8882 m 2 .

Entspricht die Anlage den Anforderungen des Programmes für das Landesmuseum vom September 1888, C und 0, und Art. 5 des Bundesbeschlusses vom 27. Juni 1890?

Antwort: Diese Frage wird durch die Antworten unter C gelöst.

C. Das Gebäude.

Sind die Bedingungen des Bundesbeschlusses vom 27. Juni 1890, Art. 5, erfüllt :

13 a. betreffs des Minimalbodenflächenraumes?

Antwort: Der Raum entspricht durch seine Fläche den Forderungen des Bundesbeschlusses.

6. betreffs des Minimalflächeninhalts des freien Areals, in Verbindung mit dem Gebäude selbst ?

Antwort: Gleich wie oben.

Eventuell, welches sind die angebotenen Dimensionen?

Antwort: 8882 m8.

Wie ist für zsveckmäßige Unterbringung folgender Objekte gesorgt : a. der vom Bund bereits erworbenen Zimmereinrichtungen von Hellingen, Arbon, Stein a. Rh., Stans und Lochmann-Saal in Zürich ?

Antwort: Durch besondere Maßnahmen.

b. der im Besitze des Bundes befindlichen Glasmalereien, speziell der 23 großen Rathhauser-Scheiben, welch1 letztere wahrscheinlich bald eine Vermehrung erfahren werden?

Antwort: Gleich wie vorhergehende.

c. der im Programm unter III geforderten ,,besondern historischen Abtheilung a , einer Art Erinnerungshalle ?

Antwort: Gleich wie vorhergehende.

d. der in übersichtlicher Reihenfolge aufzustellenden, die successi ven Kulturperioden unseres Landes illustrirenden Sammlungen: 1. Pfahlbauten, 2. Prähistorische Landansiedelungen, 3. Prähistorische Gräber, 4. Helvetisches (La Tene), 5. Römisches, 6. Alemannisch-Burgundisches?

Antwort: Gleich wie vorhergehende.

e. der im Programm vorgesehenen weitern Abtheilungen II, III, IV, V?

Antwort: Gleich der vorhergehenden.

Wie verhält es sich mit der Möglichkeit der Errichtung der im Bundesbeschluß, Art. 5, vorgesehenen ,,spätem Annexe", und

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welche Garantien werden überhaupt betreffs unbegrenzter Erweiterungsfähigkeit der SamuiluQgsräurne geboten ?

Antwort: Durch Neubauten.

Welcher Art sind in dem vorgeschlagenen oder projektirten Gebäude: a. die Licht Verhältnisse ?

Antwort: Nach dem Bauprojekt vortrefflich.

b. die künstlichen Beleuchtungsanlagen?

Antwort: Das Bauprojekt gibt nicht Aufschluß hierüber.

c. die Heizungsvorrichtnngen ?," Antwort: Im Bauprojekt nicht angegeben.

d. die Etageneintheilung (wie viele Etagen)?

Antwort : Zwei Stockwerke.

e. Zugänglichkeit der verschiedenen Theile des Gebäudes selbst und der Annexe (Korridore, Treppen, Verbindungsgänge etc.)?

Antwort: Zu- und Durchgänge leicht.

f. die Vorrichtungen für feuerfesten Abschluß der einzelnen Abtheilungen des Museums gegen einander?

Antwort: Der Plan zeigt mehr eine Ausdehnung nach der Grundfläche als in Bezug auf Höhe, entfernt so die Säle und damit auch die Sammlungen von einander und sichert sie demgemäß.

g. die allgemeine Beschaffenheit desJBaues, der Fundamente etc.?

Antwort: Ist eine Konstruktionsfrage und durch Architekten und Ingenieure zu beantworten.

D. Die Sammlungen.

Bilden die von der Stadt Zürich dem Bunde angebotenen Sammlungen einen würdigen Grundstock für das schweizerischeLandesmuseum ?

Antwort: Ja.

Werden dieselben dem Bunde ganz oder theilweise zum Eigenthum angeboten oder bloß unter Wahrung des Eigenthums- und freien Verfügungsrechtes deponirt? Wie hoch ist der Unterschied, wenn ein solcher überhaupt in Betracht fällt, anzuschlagen?

15 Antwort: Man hat uns durchblicken lassen, daß die Mehrzahl der der Bibliothek angehörenden Denkmäler, die prähistorischen und die mittelalterlichen Sammlungen, die der antiquarischen Gesellschaft angehörenden Münzen und Medaillen, sowie die alten Waffen des Zeughauses vollständig zürn Eigenthum übergeben würden.

Andere Gegenstände von geringerem Werthe würden deponirt.

Aber mau braucht ja nicht zu unterscheiden zwischen dem Bunde gehörenden Denkmälern und solchen, welche diesem bloß als Depot übergeben werden, sofern beide dem Studium gleich zugänglich gemacht werden.

In welchem Maße sind in den von der Stadt Zürich dem Bunde angebotenen Sammlungen die folgenden Hauptkategorien vertreten : 1. Prähistorisches?

Antwort: Sehr reichhaltig.

2. Römisches?

Antwort: ^Namhaft.

3. Alemannisch-Burgundisches ?

Antwort: Nicht reichhaltig.

4. Mittelalterliches ?

Antwort: Bedeutend.

5. Neueres?

Antwort: Nicht gerade viel.

