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Aus den Verhandlungen des Schweiz, Bundesrathes, (Vorn 20. September 1890.)

Der Bundesrath hat nach Anhörung des Berichts, welchen ihm in seiner gestrigen Sitzung der eidgenössische Kommissär im Kanton Tessin, Herr Oberstdivisiönär Künzli, erstattet hat, beschlossen, es seien gemäß der Anregung des Herrn Kommissärs im Interesse einer dauernden Pazifikation des Tessin Männer beider Parteien zu einer Konferenz einzuberufen und unter der Vermittlung des Bundesrathes der Versuch eines Ausgleiches zu machen. Er hat daher den Herrn Kommissär ersucht, ihm zu diesem Zwecke beförderlichst diejenigen Persönlichkeiten zu nennen, welche er hiefür geeignet erachte, und hievon Herrn Staatsrathspräsidenten Respini für sich und zu Händen seiner Kollegen zu verständigen.

Er hat sodann folgende militärische Anordnungen getroffen: 1. Das Kavallerie-Regiment Nr. 8, welches am 26. September seinen regulären Wiederholungskurs in Winterthur beendigt, bleibt noch forner im Dienst und hat am 27. September nach Bellinzona abzugehen; nötigenfalls ist dasselbe auch schon vorher zur Verfügung des Kommissärs zu stellen.

2. Die Bataillone Nr. 38 und 39 haben bis nach dem Abstimmungstag vom 5. Oktober im Kanton Tessin zu verbleiben ; über den nähern Zeitpunkt der Ablösung sind noch weitere Berichte .des Herrn Kommissärs zu gewärtigen.

3. In Abänderung des Schultableau pro 1890 werden das Bataillon Nr. 40 am 3. Oktober in Bern und das Bataillon Nr. 42 ebenfalls am 3. Oktober in Luzern zum Wiederholungskurs besammelt und gewärtigen daselbst die weitern Befehle zur Ablösung, eventuell Verstärkung der Bataillone Nr. 38 und 39 im Tessin.

4. Der Stab des 14. Infanterie-Regiments ist auf die Zeit des Einmarsches dieser Bataillone im Tessin aufzubieten.

313 Der Bundesrath hat nach Einsicht eines Antrages des Militärdepartements beschlossen : 1. Gesuchen von Festkomites um Ueberlassung von BivouakDecken, welche als Korpsmaterial den Truppen zugewiesen und den Kantonen zur Aufbewahrung übergeben worden sind, ist grundsätzlich nicht zu entsprechen.

2. Dagegen wird es in das Ermessen des Militärdepartements gelegt, nach einläßlicher Prüfung aller einschlägigen Verhältnisse Gesuchen um Ueberlassung von Kasernenräumlichkeiten sammt zudienendem Kasernenmaterial (Betten, Linge, Bettdecken) eventuell zu entsprechen, immerhin in der Meinung, daß das festgebende Komite für vollständigen Schadenersatz, sowohl bei Verlust, als auch bei bloßer Beschädigung von Kaserneamaterial, zu haften habe.

Da gegen das am 21. Juni abhin publizirte Bundesgesetz vom 20. desselben Monats, betreffend die Wahlen in den Nationalrath, bis zum Ablauf der Referendumsfrist, den 19. dies, die Volksabstimmung nicht anbegehrt worden ist, so hat der Bundesrath die Aufnahme dieses Gesetzes in die eidg. amtliche Sammlung verfügt und die Kantone durch Kreisschreiben eingeladen, die nöthigen Anordnungen zu treffen, damit die Nationalrathswahlen am 26. Oktober stattfinden.

(Vom 22. September 1890.)

Der Bundesrath hat die am 22. August d. J. von den Chefs des schweizerischen Eisenbahndepartements und des Finanz- und" Zolldepartements mit Bank-Syndikaten über den Ankauf von 25,200 Stück Jura-Simplon-Prioritätsaktien und über die Emission von 3 °/oiger Eisenbahnrente abgeschlossenen zwei Verträge nebst Schlußprotokoll genehmigt, jedoch unter Reduktion des für Rechnung der schweizerischen Eidgenossenschaft zu emittirenden Rentenkapitals auf Fr. 18,200,000.