6. Wafiensammlungen ?

Antwort: Einige hervorragend wichtige Waffen, vermischt mit zahlreichen Wiederholungen gewöhnlicher, welche füglich im Zeughause gelassen werden könnten.

7. Münzsammlungen?

Antwort: Gut.

Welche Abtheilungen sind besonders gut vertreten?

Antwort: Es sind besonders zu nennen : Die prähistorische Kollektion, fünf römische und karolingische Elfenbeindenkmäler; die historischen Gegenstände der Bibliothek, wie die Standarte und das Schwert Papst Julius II., der Hol beinische Tisch, dann die Waldmannskette und das Zimmer des Seidenhofs. Alte Waffen, insbesondere Geschütze, im Zeughause.

16 E. Schlußfolgerungen.

Platz gut ausgewählt. Gebäude malerisch und bequem für die Einordnung des Ganzen. Sammlungen hervorragend.

Beantwortung des Fragenschema's in Bezug auf die Stadt Bern, A. Die Stadt.

Wie stellen sich, vom Standpunkte des Museums aus betrachtet, die Ansprüche der Stadt Bern mit Rücksicht auf: a. die geographische Lage?

Antwort: Zentral.

b. die Bevölkerungszahl ?

Antwort: 46,009.

c. das wissenschaftliche, industrielle und gewerbliche Leben?

Antwort: Es genügt der Hinweis auf den Einfluß der Universität.

d. die bestehenden niedern und höhern Lehranstalten?

Antwort: Neben denselben sind Unterrichtsanstalten aller Art vorhanden.

e. die geistige und materielle Nutzbarmachung der Museumsbestände in wissenschaftlicher, künstlerischer und gewerblicher Hinsicht? Daran anschließend: Liegt die räumliche Verbindung einer Kunstgewerbeschule mit dem Laudesmuseum im Interesse der Museumsbestrebungen, d. h. ist sie geeignet, die Zwecke des Museums zu fördern?

Antwort: Die Frage ist in der allgemeinen Zusammenfassung behandelt.

B. Der Platz, resp. die Situation schon bestehender Bauten.

Ist die Lage eine zweckmäßige, d. h. thunlichst zentrale?

Antwort: Gut, wenn auch nicht gerade in der Mitte der Stadt.

Für Einheimische und Fremde leicht zugängliche?

Antwort : Sehr leicht zugänglich.

Sichere, d. h. nicht durch andere umliegende Bauten gefährdete?

Antwort : Isolirt, aber umgeben von Gassen, begrenzt auf einer Seite von projektirten Häusern.

17 Ist für unbedingte Ausdehnungsfähigkeit gesorgt, eventuell welche Garantien werden hiefür geboten?

Antwort: Passende Möglichkeit, das auf dem Plane angegebene Terrain hinter dem projektirten Museum für spatere Vergrößerungen zu reserviren.

Welches ist der Gesarnmlflächenraum in Quadratmetern des Bauplatzes, resp. Umschlages des Gebäudes?

Antwort: Der Flächenraum von 2 Etagen umfaßt 2160 m z .

Entspricht die Anlage den Anforderungen des Programmes für das Landesmuseum vom September 1888, C und D, und Art. 5 des Bundesbeschlusses vom 27. Juni 1890?

Antwort.: Diese Frage ist durch die Antworten auf die Fragen unter Abschnitt C gelöst.

C. Das Gebäude.

Sind die Bedingungen des Bundesbeschlusses vom 27. Juni 1890, Art. 5, erfüllt: o. betreffs des Minimai-Bodenflächenraums?

Antwort: 10,720 m 2 .

6. betreffs des Minimai-Flächeninhalts des freien Areals, in Verbindung mit dem Gebäude selbst?

Antwort: 10,000 m 2 .

Eventuell, welches sind die angebotenen Dimensionen?

Antwort: 10,720 m 2 .

Die vorgelegten Dokumente erlauben nicht, diese Fragen direkt zu beantworten.

Wie ist für zweckmäßige Unterbringung folgender Objekte gesorgt : a. der vom Bund bereits erworbenen Zimmereinrichtungen von Hellingen, Arbon, Stein a. Rh., Stans und Lochmann-Saal in Zürich ?

Autwort: Raum zur Unterbringung vorgesehen.

b. der im Besitze des Bundes befindlichen Glasmalereien, speziell der 23 großen Rathhauser-Scheiben, welch' letztere wahrscheinlich bald eine Vermehrung erfahren werden ?

Antwort: Werden sich unterbringen lassen.

Bundesblatt. 42. Jahrg. Bd. V.

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18 c. der im Programm unter III geforderten ,,besondern historischen Abtheilung", einer Art Erinnerungshalle?

Antwort: Vorgesehen.

d. der in übersichtlicher Reihenfolge aufzustellenden, die successiven Kulturperioden unseres Landes illustrirenden Sammlungen : 1. Pfahlbauten, 2. Prähistorische Landansiedelungen, 3. Prähistorische Gräber, 4. Helvetisches (La Tene), 5. Römisches, 6. Alemannisch-Burgundisches?

Antwort: Unterbringung vorgesehen.

e. der im Programm vorgesehenen weitern Abtheilungen II, III, IV, V?

Antwort : Ja, Unterbringung vorgesehen.

Wie verhält es sich mit der Möglichkeit der Errichtung der im Bundesbeschluß, Art. 5, vorgesehenen ,,spätem Annexe a , und welche Ganmtiea werden überhaupt betreffs unbegrenzter Erweiterungsfähigkeit der Sammlungsräume geboten?

Antwort : Durch neue, im Plan zum Theil schon angegebene Bauten.

Welcher Art sind in dem vorgeschlagenen oder projektirten Gebäude: a. die Lichtverhältnisse?

Antwort: Reichlich.

b. die künstlichen Beleuchtungsanlagen?

Antwort: Im Projekt nicht in Betracht gezogen.

c. die Heizungsvorrichtungen?

Antwort: Im Projekt nicht in Betracht gezogen.

d. die Etageneintheilung (wie viele Etagen) ?

Antwort: Ein verwendbares Erdgeschoß und drei Etagen.

e. Zugänglichkeit der verschiedenen Theile des Gebäudes selbst und der Annexe (Korridore, Treppen, Verbindungsgänge etc.)?

Antwort: Leichte Zugänge.

19 f. die Vorrichtungen für feuerfesten Abschluß der einzelnen Abtheilungen des Museums gegen einander?

Antwort: Eine die Konstruktion und die Baumaterialien betreffende Frage, welche die Pläne nicht lösen.

g. die allgemeine Beschaffenheit des Baues, der Fundamente etc. ?

Antwort: Eine Frage für Architekten und Ingenieure.

D. Die Sammlungen.

Bilden die von der Stadt Bern dem Bunde angebotenen Sammlungen einen würdigen Grundstock für das schweizerische Landesmuseum?

Antwort: Einen vortrefflichen.

Werden dieselben dem Bunde ganz oder theilweise zum Eigenthutn angeboten oder bloß unter Wahrung des Eigenthums- und freien Verfügungsrechtes deponirt? Wie hoch ist der Unterschied, wenn ein solcher überhaupt in Betracht fällt, anzuschlagen?

Antwort: Der größte Theil würde wohl das Eigenthum der Eidgenossenschaft werden; ein anderer Theil würde nur deponirt sein. -- Der zweite Theil der Frage ist durch die bei der Stadt Zürich gegebene Antwort erledigt.

In welchem Maße sind in den von der Stadt Bern dem Bunde angebotenen Sammlungen die folgenden Hauptkategorien vertreten : 1. Prähistorisches?

Antwort: Sehr bedeutend.

2. Römisches?

Antwort: Bedeutend.

3. Alemannisch-Burgundisches?

Antwort: Bedeutend.

4. Mittelalterliches?

Antwort: Von sehr großer Bedeutung.

5. Neueres?

Antwort: Wenig bedeutend.

6. Waflensammlungen ?

Antwort: Einige wichtige und seltene Stücke; dem Zeughause ist wenig zu entnehmen.

20 7. Münzsammlungen?

Antwort: Nicht sehr bedeutend gegenüber ändern Städten.

Welche Abtheilungen sind besonders gut vertreten?

Antwort: Besooders zu nennen: Prähistorische Alterthümer.

Bürgerliche Goldschmieilearbeiten der Korporationen (Zünfte).

Diptychon angeblich Karls des Kühnen. Reitenüstung aus der Zeit Maximilians I. Ein merkwürdiger Streithammer. Ein Schwert mit gekrümmter und gezahnter Klinge. Fahnen und Tapeten Karls des Kühnen. Kirchliche Gewänder und Gewebe.

E. Schlußfolgerungen.

Die Sammlungen, welche die Stadt besitzt und welche die Korporationen deponiren würden, sind von solcher Wichtigkeit, daß sie einen bewundernswerthen Grundstock für das Museum bilden würden.

Man sollte vielleicht auf den projektirten Plänen die Beleuchtung derjenigen Partien, welche für die Ausstellung der Zimmer-Interieurs zu bestimmen wären, genau studiren.

Beantwortung des Fragenschema's in Bezug auf die Stadt Luzern.

A. Die Stadt.

Wie stellen sich, vom Standpunkte des Museums aus betrachtet, die Ansprüche der Sladt Luzern mit Rücksicht auf: a. die geographische Lage?

Antwort: Sehr zentral, inmitten der industriellen und agrikolen Kantone und von den Fremden stark besucht.

b. die Bevölkerungszahl ?

Antwort: 20,314.

e. das wissenschaftliche, industrielle und gewerbliche Leben?

Antwort : Nicht von Bedeutung.

d. die bestehenden niedern und höhern Lehranstalten?

Antwort: Kunstgewerbeschule.

e. die geistige und materielle Nutzbarmachung der Museumsbestände in wissenschaftlicher, künstlerischer und gewerblicher Hinsicht? Daran anschließend:

21 Liegt die räumliche Verbindung einer Kunstge wer beschule mit dem Landesmuseum im Interesse der Museumsbestrebungen, d. h. ist sie geeignet, die Zwecke des Museums zu fördern?

Antwort: Diese Frage ist in der allgemeinen Zusammenfassung behandelt.

B. Der Platz, resp. die Situation schon bestehender Bauten.

Ist die Lage eine zweckmäßige, d. h. thunlichst zentrale?

Antwort : Zentral.

Für Einheimische und Fremde leicht zugängliche?

Antwort: Sehr zugänglich für Jedermann.