Der Ankauf von 25,200 Stück Jura-Simplon-Prioritätsaktien ist nach Maßgabe des mit dem h. Stand Bern abgeschlossenen und von der Bundesversammlung unter Referendumsvorbehalt genehmigten Aktienankaufs abgeschlossen worden, somit zum Preise von Fr. 600, zahlbar in 3 % Rententiteln zum Kurse von 90 °/o.

BundesWatt. 42. Jahrg. Bd. IV.

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314 Der Verkauf eidgenössischer 3 °/o Rente geschah zu Händen eines Syndikats, das sich aus einer deutschen, einer französischen und einer schweizerischen Bankgruppe zusammensetzt, zum Preise von 871/* °/o.

(Vom 23. September 1890.)

Auf Wunsch des Herrn Oberstdivisionär Künzli, eidg. Kommissärs im Kanton Tessin, wird der Regirnentsstab 14 auf den 3. Oktober nach Bellinzona aufgeboten, und es werden die Bataillone 40 und 42 am 4. Oktober von Bern und Luzern aus, wohin sie auf den 3. Oktober aufgeboten sind, nach dem Tessin entsendet, und zwar Bataillon 40 nach Mendrisio und Bataillon 42 nach Bellinzona.

(Vorn 24. September 1890.)

Der Bundesrath hat heute an Herrn Kommissär Künzli in Bellinzona folgendes Telegramm gerichtet : ,,Zu der Konferenz, welche unter unserer Vermittlung eine Verständigung zwischen den beiden Parteien im Tessin erzielen soll, haben wir berufen von Seiten der Konservativen: Balli, Ständerath, Bonzanigo, Nationalrath, Bonzanigo, Staatsrath, Dazzoni, Nationalrath, Pedrazzini, Nationalrath, Polar, Nationalrath, Respini, Staatsrathspräsident, Soldati, Ständerath, Volonterio, Sindaco; liberalerseits: Bolla, Advokat, Borella, Sindaco, Bernasconi, Nationalrath, Censi, Advokat, Catlaneo, Advokat, Gabuzzi, Advokat, Pedroli, Großra-th, Rusconi, Advokat, Stoppani, Nationalrath.

,,Die Herren sind auf Samstag IO1/* Uhr nach Bern eingeladen.

,,Geben Sie H«rrn Staatsrathspräsidenten Respini für sich und zu Händen der übrigen Staatsräthe hievon Kenntniß und theilen Sie ihm gleichzeitig mit, daß der Bundesrath zur Zeit noch nicht im Falle ist, über die Frage der Wiederübernahme der Regierungsgewalt durch den Staatsrath zu entscheiden."· (Herr Gabuzzi, welcher verhindert ist, an der Konferenz theilzunehmen, ist durch Herrn Dr. Alfred Pioda in Locamo ersetzt 'worden, Herr Staatsrathspräsident Respini, welcher die Uebernahme der Mission abgelehnt hat, durch Herrn Advokat Scazziga in Locamo.)

315 (Vom 26. September 1890.)

In der bundesräthlichen Botschaft über die Errichtung eines schweizerischen Nationalmuseums (Bundesbl. 1889, III, 209) ist eine Expertenkommission vorgesehen, welcher die Aufgabe zufiele, an der Hand des Bundesbeschlusses vom 27. Juni abhin (Bundesbl.

1890, III, 640) und eines diesfalls aufgestellten Fragenschemas die Angebote der vier konkurrirenden Städte Zürich, Bern, Luzern und Basel nach ihrem Werth zu prüfen und über das Resultat dieser Prüfung ihr Gutachten abzugeben.

Der Bundesrath hat beschlossen, diese Kommission aus nachfolgenden Personen zu bestellen : 1. Herrn August W. F r a n k s , Esq., Direktor am britischen Museum in London.

2. Herrn Alfred D a r e e l , Direktor der Sammlungen im Hôtel Cluny in Paris.

3. HeiTn August Ottmar E s s e n w e i n , Direktor des germanischen Museums in Nürnberg.

Der Graubüudner Kantonalbank wird eine Erhöhung der Notenemission von 3 auf 4 Millionen Franken und der Zürcher Kantonalbank eine solche von 21 auf 24 Millionen bewilligt.

Die Nebenzollstätte Lutry wird auf den 30. September 1890 aufgehoben.

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