Sichere, d. h. nicht durch andere umliegende Bauten gefährdete?

Antwort : Nein. Dicht umbaut. Ein Privathaus stößt sogar unmittelbar an das Hauptgebäude an.

Wird dasselbe auch angekauft, so ist das Museumsgebäude auf zwei Seiten nur durch eine enge Gasse von den Nachbarhäusern getrennt; auf der dritten Seite geht es auf einen Platz und auf der vierten auf einen Quai.

Ist für unbedingte Ausdehnungsfähigkeit gesorgt, eventuell welche Garantien werden hiefür geboten? 0 Antwort: Ein Bau, welcher der Gegenstand bedeutender Umbauten und ausgedehnter Zusätze sein müßte, würde mit dem Hauptgebäude durch eine hölzerne Brücke verbunden werden, auf welcher etwas auszustellen gefährlich wäre. Die Ausdehnungen sind beträchtlich, schwierig und von dem Ankaufe der anstoßenden Häuser abhängig.

Welches ist der Gesammtflächenraum in Quadratmetern des Bauplatzes, resp. Umschlages des Gebäudes?

Antwort: Säle 3508 m 2 , wovon 184 m 2 auf die hölzerne Brücke kommen. Höfe 1200 m 2 . Total 4708 m 2 .

Entspricht die Anlage den Anforderungen des Programmes für das Landesmuseum vom September 1888, C und D, und Art. 5 des Bundesbeschlusses vorn 27. Juni 1890.

Antwort: Diese Frage ist gelöst durch die Antworten auf das Kapitel C des Fragenschema's.

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C. Das Gebäude.

Sind die Bedingungen des Bundesbeschlusses vom 27. Juni 1890, Art. 5, erfüllt: a. betreffs des Minimai-Bodenflächenraums?

Antwort: 4708 m a .

b. betreffs des Minimai-Flächeninhalts des freien Areals, in Verbindung mit dem Gebäude selbst?

Antwort: Diese Frage zu beantworten, erlauben die gemachten Angaben nicht.

Eventuell, welches sind die angebotenen Dimensionen?

Antwort: 4708m 2 .

Wie ist für zweckmäßige Unterbringung folgender Objekte gesorgt : a. der vom Bunde bereits erworbenen Zimmereinrichtungen von Hellingen, Arbon, Stein a. Rh., Stans und Lochmann-Saal in Zürich?

Antwort: Es sind Maßnahmen zur Unterbringung hinlänglich vorgesehen.

b. der im Besitze des Bundes befindlichen Glasmalereien, speziell der 23 großen R«thhauser- Scheiben, welch' letztere wahrscheinlich bald eine Vermehrung erfahren werden?

Antwort: Es sind Maßnahmen zu ihrer Unterbringung in zwei Gebäuden vorgesehen.

c. der im Programm unter III geforderten ,, besondern historischen Abtheilung tt , einer Art Erianerungshalle?

Antwort: Maßnahmen sind hinlänglich in Aussicht genommen.

d. der in übersichtlicher Reihenfolge aufzustellenden, die successiven Eulturperioden unseres Landes illustrirenden Sammlungen : 1. Pfahlbauten, 2. Prähistorische Landansiedelungen, 3. Prähistorische Gräber, 4. Helvetisches (La Tene), 5. Römisches, 6. Alemannisch-Burgundisches ?

Antwort: Gleich wie die vorhergehende.

23 e. der im Programm vorgesehenen weitern Abtheilungen II, III, IV und V?

Antwort: Gleich wie die vorhergehende.

Wie verhält es sich mit der Möglichkeit der Errichtung der im Bundesbeschluß, Art. 5, vorgesehenen ,,spätem Annexe", und welche Garantien werden überhaupt betreffs unbegrenzter Erweiterungsfähigkeit der Sammlungsräume geboten?

Antwort: Erweiterung ist unmöglich, da die zwei Gebäude durch Straßen und durch eine Kirche begrenzt sind.

Welcher Art sind in dem vorgeschlagenen oder projektirten Gebäude : a. die Lichtverhältnisse?

Antwort: Licht von der Seite und mittelmäßig.

b. die künstlichen Beleuchtungsanlagen?

Antwort: Nicht in Betracht gezogen.

c. die Heizungsvorrichtungen?

Antwort: Nicht in Betracht gezogen.

d. die Etageneintheilung (wie viele Etagen")?

Antwort: Drei Etagen und Gallerien im Erdgeschoß des Annexes.

e. Zugänglichkeit der verschiedenen Theile des Gebäudes selbst und der Annexe (Korridore, Treppen, Verbindungsgänge etc.) ?

Antwort: Zugang leicht.

f. die Vorrichtungen für feuerfesten Abschluß der einzelnen Abtheilungen des Museums gegen einander?

Antwort : Zwei Gebäude, vollständig getrennt durch einen Fluß, aber durch eine hölzerne Brücke verbunden.

g. die allgemeine Besehaffenheit des Baues, der Fundamente etc. ?

Antwort: Das alte Gebäude ist durch Ingenieure in Bezug auf die Fundamente der Seite gegen den Fluß zu untersuchen.

D. Die Sammlungen.

Bilden die von der Stadt Luzern dem Bunde angebotenen Sammlungen einen würdigen Grundstock für das schweizerische Landesmuseum ?

Antwort: Sie sind den ändern gegenüber von geringerer Bedeutung.

24 Werden dieselben dem Bunde ganz oder theihveise zum Eigenthum angeboten oder bloß unter Wahrung des Eigenthums- und freien Verfügun<;srechtes deponirt? Wie hoch ist der Unterschied, wenn ein solcher überhaupt in Betracht fallt, anzuschlagen?

Antwort: Theilweise zum Eigenthum, theilweise als Depot.

In welchem Maße sind in den von der Stadt Luzern dem Bunde angebotenen Sammlungen die folgenden Haupikategorien vertreten: 1. Prähistorisches?

Antwort : Wenig zahlreich.

2. Römisches?

Antwort: Sehr wenig zahlreich.

3. Alemannisch-Burgundisches?

Antwort: Sehr wenig zahlreich.

4. Mittelalterliches?

Antwort: Schätze der Kathedrale und der Kirche von Beromünster. Goldschrniedarbeiten im Museum. Glasgemälde.

Holzschnitzereien. Täfelwerke an Ort und Stelle. Siegel.

5. Neueres?

Antwort: Einige Kostüme.

6. Waffensammlungen?

Antwort: Einige seltene Stücke.

7. Münzsammlungen ?

Antwort: Beträchtlich, darunter 1200 päpstliche Münzen.

Welche Abtheilungen sind besonders gut vertreten?

Antwort: Es sind zu nennen: Goldschmiedarbeiten der Kathedrale und von Beromünster. Kelch im Museum. Schwert mit ciselirtem eisernen Griff. Holzschnitzerei. Glasgemälde.

Goldenes Siegel Karls des Kühnen.

E. Schlußfolgerungen.

Wenn das Stadthaus schon an und für sich und durch die Täfelwerke, welche dasselbe zieren, ein historisches Monument ist und deßhalb nicht nach Belieben geändert werden kann, so scheinen die geplanten Einrichtungen zu seiner Vergrößerung durch Annexe am ändern Flußufer wenig bequem; zugleich sind die Sammlungen, welche den Grundstock des Museums bilden sollten, doch nicht von genügender Bedeutung gegenüber den ändern.

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Beantwortung des Fragenschema's in Bezug auf die Stadt Basel,, A. Die Stadt.

Wie steilen sich, vom Standpunkte-des Museums aus betrachtet,, die Ansprüche der Stadt Basel mit Rücksicht auf: a. die geographische Lage ?

Antwort: Exzentrisch.

.

b. die Bevölkerungszahl ?

Antwort: 69,809.

c. das wissenschaftliche, industrielle und gewerbliche Leben?

Antwort: Beträchtlich.

d. die bestehenden niedern und höhern Lehranstalten ?

Antwort: Beträchtlich. Großes Kunst-Museum. Universität Kunstgewerbeschule im Bau begriffen.

e. die geistige und materielle Nutzbarmachung der Museumsbestände in wissenschaftlicher, künstlerischer und gewerblicher Hinsicht? Daran anschließend: Liegt die räumliche Verbindung einer Kunstgewerbeschule mit dem Landesmuseum im Interesse der Museumsbestrebungea, d. h. ist sie geeignet, die Zwecke des Museums zu fördern?

Antwort: Diese Frage ist in der allgemeinen Zusammenfassung behaüdelt.

B. Der Platz, resp. die Situation schon bestehender Bauten.

Ist die Lage eine zweckmäßige, d. h. thunlichst zentrale ?

Antwort: Sehr zentral.

Für Einheimische und Fremde leicht zugängliche?

Antwort: Von sehr leichtem Zugang.

Sichere, d. h. nicht durch andere umliegende Bauten gefährdete?

Antwort: Das Museum wäre von einem Theater nur durch eine Straße getrennt.

Ist für unbedingte Ausdehnungsfähigkeit gesorgt, eventuell welche Garantien werden hiefür geboten?

Antwort : Nein.

26 Welches ist der Gesammtflächenraum in Quadratmetern des Bauplatzes, resp. Umschlages des Gebäudes?

Antwort: Flächenraum der in ein Museum umgestalteten Kirche und der auf zwei Seitenschiffen errichteten Emporgallerien 2648 m 2 Zu erbauende Annexe 500 m 2 Total der überbauten Flächenräume 3148 m 2 Hof 2500 m 2 Gesammtflächenraum 5648 m 2 Entspricht die Anlage den Anforderungen des Programmes für das Landesmuseum vom September 1888, C und D, und Art. 5 des ßundesbeschlusses vom 27. Juni 1890?

Antwort: Diese Frage ist durch die Beantwortung des Kapitels C des Fragenschema's gelöst.

C. Das Gebäude.

Sind die Bedingungen des Bundesbeschlusses vom 27. Juui 1890, Art. 5, erfüllt: a. betreffs des Minimai-Bodenflächenraumes ?

Antwort : Ja.

b. betreffs des Minimal-Flächeninhalts des freien Areals, in Verbindung mit dem Gebäude selbst?

Antwort : Ja.

Eventuell, welches sind die angebotenen Dimensionen?

Antwort: 5648 m 2 .

Wie ist für zweckmäßige Unterbringung folgender Objekte gesorgt : a. der vom Bund bereits erworbenen Zimmereinrichtungen von Hellingen, Arbon, Stein a. Rh., Staus und Lochmann-Saal in Zürich ?

Antwort: Schwierig unterzubringen.

6. der im Besitze des Bundes befindlichen Glasmalereien, speziel der 23 großen Rathhauser-Scheiben, welch' letztere wahrscheinlich bald eine Vermehrung erfahren werden?

Antwort: Leicht auszustellen.

27 c. der im Programm unter III geforderten ,,besondern historischen Abtheilung tt , einer Art Erinnerungshalle ?

Antwort: Im Annex.

d. der in übersichtlicher Reihenfolge aufzustellenden, die successiven Kulturperioden unseres Landes illustrirenden Sammlungen : 1. Pfahlbauten, 2. Prähistorische Landansiedelungen, 3. Prähistorische Gräber, 4. Helvetisches (La Tene), 5. Römisches, 6. Alemannisch-Burgundisches?

Antwort: Maßnahmen getroffen.

e. der im Programm vorgesehenen weitern Abtheilungen II, III, IV, V ?

Antwort: Maßnahmen getroffen.

Wie verhält es sich mit der Möglichkeit der Errichtung der im Bundesbeschluß, Art. 5, vorgesehenen ,,spätem Annexe"1, und welche Garantien werden überhaupt betreffs unbegrenzert Erweiterungsfähigkeit der Sammlungäräume geboten?

Antwort : Die Erweiterung ist sehr schwierig und erheischt den Ankauf von Nachbarhäusern, welche im Zentrum der Stadt stehen.

Welcher Art sind in dem vorgeschlagenen oder projektirten Gebäude : a. die Lichtverhältnisse?

Antwort : Das Licht ist gut im ganzen Hauptschiff, aber ungenügend in den Sälen, welche man in den zwei Seitenschiffen erstellen würde, wenn man diese durch einen Fußboden in zwei Etagen, Erdgeschoß und Gallerie, abtheilt.

b. die künstlichen Beleuchtungsanlagen?

Antwort: Schwierig, aber möglich.

c. die Heizungsvorriehtungen ?

Antwort: Sehr schwierig wegen der Größe des Schiffes und wegen der Höhe der Gewölbe.

28 d. die Etageneintheilung (wie viele Etagen)?

Antwort: Eine Etage in der Mitte. Zwei auf den Seiten.

Die Einrichtung ist sehr bedenkliih wegen der Frage C a und wegen der Abänderung, welche an dem ursprünglichen Bestand des Gebäudes angebracht würde.

e. Zugänglichkeit der verschiedenen Theile des Gebäudes selbst und der Annexe (Korridore, Treppen, Verbindungsgänge etc.?

Antwort: Verbindungen und Zugänge leicht herzustellen..

f. die Vorrichtungen für feuerfesten Abschluß der einzelnen Abtheilungen des Museums gegen einander?

Antwort: Bei Vereinigung aller Sammlungen in drei Kirchenschiffen, die unter einander in offener Verbindung stehen, sind Abschlüsse nicht thunlich.

g. die allgemeine Beschaffenheit des Baues, der Fundamente etc.") ?

Antwort: Eine durch Ingenieure zu lösende Frage.

D. Die Sammlungen.

Bilden die von der Stadt Basel dem Bunde angebotenen Sammlungen einen würdigen Grundstock für das schweizerische Landesmuseum ?

Antwort: Ja.

Werden dieselben dem Bunde ganz oder theilweise zum Eigenthum angeboten oder bloß unter Wahrung des Eigenthums- und freien Verfügungsreclits deponirt? Wie hoch ist der Unterschied, wenn ein solcher überhaupt in Betracht fällt, anzuschlagen?

Antwort: Diese Sammlungen würden deponirt werden. -- Uebrigens wird betreffs der Frage auf die Antwort für die Stadt Zürich. Bezug genommen.

In welchem Maße sind in den von der Stadt Basel dem Bunde angebotenen Sammlungen die folgenden Hauptkategorien vertreten : 1. Prähistorisches?

Antwort: Von geringer Bedeutung.

2. Römisches?

Antwort: Beträchtlich.

3. Alemannisch-Burgundisches ?

Antwort: Wenig zahlreich.

29 4. Mittelalterliches?

Antwort: Beträchtlich und sehr .schön.

5. Neueres?

Antwort: Sehr bedeutend und bestehend in Kostümen und Geräthen des bürgerlichen Lebens der verschiedenen Volksschichten der Schweiz.

6. Waffensammlungen?

Antwort: Einige wichtige Stücke.

7. Münzsammlungen?

Antwort : Zahlreich.

Welche Abtheilungen sind besonders gut vertreten?

Antwort: Religiöse Goldschmiedarbeiten. Religiöses Holzschnitzwerk. Tapeten. Zimmer-Getäfel eines Hauses. Wichtige Denkmäler des schweizerischen Lebens.

E. Schlußfolgerungen.

Die vorgeschlagene alte Kirche wäre wenig bequem für die ·Unterbringung eines Museums, welches sich sehr schwer erweitern ließe. Dasselbe wäre bedroht durch die Nachbarschaft eines Theaters und sogar durch einen noch nähern Konzertsaal. Aber die Samm.lungen sind sehr wichtig und besonders schön.

Allgemeine Schlussfolgerungen.

Bevor wir das Ganze unserer Untersuchungen zusammenfassen, haben wir zu erklären, daß es uns schwer geworden ist, auf einige Fragen des Schema's zu antworten: \. Die Beantwortung mehrerer steht vornehmlich Ingenieuren und Architekten zu und erfordert umständliche Untersuchungen, von denen wir weder Sicheres wußten, ob sie stattgefunden haben, noch sie in unserer Kompetenz liegend fanden. So haben wir dieselben nur summarisch beantworten können. Solcher Art sind die Fragen des Kapitels C, welche sich auf die Bauplätze und ihre Dimensionen, welche wir nicht nachmessen konnten, auf die Gebäude und ihre Fundamentirungen, sowie auf ihre künstliche, Beleuchtung und auf ihre Beheizung beziehen.

2. Wir glauben nicht, daß es für ein historisches Museum "vortheilhaft sei, mit einem kunstgewerblichen Schul-Museum in zu

30 engem Zusammenhang zu stehen. Die durch die Gründung eines jeden derselben angestrebten Zwecke, sowie die Mittel ihrer Bethätigung sind verschieden Das eine ist den Studirenden unentbehrlich, während das andere die Gesammtheit der Bürger: auch die Forscher und die Gelehrten, wie die bloßen Neugierigen zu befriedigen hat.

DHS erstere verlangt zahlreiche Vorführungen von Gegenständen, besonders von neueren ausländischen, welche bloß für das Studium der Kunstgewerbeschulen dienen, denen dagegen viele Gegenstände von historischer Bedeutung unnütz für das Studium wären.

3. Wir glauben nicht, daß es für das Publikum einen Unterschied ausmache, ob die ausgestellten Denkmäler ausschließlich dem Bunde gehören oder ihm durch andere Institute bloß als i m m e r w ä h r e n d e s Depot übergeben seien, vorausgesetzt nur, daß sie dem Publikum und dem Studium in gleicher Weise zugänglich sind.

Gehen wir noch auf einige besondere Fragen ein, welche una unterbreitet worden sind : 1. Die geographische Lage der vier Städte, welche sich darbieten, scheint uns Zürich und Basel auszuschließen ; aber die Wahl müssen denn doch die Landesangehörigen, nicht Ausländer treffen.

2. Hinsichtlich der geographischen Lage scheint uns die Wahl zwischen Bern und Luzern zu stehen ; aber es ist dies eine Frage, welche durch Landeseinwohner, nicht durch Ausländer zu lösen ist.

3. Betreffs der Gebäude stimmen wir «herein, daß es besser wäre, ein neues Museum zu erbauen, als alte Gebäude umzugestalten, welche, wenn sie nicht ihren Charakter verlieren sollen, wenig umgestaltungsf.ihig sind und sich zu einer methodischen Eintheilung, sowie zu hinlänglicher Isolirung und kräftigen Maßregeln gegen Feuersbrunst nur schwer eignen.

4. Die Lage «1er zwei, durch die Stallte Bern und Zürich angebotenen Bauplätze ist vortrefflich, ersterer besonders wenn man auf die 10,000 Quadratmeter zahlen kann, welche, zufolge den uns vorgelegten Plänen, reservirt sind, um die Bodenfläche des Museums zu vergrößern.

5. Betreffend die zu errichtenden Gebäude scheinen uns die Disposition und die Details des Projektes von Zürich Vortheile vor demjenigen von Bern voraus zu haben, da dieselben mehr in Uebereinstimmung mit den Sammlungen stehen,

31 welche das Museum enthalten soll und die hauptsächlich dem Mittelalter angehören; eine zu große Symmetrie könnte störend werden.

6. Nach einer sehr genauen Prüfung der Sammlungen der vier Städte, in welchen allen wir äußerst merkwürdige Gegenstände gefunden haben, scheint uns der künstlerische und historische Werth der Sammlungen der Stadt Bern denjenigen der übrigen Städte weit zu übertreffen und einen Grundstock zu bilden, welchen anders zu erlangen unmöglich wäre.

Dieser Vortheil ist so groß, daß, wenn wir, als Direktoren von Museen, eine Wahl zu treffen hätten, es die Sammlungen von Bern wären, welche unsere Bevorzugung haben würden.

7. Wenn indessen die Wahl nicht auf die Stadt Basel fällt, so halten wir es für nöthig, den Bundesrath auf jene Sammlung, die sich im Museum dieser Stadt befindet, aufmerksam zu machen, welche das häusliche Leben der schweizerischen Vorzeit beleuchtet.

Eine ähnliche Sammlung muß im Nationalmuseum vereinigt und noch weiter ausgebildet werden.

Wir sind sehr erkenntlich für die Ehre, welche der Bundesrath uns erwiesen hat, indem er uns mit der Mission betraute, die Gründung des schweizerischen historischen Museums au studiren.

Aber wir haben demselben besonders dafür zu danken, daß er unsere Studien der Führung des Herrn Oberst de Saussure anvertraut hat, welcher für uns ein ebenso liebenswürdiger als angenehmer Kollege gewesen ist.

B e r n , den 25. Oktober 1890.

(sig.) A. fiarcel.

(sig.) Augnstns W. Franks.

(sig.) Dr. A. von Essenwein.

Indem wir uns nun beehren, Ihnen diesen Fachbericht vorzulegen, haben wir noch darauf hinzuweisen, daß die Aufgabe, die wir uns in unserer obenangeführten Botschaft vom 31. Mai 1889 in Bezug auf die Bestimmung des Sitzes des Landesmuseums gezogen haben, durch Ihren Bundesbesehluß vom 27. Juni 1890 insofern eine Vereinfachung erfahren hat, als wir nun nach Art. 10 des letztern nicht mehr einen Antrag, sondern nur einen Bericht zu unterbreiten haben.

32 Was nun die Art und Weise des Vorgehens der Bundesversammlung zur Bestimmung des Sitzes des schweizerischen Landesmuseums betrifft, so dürfte Ihnen eiu kurzer Bericht über die Verhandlungen für die Lösung zweier analogen Fragen, nämlich über die Bestimmung des Bundessitzes (im November 1848) und die Bestimmung des Sitzes des Bundesgerichts (am 26. Juni 1874), nicht unerwünscht sein.

In ersterer Angelegenheit hat die Kornmission des Nationalvathes, dem in derselben die Priorität zustand, den Antrag gestellt, ·die Bezeichnung des Bundessitzes und des Versammlungsortes des Bundesgerichts als eine Wahl zu behandeln und daher von den vereinigten Käthen in geheimer Abstimmung vorzunehmen. Zu diesem Vorschlage war die Kommission durch die Erwägung geleitet worden, daß über den Gegenstand eine förmliche Berathung, d. h. eine Erörterung der Gründe für und wider die einzelnen Orte, ·die nur Schaden stiften könnte, vermieden und daß die Möglichkeit einer Kollision beider Ràthe ausgeschlossen werden müsse. Eine Minderheit der Kommission, obschon die Richtigkeit dieser Gründe zugebend, glaubte dagegen demselben nicht beistimmen zu können, weil er eine Abweichung von der Vorschrift des Art. 108 der damaligen Bundesverfassung bedingte, der vorschrieb, daß Alles, was sich auf den Sitz der Bundesbehörden beziehe, Gegenstand der Buudesgesetzgebung sei.

Der Rath hat der Kommissionsminderheit Recht gegeben und den Art. 4 seines Projektbeschlusses, betreffend die Leistungen des Bundesortes und die Art der Bezeichnung desselben, dahin formulirt^ daß letztere von beiden Räthen abgesondert und in offener Ab.

Stimmung, bei der die absolute Mehrheit entscheide, vorzunehmen sei Der Ständeralh ist dieser Fassung auf den Bericht seiner Kommission lieigetreten. Letztere war der Ansicht, daß einzig die in Art. 80 der Bundesverfassung vorgesehenen Fälle (Wahlen, Ausübung des Begnadigungsrechtes und Kompeteuzstreiligkeiten) von beiden Rätheu gemeinschaftlich behandelt werden können; daß unter den dort erwähnlen Wahlen nur diejenigen dürfen verstanden werden, welche in Art. 74, Ziffer 3, der Bundesverfassung aufgeführt seien.

Unter Wahlen verstehe man überhaupt zunächst nur die Erneunungen einzelner Personen zu verfassungsmäßigen Aemtern und Stellen ; daher könne, es nicht im Geiste der Buntlesverfassung liegen, daß auch
die Entscheidung ganz anderer und viel weiter gehender Fragen auf den Weg der Wahlen verwiesen und dadurch der dem Wesen des Zweikammersystems entsprechenden abgesonderten Berathung in den beiden Räthen entzogen werde. Wenn letztere im .Sinne des Art. 80 offenbar die Regel, die gemeinsame Verhandlung

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dagegen die Ausnahme bilde, so dürfe diese gewiß nicht weiter ausgedehnt werden, als es der Buchstabe des Gesetzes selbst erlaube.

Wenn aber die Bezeichnung des Sitzes der Bundesbehörden nicht durch eine Wahl, sondern auf dem gewohnten Wege der Bundesgesetzgebung vor sich gehen solle, so finde die Kommission in ihrer Mehrheit, es folge daraus mit Nothwendigkeit, daß die Abstimmung in den beiden Käthen eine offene sein müsse.

Bei der Bestimmung des Sitzes des Bundesgerichts, am 26. Juni 1874, ist die Art der Behandlung nicht mehr in Frage gekommen.

Bßide Räthe erledigten die Angelegenheit am genannten Tage. Der Ständerath, dem die Priorität zustand, votirte zuerst und in geheimer Abstimmung für Litzern. Der Nationalrath dagegen erledigte den Gegenstand in offener Abstimmung in der Weise, daß zunächst in alphabetischer Reihenfolge über die bewerbenden Städte abgestimmt wurde, und zwar koordinirt, nach Reglement, bis Lausanne als gewählter Sitz hervorgegangen war. Der Ständerath, an demselben Tage nochmals zur Behandlung der Angelegenheit veranlaßt, stimmte alsdann der Wahl des Nationalrathes bei.

Wir ergreifen auch diesen Anlaß, Sie, Tit., unserer vorzüglichen Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 29. November 1890.

Im Namen des Schweiz. Bundesrathes, Der B u n d e s p r ä s i d e n t :

L. Kuchonnet.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

**--HIB--*

Bundesblatt. 42. Jahrg. Bd. V.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht des Bundesrathes an die Bundesversammlung zur Bestimmung des Sitzes des schweizerischen Landesmuseums. (Vom 29. November 1890.)

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1890

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06.12.1890

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